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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege.
an den Waldarbeiten beteiligen. Das Lehrpersonal besteht aus dem
betreffenden Revierverwalter, zugleich Leiter der Anstalt, einem ihm
für die Zwecke des Unterrichtes beigegebenen Assistenten, dem
Ortsgeistlichen und einem tüchtigen Volksschullehrer (Verordn. vom
5. Mai 1888).

In Oesterreich wurde die erste Waldbauschule vom niederöster-
reichischen Forstvereine zu Aggsbach 1875 (an Stelle der von 1865
bis 1875 bestandenen Waldbauschule Hinterbrühl) gegründet, hierauf
folgte die Staatsforstverwaltung in der Periode 1881--1893 mit der
Errichtung der k. k. Försterschulen Hall (Tirol) 1881, Gusswerk
(Steiermark) 1881, Bolechow (Galizien) 1883 und Idria (Krain) 1892;
an diesen Anstalten ist der Kursus einjährig. 1885 wurde sodann noch
zu Pisek in Böhmen in Verbindung mit der dortigen Ackerbauschule
durch deren Kuratorium eine Waldbauschule mit zweijährigem Kurs
eingerichtet. Der Zweck sämtlicher Anstalten ist die Heranbildung von
Organen für den Forstschutz- und technischen Hilfsdienst.

Ungarn besitzt vier Waldbauschulen mit zweijährigem Kurs,
welche ebenfalls in der Periode 1882--1893 errichtet worden sind:
Kiralyhalom (1882), Vadaszerdö (1884), Lipto-Ujvar (1888) und
Görgeny-Szt. Imre (1893).

In Russland bestehen z. Z. 13 derartige Institute für den Staatsdienst.

Diese Waldbauschulen bewähren sich sehr gut, und die Errichtung
solcher ist auch in anderen Ländern (z. B. neuerdings in den russischen
Ostseeprovinzen) ins Auge gefasst.

Das oben erwähnte forstpolitische Streben, die Wirtschaft in den
kleineren Gemeinde- und Privatwaldungen zu heben, hat in verschie-
denen Ländern dazu geführt, auch der untersten Kategorie von Forst-
schutzbeamten, welche meist aus dem Waldarbeiterstande hervorgeht,
wenigstens die einfachsten Kenntnisse der Lehre des Waldbaues, des
Forstschutzes und der Forstbenutzung in besonderen "Kursen" bei-
zubringen, welche höchstens einige Monate dauern.

In Oesterreich bestehen an derartigen Kursen: der Lehrkurs für
das Forstschutzpersonal in Vorarlberg zu Bregenz (seit 1876, 8 bis
10 Wochen), der Waldwächterkurs an der landwirtschaftlichen Landes-
anstalt zu Rothholz im Unterinnthal (seit 1882, 10 Wochen), der
Waldwächterkurs an der landwirtschaftlichen Landesanstalt in San
Michele
a. d. Etsch (seit 1880, 8 Wochen, z. Z. Reorganisation im
Gange), ferner die Waldaufseherkurse zu Fratautz und Franzthal
in der Bukowina (seit 1887, 8 Wochen). Letztere bezwecken die bessere
Ausbildung der im Bereiche der Güterdirektion des griechisch-orienta-
lischen Religionsfonds zu Czernowitz angestellten Beamten, denen bei
den dortigen extensiven Wirtschaftsverhältnissen auch ein erheblicher
Teil des technischen Hilfsdienstes obliegt.


I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege.
an den Waldarbeiten beteiligen. Das Lehrpersonal besteht aus dem
betreffenden Revierverwalter, zugleich Leiter der Anstalt, einem ihm
für die Zwecke des Unterrichtes beigegebenen Assistenten, dem
Ortsgeistlichen und einem tüchtigen Volksschullehrer (Verordn. vom
5. Mai 1888).

In Oesterreich wurde die erste Waldbauschule vom niederöster-
reichischen Forstvereine zu Aggsbach 1875 (an Stelle der von 1865
bis 1875 bestandenen Waldbauschule Hinterbrühl) gegründet, hierauf
folgte die Staatsforstverwaltung in der Periode 1881—1893 mit der
Errichtung der k. k. Försterschulen Hall (Tirol) 1881, Gusswerk
(Steiermark) 1881, Bolechow (Galizien) 1883 und Idria (Krain) 1892;
an diesen Anstalten ist der Kursus einjährig. 1885 wurde sodann noch
zu Pisek in Böhmen in Verbindung mit der dortigen Ackerbauschule
durch deren Kuratorium eine Waldbauschule mit zweijährigem Kurs
eingerichtet. Der Zweck sämtlicher Anstalten ist die Heranbildung von
Organen für den Forstschutz- und technischen Hilfsdienst.

Ungarn besitzt vier Waldbauschulen mit zweijährigem Kurs,
welche ebenfalls in der Periode 1882—1893 errichtet worden sind:
Kiralyhalom (1882), Vadaszerdö (1884), Lipto-Ujvar (1888) und
Görgeny-Szt. Imre (1893).

In Ruſsland bestehen z. Z. 13 derartige Institute für den Staatsdienst.

Diese Waldbauschulen bewähren sich sehr gut, und die Errichtung
solcher ist auch in anderen Ländern (z. B. neuerdings in den russischen
Ostseeprovinzen) ins Auge gefaſst.

Das oben erwähnte forstpolitische Streben, die Wirtschaft in den
kleineren Gemeinde- und Privatwaldungen zu heben, hat in verschie-
denen Ländern dazu geführt, auch der untersten Kategorie von Forst-
schutzbeamten, welche meist aus dem Waldarbeiterstande hervorgeht,
wenigstens die einfachsten Kenntnisse der Lehre des Waldbaues, des
Forstschutzes und der Forstbenutzung in besonderen „Kursen“ bei-
zubringen, welche höchstens einige Monate dauern.

In Oesterreich bestehen an derartigen Kursen: der Lehrkurs für
das Forstschutzpersonal in Vorarlberg zu Bregenz (seit 1876, 8 bis
10 Wochen), der Waldwächterkurs an der landwirtschaftlichen Landes-
anstalt zu Rothholz im Unterinnthal (seit 1882, 10 Wochen), der
Waldwächterkurs an der landwirtschaftlichen Landesanstalt in San
Michele
a. d. Etsch (seit 1880, 8 Wochen, z. Z. Reorganisation im
Gange), ferner die Waldaufseherkurse zu Fratautz und Franzthal
in der Bukowina (seit 1887, 8 Wochen). Letztere bezwecken die bessere
Ausbildung der im Bereiche der Güterdirektion des griechisch-orienta-
lischen Religionsfonds zu Czernowitz angestellten Beamten, denen bei
den dortigen extensiven Wirtschaftsverhältnissen auch ein erheblicher
Teil des technischen Hilfsdienstes obliegt.


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[119/0137] I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege. an den Waldarbeiten beteiligen. Das Lehrpersonal besteht aus dem betreffenden Revierverwalter, zugleich Leiter der Anstalt, einem ihm für die Zwecke des Unterrichtes beigegebenen Assistenten, dem Ortsgeistlichen und einem tüchtigen Volksschullehrer (Verordn. vom 5. Mai 1888). In Oesterreich wurde die erste Waldbauschule vom niederöster- reichischen Forstvereine zu Aggsbach 1875 (an Stelle der von 1865 bis 1875 bestandenen Waldbauschule Hinterbrühl) gegründet, hierauf folgte die Staatsforstverwaltung in der Periode 1881—1893 mit der Errichtung der k. k. Försterschulen Hall (Tirol) 1881, Gusswerk (Steiermark) 1881, Bolechow (Galizien) 1883 und Idria (Krain) 1892; an diesen Anstalten ist der Kursus einjährig. 1885 wurde sodann noch zu Pisek in Böhmen in Verbindung mit der dortigen Ackerbauschule durch deren Kuratorium eine Waldbauschule mit zweijährigem Kurs eingerichtet. Der Zweck sämtlicher Anstalten ist die Heranbildung von Organen für den Forstschutz- und technischen Hilfsdienst. Ungarn besitzt vier Waldbauschulen mit zweijährigem Kurs, welche ebenfalls in der Periode 1882—1893 errichtet worden sind: Kiralyhalom (1882), Vadaszerdö (1884), Lipto-Ujvar (1888) und Görgeny-Szt. Imre (1893). In Ruſsland bestehen z. Z. 13 derartige Institute für den Staatsdienst. Diese Waldbauschulen bewähren sich sehr gut, und die Errichtung solcher ist auch in anderen Ländern (z. B. neuerdings in den russischen Ostseeprovinzen) ins Auge gefaſst. Das oben erwähnte forstpolitische Streben, die Wirtschaft in den kleineren Gemeinde- und Privatwaldungen zu heben, hat in verschie- denen Ländern dazu geführt, auch der untersten Kategorie von Forst- schutzbeamten, welche meist aus dem Waldarbeiterstande hervorgeht, wenigstens die einfachsten Kenntnisse der Lehre des Waldbaues, des Forstschutzes und der Forstbenutzung in besonderen „Kursen“ bei- zubringen, welche höchstens einige Monate dauern. In Oesterreich bestehen an derartigen Kursen: der Lehrkurs für das Forstschutzpersonal in Vorarlberg zu Bregenz (seit 1876, 8 bis 10 Wochen), der Waldwächterkurs an der landwirtschaftlichen Landes- anstalt zu Rothholz im Unterinnthal (seit 1882, 10 Wochen), der Waldwächterkurs an der landwirtschaftlichen Landesanstalt in San Michele a. d. Etsch (seit 1880, 8 Wochen, z. Z. Reorganisation im Gange), ferner die Waldaufseherkurse zu Fratautz und Franzthal in der Bukowina (seit 1887, 8 Wochen). Letztere bezwecken die bessere Ausbildung der im Bereiche der Güterdirektion des griechisch-orienta- lischen Religionsfonds zu Czernowitz angestellten Beamten, denen bei den dortigen extensiven Wirtschaftsverhältnissen auch ein erheblicher Teil des technischen Hilfsdienstes obliegt.

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/137>, abgerufen am 04.12.2024.