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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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B. Zweiter (spezieller) Teil.

Ausserdem werden aber auch einbezogen die Arbeiter in land- und
forstwirtschaftlichen, nicht unter das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli

1891, welche in Nr. 19 der "Amtlichen Nachrichten des Reichsversicherungsamtes"
im Jahre 1893 veröffentlicht ist, interessante Angaben.
Der Bereich der Statistik erstreckt sich auf 4776520 berufsgenossenschaftlich
organisierte Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sowie auf 50 land- und forst-
wirtschaftliche Ausführungsbehörden mit zusammen 12508001 versicherten Personen.
Aus diesen Betrieben wurden 1891: 44964 Unfallanzeigen erstattet, von denen 19892
zu Entschädigungen führten. Von den 19918 entschädigten Unfällen hatten 2236
oder 11,23 Proz. den Tod des Verletzten, 685 oder 3,44 Proz. dauernde völlige,
9108 oder 45,73 Proz. dauernde teilweise Erwerbsunfähigkeit zur Folge, während
die übrigen zwar weniger schwere Folgen, aber doch eine über die 13. Woche hin-
ausreichende Erwerbsunfähigkeit veranlassten.
Unter diesen 19918 Unfällen befinden sich 1899 = 9,5 Proz., welche bei den
Arbeitern im Walde vorgekommen sind, und zwar:
beim Baumfällen gefallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
beim Baumfällen durch die eigene Axt, Säge u. s. w. oder diejenige von Mit-
arbeitern und durch abspringende Splitter verletzt . . . . . . . . . 112

beim Baumfällen durch fallende Stämme und Äste verletzt . . . . . . . 672
beim Aufarbeiten gefällter Bäume durch abspringende, abrollende Holzstücke
oder durch das Werkzeug verletzt . . . . . . . . . . . . . . . 359

beim Rücken, Tragen, Wälzen, Schleifen, Seilen, Stürzen, Schlitteln gefällter
und aufgearbeiteter Stämme durch die in Bewegung kommenden Holzstücke
oder durch die zur Verwendung gebrachten Werkzeuge verletzt oder durch
Überanstrengung verunglückt . . . . . . . . . . . . . . . . . 425

bei verschiedenen Arbeiten im Walde durch gefällte Bäume getroffen, in
Gruben, Erdlöcher, Vertiefungen gefallen oder sonst verletzt . . . . . 286/1899
Hierzu kommen für den Betrieb der Forstwirtschaft noch ganz oder teilweise
folgende Positionen:
beim Ausästen, Ausputzen, Beschneiden von Bäumen und Sträuchern gefallen
oder durch die benutzten Geräte oder durch abfliegende Splitter verletzt . 187

beim Pflücken von Nadelholzzapfen u. s. w. und beim Abraupen der Bäume
gefallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

beim Sprengen von Steinen und Holz durch die Sprengladung oder durch ab-
fliegende Sprengstücke verletzt . . . . . . . . . . . . . . . . 59

durch zerspringende Gewehre und unvermutet losgehende Schüsse verletzt . 32
von Mitjägern und Wilddieben angeschossen . . . . . . . . . . . . 9
beim Eisenbahnbetrieb (Feld- und Waldbahnen), bei der Schiffahrt und bei
verschiedenen Anlässen verunglückt . . . . . . . . . . . . . . 59
Beim Leiten und Führen von Fuhrwerken, Auf- und Abladen sind 5700 Un-
fälle vorgekommen, von denen ebenfalls ein nicht unerheblicher Prozentsatz auf den
Holztransport treffen dürfte.
Von den gesamten Unfällen sind 13043 = 65,49 durch Nachlässigkeit ver-
ursacht worden und zwar sowohl von seiten der Arbeitgeber (18,20 Proz.) als auch
der Arbeitnehmer (24,43). Durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugleich wurden
verschuldet 20,11 Proz. und endlich durch Mitarbeiter oder dritte Personen 2,75 Proz.
Das Reichsversicherungsamt ist der Ansicht, dass bei strengster Pflichterfüllung und bei
sachgemässem Handeln aller Beteiligten diese Unfälle hätten vermieden werden können.
Im Jahre 1891 mussten von den Berufsgenossenschaften und Ausführungs-
B. Zweiter (spezieller) Teil.

Auſserdem werden aber auch einbezogen die Arbeiter in land- und
forstwirtschaftlichen, nicht unter das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli

1891, welche in Nr. 19 der „Amtlichen Nachrichten des Reichsversicherungsamtes“
im Jahre 1893 veröffentlicht ist, interessante Angaben.
Der Bereich der Statistik erstreckt sich auf 4776520 berufsgenossenschaftlich
organisierte Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sowie auf 50 land- und forst-
wirtschaftliche Ausführungsbehörden mit zusammen 12508001 versicherten Personen.
Aus diesen Betrieben wurden 1891: 44964 Unfallanzeigen erstattet, von denen 19892
zu Entschädigungen führten. Von den 19918 entschädigten Unfällen hatten 2236
oder 11,23 Proz. den Tod des Verletzten, 685 oder 3,44 Proz. dauernde völlige,
9108 oder 45,73 Proz. dauernde teilweise Erwerbsunfähigkeit zur Folge, während
die übrigen zwar weniger schwere Folgen, aber doch eine über die 13. Woche hin-
ausreichende Erwerbsunfähigkeit veranlaſsten.
Unter diesen 19918 Unfällen befinden sich 1899 = 9,5 Proz., welche bei den
Arbeitern im Walde vorgekommen sind, und zwar:
beim Baumfällen gefallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
beim Baumfällen durch die eigene Axt, Säge u. s. w. oder diejenige von Mit-
arbeitern und durch abspringende Splitter verletzt . . . . . . . . . 112

beim Baumfällen durch fallende Stämme und Äste verletzt . . . . . . . 672
beim Aufarbeiten gefällter Bäume durch abspringende, abrollende Holzstücke
oder durch das Werkzeug verletzt . . . . . . . . . . . . . . . 359

beim Rücken, Tragen, Wälzen, Schleifen, Seilen, Stürzen, Schlitteln gefällter
und aufgearbeiteter Stämme durch die in Bewegung kommenden Holzstücke
oder durch die zur Verwendung gebrachten Werkzeuge verletzt oder durch
Überanstrengung verunglückt . . . . . . . . . . . . . . . . . 425

bei verschiedenen Arbeiten im Walde durch gefällte Bäume getroffen, in
Gruben, Erdlöcher, Vertiefungen gefallen oder sonst verletzt . . . . . 286/1899
Hierzu kommen für den Betrieb der Forstwirtschaft noch ganz oder teilweise
folgende Positionen:
beim Ausästen, Ausputzen, Beschneiden von Bäumen und Sträuchern gefallen
oder durch die benutzten Geräte oder durch abfliegende Splitter verletzt . 187

beim Pflücken von Nadelholzzapfen u. s. w. und beim Abraupen der Bäume
gefallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

beim Sprengen von Steinen und Holz durch die Sprengladung oder durch ab-
fliegende Sprengstücke verletzt . . . . . . . . . . . . . . . . 59

durch zerspringende Gewehre und unvermutet losgehende Schüsse verletzt . 32
von Mitjägern und Wilddieben angeschossen . . . . . . . . . . . . 9
beim Eisenbahnbetrieb (Feld- und Waldbahnen), bei der Schiffahrt und bei
verschiedenen Anlässen verunglückt . . . . . . . . . . . . . . 59
Beim Leiten und Führen von Fuhrwerken, Auf- und Abladen sind 5700 Un-
fälle vorgekommen, von denen ebenfalls ein nicht unerheblicher Prozentsatz auf den
Holztransport treffen dürfte.
Von den gesamten Unfällen sind 13043 = 65,49 durch Nachlässigkeit ver-
ursacht worden und zwar sowohl von seiten der Arbeitgeber (18,20 Proz.) als auch
der Arbeitnehmer (24,43). Durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugleich wurden
verschuldet 20,11 Proz. und endlich durch Mitarbeiter oder dritte Personen 2,75 Proz.
Das Reichsversicherungsamt ist der Ansicht, daſs bei strengster Pflichterfüllung und bei
sachgemäſsem Handeln aller Beteiligten diese Unfälle hätten vermieden werden können.
Im Jahre 1891 muſsten von den Berufsgenossenschaften und Ausführungs-
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[216/0234] B. Zweiter (spezieller) Teil. Auſserdem werden aber auch einbezogen die Arbeiter in land- und forstwirtschaftlichen, nicht unter das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1) 1) 1891, welche in Nr. 19 der „Amtlichen Nachrichten des Reichsversicherungsamtes“ im Jahre 1893 veröffentlicht ist, interessante Angaben. Der Bereich der Statistik erstreckt sich auf 4776520 berufsgenossenschaftlich organisierte Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sowie auf 50 land- und forst- wirtschaftliche Ausführungsbehörden mit zusammen 12508001 versicherten Personen. Aus diesen Betrieben wurden 1891: 44964 Unfallanzeigen erstattet, von denen 19892 zu Entschädigungen führten. Von den 19918 entschädigten Unfällen hatten 2236 oder 11,23 Proz. den Tod des Verletzten, 685 oder 3,44 Proz. dauernde völlige, 9108 oder 45,73 Proz. dauernde teilweise Erwerbsunfähigkeit zur Folge, während die übrigen zwar weniger schwere Folgen, aber doch eine über die 13. Woche hin- ausreichende Erwerbsunfähigkeit veranlaſsten. Unter diesen 19918 Unfällen befinden sich 1899 = 9,5 Proz., welche bei den Arbeitern im Walde vorgekommen sind, und zwar: beim Baumfällen gefallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 beim Baumfällen durch die eigene Axt, Säge u. s. w. oder diejenige von Mit- arbeitern und durch abspringende Splitter verletzt . . . . . . . . . 112 beim Baumfällen durch fallende Stämme und Äste verletzt . . . . . . . 672 beim Aufarbeiten gefällter Bäume durch abspringende, abrollende Holzstücke oder durch das Werkzeug verletzt . . . . . . . . . . . . . . . 359 beim Rücken, Tragen, Wälzen, Schleifen, Seilen, Stürzen, Schlitteln gefällter und aufgearbeiteter Stämme durch die in Bewegung kommenden Holzstücke oder durch die zur Verwendung gebrachten Werkzeuge verletzt oder durch Überanstrengung verunglückt . . . . . . . . . . . . . . . . . 425 bei verschiedenen Arbeiten im Walde durch gefällte Bäume getroffen, in Gruben, Erdlöcher, Vertiefungen gefallen oder sonst verletzt . . . . . 286/1899 Hierzu kommen für den Betrieb der Forstwirtschaft noch ganz oder teilweise folgende Positionen: beim Ausästen, Ausputzen, Beschneiden von Bäumen und Sträuchern gefallen oder durch die benutzten Geräte oder durch abfliegende Splitter verletzt . 187 beim Pflücken von Nadelholzzapfen u. s. w. und beim Abraupen der Bäume gefallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 beim Sprengen von Steinen und Holz durch die Sprengladung oder durch ab- fliegende Sprengstücke verletzt . . . . . . . . . . . . . . . . 59 durch zerspringende Gewehre und unvermutet losgehende Schüsse verletzt . 32 von Mitjägern und Wilddieben angeschossen . . . . . . . . . . . . 9 beim Eisenbahnbetrieb (Feld- und Waldbahnen), bei der Schiffahrt und bei verschiedenen Anlässen verunglückt . . . . . . . . . . . . . . 59 Beim Leiten und Führen von Fuhrwerken, Auf- und Abladen sind 5700 Un- fälle vorgekommen, von denen ebenfalls ein nicht unerheblicher Prozentsatz auf den Holztransport treffen dürfte. Von den gesamten Unfällen sind 13043 = 65,49 durch Nachlässigkeit ver- ursacht worden und zwar sowohl von seiten der Arbeitgeber (18,20 Proz.) als auch der Arbeitnehmer (24,43). Durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugleich wurden verschuldet 20,11 Proz. und endlich durch Mitarbeiter oder dritte Personen 2,75 Proz. Das Reichsversicherungsamt ist der Ansicht, daſs bei strengster Pflichterfüllung und bei sachgemäſsem Handeln aller Beteiligten diese Unfälle hätten vermieden werden können. Im Jahre 1891 muſsten von den Berufsgenossenschaften und Ausführungs-

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 216. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/234>, abgerufen am 04.12.2024.