Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Oesterreichische Gründe. I. Weil dem Hause Oesterreich nicht allein wegen obgedachter pactorum successoriorum, sondern auch wegen des Ferdinandi Gemahlin Anna, Königs Ludovici II in Ungarn Schwester, die Succession vor allen gebühret, und es von Johanne de Zapolia, und andern, unrechtmäßiger Weise davon verdrungen worden. II. Weil des Johannis de Zapolia Wite Isabella, und ihr Sohn Johannes das Königreich Käyser Ferdinando gegen anderwertige Satisfaction abgetreten, und dieser von den Ungarischen Ständen vor ihren König angenommen worden. Wogegen die Türcken zwar zu justificirung ihrer Kriege anzuführen pflegen: Der Türcken Einwürffe. I. Daß sie Schutzherren über Ungarn wären; weil König Johannes de Zapolia das Königreich dem Türckischen Käyser Solymanno unterworffen, und jährlichen Tribut gezahlet. II. Daß Ferdinandus ebenfals dem Sultan 30000 Ducaten jährlich um Friedens willen eingewilliget, nachdem aber zu zahlen verwägert hätte. Worauff aber repliciret wird; was Johannes de Zapolia gethan, sey ohne Consens der Stände geschehen, und wäre von denen nachfolgenden Käysern nie approbiret worden, könne auch denen andern Königen, so das Reich nicht von ihm hätten, nicht praejudiciren. Zwantzigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf die Fürstenthümer Moldau und Wallachey. Historie. DIese Provintzien sind ehemahlen ein Stück des alten Daciens gewesen, so mit zu dem Königreich Ungarn gehöret hat, und werden in den Historien unter dem Nahmen der Wallachey begriffen, davon die Moldau Wallachia major, oder die grosse Wallachey, das kleine Fürstenthum Wallachey aber Wallachia minor, oder die kleine Wallachey benennet worden. Es wurden diese Fürstenthümer aber vor alters durch Despotas oder freye Fürsten beherrschet, weil sich dieselbe aber nicht allemahl selber schützen konten, so haben sie sich, nachdem es die Conjuncturen erfodert, entweder in der Könige in Ungarn oder Könige in Pohlen Protection begeben; iedoch hat sich der von Moldau mehrentheils an Pohlen, der von Wallachey aber an Ungarn gehalten. Beyde Fürstenthümer regierte im 15 Seculo Stephanus Fürst zu Moldau und Wallachen; weil sich dessen beyde Söhne aber wegen der Succesion nicht vergleichen konten, indem der älteste Stephanus die succession gantz alleine praetendirte, der andergebohrne Peter aber auch davon zu participiren verlangte, so ergab sich Stephanus mit der Moldau dem Könige Casimiro IV in Pohlen, als ein Tributarius, der jüngere aber und die Wallachey hielte sich an Ungarn. In welchem Stande es blieb biß die Türcken solche Gegend überschwemmeten, und am Ende desselben Seculi der Moldau und Wallachey sich bemächtigten; und ob sich denselben zwar so wohl die Könige in Ungarn und Pohlen, als auch die Fürsten selbst mächtig widersetzet, so haben sich diese doch zu einem jährlichen Tribut denen Türcken verstehen müssen, wobey es auch nach der Zeit verblieben. Jedoch haben sich die Könige in Ungarn ihres Rechts noch nicht begeben. Staat von Ungarn. p. 231. Sambucc. in Append. ad Bonfin. Zwantzig in Theatr. Praecedent. Part. 1. Tit. 75. p. 164. v. Bonfin. Dec. 2. L. 10. hist. Hung. vid. Cromer. L. 17. & 30. hist. Polon. Piasec. Chron. Polon. ad ann. 1612. & 1618. vid. cit. AA. vid. Cromer. & Piasecc. dd. ll. Pistorii Florus Polon. in Sigism. I. & III. Turcar. ab anno 1452. usque ad ann. 1521. Herburt. Stat. Polon. p. 248. Citati a Zwantzig d. l. Petricius in hist. gest. R. Sigismundi III. Kobierzhy. hist. Uladislai IV. Si fides est Autori des Staats von Ungarn. p. 232.
Oesterreichische Gründe. I. Weil dem Hause Oesterreich nicht allein wegen obgedachter pactorum successoriorum, sondern auch wegen des Ferdinandi Gemahlin Anna, Königs Ludovici II in Ungarn Schwester, die Succession vor allen gebühret, und es von Johanne de Zapolia, und andern, unrechtmäßiger Weise davon verdrungen worden. II. Weil des Johannis de Zapolia Wite Isabella, und ihr Sohn Johannes das Königreich Käyser Ferdinando gegen anderwertige Satisfaction abgetreten, und dieser von den Ungarischen Ständen vor ihren König angenommen worden. Wogegen die Türcken zwar zu justificirung ihrer Kriege anzuführen pflegen: Der Türcken Einwürffe. I. Daß sie Schutzherren über Ungarn wären; weil König Johannes de Zapolia das Königreich dem Türckischen Käyser Solymanno unterworffen, und jährlichen Tribut gezahlet. II. Daß Ferdinandus ebenfals dem Sultan 30000 Ducaten jährlich um Friedens willen eingewilliget, nachdem aber zu zahlen verwägert hätte. Worauff aber repliciret wird; was Johannes de Zapolia gethan, sey ohne Consens der Stände geschehen, und wäre von denen nachfolgenden Käysern nie approbiret worden, könne auch denen andern Königen, so das Reich nicht von ihm hätten, nicht praejudiciren. Zwantzigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf die Fürstenthümer Moldau und Wallachey. Historie. DIese Provintzien sind ehemahlen ein Stück des alten Daciens gewesen, so mit zu dem Königreich Ungarn gehöret hat, und werden in den Historien unter dem Nahmen der Wallachey begriffen, davon die Moldau Wallachia major, oder die grosse Wallachey, das kleine Fürstenthum Wallachey aber Wallachia minor, oder die kleine Wallachey benennet worden. Es wurden diese Fürstenthümer aber vor alters durch Despotas oder freye Fürsten beherrschet, weil sich dieselbe aber nicht allemahl selber schützen konten, so haben sie sich, nachdem es die Conjuncturen erfodert, entweder in der Könige in Ungarn oder Könige in Pohlen Protection begeben; iedoch hat sich der von Moldau mehrentheils an Pohlen, der von Wallachey aber an Ungarn gehalten. Beyde Fürstenthümer regierte im 15 Seculo Stephanus Fürst zu Moldau und Wallachen; weil sich dessen beyde Söhne aber wegen der Succesion nicht vergleichen konten, indem der älteste Stephanus die succession gantz alleine praetendirte, der andergebohrne Peter aber auch davon zu participiren verlangte, so ergab sich Stephanus mit der Moldau dem Könige Casimiro IV in Pohlen, als ein Tributarius, der jüngere aber und die Wallachey hielte sich an Ungarn. In welchem Stande es blieb biß die Türcken solche Gegend überschwemmeten, und am Ende desselben Seculi der Moldau und Wallachey sich bemächtigten; und ob sich denselben zwar so wohl die Könige in Ungarn und Pohlen, als auch die Fürsten selbst mächtig widersetzet, so haben sich diese doch zu einem jährlichen Tribut denen Türcken verstehen müssen, wobey es auch nach der Zeit verblieben. Jedoch haben sich die Könige in Ungarn ihres Rechts noch nicht begeben. Staat von Ungarn. p. 231. Sambucc. in Append. ad Bonfin. Zwantzig in Theatr. Praecedent. Part. 1. Tit. 75. p. 164. v. Bonfin. Dec. 2. L. 10. hist. Hung. vid. Cromer. L. 17. & 30. hist. Polon. Piasec. Chron. Polon. ad ann. 1612. & 1618. vid. cit. AA. vid. Cromer. & Piasecc. dd. ll. Pistorii Florus Polon. in Sigism. I. & III. Turcar. ab anno 1452. usque ad ann. 1521. Herburt. Stat. Polon. p. 248. Citati a Zwantzig d. l. Petricius in hist. gest. R. Sigismundi III. Kobierzhy. hist. Uladislai IV. Si fides est Autori des Staats von Ungarn. p. 232.
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I. Weil dem Hause Oesterreich nicht allein wegen obgedachter pactorum successoriorum, sondern auch wegen des Ferdinandi Gemahlin Anna, Königs Ludovici II in Ungarn Schwester, die Succession vor allen gebühret, und es von Johanne de Zapolia, und andern, unrechtmäßiger Weise davon verdrungen worden.
Oesterreichische Gründe. II. Weil des Johannis de Zapolia Wite Isabella, und ihr Sohn Johannes das Königreich Käyser Ferdinando gegen anderwertige Satisfaction abgetreten, und dieser von den Ungarischen Ständen vor ihren König angenommen worden.
Wogegen die Türcken zwar zu justificirung ihrer Kriege anzuführen pflegen:
I. Daß sie Schutzherren über Ungarn wären; weil König Johannes de Zapolia das Königreich dem Türckischen Käyser Solymanno unterworffen, und jährlichen Tribut gezahlet.
Der Türcken Einwürffe. II. Daß Ferdinandus ebenfals dem Sultan 30000 Ducaten jährlich um Friedens willen eingewilliget, nachdem aber zu zahlen verwägert hätte.
Worauff aber repliciret wird; was Johannes de Zapolia gethan, sey ohne Consens der Stände geschehen, und wäre von denen nachfolgenden Käysern nie approbiret worden, könne auch denen andern Königen, so das Reich nicht von ihm hätten, nicht praejudiciren.
Zwantzigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf die Fürstenthümer Moldau und Wallachey.
DIese Provintzien sind ehemahlen ein Stück des alten Daciens gewesen, so mit zu dem Königreich Ungarn gehöret hat, und werden in den Historien unter dem Nahmen der Wallachey begriffen, davon die Moldau Wallachia major, oder die grosse Wallachey, das kleine Fürstenthum Wallachey aber Wallachia minor, oder die kleine Wallachey benennet worden.
Historie. Es wurden diese Fürstenthümer aber vor alters durch Despotas oder freye Fürsten beherrschet, weil sich dieselbe aber nicht allemahl selber schützen konten, so haben sie sich, nachdem es die Conjuncturen erfodert, entweder in der Könige in Ungarn oder Könige in Pohlen Protection begeben; iedoch hat sich der von Moldau mehrentheils an Pohlen, der von Wallachey aber an Ungarn gehalten.
Beyde Fürstenthümer regierte im 15 Seculo Stephanus Fürst zu Moldau und Wallachen; weil sich dessen beyde Söhne aber wegen der Succesion nicht vergleichen konten, indem der älteste Stephanus die succession gantz alleine praetendirte, der andergebohrne Peter aber auch davon zu participiren verlangte, so ergab sich Stephanus mit der Moldau dem Könige Casimiro IV in Pohlen, als ein Tributarius, der jüngere aber und die Wallachey hielte sich an Ungarn. In welchem Stande es blieb biß die Türcken solche Gegend überschwemmeten, und am Ende desselben Seculi der Moldau und Wallachey sich bemächtigten; und ob sich denselben zwar so wohl die Könige in Ungarn und Pohlen, als auch die Fürsten selbst mächtig widersetzet, so haben sich diese doch zu einem jährlichen Tribut denen Türcken verstehen müssen, wobey es auch nach der Zeit verblieben. Jedoch haben sich die Könige in Ungarn ihres Rechts noch nicht begeben.
Staat von Ungarn. p. 231.
Sambucc. in Append. ad Bonfin. Zwantzig in Theatr. Praecedent. Part. 1. Tit. 75. p. 164.
v. Bonfin. Dec. 2. L. 10. hist. Hung.
vid. Cromer. L. 17. & 30. hist. Polon. Piasec. Chron. Polon. ad ann. 1612. & 1618.
vid. cit. AA.
vid. Cromer. & Piasecc. dd. ll. Pistorii Florus Polon. in Sigism. I. & III. Turcar. ab anno 1452. usque ad ann. 1521. Herburt. Stat. Polon. p. 248. Citati a Zwantzig d. l.
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