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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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sen] beschlossen und verrichtet worden; da doch bey dem Stifft Lübeck ein beständiges Herkommen, daß allemahl nach Bischöff lichem Absterben ein general Convent ausgeschrieben, und der vorhin rite und legitime cum spe futurae successionis erwehlte Coadjutor von demselben pro Episcopo proclamiret und introduciret werde; welches itzo so vielmehr beobachtet werden sollen, weil eine Electio Coadjutoris dubia & indecisa verhanden gewesen; und das Capitulum Ihr. Käyserl. Maj. Decision vorhero erwarten sollen.

Der Erfolg und itzige Zustand. Die hohen Guarants des Travendalischen Friedens der Käyser, Engeland und Holland, suchten die Sache durch Remonstrationes und Vermahnung zu recht zu bringen, welche zwar von Dännemarck anfänglich nicht regardiret wurden, wie sich selbe aber der Sache mit Ernst annahmen, übergab der König in Dännemarck die Entscheidung der Königin von Engeland, und denen General-Staaten, wodurch der Administrator ohne weitere Unruhe zum Besitz des Bischoffthums gelangete; dem Printzen von Dännemarck aber wurde zu einiger Ergötzlichkeit von der Königin in Engeland und denen General-Staaten jährlich eine Summa Geldes von etlichen 1000 Rthl. zu geben versprochen. Und ist die Sache also dadurch zur Richtigkeit gebracht worden.

Dritte Section, Von der Könige in Engeland Praetensionen und Streitigkeiten.

Erstes Capitel/ Von der Könige in Engeland Praetension auf Franckreich.[unleserliches Material]

Zu besserer Begreiffung dieser Praetension, kan nachfolgende Genealogische Tabell nachgesehen werden.

Plura de hac Praetensione videri possunt. ap. Autorem de la Discussion des Differends entre les Roy de France & d' Angleterre: Quem tractatum exhibet Leibnitzius in Mantissa Cod. jur.

sen] beschlossen und verrichtet worden; da doch bey dem Stifft Lübeck ein beständiges Herkommen, daß allemahl nach Bischöff lichem Absterben ein general Convent ausgeschrieben, und der vorhin rite und legitime cum spe futurae successionis erwehlte Coadjutor von demselben pro Episcopo proclamiret und introduciret werde; welches itzo so vielmehr beobachtet werden sollen, weil eine Electio Coadjutoris dubia & indecisa verhanden gewesen; und das Capitulum Ihr. Käyserl. Maj. Decision vorhero erwarten sollen.

Der Erfolg und itzige Zustand. Die hohen Guarants des Travendalischen Friedens der Käyser, Engeland und Holland, suchten die Sache durch Remonstrationes und Vermahnung zu recht zu bringen, welche zwar von Dännemarck anfänglich nicht regardiret wurden, wie sich selbe aber der Sache mit Ernst annahmen, übergab der König in Dännemarck die Entscheidung der Königin von Engeland, und denen General-Staaten, wodurch der Administrator ohne weitere Unruhe zum Besitz des Bischoffthums gelangete; dem Printzen von Dännemarck aber wurde zu einiger Ergötzlichkeit von der Königin in Engeland und denen General-Staaten jährlich eine Summa Geldes von etlichen 1000 Rthl. zu geben versprochen. Und ist die Sache also dadurch zur Richtigkeit gebracht worden.

Dritte Section, Von der Könige in Engeland Praetensionen und Streitigkeiten.

Erstes Capitel/ Von der Könige in Engeland Praetension auf Franckreich.[unleserliches Material]

Zu besserer Begreiffung dieser Praetension, kan nachfolgende Genealogische Tabell nachgesehen werden.

Plura de hac Praetensione videri possunt. ap. Autorem de la Discussion des Differends entre les Roy de France & d' Angleterre: Quem tractatum exhibet Leibnitzius in Mantissa Cod. jur.
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[146/0174] sen] beschlossen und verrichtet worden; da doch bey dem Stifft Lübeck ein beständiges Herkommen, daß allemahl nach Bischöff lichem Absterben ein general Convent ausgeschrieben, und der vorhin rite und legitime cum spe futurae successionis erwehlte Coadjutor von demselben pro Episcopo proclamiret und introduciret werde; welches itzo so vielmehr beobachtet werden sollen, weil eine Electio Coadjutoris dubia & indecisa verhanden gewesen; und das Capitulum Ihr. Käyserl. Maj. Decision vorhero erwarten sollen. Die hohen Guarants des Travendalischen Friedens der Käyser, Engeland und Holland, suchten die Sache durch Remonstrationes und Vermahnung zu recht zu bringen, welche zwar von Dännemarck anfänglich nicht regardiret wurden, wie sich selbe aber der Sache mit Ernst annahmen, übergab der König in Dännemarck die Entscheidung der Königin von Engeland, und denen General-Staaten, wodurch der Administrator ohne weitere Unruhe zum Besitz des Bischoffthums gelangete; dem Printzen von Dännemarck aber wurde zu einiger Ergötzlichkeit von der Königin in Engeland und denen General-Staaten jährlich eine Summa Geldes von etlichen 1000 Rthl. zu geben versprochen. Und ist die Sache also dadurch zur Richtigkeit gebracht worden. Der Erfolg und itzige Zustand. Dritte Section, Von der Könige in Engeland Praetensionen und Streitigkeiten. Erstes Capitel/ Von der Könige in Engeland Praetension auf Franckreich._ Zu besserer Begreiffung dieser Praetension, kan nachfolgende Genealogische Tabell nachgesehen werden. Plura de hac Praetensione videri possunt. ap. Autorem de la Discussion des Differends entre les Roy de France & d' Angleterre: Quem tractatum exhibet Leibnitzius in Mantissa Cod. jur.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/174>, abgerufen am 25.11.2024.