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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Fünff und dreyßigstes Capitel/ Von des Reich Praetension auf Ungarn.

DAß Ungarn dem Reiche ehemahlen unterworffen und zinsbahr gewesen, solches will zwar Bonfinius und andere Ungarische Scribenten nicht gestehen, vorgebend, es hätten die Ungarn zwar zu weilen mit einer jährlichen Pension den Frieden von den Teutschen erkauffen müssen, Tribut aber hätten sie denselben nie gegeben. Es hat aber Conring längst das contrarium bewiesen, und wird solches auch aus nachfolgendem kürtzlich zu sehen seyn. Dann wie König Petrus, der von seinem Mutter-Bruder Stephano zum Erben eingesetzet war, von Ovone (oder wie ihn andere nennen Aba) und denen Ungarn verjaget wurde, nahm er seine Zuflucht zu Käyser Henrico III, welcher auch mit einer Armee nach Ungarn gieng, die Ungarn in einer Schlacht erlegte, und dahin zwang, daß sie nicht allein Petrum wieder annahmen, sondern auch dem Käyser huldigen, und einen jährlichen Tribut versprechen musten. Es hatte aber der Käyser kaum Ungarn verlassen, so fingen sie wider Petrum anno 1045 abermahl zu rebelliren an, dahero dieser den Käyser Henricum wieder nach Ungarn zu kommen ersuchte; Der auch kam, Petrum, der bey dessen Ankunfft alle Königliche insignia zu des Käysers Füssen legte, von neuen mit Ungarn belehnte, und die Huldigung abermahl von den Ungarn aufnahm. Es wurd aber auch dieses von den Ungarn bald wieder vergessen, so daß sie Petro gleich das andere Jahr darauf die Augen ausstachen, und an dessen Stelle Andream zu ihrem Könige erwehlten: Dieser aber ordnete gleich eine Gesandschafft ab, an den Käyser, der dazumahl in Italien war, ließ demselben grosse presente offeriren, des Petri Tod, nebst seiner Erwehlung notificiren, und bitten, das an Petro begangene nicht ungnädig aufzunehmen, mit angehengtem Versprechen, es solten die Urheber von des Königs Tod dem Käyser ausgelieffert, und der jährliche Tribut solte willig abgetragen werden. Welche Bitte er bey des Käysers Zurückkunfft in Teutschland wiederholen ließ. Ob man nun zwar nicht findet, daß Andreas solchen Tribut würcklich gezahlet, oder dem Käyser gehuldiget, so scheinet es doch, daß er von dem Reiche nicht abgetreten, weil er, nach Hermanni Contracti Bericht, um des Käysers Henrici IV Schwester vor seinen noch unmündigen Sohn anwerben lassen, welche demselben auch versprochen worden, nachdem die vorigen Pacta mit dem Käyser vorhero confirmiret worden. Nach Andreae Tod hätte sei Sohn Salomon succediren follen, wurd aber von des Andreae Bruder Bela verdrungen, und wolte dieser überdem auch das Reich vor keinen Obern erkennen; wie aber an. 1063 Bela starb, verglich sich dessen Sohn Geisa mit Käyser Henrico IV und des vorigen Königs Andreae Sohn Salomone, und begab sich der Regierung, Salomon aber wurd von Henrico IV auff den Väterlichen Thron gesetzet, und mit des Käysers Schwester, so ihm schon vormahlen versprochen worden, vermählet. Es daurte aber diese Einigkeit nicht lange, sondern Geisa und sein Bruder Ladislaus, denen der mit Salomone gemachte Vergleich etwa gereuen mochte, rebellirten bald wider den Käyser und den König, bildeten denen Ungarn ein, sie wolten sie von der Teutschen Herrschafft befreyen, und jagten Salomonem fort; dieser nahm seine Zuflucht zu Käyser Henrico IV, stellete demselben vor, daß, weil Ungarn zum Röm. Reiche gehöre, er es auch aus Käyserlicher Gnade besessen, dem Reiche die schuldige Dienste geleistet und den jährlichen Tribut abgetragen hätte, itzo aber dergleichen nicht geschehe, und solches dem Reiche schimpfflich und nachtheilig wäre,

vid. Bernegger. Diss. de R. Hungar. §. 352.
de Finib. c. 17.
vid. Otto Frising. L. 6. Chron. c. 32. Aventin. L. 5. Annal. Boj. ad ann. 1042. & 1043. Sigebertus Gamblacens. & Hermann. Contract. ad d. ann. Conring. d. l. §. 9. seqq.
vid. Aventin. d. l. ad ann. 1045. Hermann. Contract. ad ann. 1045. Glaber Rudolphus c. 1. & c. 4. hist. Conring. d. l. §. 12. & in Annot. ad d. cap. p. 97.
v. Bonfin. Dec. 2. rer. Hungar. L. 2. p. 189. Aventin. L. 5. Annal. p. 408. & seqq. Nadan. in Flor. Ungar. L. 2. c. 3. 4. & 5. p. 68. seqq.
Aventin. d. l.
Herman. Contractus ad ann. 1047. Avent. d. l.
ad ann. 1059.
Conring. d. l. §. 13.
vid. Bonfin. Dec. 2. L. 7. p. 277. seqq. Nadan. in Flor. Hung. L. 2. c. 22. Rava. Cent. 1. rer. Hung. P. 4. & seqq.
Conring. d. §. 13. in fin.
Lambert. Schafnaburg. ad ann. 1063. Bonfin. L. 3. Dec. 2.
Sigebertus ad ann. 1075.
Bonfin. d. l. p. 244.

Fünff und dreyßigstes Capitel/ Von des Reich Praetension auf Ungarn.

DAß Ungarn dem Reiche ehemahlen unterworffen und zinsbahr gewesen, solches will zwar Bonfinius und andere Ungarische Scribenten nicht gestehen, vorgebend, es hätten die Ungarn zwar zu weilen mit einer jährlichen Pension den Frieden von den Teutschen erkauffen müssen, Tribut aber hätten sie denselben nie gegeben. Es hat aber Conring längst das contrarium bewiesen, und wird solches auch aus nachfolgendem kürtzlich zu sehen seyn. Dann wie König Petrus, der von seinem Mutter-Bruder Stephano zum Erben eingesetzet war, von Ovone (oder wie ihn andere nennen Aba) und denen Ungarn verjaget wurde, nahm er seine Zuflucht zu Käyser Henrico III, welcher auch mit einer Armee nach Ungarn gieng, die Ungarn in einer Schlacht erlegte, und dahin zwang, daß sie nicht allein Petrum wieder annahmen, sondern auch dem Käyser huldigen, und einen jährlichen Tribut versprechen musten. Es hatte aber der Käyser kaum Ungarn verlassen, so fingen sie wider Petrum anno 1045 abermahl zu rebelliren an, dahero dieser den Käyser Henricum wieder nach Ungarn zu kommen ersuchte; Der auch kam, Petrum, der bey dessen Ankunfft alle Königliche insignia zu des Käysers Füssen legte, von neuen mit Ungarn belehnte, und die Huldigung abermahl von den Ungarn aufnahm. Es wurd aber auch dieses von den Ungarn bald wieder vergessen, so daß sie Petro gleich das andere Jahr darauf die Augen ausstachen, und an dessen Stelle Andream zu ihrem Könige erwehlten: Dieser aber ordnete gleich eine Gesandschafft ab, an den Käyser, der dazumahl in Italien war, ließ demselben grosse presente offeriren, des Petri Tod, nebst seiner Erwehlung notificiren, und bitten, das an Petro begangene nicht ungnädig aufzunehmen, mit angehengtem Versprechen, es solten die Urheber von des Königs Tod dem Käyser ausgelieffert, und der jährliche Tribut solte willig abgetragen werden. Welche Bitte er bey des Käysers Zurückkunfft in Teutschland wiederholen ließ. Ob man nun zwar nicht findet, daß Andreas solchen Tribut würcklich gezahlet, oder dem Käyser gehuldiget, so scheinet es doch, daß er von dem Reiche nicht abgetreten, weil er, nach Hermanni Contracti Bericht, um des Käysers Henrici IV Schwester vor seinen noch unmündigen Sohn anwerben lassen, welche demselben auch versprochen worden, nachdem die vorigen Pacta mit dem Käyser vorhero confirmiret worden. Nach Andreae Tod hätte sei Sohn Salomon succediren follen, wurd aber von des Andreae Bruder Bela verdrungen, und wolte dieser überdem auch das Reich vor keinen Obern erkennen; wie aber an. 1063 Bela starb, verglich sich dessen Sohn Geisa mit Käyser Henrico IV und des vorigen Königs Andreae Sohn Salomone, und begab sich der Regierung, Salomon aber wurd von Henrico IV auff den Väterlichen Thron gesetzet, und mit des Käysers Schwester, so ihm schon vormahlen versprochen worden, vermählet. Es daurte aber diese Einigkeit nicht lange, sondern Geisa und sein Bruder Ladislaus, denen der mit Salomone gemachte Vergleich etwa gereuen mochte, rebellirten bald wider den Käyser und den König, bildeten denen Ungarn ein, sie wolten sie von der Teutschen Herrschafft befreyen, und jagten Salomonem fort; dieser nahm seine Zuflucht zu Käyser Henrico IV, stellete demselben vor, daß, weil Ungarn zum Röm. Reiche gehöre, er es auch aus Käyserlicher Gnade besessen, dem Reiche die schuldige Dienste geleistet und den jährlichen Tribut abgetragen hätte, itzo aber dergleichen nicht geschehe, und solches dem Reiche schimpfflich und nachtheilig wäre,

vid. Bernegger. Diss. de R. Hungar. §. 352.
de Finib. c. 17.
vid. Otto Frising. L. 6. Chron. c. 32. Aventin. L. 5. Annal. Boj. ad ann. 1042. & 1043. Sigebertus Gamblacens. & Hermann. Contract. ad d. ann. Conring. d. l. §. 9. seqq.
vid. Aventin. d. l. ad ann. 1045. Hermann. Contract. ad ann. 1045. Glaber Rudolphus c. 1. & c. 4. hist. Conring. d. l. §. 12. & in Annot. ad d. cap. p. 97.
v. Bonfin. Dec. 2. rer. Hungar. L. 2. p. 189. Aventin. L. 5. Annal. p. 408. & seqq. Nadan. in Flor. Ungar. L. 2. c. 3. 4. & 5. p. 68. seqq.
Aventin. d. l.
Herman. Contractus ad ann. 1047. Avent. d. l.
ad ann. 1059.
Conring. d. l. §. 13.
vid. Bonfin. Dec. 2. L. 7. p. 277. seqq. Nadan. in Flor. Hung. L. 2. c. 22. Rava. Cent. 1. rer. Hung. P. 4. & seqq.
Conring. d. §. 13. in fin.
Lambert. Schafnaburg. ad ann. 1063. Bonfin. L. 3. Dec. 2.
Sigebertus ad ann. 1075.
Bonfin. d. l. p. 244.
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        <p>DAß Ungarn dem Reiche ehemahlen unterworffen und zinsbahr gewesen, solches will zwar            Bonfinius und andere Ungarische Scribenten nicht gestehen, vorgebend, es hätten die Ungarn            zwar zu weilen mit einer jährlichen Pension den Frieden von den Teutschen erkauffen            müssen, Tribut aber hätten sie denselben nie gegeben. <note place="foot">vid. Bernegger.              Diss. de R. Hungar. §. 352.</note> Es hat aber Conring <note place="foot">de Finib. c.              17.</note> längst das contrarium bewiesen, und wird solches auch aus nachfolgendem            kürtzlich zu sehen seyn. 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L. 2. c. 3. 4. &amp; 5. p. 68. seqq.</note> und an dessen Stelle Andream zu            ihrem Könige erwehlten: Dieser aber ordnete gleich eine Gesandschafft ab, an den Käyser,            der dazumahl in Italien war, ließ demselben grosse presente offeriren, des Petri Tod,            nebst seiner Erwehlung notificiren, und bitten, das an Petro begangene nicht ungnädig            aufzunehmen, mit angehengtem Versprechen, es solten die Urheber von des Königs Tod dem            Käyser ausgelieffert, und der jährliche Tribut solte willig abgetragen werden. <note place="foot">Aventin. d. l.</note> Welche Bitte er bey des Käysers Zurückkunfft in            Teutschland wiederholen ließ. <note place="foot">Herman. Contractus ad ann. 1047. 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[74/0102] Fünff und dreyßigstes Capitel/ Von des Reich Praetension auf Ungarn. DAß Ungarn dem Reiche ehemahlen unterworffen und zinsbahr gewesen, solches will zwar Bonfinius und andere Ungarische Scribenten nicht gestehen, vorgebend, es hätten die Ungarn zwar zu weilen mit einer jährlichen Pension den Frieden von den Teutschen erkauffen müssen, Tribut aber hätten sie denselben nie gegeben. Es hat aber Conring längst das contrarium bewiesen, und wird solches auch aus nachfolgendem kürtzlich zu sehen seyn. Dann wie König Petrus, der von seinem Mutter-Bruder Stephano zum Erben eingesetzet war, von Ovone (oder wie ihn andere nennen Aba) und denen Ungarn verjaget wurde, nahm er seine Zuflucht zu Käyser Henrico III, welcher auch mit einer Armee nach Ungarn gieng, die Ungarn in einer Schlacht erlegte, und dahin zwang, daß sie nicht allein Petrum wieder annahmen, sondern auch dem Käyser huldigen, und einen jährlichen Tribut versprechen musten. Es hatte aber der Käyser kaum Ungarn verlassen, so fingen sie wider Petrum anno 1045 abermahl zu rebelliren an, dahero dieser den Käyser Henricum wieder nach Ungarn zu kommen ersuchte; Der auch kam, Petrum, der bey dessen Ankunfft alle Königliche insignia zu des Käysers Füssen legte, von neuen mit Ungarn belehnte, und die Huldigung abermahl von den Ungarn aufnahm. Es wurd aber auch dieses von den Ungarn bald wieder vergessen, so daß sie Petro gleich das andere Jahr darauf die Augen ausstachen, und an dessen Stelle Andream zu ihrem Könige erwehlten: Dieser aber ordnete gleich eine Gesandschafft ab, an den Käyser, der dazumahl in Italien war, ließ demselben grosse presente offeriren, des Petri Tod, nebst seiner Erwehlung notificiren, und bitten, das an Petro begangene nicht ungnädig aufzunehmen, mit angehengtem Versprechen, es solten die Urheber von des Königs Tod dem Käyser ausgelieffert, und der jährliche Tribut solte willig abgetragen werden. Welche Bitte er bey des Käysers Zurückkunfft in Teutschland wiederholen ließ. Ob man nun zwar nicht findet, daß Andreas solchen Tribut würcklich gezahlet, oder dem Käyser gehuldiget, so scheinet es doch, daß er von dem Reiche nicht abgetreten, weil er, nach Hermanni Contracti Bericht, um des Käysers Henrici IV Schwester vor seinen noch unmündigen Sohn anwerben lassen, welche demselben auch versprochen worden, nachdem die vorigen Pacta mit dem Käyser vorhero confirmiret worden. Nach Andreae Tod hätte sei Sohn Salomon succediren follen, wurd aber von des Andreae Bruder Bela verdrungen, und wolte dieser überdem auch das Reich vor keinen Obern erkennen; wie aber an. 1063 Bela starb, verglich sich dessen Sohn Geisa mit Käyser Henrico IV und des vorigen Königs Andreae Sohn Salomone, und begab sich der Regierung, Salomon aber wurd von Henrico IV auff den Väterlichen Thron gesetzet, und mit des Käysers Schwester, so ihm schon vormahlen versprochen worden, vermählet. Es daurte aber diese Einigkeit nicht lange, sondern Geisa und sein Bruder Ladislaus, denen der mit Salomone gemachte Vergleich etwa gereuen mochte, rebellirten bald wider den Käyser und den König, bildeten denen Ungarn ein, sie wolten sie von der Teutschen Herrschafft befreyen, und jagten Salomonem fort; dieser nahm seine Zuflucht zu Käyser Henrico IV, stellete demselben vor, daß, weil Ungarn zum Röm. Reiche gehöre, er es auch aus Käyserlicher Gnade besessen, dem Reiche die schuldige Dienste geleistet und den jährlichen Tribut abgetragen hätte, itzo aber dergleichen nicht geschehe, und solches dem Reiche schimpfflich und nachtheilig wäre, vid. Bernegger. Diss. de R. Hungar. §. 352. de Finib. c. 17. vid. Otto Frising. L. 6. Chron. c. 32. Aventin. L. 5. Annal. Boj. ad ann. 1042. & 1043. Sigebertus Gamblacens. & Hermann. Contract. ad d. ann. Conring. d. l. §. 9. seqq. vid. Aventin. d. l. ad ann. 1045. Hermann. Contract. ad ann. 1045. Glaber Rudolphus c. 1. & c. 4. hist. Conring. d. l. §. 12. & in Annot. ad d. cap. p. 97. v. Bonfin. Dec. 2. rer. Hungar. L. 2. p. 189. Aventin. L. 5. Annal. p. 408. & seqq. Nadan. in Flor. Ungar. L. 2. c. 3. 4. & 5. p. 68. seqq. Aventin. d. l. Herman. Contractus ad ann. 1047. Avent. d. l. ad ann. 1059. Conring. d. l. §. 13. vid. Bonfin. Dec. 2. L. 7. p. 277. seqq. Nadan. in Flor. Hung. L. 2. c. 22. Rava. Cent. 1. rer. Hung. P. 4. & seqq. Conring. d. §. 13. in fin. Lambert. Schafnaburg. ad ann. 1063. Bonfin. L. 3. Dec. 2. Sigebertus ad ann. 1075. Bonfin. d. l. p. 244.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/102>, abgerufen am 18.05.2024.