Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.II. Abschnitt. Forstpolizei. in welchem Markgenossenschaften überhaupt bestanden haben, in demÜbergange des Eigentums der Allmende an die politische Gemeinde gelegen; im Nordosten von Deutschland, ebenso in einem Teile von Oesterreich und Ungarn, wo es zur Bildung von Markgenossenschaften nicht gekommen ist, entstand die Form des Gemeindewaldes der neue- ren Gesetzgebung aus dem seinerzeit den Kolonisten zum gemeinschaft- lichen Gebrauche überwiesenen und von diesen inzwischen auf verschie- dene Weise erworbenen Walde ohne das Zwischenglied des Mark- waldes. Ausserdem kommen auch verschiedene andere, teilweise heute Über die Bewirtschaftung der Markwaldungen wurde bereits während In dem Masse als die Markgenossenschaften verfielen und die Ge- 1) Die deutschen Gemeindewaldungen enthalten 2109913 ha oder 15,2 Proz.
der Gesamtwaldfläche. Die meisten Gemeindewaldungen besitzen Baden, Hohen- zollern, Elsass-Lothringen und Hessen. Bezüglich der Verteilung auf die einzelnen Bundesstaaten wird auf Tabelle I verwiesen. In Oesterreich umfassen die Gemeindewaldungen 1297238 ha oder 14,1 Proz. der gesamten Waldfläche; in Dalmatien und Tirol umfassen dieselben mehr als die Hälfte der provinziellen Waldfläche, im Küstenlande über 28 Proz, in der Bukowina 13 Proz. und in Böhmen 12 Proz. In den übrigen Provinzen umfassen die Gemeinde- waldungen zwischen 0,9 Proz. (Kärnten) und 9,1 Proz. (Krain) der Waldfläche. In Ungarn (einschl. Kroatien, Slawonien und der Militärgrenze) bedecken die eigentlichen Gemeindewälder 2123739 ha, die Wälder kirchlicher Korporationen 526409 ha. In der Schweiz sind 66,5 Proz., in Italien 43,2 Proz. der Gesamtwaldfläche Gemeindewaldungen. II. Abschnitt. Forstpolizei. in welchem Markgenossenschaften überhaupt bestanden haben, in demÜbergange des Eigentums der Allmende an die politische Gemeinde gelegen; im Nordosten von Deutschland, ebenso in einem Teile von Oesterreich und Ungarn, wo es zur Bildung von Markgenossenschaften nicht gekommen ist, entstand die Form des Gemeindewaldes der neue- ren Gesetzgebung aus dem seinerzeit den Kolonisten zum gemeinschaft- lichen Gebrauche überwiesenen und von diesen inzwischen auf verschie- dene Weise erworbenen Walde ohne das Zwischenglied des Mark- waldes. Auſserdem kommen auch verschiedene andere, teilweise heute Über die Bewirtschaftung der Markwaldungen wurde bereits während In dem Maſse als die Markgenossenschaften verfielen und die Ge- 1) Die deutschen Gemeindewaldungen enthalten 2109913 ha oder 15,2 Proz.
der Gesamtwaldfläche. Die meisten Gemeindewaldungen besitzen Baden, Hohen- zollern, Elsaſs-Lothringen und Hessen. Bezüglich der Verteilung auf die einzelnen Bundesstaaten wird auf Tabelle I verwiesen. In Oesterreich umfassen die Gemeindewaldungen 1297238 ha oder 14,1 Proz. der gesamten Waldfläche; in Dalmatien und Tirol umfassen dieselben mehr als die Hälfte der provinziellen Waldfläche, im Küstenlande über 28 Proz, in der Bukowina 13 Proz. und in Böhmen 12 Proz. In den übrigen Provinzen umfassen die Gemeinde- waldungen zwischen 0,9 Proz. (Kärnten) und 9,1 Proz. (Krain) der Waldfläche. In Ungarn (einschl. Kroatien, Slawonien und der Militärgrenze) bedecken die eigentlichen Gemeindewälder 2123739 ha, die Wälder kirchlicher Korporationen 526409 ha. In der Schweiz sind 66,5 Proz., in Italien 43,2 Proz. der Gesamtwaldfläche Gemeindewaldungen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0273" n="255"/><fw place="top" type="header">II. Abschnitt. Forstpolizei.</fw><lb/> in welchem Markgenossenschaften überhaupt bestanden haben, in dem<lb/> Übergange des Eigentums der Allmende an die politische Gemeinde<lb/> gelegen; im Nordosten von Deutschland, ebenso in einem Teile von<lb/> Oesterreich und Ungarn, wo es zur Bildung von Markgenossenschaften<lb/> nicht gekommen ist, entstand die Form des Gemeindewaldes der neue-<lb/> ren Gesetzgebung aus dem seinerzeit den Kolonisten zum gemeinschaft-<lb/> lichen Gebrauche überwiesenen und von diesen inzwischen auf verschie-<lb/> dene Weise erworbenen Walde ohne das Zwischenglied des Mark-<lb/> waldes.</p><lb/> <p>Auſserdem kommen auch verschiedene andere, teilweise heute<lb/> noch fortwirkende Ursachen der Walderwerbung in Betracht, wie:<lb/> Kauf, Aufforstung, Abfindung von Servituten, Teilung von gröſseren<lb/> Realgemeinden; doch sind diese immerhin im Verhältnisse zum gesamten<lb/> Gemeindewaldbesitze nur von untergeordneter Bedeutung. <note place="foot" n="1)">Die <hi rendition="#g">deutschen</hi> Gemeindewaldungen enthalten 2109913 ha oder 15,2 Proz.<lb/> der Gesamtwaldfläche. Die meisten Gemeindewaldungen besitzen Baden, Hohen-<lb/> zollern, Elsaſs-Lothringen und Hessen. Bezüglich der Verteilung auf die einzelnen<lb/> Bundesstaaten wird auf Tabelle I verwiesen.<lb/> In <hi rendition="#g">Oesterreich</hi> umfassen die Gemeindewaldungen 1297238 ha oder 14,1 Proz.<lb/> der gesamten Waldfläche; in Dalmatien und Tirol umfassen dieselben mehr als die<lb/> Hälfte der provinziellen Waldfläche, im Küstenlande über 28 Proz, in der Bukowina<lb/> 13 Proz. und in Böhmen 12 Proz. In den übrigen Provinzen umfassen die Gemeinde-<lb/> waldungen zwischen 0,9 Proz. (Kärnten) und 9,1 Proz. (Krain) der Waldfläche.<lb/> In <hi rendition="#g">Ungarn</hi> (einschl. Kroatien, Slawonien und der Militärgrenze) bedecken die<lb/> eigentlichen Gemeindewälder 2123739 ha, die Wälder kirchlicher Korporationen<lb/> 526409 ha.<lb/> In der <hi rendition="#g">Schweiz</hi> sind 66,5 Proz., in <hi rendition="#g">Italien</hi> 43,2 Proz. der Gesamtwaldfläche<lb/> Gemeindewaldungen.</note></p><lb/> <p><choice><sic>Uber</sic><corr>Über</corr></choice> die Bewirtschaftung der Markwaldungen wurde bereits während<lb/> des Mittelalters von seiten der Grundherren und Landesherren eine in<lb/> den meisten Fällen ziemlich weitgehende Aufsicht gepflogen. In ihrer<lb/> Eigenschaft als Obermärker, Schirmvögte und meist auch als Inhaber<lb/> des Wildbannes waren diese Dynasten in der Lage, schon frühzeitig<lb/> einen weitgehenden Einfluſs auf die Bewirtschaftung der Markwaldungen<lb/> geltend zu machen, bis endlich gegen das Ende des Mittelalters<lb/> aus der Verbindung dieser verschiedenen Rechtstitel im Zusammen-<lb/> hange mit der weiteren Entwickelung der Landesherrlichkeit die <hi rendition="#g">Forst-<lb/> hoheit</hi> hervorging.</p><lb/> <p>In dem Maſse als die Markgenossenschaften verfielen und die Ge-<lb/> nossen nach Verlust ihrer Autonomie und dem Erlöschen des hierdurch be-<lb/> dingten Interesses am Eigentume den Wald häufig in ungehöriger Weise<lb/> miſshandelten, wurde eine schärfere Beaufsichtigung der Markwaldungen<lb/> zur Notwendigkeit. Die fortwährend steigenden Ansprüche an die<lb/> Nutzungen des Waldes einerseits und die ungenügende forstliche<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [255/0273]
II. Abschnitt. Forstpolizei.
in welchem Markgenossenschaften überhaupt bestanden haben, in dem
Übergange des Eigentums der Allmende an die politische Gemeinde
gelegen; im Nordosten von Deutschland, ebenso in einem Teile von
Oesterreich und Ungarn, wo es zur Bildung von Markgenossenschaften
nicht gekommen ist, entstand die Form des Gemeindewaldes der neue-
ren Gesetzgebung aus dem seinerzeit den Kolonisten zum gemeinschaft-
lichen Gebrauche überwiesenen und von diesen inzwischen auf verschie-
dene Weise erworbenen Walde ohne das Zwischenglied des Mark-
waldes.
Auſserdem kommen auch verschiedene andere, teilweise heute
noch fortwirkende Ursachen der Walderwerbung in Betracht, wie:
Kauf, Aufforstung, Abfindung von Servituten, Teilung von gröſseren
Realgemeinden; doch sind diese immerhin im Verhältnisse zum gesamten
Gemeindewaldbesitze nur von untergeordneter Bedeutung. 1)
Über die Bewirtschaftung der Markwaldungen wurde bereits während
des Mittelalters von seiten der Grundherren und Landesherren eine in
den meisten Fällen ziemlich weitgehende Aufsicht gepflogen. In ihrer
Eigenschaft als Obermärker, Schirmvögte und meist auch als Inhaber
des Wildbannes waren diese Dynasten in der Lage, schon frühzeitig
einen weitgehenden Einfluſs auf die Bewirtschaftung der Markwaldungen
geltend zu machen, bis endlich gegen das Ende des Mittelalters
aus der Verbindung dieser verschiedenen Rechtstitel im Zusammen-
hange mit der weiteren Entwickelung der Landesherrlichkeit die Forst-
hoheit hervorging.
In dem Maſse als die Markgenossenschaften verfielen und die Ge-
nossen nach Verlust ihrer Autonomie und dem Erlöschen des hierdurch be-
dingten Interesses am Eigentume den Wald häufig in ungehöriger Weise
miſshandelten, wurde eine schärfere Beaufsichtigung der Markwaldungen
zur Notwendigkeit. Die fortwährend steigenden Ansprüche an die
Nutzungen des Waldes einerseits und die ungenügende forstliche
1) Die deutschen Gemeindewaldungen enthalten 2109913 ha oder 15,2 Proz.
der Gesamtwaldfläche. Die meisten Gemeindewaldungen besitzen Baden, Hohen-
zollern, Elsaſs-Lothringen und Hessen. Bezüglich der Verteilung auf die einzelnen
Bundesstaaten wird auf Tabelle I verwiesen.
In Oesterreich umfassen die Gemeindewaldungen 1297238 ha oder 14,1 Proz.
der gesamten Waldfläche; in Dalmatien und Tirol umfassen dieselben mehr als die
Hälfte der provinziellen Waldfläche, im Küstenlande über 28 Proz, in der Bukowina
13 Proz. und in Böhmen 12 Proz. In den übrigen Provinzen umfassen die Gemeinde-
waldungen zwischen 0,9 Proz. (Kärnten) und 9,1 Proz. (Krain) der Waldfläche.
In Ungarn (einschl. Kroatien, Slawonien und der Militärgrenze) bedecken die
eigentlichen Gemeindewälder 2123739 ha, die Wälder kirchlicher Korporationen
526409 ha.
In der Schweiz sind 66,5 Proz., in Italien 43,2 Proz. der Gesamtwaldfläche
Gemeindewaldungen.
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