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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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de zu haben, weil der Gothen Reich sich von alters her biß an den Oresund erstrecket. Diese Vorrückung nun, und der übele Zunahme verdroß König Emund so sehr, daß er um das Jahr 1045 einen Zug vornahm, Schonen mit Gewalt wieder zu recuperiren, wurd aber von König Knut in Dännemarck geschlagen, und blieb dieser in possession. Es wolten die Schweden aber deshalb ihr vermeyntes Recht an Schonen nicht fahren laßen, sondern König Stenchillus führte deshalb mit den Dänen große Kriege, und erlegte diese in drey Schlachten, so daß König Sueno in Dännemarck genöthiget wurde Schonen den Schweden wieder zu überlaßen. Es kam aber nicht gar lange hernach wieder an Dännemarck, und wurd denen Grafen von Holstein gegen eine Summa Geldes verpfändet. Weil die Holsteiner aber dieses Land zu sehr drucken mochten, so ergab es sich zu Zeiten Königs Christophori II in Dännemarck an König Magnum Schmeck in Schweden; und weil Graf Johann zu Holstein wohl sahe, daß er es mit Gewalt nicht behaupten könte, so verkauffte er den Schweden sein Recht an gemeldetes Schonen für 70000 Marck Silbers, und wurd solche cession von Dännemarck approbiret, und confirmiret. Allein nicht lange hernach brachte es König Waldemarus III in Dännemarck bey gedachtem Könige Magno dahin, daß er ihme Schonen, Halland und Bleckingen, durch gütlichen Vergleich anno 1360 wieder abtrat, und räumte des Magni Successor, Albertus, gedachtem Waldemaro auch die Insul Gothland, und viele andere Schwedische Oerter, ein. Und wiel nachdem das Königreich Dännemarck immer mächtiger, und alle drey Nordische Königreiche vereiniget wurden, so blieb es in solchem Stande, biß Schweden und Dännemarck sich gäntzlich wieder trenneten, und iedes Königreich seinen eigenen König erwehlte; da dann viele und lange Kriege theils wegen der Gräntze beyder Reiche, theils wegen des Wapens, geführet worden. Endlich kam es, auf Vermittelung des Käysers, des Königs in Franckreich, und des Königs in Pohlen, zu Stettin anno 1570 zu einem Frieden, worinnen pacisciret wurde, daß die alten Gräntzen beyder Reiche bleiben, der König in Dännemarck auf alles Recht an Schweden, der König in Schweden hergegen auf Norwegen, Gothland, Schonen, Halland, und Bleckingen Verzicht thun solte. sc.

In solchem Stande blieb es biß auf den Bremsebrockischen Frieden, der anno 1645 zwischen Schweden und Dännemarck geschlossen wurde; Dann in diesem wurd der Cron Schweden unter andern zur Satisfaction auch die Insul Gothland abgetreten; wegen Halland aber wurd pacisciret, daß solche Provintz auf 30 Jahr lang der Cron Schweden zur Versicherung dessen, so damahls geschlossen worden, zu geniessen verbleiben solte. Wie aber die Dänen anno 1657 die Schweden, da sie mit den Pohlen zu thun hatten, angriffen, in Meynung, sich anitzo wegen der im vorigen Kriege abgenommenen Oerter zu revengiren, war ihnen das Glück so zuwider, daß sie auch das folgende Jahr, in dem zu Rotschild gemachten Frieden, denen Schweden Halland, Schonen, Bleckingen, Bahus, und Drontheim völlig abtreten musten; und wurd dieser Friede anno 1660 zu Coppenhagen confirmiret. Zwar wolte Dännemarck anno 1676 sein Heyl abermahl an Schweden versuchen, und trat dahero mit dem Käyser, und dem Churfürsten zu Brandenb. in Alliantz, fiel darauff in Schonen ein, und eroberte Helsingburg, Landscron, Christian-Stadt, und die Insul Gothland; verlohr aber nach der bey Malmoe anno 1677 unglücklich gehaltenen Schlacht das meiste wieder, und das übrige muste anno 1679 in dem Fontainebl. und Lundischen Frieden restituiret werden.

vid. Loccen. L. 2. hist. Suec. p. 67. Saxo Grammat. L. 10. hist. Dan. Ericus. L. 2. hist. Suec. p. 36.
vid. Joh. Magnus. L. 18. c. 10. Loccen. L. 2. c. 18. p. 69. Eric. Olaus L. 2. p. 40.
Loccen. d. L. 2. p. 103. Joh. Magnus. L. 21. c. 2. Joh. Meurs. part. 2. L. 4. p. 75.
v. Loccen. d. l. p. 106. Joh. Meurs. p. 767.
Loccen. d. l. in ejus vita.
vid. Chytrae. L. 20. Chron. Sax. p. 161. & L. 21. Thuan. L. 36. hist. Sleidan. Contin. p 354. Olear. in Chron. Holsat. L. 7. c. 9. p. 43.
vid. Londorp. Cont. Tom. 2. L. 9. Chytrae. L. 22. p. 258. Loccen. L. 2. hist. Suec. p. 386. Thuan. L. 47. hist.
quae extat ap. Londorp. Tom. V. Act. Publ. L. 2. c. 103. Gastel. de statu publ. Europ. c. 6. p. 226.
Quae extat ap. Londorp. Tom. VIII. Act. Publ. L. 8. c. 59. & Gastel. de Statu publ. Europ. c. 6. p. 241.
Wegen Schonen hatte der König in Dannemarck noch speciale Cessiones thun müssen, welche zu finden bey Londorp. d. l. c. 157. und 160. Gastel. d. l. p. 198. und in dem Theatro Europ. Part. 8. p. 752.
vid. Londorp. d. Tom. VIII. L. 9. c. 5. & Loccen. in hist. Suec. p. 934.

de zu haben, weil der Gothen Reich sich von alters her biß an den Oresund erstrecket. Diese Vorrückung nun, und der übele Zunahme verdroß König Emund so sehr, daß er um das Jahr 1045 einen Zug vornahm, Schonen mit Gewalt wieder zu recuperiren, wurd aber von König Knut in Dännemarck geschlagen, und blieb dieser in possession. Es wolten die Schweden aber deshalb ihr vermeyntes Recht an Schonen nicht fahren laßen, sondern König Stenchillus führte deshalb mit den Dänen große Kriege, und erlegte diese in drey Schlachten, so daß König Sueno in Dännemarck genöthiget wurde Schonen den Schweden wieder zu überlaßen. Es kam aber nicht gar lange hernach wieder an Dännemarck, und wurd denen Grafen von Holstein gegen eine Summa Geldes verpfändet. Weil die Holsteiner aber dieses Land zu sehr drucken mochten, so ergab es sich zu Zeiten Königs Christophori II in Dännemarck an König Magnum Schmeck in Schweden; und weil Graf Johann zu Holstein wohl sahe, daß er es mit Gewalt nicht behaupten könte, so verkauffte er den Schweden sein Recht an gemeldetes Schonen für 70000 Marck Silbers, und wurd solche cession von Dännemarck approbiret, und confirmiret. Allein nicht lange hernach brachte es König Waldemarus III in Dännemarck bey gedachtem Könige Magno dahin, daß er ihme Schonen, Halland und Bleckingen, durch gütlichen Vergleich anno 1360 wieder abtrat, und räumte des Magni Successor, Albertus, gedachtem Waldemaro auch die Insul Gothland, und viele andere Schwedische Oerter, ein. Und wiel nachdem das Königreich Dännemarck immer mächtiger, und alle drey Nordische Königreiche vereiniget wurden, so blieb es in solchem Stande, biß Schweden und Dännemarck sich gäntzlich wieder trenneten, und iedes Königreich seinen eigenen König erwehlte; da dann viele und lange Kriege theils wegen der Gräntze beyder Reiche, theils wegen des Wapens, geführet worden. Endlich kam es, auf Vermittelung des Käysers, des Königs in Franckreich, und des Königs in Pohlen, zu Stettin anno 1570 zu einem Frieden, worinnen pacisciret wurde, daß die alten Gräntzen beyder Reiche bleiben, der König in Dännemarck auf alles Recht an Schweden, der König in Schweden hergegen auf Norwegen, Gothland, Schonen, Halland, und Bleckingen Verzicht thun solte. sc.

In solchem Stande blieb es biß auf den Bremsebrockischen Frieden, der anno 1645 zwischen Schweden und Dännemarck geschlossen wurde; Dann in diesem wurd der Cron Schweden unter andern zur Satisfaction auch die Insul Gothland abgetreten; wegen Halland aber wurd pacisciret, daß solche Provintz auf 30 Jahr lang der Cron Schweden zur Versicherung dessen, so damahls geschlossen worden, zu geniessen verbleiben solte. Wie aber die Dänen anno 1657 die Schweden, da sie mit den Pohlen zu thun hatten, angriffen, in Meynung, sich anitzo wegen der im vorigen Kriege abgenommenen Oerter zu revengiren, war ihnen das Glück so zuwider, daß sie auch das folgende Jahr, in dem zu Rotschild gemachten Frieden, denen Schweden Halland, Schonen, Bleckingen, Bahus, und Drontheim völlig abtreten musten; und wurd dieser Friede anno 1660 zu Coppenhagen confirmiret. Zwar wolte Dännemarck anno 1676 sein Heyl abermahl an Schweden versuchen, und trat dahero mit dem Käyser, und dem Churfürsten zu Brandenb. in Alliantz, fiel darauff in Schonen ein, und eroberte Helsingburg, Landscron, Christian-Stadt, und die Insul Gothland; verlohr aber nach der bey Malmoë anno 1677 unglücklich gehaltenen Schlacht das meiste wieder, und das übrige muste anno 1679 in dem Fontainebl. und Lundischen Frieden restituiret werden.

vid. Loccen. L. 2. hist. Suec. p. 67. Saxo Grammat. L. 10. hist. Dan. Ericus. L. 2. hist. Suec. p. 36.
vid. Joh. Magnus. L. 18. c. 10. Loccen. L. 2. c. 18. p. 69. Eric. Olaus L. 2. p. 40.
Loccen. d. L. 2. p. 103. Joh. Magnus. L. 21. c. 2. Joh. Meurs. part. 2. L. 4. p. 75.
v. Loccen. d. l. p. 106. Joh. Meurs. p. 767.
Loccen. d. l. in ejus vita.
vid. Chytrae. L. 20. Chron. Sax. p. 161. & L. 21. Thuan. L. 36. hist. Sleidan. Contin. p 354. Olear. in Chron. Holsat. L. 7. c. 9. p. 43.
vid. Londorp. Cont. Tom. 2. L. 9. Chytrae. L. 22. p. 258. Loccen. L. 2. hist. Suec. p. 386. Thuan. L. 47. hist.
quae extat ap. Londorp. Tom. V. Act. Publ. L. 2. c. 103. Gastel. de statu publ. Europ. c. 6. p. 226.
Quae extat ap. Londorp. Tom. VIII. Act. Publ. L. 8. c. 59. & Gastel. de Statu publ. Europ. c. 6. p. 241.
Wegen Schonen hatte der König in Dannemarck noch speciale Cessiones thun müssen, welche zu finden bey Londorp. d. l. c. 157. und 160. Gastel. d. l. p. 198. und in dem Theatro Europ. Part. 8. p. 752.
vid. Londorp. d. Tom. VIII. L. 9. c. 5. & Loccen. in hist. Suec. p. 934.
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de zu haben, weil der Gothen Reich sich            von alters her biß an den Oresund erstrecket. Diese Vorrückung nun, und der übele Zunahme            verdroß König Emund so sehr, daß er um das Jahr 1045 einen Zug vornahm, Schonen mit Gewalt            wieder zu recuperiren, wurd aber von König Knut in Dännemarck geschlagen, und blieb dieser            in possession. <note place="foot">vid. Loccen. L. 2. hist. Suec. p. 67. Saxo Grammat. L.              10. hist. Dan. Ericus. L. 2. hist. Suec. p. 36.</note> Es wolten die Schweden aber            deshalb ihr vermeyntes Recht an Schonen nicht fahren laßen, sondern König Stenchillus            führte deshalb mit den Dänen große Kriege, und erlegte diese in drey Schlachten, so daß            König Sueno in Dännemarck genöthiget wurde Schonen den Schweden wieder zu überlaßen. <note place="foot">vid. Joh. Magnus. L. 18. c. 10. Loccen. L. 2. c. 18. p. 69. Eric. Olaus L.              2. p. 40.</note> Es kam aber nicht gar lange hernach wieder an Dännemarck, und wurd            denen Grafen von Holstein gegen eine Summa Geldes verpfändet. Weil die Holsteiner aber            dieses Land zu sehr drucken mochten, so ergab es sich zu Zeiten Königs Christophori II in            Dännemarck an König Magnum Schmeck in Schweden; und weil Graf Johann zu Holstein wohl            sahe, daß er es mit Gewalt nicht behaupten könte, so verkauffte er den Schweden sein Recht            an gemeldetes Schonen für 70000 Marck Silbers, und wurd solche cession von Dännemarck            approbiret, und confirmiret. <note place="foot">Loccen. d. L. 2. p. 103. Joh. Magnus. L.              21. c. 2. Joh. Meurs. part. 2. L. 4. p. 75.</note> Allein nicht lange hernach brachte es            König Waldemarus III in Dännemarck bey gedachtem Könige Magno dahin, daß er ihme Schonen,            Halland und Bleckingen, durch gütlichen Vergleich anno 1360 wieder abtrat, <note place="foot">v. Loccen. d. l. p. 106. Joh. Meurs. p. 767.</note> und räumte des Magni            Successor, Albertus, gedachtem Waldemaro auch die Insul Gothland, und viele andere            Schwedische Oerter, ein. <note place="foot">Loccen. d. l. in ejus vita.</note> Und wiel            nachdem das Königreich Dännemarck immer mächtiger, und alle drey Nordische Königreiche            vereiniget wurden, so blieb es in solchem Stande, biß Schweden und Dännemarck sich            gäntzlich wieder trenneten, und iedes Königreich seinen eigenen König erwehlte; da dann            viele und lange Kriege theils wegen der Gräntze beyder Reiche, theils wegen des Wapens,            geführet worden. <note place="foot">vid. Chytrae. L. 20. Chron. Sax. p. 161. &amp; L. 21.              Thuan. L. 36. hist. Sleidan. Contin. p 354. Olear. in Chron. Holsat. L. 7. c. 9. p.              43.</note> Endlich kam es, auf Vermittelung des Käysers, des Königs in Franckreich, und            des Königs in Pohlen, zu Stettin anno 1570 zu einem Frieden, worinnen pacisciret wurde,            daß die alten Gräntzen beyder Reiche bleiben, der König in Dännemarck auf alles Recht an            Schweden, der König in Schweden hergegen auf Norwegen, Gothland, Schonen, Halland, und            Bleckingen Verzicht thun solte. sc. <note place="foot">vid. Londorp. Cont. Tom. 2. L. 9.              Chytrae. L. 22. p. 258. Loccen. L. 2. hist. Suec. p. 386. Thuan. L. 47. hist.</note></p>
        <p>In solchem Stande blieb es biß auf den Bremsebrockischen Frieden, <note place="foot">quae              extat ap. Londorp. Tom. V. Act. Publ. L. 2. c. 103. Gastel. de statu publ. Europ. c. 6.              p. 226.</note> der anno 1645 zwischen Schweden und Dännemarck geschlossen wurde; Dann in            diesem wurd der Cron Schweden unter andern zur Satisfaction auch die Insul Gothland            abgetreten; wegen Halland aber wurd pacisciret, daß solche Provintz auf 30 Jahr lang der            Cron Schweden zur Versicherung dessen, so damahls geschlossen worden, zu geniessen            verbleiben solte. Wie aber die Dänen anno 1657 die Schweden, da sie mit den Pohlen zu thun            hatten, angriffen, in Meynung, sich anitzo wegen der im vorigen Kriege abgenommenen Oerter            zu revengiren, war ihnen das Glück so zuwider, daß sie auch das folgende Jahr, in dem zu            Rotschild gemachten Frieden, <note place="foot">Quae extat ap. Londorp. Tom. VIII. Act.              Publ. L. 8. c. 59. &amp; Gastel. de Statu publ. Europ. c. 6. p. 241.</note> denen            Schweden Halland, Schonen, <note place="foot">Wegen Schonen hatte der König in Dannemarck              noch speciale Cessiones thun müssen, welche zu finden bey Londorp. d. l. c. 157. und              160. Gastel. d. l. p. 198. und in dem Theatro Europ. Part. 8. p. 752.</note> Bleckingen,            Bahus, und Drontheim völlig abtreten musten; und wurd dieser Friede anno 1660 zu            Coppenhagen confirmiret. <note place="foot">vid. Londorp. d. Tom. VIII. L. 9. c. 5. &amp;              Loccen. in hist. Suec. p. 934.</note> Zwar wolte Dännemarck anno 1676 sein Heyl abermahl            an Schweden versuchen, und trat dahero mit dem Käyser, und dem Churfürsten zu Brandenb. in            Alliantz, fiel darauff in Schonen ein, und eroberte Helsingburg, Landscron,            Christian-Stadt, und die Insul Gothland; verlohr aber nach der bey Malmoë anno 1677            unglücklich gehaltenen Schlacht das meiste wieder, und das übrige muste anno 1679 in dem            Fontainebl. und Lundischen Frieden restituiret werden.</p>
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[120/0148] de zu haben, weil der Gothen Reich sich von alters her biß an den Oresund erstrecket. Diese Vorrückung nun, und der übele Zunahme verdroß König Emund so sehr, daß er um das Jahr 1045 einen Zug vornahm, Schonen mit Gewalt wieder zu recuperiren, wurd aber von König Knut in Dännemarck geschlagen, und blieb dieser in possession. Es wolten die Schweden aber deshalb ihr vermeyntes Recht an Schonen nicht fahren laßen, sondern König Stenchillus führte deshalb mit den Dänen große Kriege, und erlegte diese in drey Schlachten, so daß König Sueno in Dännemarck genöthiget wurde Schonen den Schweden wieder zu überlaßen. Es kam aber nicht gar lange hernach wieder an Dännemarck, und wurd denen Grafen von Holstein gegen eine Summa Geldes verpfändet. Weil die Holsteiner aber dieses Land zu sehr drucken mochten, so ergab es sich zu Zeiten Königs Christophori II in Dännemarck an König Magnum Schmeck in Schweden; und weil Graf Johann zu Holstein wohl sahe, daß er es mit Gewalt nicht behaupten könte, so verkauffte er den Schweden sein Recht an gemeldetes Schonen für 70000 Marck Silbers, und wurd solche cession von Dännemarck approbiret, und confirmiret. Allein nicht lange hernach brachte es König Waldemarus III in Dännemarck bey gedachtem Könige Magno dahin, daß er ihme Schonen, Halland und Bleckingen, durch gütlichen Vergleich anno 1360 wieder abtrat, und räumte des Magni Successor, Albertus, gedachtem Waldemaro auch die Insul Gothland, und viele andere Schwedische Oerter, ein. Und wiel nachdem das Königreich Dännemarck immer mächtiger, und alle drey Nordische Königreiche vereiniget wurden, so blieb es in solchem Stande, biß Schweden und Dännemarck sich gäntzlich wieder trenneten, und iedes Königreich seinen eigenen König erwehlte; da dann viele und lange Kriege theils wegen der Gräntze beyder Reiche, theils wegen des Wapens, geführet worden. Endlich kam es, auf Vermittelung des Käysers, des Königs in Franckreich, und des Königs in Pohlen, zu Stettin anno 1570 zu einem Frieden, worinnen pacisciret wurde, daß die alten Gräntzen beyder Reiche bleiben, der König in Dännemarck auf alles Recht an Schweden, der König in Schweden hergegen auf Norwegen, Gothland, Schonen, Halland, und Bleckingen Verzicht thun solte. sc. In solchem Stande blieb es biß auf den Bremsebrockischen Frieden, der anno 1645 zwischen Schweden und Dännemarck geschlossen wurde; Dann in diesem wurd der Cron Schweden unter andern zur Satisfaction auch die Insul Gothland abgetreten; wegen Halland aber wurd pacisciret, daß solche Provintz auf 30 Jahr lang der Cron Schweden zur Versicherung dessen, so damahls geschlossen worden, zu geniessen verbleiben solte. Wie aber die Dänen anno 1657 die Schweden, da sie mit den Pohlen zu thun hatten, angriffen, in Meynung, sich anitzo wegen der im vorigen Kriege abgenommenen Oerter zu revengiren, war ihnen das Glück so zuwider, daß sie auch das folgende Jahr, in dem zu Rotschild gemachten Frieden, denen Schweden Halland, Schonen, Bleckingen, Bahus, und Drontheim völlig abtreten musten; und wurd dieser Friede anno 1660 zu Coppenhagen confirmiret. Zwar wolte Dännemarck anno 1676 sein Heyl abermahl an Schweden versuchen, und trat dahero mit dem Käyser, und dem Churfürsten zu Brandenb. in Alliantz, fiel darauff in Schonen ein, und eroberte Helsingburg, Landscron, Christian-Stadt, und die Insul Gothland; verlohr aber nach der bey Malmoë anno 1677 unglücklich gehaltenen Schlacht das meiste wieder, und das übrige muste anno 1679 in dem Fontainebl. und Lundischen Frieden restituiret werden. vid. Loccen. L. 2. hist. Suec. p. 67. Saxo Grammat. L. 10. hist. Dan. Ericus. L. 2. hist. Suec. p. 36. vid. Joh. Magnus. L. 18. c. 10. Loccen. L. 2. c. 18. p. 69. Eric. Olaus L. 2. p. 40. Loccen. d. L. 2. p. 103. Joh. Magnus. L. 21. c. 2. Joh. Meurs. part. 2. L. 4. p. 75. v. Loccen. d. l. p. 106. Joh. Meurs. p. 767. Loccen. d. l. in ejus vita. vid. Chytrae. L. 20. Chron. Sax. p. 161. & L. 21. Thuan. L. 36. hist. Sleidan. Contin. p 354. Olear. in Chron. Holsat. L. 7. c. 9. p. 43. vid. Londorp. Cont. Tom. 2. L. 9. Chytrae. L. 22. p. 258. Loccen. L. 2. hist. Suec. p. 386. Thuan. L. 47. hist. quae extat ap. Londorp. Tom. V. Act. Publ. L. 2. c. 103. Gastel. de statu publ. Europ. c. 6. p. 226. Quae extat ap. Londorp. Tom. VIII. Act. Publ. L. 8. c. 59. & Gastel. de Statu publ. Europ. c. 6. p. 241. Wegen Schonen hatte der König in Dannemarck noch speciale Cessiones thun müssen, welche zu finden bey Londorp. d. l. c. 157. und 160. Gastel. d. l. p. 198. und in dem Theatro Europ. Part. 8. p. 752. vid. Londorp. d. Tom. VIII. L. 9. c. 5. & Loccen. in hist. Suec. p. 934.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/148>, abgerufen am 21.11.2024.