Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.sie gantz desperat, und suchten überall, sonderlich aber bey König Petro in Arragonien, der des Manfredi Tochter Constantiam hatte, wider die Frantzosen Hülffe, überredeten diesen auch, daß er eine Flotte ausrüstete, mit derselben in der Gegend von Sicilien kam, als ob er auf die Saracenen loß gehen wolte, und nachdem die Sicilianer mit denen Frantzosen die Vesperas Siculas an. 1282 gehalten, und alle auf eine Zeit massacriret hatten, in Sicilien anländete, und die Sicilianische Crone empfing. Der Pabst nahm solches zwar übel auf, that Petrum in Bann, und erklährte ihn aller seiner Länder verlustig; König Carolus aber that sein äusserstes, um Sicilien wieder zu bekommen, es war aber alles vergebens, weil Petrus meistentheils glücklich wider ihn war, und seinen Sohn Carolum II gar gefangen bekam. Worüber so wohl Carolus K. in Neapolis, als Petrus Kön. in Arragonien, verstarb; diesem succedirte in Arragonien sein älterer Sohn, und in Sicilien der andere Jacobus I. Carolus II aber wurd seiner Gefangenschafft erlassen, nachdem er auf Sicilien vor sich und seine Nachkommen Verzicht gethan, und versprochen hatte, den Pabst dahin zu disponiren, daß er den wider die Arragonier ausgegebenen Bann aufhebe, und Jacobum mit Sicilien belehne. Inzwischen starb des Jacobi l Bruder König Alphonsus in Arragonien, und succedirte ihm Jacobus I, hinterlassend seinen jüngsten Bruder Fridericum als Stadthalter in Sicilien; wie dahero Jacobus an. 1291 in einem mit K. Carolo II zu Neapolis gemachten Vergleich diesem Sicilien cedirte, war Fridericus damit übel zu frieden, und weil er bey den Sicilianern grosse Liebe hatte, behauptete er das Königreich wider Carolum, und wurd von den Sicilianern zum Könige gekrönet. Weil ihm aber das Glück zuletzt nicht favorisiren wolte, begab er sich in dem mit Carolo an. 1302 gemachten Frieden seines Rechtes, und behielte sich die Regierung nur Zeit Lebens vor. Wie aber Carolus verstarb, vergaß Fridericus auch der vorigen Tractaten, und fehlete es nicht viel, daß er nicht gantz Neapolis occupiret hätte, wie Caroli Sohn Robertus von Käyser Henrico VII in die Acht erklähret wurde. Dahero der Pabst bewogen wurd des Roberti sich anzunehmen, die excommunication, die bereits wider des excommunication, die bereits wider des Friderici Vater ergangen war, zu wiederholen, mit ernstilichem Verboth, Fridericum vor keinen König von Sicilien zu erkennen. Dessen aber ungeachtet bleib Fridericus im Besitz und transmittirte Sicilien auf seine Nachkommen. In Neapoli aber succedirte nach Roberti Tod seines vor ihn gestorbenen Sohnes Tochter Johanna, die sich erstlich mit Andrea Königs Caoli II in Ungarn Sohne, und nachdem sie diesen ums Leben bringen lassen, mit Jacobo aus Arragonien, vermählte. Es entstunden aber um diese Zeit 2 Päbste Vrbanus und Clemens VII, weil nun Johanna dem Clementi anhieng, und ihn in ihrer Stadt Avignon in Provence residiren ließ, so ward sie von Vrbano verfolget, der sie des Königreichs Neapolis entsetzte, und solches Carolo Dyrrachio, einem von Königs Caroli II Enckeln übergab, welcher auch mit einer Armee nach Neapolis gieng; Johanna aber suchte Hülffe bey König Johanne in Franckreich, und damit sie ihn so viel mehr dazu obligiren möchte, adoptirte sie anno 1380 seinen Sohn Ludovicum Hertzog von Anjou, und declarirte ihn zum Erben aller ihrer Länder, welche adoption Pabst Clemens VII aus Päbstlicher Autorität, und praetendirter Herrschafft im Reich, wann der Käyserliche Stuhl vacant, confirmirte. Ludovicus brachte hierauf zwar eine Armee von 30000 Mann zu sammen, und führte selbe der Johannae zu Hülffe, muste aber unterwegens vernehmen, daß Carolus Dyrrachius sich bereits des grösten Theiles von Neapoli bemächtiget, und Johannam gefangen genommen hatte; Doch ging er völlig nach Neapolis hin, muste aber unverrichteter Sachen wieder de quibus vid. Thom. Fazell. Rer. Sic. Dec. post. L. VIII. P. 450. seqq. Aventin. L. 7. Annal. f. 440. Pandulf. Collenut. L. 5. p. 224. seqq. Paul. AEmil. L. 7. hist. Camerar. Cent. I. Hor. Success. c. 83. Les Vepres de Sicile & le Matine de la St. Bartolemi. Amst. 1690. vid. praeter AA. supra citatos Blondum Dec. 2. L. 8. Marinium L. XI. p. 386. seqq. Bulla Pontificis extat ap. Baron. Tom. XII. Annal. ad ann. 1302. vid. AA. supra citati & Surita. in Indic. Rer. Arrag. vid. Mariana L. 14. hist. Hisp. c. 17. Surita Indic. Rer. Arrag. ad ann. 1291. & 1295. Blanca Comment. rer. Arrag. in R. Jacobo I. v. Surita d. l. ad ann. 1302. Pandulf. Collenut. L. 5. p. 208. Blond. Dec. 2. L. 9. p. 338. Sententia Banni extat ap. Bzovium in Annal. ad ann. 1311. Goldast. in Reichs-Satzungen. p. 231. Conring. de Fin. c. 22. §. 3. Instum, ad optionis exhibet Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 104. p. 237. Diploma confirmationis extat ap. Leibnitz. d. l. n. 105. p. 238.
sie gantz desperat, und suchten überall, sonderlich aber bey König Petro in Arragonien, der des Manfredi Tochter Constantiam hatte, wider die Frantzosen Hülffe, überredeten diesen auch, daß er eine Flotte ausrüstete, mit derselben in der Gegend von Sicilien kam, als ob er auf die Saracenen loß gehen wolte, und nachdem die Sicilianer mit denen Frantzosen die Vesperas Siculas an. 1282 gehalten, und alle auf eine Zeit massacriret hatten, in Sicilien anländete, und die Sicilianische Crone empfing. Der Pabst nahm solches zwar übel auf, that Petrum in Bann, und erklährte ihn aller seiner Länder verlustig; König Carolus aber that sein äusserstes, um Sicilien wieder zu bekommen, es war aber alles vergebens, weil Petrus meistentheils glücklich wider ihn war, und seinen Sohn Carolum II gar gefangen bekam. Worüber so wohl Carolus K. in Neapolis, als Petrus Kön. in Arragonien, verstarb; diesem succedirte in Arragonien sein älterer Sohn, und in Sicilien der andere Jacobus I. Carolus II aber wurd seiner Gefangenschafft erlassen, nachdem er auf Sicilien vor sich und seine Nachkommen Verzicht gethan, und versprochen hatte, den Pabst dahin zu disponiren, daß er den wider die Arragonier ausgegebenen Bann aufhebe, und Jacobum mit Sicilien belehne. Inzwischen starb des Jacobi l Bruder König Alphonsus in Arragonien, und succedirte ihm Jacobus I, hinterlassend seinen jüngsten Bruder Fridericum als Stadthalter in Sicilien; wie dahero Jacobus an. 1291 in einem mit K. Carolo II zu Neapolis gemachten Vergleich diesem Sicilien cedirte, war Fridericus damit übel zu frieden, und weil er bey den Sicilianern grosse Liebe hatte, behauptete er das Königreich wider Carolum, und wurd von den Sicilianern zum Könige gekrönet. Weil ihm aber das Glück zuletzt nicht favorisiren wolte, begab er sich in dem mit Carolo an. 1302 gemachten Frieden seines Rechtes, und behielte sich die Regierung nur Zeit Lebens vor. Wie aber Carolus verstarb, vergaß Fridericus auch der vorigen Tractaten, und fehlete es nicht viel, daß er nicht gantz Neapolis occupiret hätte, wie Caroli Sohn Robertus von Käyser Henrico VII in die Acht erklähret wurde. Dahero der Pabst bewogen wurd des Roberti sich anzunehmen, die excommunication, die bereits wider des excommunication, die bereits wider des Friderici Vater ergangen war, zu wiederholen, mit ernstilichem Verboth, Fridericum vor keinen König von Sicilien zu erkennen. Dessen aber ungeachtet bleib Fridericus im Besitz und transmittirte Sicilien auf seine Nachkommen. In Neapoli aber succedirte nach Roberti Tod seines vor ihn gestorbenen Sohnes Tochter Johanna, die sich erstlich mit Andrea Königs Caoli II in Ungarn Sohne, und nachdem sie diesen ums Leben bringen lassen, mit Jacobo aus Arragonien, vermählte. Es entstunden aber um diese Zeit 2 Päbste Vrbanus und Clemens VII, weil nun Johanna dem Clementi anhieng, und ihn in ihrer Stadt Avignon in Provence residiren ließ, so ward sie von Vrbano verfolget, der sie des Königreichs Neapolis entsetzte, und solches Carolo Dyrrachio, einem von Königs Caroli II Enckeln übergab, welcher auch mit einer Armee nach Neapolis gieng; Johanna aber suchte Hülffe bey König Johanne in Franckreich, und damit sie ihn so viel mehr dazu obligiren möchte, adoptirte sie anno 1380 seinen Sohn Ludovicum Hertzog von Anjou, und declarirte ihn zum Erben aller ihrer Länder, welche adoption Pabst Clemens VII aus Päbstlicher Autorität, und praetendirter Herrschafft im Reich, wann der Käyserliche Stuhl vacant, confirmirte. Ludovicus brachte hierauf zwar eine Armee von 30000 Mann zu sammen, und führte selbe der Johannae zu Hülffe, muste aber unterwegens vernehmen, daß Carolus Dyrrachius sich bereits des grösten Theiles von Neapoli bemächtiget, und Johannam gefangen genommen hatte; Doch ging er völlig nach Neapolis hin, muste aber unverrichteter Sachen wieder de quibus vid. Thom. Fazell. Rer. Sic. Dec. post. L. VIII. P. 450. seqq. Aventin. L. 7. Annal. f. 440. Pandulf. Collenut. L. 5. p. 224. seqq. Paul. AEmil. L. 7. hist. Camerar. Cent. I. Hor. Success. c. 83. Les Vepres de Sicile & le Matine de la St. Bartolemi. Amst. 1690. vid. praeter AA. supra citatos Blondum Dec. 2. L. 8. Marinium L. XI. p. 386. seqq. Bulla Pontificis extat ap. Baron. Tom. XII. Annal. ad ann. 1302. vid. AA. supra citati & Surita. in Indic. Rer. Arrag. vid. Mariana L. 14. hist. Hisp. c. 17. Surita Indic. Rer. Arrag. ad ann. 1291. & 1295. Blanca Comment. rer. Arrag. in R. Jacobo I. v. Surita d. l. ad ann. 1302. Pandulf. Collenut. L. 5. p. 208. Blond. Dec. 2. L. 9. p. 338. Sententia Banni extat ap. Bzovium in Annal. ad ann. 1311. Goldast. in Reichs-Satzungen. p. 231. Conring. de Fin. c. 22. §. 3. Instum, ad optionis exhibet Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 104. p. 237. Diploma confirmationis extat ap. Leibnitz. d. l. n. 105. p. 238.
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XI. p. 386. seqq.</note> Der Pabst nahm solches zwar übel auf, that Petrum in Bann, und erklährte ihn aller seiner Länder verlustig; <note place="foot">Bulla Pontificis extat ap. Baron. Tom. XII. Annal. ad ann. 1302.</note> König Carolus aber that sein äusserstes, um Sicilien wieder zu bekommen, es war aber alles vergebens, weil Petrus meistentheils glücklich wider ihn war, und seinen Sohn Carolum II gar gefangen bekam. Worüber so wohl Carolus K. in Neapolis, als Petrus Kön. in Arragonien, verstarb; diesem succedirte in Arragonien sein älterer Sohn, und in Sicilien der andere Jacobus I. Carolus II aber wurd seiner Gefangenschafft erlassen, nachdem er auf Sicilien vor sich und seine Nachkommen Verzicht gethan, und versprochen hatte, den Pabst dahin zu disponiren, daß er den wider die Arragonier ausgegebenen Bann aufhebe, und Jacobum mit Sicilien belehne. <note place="foot">vid. AA. supra citati & Surita. in Indic. Rer. Arrag.</note></p> <p>Inzwischen starb des Jacobi l Bruder König Alphonsus in Arragonien, und succedirte ihm Jacobus I, hinterlassend seinen jüngsten Bruder Fridericum als Stadthalter in Sicilien; wie dahero Jacobus an. 1291 in einem mit K. Carolo II zu Neapolis gemachten Vergleich diesem Sicilien cedirte, <note place="foot">vid. Mariana L. 14. hist. Hisp. c. 17. Surita Indic. Rer. Arrag. ad ann. 1291. & 1295. Blanca Comment. rer. Arrag. in R. Jacobo I.</note> war Fridericus damit übel zu frieden, und weil er bey den Sicilianern grosse Liebe hatte, behauptete er das Königreich wider Carolum, und wurd von den Sicilianern zum Könige gekrönet. Weil ihm aber das Glück zuletzt nicht favorisiren wolte, begab er sich in dem mit Carolo an. 1302 gemachten Frieden seines Rechtes, und behielte sich die Regierung nur Zeit Lebens vor. <note place="foot">v. Surita d. l. ad ann. 1302. Pandulf. Collenut. L. 5. p. 208. Blond. Dec. 2. L. 9. p. 338.</note> Wie aber Carolus verstarb, vergaß Fridericus auch der vorigen Tractaten, und fehlete es nicht viel, daß er nicht gantz Neapolis occupiret hätte, wie Caroli Sohn Robertus von Käyser Henrico VII in die Acht erklähret wurde. <note place="foot">Sententia Banni extat ap. Bzovium in Annal. ad ann. 1311. Goldast. in Reichs-Satzungen. p. 231. Conring. de Fin. c. 22. §. 3.</note> Dahero der Pabst bewogen wurd des Roberti sich anzunehmen, die excommunication, die bereits wider des excommunication, die bereits wider des Friderici Vater ergangen war, zu wiederholen, mit ernstilichem Verboth, Fridericum vor keinen König von Sicilien zu erkennen. Dessen aber ungeachtet bleib Fridericus im Besitz und transmittirte Sicilien auf seine Nachkommen.</p> <p>In Neapoli aber succedirte nach Roberti Tod seines vor ihn gestorbenen Sohnes Tochter Johanna, die sich erstlich mit Andrea Königs Caoli II in Ungarn Sohne, und nachdem sie diesen ums Leben bringen lassen, mit Jacobo aus Arragonien, vermählte. Es entstunden aber um diese Zeit 2 Päbste Vrbanus und Clemens VII, weil nun Johanna dem Clementi anhieng, und ihn in ihrer Stadt Avignon in Provence residiren ließ, so ward sie von Vrbano verfolget, der sie des Königreichs Neapolis entsetzte, und solches Carolo Dyrrachio, einem von Königs Caroli II Enckeln übergab, welcher auch mit einer Armee nach Neapolis gieng; Johanna aber suchte Hülffe bey König Johanne in Franckreich, und damit sie ihn so viel mehr dazu obligiren möchte, adoptirte sie anno 1380 seinen Sohn Ludovicum Hertzog von Anjou, und declarirte ihn zum Erben aller ihrer Länder, <note place="foot">Instum, ad optionis exhibet Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 104. p. 237.</note> welche adoption Pabst Clemens VII aus Päbstlicher Autorität, und praetendirter Herrschafft im Reich, wann der Käyserliche Stuhl vacant, confirmirte. <note place="foot">Diploma confirmationis extat ap. Leibnitz. d. l. n. 105. p. 238.</note> Ludovicus brachte hierauf zwar eine Armee von 30000 Mann zu sammen, und führte selbe der Johannae zu Hülffe, muste aber unterwegens vernehmen, daß Carolus Dyrrachius sich bereits des grösten Theiles von Neapoli bemächtiget, und Johannam gefangen genommen hatte; Doch ging er völlig nach Neapolis hin, muste aber unverrichteter Sachen wieder </p> </div> </body> </text> </TEI> [198/0226]
sie gantz desperat, und suchten überall, sonderlich aber bey König Petro in Arragonien, der des Manfredi Tochter Constantiam hatte, wider die Frantzosen Hülffe, überredeten diesen auch, daß er eine Flotte ausrüstete, mit derselben in der Gegend von Sicilien kam, als ob er auf die Saracenen loß gehen wolte, und nachdem die Sicilianer mit denen Frantzosen die Vesperas Siculas an. 1282 gehalten, und alle auf eine Zeit massacriret hatten, in Sicilien anländete, und die Sicilianische Crone empfing. Der Pabst nahm solches zwar übel auf, that Petrum in Bann, und erklährte ihn aller seiner Länder verlustig; König Carolus aber that sein äusserstes, um Sicilien wieder zu bekommen, es war aber alles vergebens, weil Petrus meistentheils glücklich wider ihn war, und seinen Sohn Carolum II gar gefangen bekam. Worüber so wohl Carolus K. in Neapolis, als Petrus Kön. in Arragonien, verstarb; diesem succedirte in Arragonien sein älterer Sohn, und in Sicilien der andere Jacobus I. Carolus II aber wurd seiner Gefangenschafft erlassen, nachdem er auf Sicilien vor sich und seine Nachkommen Verzicht gethan, und versprochen hatte, den Pabst dahin zu disponiren, daß er den wider die Arragonier ausgegebenen Bann aufhebe, und Jacobum mit Sicilien belehne.
Inzwischen starb des Jacobi l Bruder König Alphonsus in Arragonien, und succedirte ihm Jacobus I, hinterlassend seinen jüngsten Bruder Fridericum als Stadthalter in Sicilien; wie dahero Jacobus an. 1291 in einem mit K. Carolo II zu Neapolis gemachten Vergleich diesem Sicilien cedirte, war Fridericus damit übel zu frieden, und weil er bey den Sicilianern grosse Liebe hatte, behauptete er das Königreich wider Carolum, und wurd von den Sicilianern zum Könige gekrönet. Weil ihm aber das Glück zuletzt nicht favorisiren wolte, begab er sich in dem mit Carolo an. 1302 gemachten Frieden seines Rechtes, und behielte sich die Regierung nur Zeit Lebens vor. Wie aber Carolus verstarb, vergaß Fridericus auch der vorigen Tractaten, und fehlete es nicht viel, daß er nicht gantz Neapolis occupiret hätte, wie Caroli Sohn Robertus von Käyser Henrico VII in die Acht erklähret wurde. Dahero der Pabst bewogen wurd des Roberti sich anzunehmen, die excommunication, die bereits wider des excommunication, die bereits wider des Friderici Vater ergangen war, zu wiederholen, mit ernstilichem Verboth, Fridericum vor keinen König von Sicilien zu erkennen. Dessen aber ungeachtet bleib Fridericus im Besitz und transmittirte Sicilien auf seine Nachkommen.
In Neapoli aber succedirte nach Roberti Tod seines vor ihn gestorbenen Sohnes Tochter Johanna, die sich erstlich mit Andrea Königs Caoli II in Ungarn Sohne, und nachdem sie diesen ums Leben bringen lassen, mit Jacobo aus Arragonien, vermählte. Es entstunden aber um diese Zeit 2 Päbste Vrbanus und Clemens VII, weil nun Johanna dem Clementi anhieng, und ihn in ihrer Stadt Avignon in Provence residiren ließ, so ward sie von Vrbano verfolget, der sie des Königreichs Neapolis entsetzte, und solches Carolo Dyrrachio, einem von Königs Caroli II Enckeln übergab, welcher auch mit einer Armee nach Neapolis gieng; Johanna aber suchte Hülffe bey König Johanne in Franckreich, und damit sie ihn so viel mehr dazu obligiren möchte, adoptirte sie anno 1380 seinen Sohn Ludovicum Hertzog von Anjou, und declarirte ihn zum Erben aller ihrer Länder, welche adoption Pabst Clemens VII aus Päbstlicher Autorität, und praetendirter Herrschafft im Reich, wann der Käyserliche Stuhl vacant, confirmirte. Ludovicus brachte hierauf zwar eine Armee von 30000 Mann zu sammen, und führte selbe der Johannae zu Hülffe, muste aber unterwegens vernehmen, daß Carolus Dyrrachius sich bereits des grösten Theiles von Neapoli bemächtiget, und Johannam gefangen genommen hatte; Doch ging er völlig nach Neapolis hin, muste aber unverrichteter Sachen wieder
de quibus vid. Thom. Fazell. Rer. Sic. Dec. post. L. VIII. P. 450. seqq. Aventin. L. 7. Annal. f. 440. Pandulf. Collenut. L. 5. p. 224. seqq. Paul. AEmil. L. 7. hist. Camerar. Cent. I. Hor. Success. c. 83. Les Vepres de Sicile & le Matine de la St. Bartolemi. Amst. 1690.
vid. praeter AA. supra citatos Blondum Dec. 2. L. 8. Marinium L. XI. p. 386. seqq.
Bulla Pontificis extat ap. Baron. Tom. XII. Annal. ad ann. 1302.
vid. AA. supra citati & Surita. in Indic. Rer. Arrag.
vid. Mariana L. 14. hist. Hisp. c. 17. Surita Indic. Rer. Arrag. ad ann. 1291. & 1295. Blanca Comment. rer. Arrag. in R. Jacobo I.
v. Surita d. l. ad ann. 1302. Pandulf. Collenut. L. 5. p. 208. Blond. Dec. 2. L. 9. p. 338.
Sententia Banni extat ap. Bzovium in Annal. ad ann. 1311. Goldast. in Reichs-Satzungen. p. 231. Conring. de Fin. c. 22. §. 3.
Instum, ad optionis exhibet Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 104. p. 237.
Diploma confirmationis extat ap. Leibnitz. d. l. n. 105. p. 238.
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