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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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I. Abschnitt. Produktionsverhältnisse der Forstwirtschaft.

Leider gestattet die Statistik zur Zeit noch keinen Einblick in die
Grössenverhältnisse der einzelnen Privatwaldungen.

Es ist nur bekannt, dass sich im Besitz von Grossgrundbesitzern
ausgedehnte Waldflächen und zwar häufig in Form von Fideikom-
missen
befinden, eine Zusammenstellung nach Grössenklassen ist je-
doch nicht möglich.

Die "Beiträge zur Forststatistik des deutschen Reiches" lassen bloss
ersehen, wie sich nach der Aufnahme vom 5. Juni 1882 die mit
landwirtschaftlichen Betrieben verbundenen Holzflächen nach
Grössenklassen abstufen, enthalten jedoch jedenfalls die bedeutendsten
Waldbesitzungen überhaupt nicht, denn während hier für Preussen nur
465098 ha als zur Grössenklasse über 1000 ha gehörig angegeben sind,
zeigen die Angaben in Judeichs Forst- und Jagdkalender, welche auf
freiwilliger Mitteilung beruhen und daher auf Vollständigkeit keinen
Anspruch machen, dass schon hiernach 664730 ha an Waldflächen von
mehr als 1000 ha sich in den Händen von nur 76 Besitzern befinden.
Eine Erweiterung der statistischen Erhebungen wäre sehr erwünscht. 1)

Bei Betrachtung der Eigentumsverhältnisse am Wald tritt noch
eine andere wichtige Erscheinung hervor, nämlich die, dass der Anteil
des vollständig ungebundenen Privatbesitzes verhältnismässig
gering ist, dass vielmehr jene Formen überwiegen, bei denen die
dauernde Erhaltung des Eigentums von den augenblick-
lichen Interessen des jeweiligen, relativ kurzlebigen Be-
sitzers unabhängig
2) gemacht ist.

Staat, Gemeinden u. s. w., Stiftungen und Fideikommisse besitzen
allenthalben die grösste Waldfläche. Die Gründe hierfür liegen einer-
seits in dem geringen Arbeitsaufwand, welchen der forstliche Betrieb
erheischt und anderseits in der Notwendigkeit, die Wirtschaftsdisposi-

1) Wenn man von den fürstlich Hohenzollernschen Hausfideikommnissen ab-
sieht, welche 72190 ha umfassen, so sind die drei grössten Waldbesitzer in Preussen:
Fürst Stolberg-Wernigerode mit 50583 ha,
Fürst von Pless mit 41820 ha,
Fürst Hohenlohe, Herzog von Ujest mit 35974 ha.
In Oesterreich sind die grössten Privatwaldbesitzer:
Fürst von Liechtenstein mit 141998 ha,
Fürst Schwarzenberg mit 117250 ha,
Erzherzog Albrecht mit 91820 ha,
Liebig & Co. mit 47730 ha,
Erzbistum Olmütz mit 46820 ha,
Fürst Colloredo-Mannsfeld mit 46000 ha.
2) In Oesterreich sind 7393952 ha Privatwaldungen, hiervon entfallen 623366 ha
auf Kirchen, Klöster u. s. w., ca. 800420 ha sind Fideikommisswald. 20 Proz. des
Privatwaldes sind demnach dem freien Verkehr bezüglich der Eigentumsverminderung
entzogen und hinsichtlich der nachhaltigen Bewirtschaftung sicher gestellt.
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I. Abschnitt. Produktionsverhältnisse der Forstwirtschaft.

Leider gestattet die Statistik zur Zeit noch keinen Einblick in die
Gröſsenverhältnisse der einzelnen Privatwaldungen.

Es ist nur bekannt, daſs sich im Besitz von Groſsgrundbesitzern
ausgedehnte Waldflächen und zwar häufig in Form von Fideikom-
missen
befinden, eine Zusammenstellung nach Gröſsenklassen ist je-
doch nicht möglich.

Die „Beiträge zur Forststatistik des deutschen Reiches“ lassen bloſs
ersehen, wie sich nach der Aufnahme vom 5. Juni 1882 die mit
landwirtschaftlichen Betrieben verbundenen Holzflächen nach
Gröſsenklassen abstufen, enthalten jedoch jedenfalls die bedeutendsten
Waldbesitzungen überhaupt nicht, denn während hier für Preuſsen nur
465098 ha als zur Gröſsenklasse über 1000 ha gehörig angegeben sind,
zeigen die Angaben in Judeichs Forst- und Jagdkalender, welche auf
freiwilliger Mitteilung beruhen und daher auf Vollständigkeit keinen
Anspruch machen, daſs schon hiernach 664730 ha an Waldflächen von
mehr als 1000 ha sich in den Händen von nur 76 Besitzern befinden.
Eine Erweiterung der statistischen Erhebungen wäre sehr erwünscht. 1)

Bei Betrachtung der Eigentumsverhältnisse am Wald tritt noch
eine andere wichtige Erscheinung hervor, nämlich die, daſs der Anteil
des vollständig ungebundenen Privatbesitzes verhältnismäſsig
gering ist, daſs vielmehr jene Formen überwiegen, bei denen die
dauernde Erhaltung des Eigentums von den augenblick-
lichen Interessen des jeweiligen, relativ kurzlebigen Be-
sitzers unabhängig
2) gemacht ist.

Staat, Gemeinden u. s. w., Stiftungen und Fideikommisse besitzen
allenthalben die gröſste Waldfläche. Die Gründe hierfür liegen einer-
seits in dem geringen Arbeitsaufwand, welchen der forstliche Betrieb
erheischt und anderseits in der Notwendigkeit, die Wirtschaftsdisposi-

1) Wenn man von den fürstlich Hohenzollernschen Hausfideikommnissen ab-
sieht, welche 72190 ha umfassen, so sind die drei gröſsten Waldbesitzer in Preuſsen:
Fürst Stolberg-Wernigerode mit 50583 ha,
Fürst von Pleſs mit 41820 ha,
Fürst Hohenlohe, Herzog von Ujest mit 35974 ha.
In Oesterreich sind die gröſsten Privatwaldbesitzer:
Fürst von Liechtenstein mit 141998 ha,
Fürst Schwarzenberg mit 117250 ha,
Erzherzog Albrecht mit 91820 ha,
Liebig & Co. mit 47730 ha,
Erzbistum Olmütz mit 46820 ha,
Fürst Colloredo-Mannsfeld mit 46000 ha.
2) In Oesterreich sind 7393952 ha Privatwaldungen, hiervon entfallen 623366 ha
auf Kirchen, Klöster u. s. w., ca. 800420 ha sind Fideikommiſswald. 20 Proz. des
Privatwaldes sind demnach dem freien Verkehr bezüglich der Eigentumsverminderung
entzogen und hinsichtlich der nachhaltigen Bewirtschaftung sicher gestellt.
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[19/0037] I. Abschnitt. Produktionsverhältnisse der Forstwirtschaft. Leider gestattet die Statistik zur Zeit noch keinen Einblick in die Gröſsenverhältnisse der einzelnen Privatwaldungen. Es ist nur bekannt, daſs sich im Besitz von Groſsgrundbesitzern ausgedehnte Waldflächen und zwar häufig in Form von Fideikom- missen befinden, eine Zusammenstellung nach Gröſsenklassen ist je- doch nicht möglich. Die „Beiträge zur Forststatistik des deutschen Reiches“ lassen bloſs ersehen, wie sich nach der Aufnahme vom 5. Juni 1882 die mit landwirtschaftlichen Betrieben verbundenen Holzflächen nach Gröſsenklassen abstufen, enthalten jedoch jedenfalls die bedeutendsten Waldbesitzungen überhaupt nicht, denn während hier für Preuſsen nur 465098 ha als zur Gröſsenklasse über 1000 ha gehörig angegeben sind, zeigen die Angaben in Judeichs Forst- und Jagdkalender, welche auf freiwilliger Mitteilung beruhen und daher auf Vollständigkeit keinen Anspruch machen, daſs schon hiernach 664730 ha an Waldflächen von mehr als 1000 ha sich in den Händen von nur 76 Besitzern befinden. Eine Erweiterung der statistischen Erhebungen wäre sehr erwünscht. 1) Bei Betrachtung der Eigentumsverhältnisse am Wald tritt noch eine andere wichtige Erscheinung hervor, nämlich die, daſs der Anteil des vollständig ungebundenen Privatbesitzes verhältnismäſsig gering ist, daſs vielmehr jene Formen überwiegen, bei denen die dauernde Erhaltung des Eigentums von den augenblick- lichen Interessen des jeweiligen, relativ kurzlebigen Be- sitzers unabhängig 2) gemacht ist. Staat, Gemeinden u. s. w., Stiftungen und Fideikommisse besitzen allenthalben die gröſste Waldfläche. Die Gründe hierfür liegen einer- seits in dem geringen Arbeitsaufwand, welchen der forstliche Betrieb erheischt und anderseits in der Notwendigkeit, die Wirtschaftsdisposi- 1) Wenn man von den fürstlich Hohenzollernschen Hausfideikommnissen ab- sieht, welche 72190 ha umfassen, so sind die drei gröſsten Waldbesitzer in Preuſsen: Fürst Stolberg-Wernigerode mit 50583 ha, Fürst von Pleſs mit 41820 ha, Fürst Hohenlohe, Herzog von Ujest mit 35974 ha. In Oesterreich sind die gröſsten Privatwaldbesitzer: Fürst von Liechtenstein mit 141998 ha, Fürst Schwarzenberg mit 117250 ha, Erzherzog Albrecht mit 91820 ha, Liebig & Co. mit 47730 ha, Erzbistum Olmütz mit 46820 ha, Fürst Colloredo-Mannsfeld mit 46000 ha. 2) In Oesterreich sind 7393952 ha Privatwaldungen, hiervon entfallen 623366 ha auf Kirchen, Klöster u. s. w., ca. 800420 ha sind Fideikommiſswald. 20 Proz. des Privatwaldes sind demnach dem freien Verkehr bezüglich der Eigentumsverminderung entzogen und hinsichtlich der nachhaltigen Bewirtschaftung sicher gestellt. 2*

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/37>, abgerufen am 21.11.2024.