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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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henden Cap. gemeldet worden, bey dessen Nachkommen solche blieb biß auf König Franciscum I; In denen Kriegen aber, so dieser mit Käyser Carolo V hatte, kam diese Grafschafft durch die Waffen an Carolum, welcher anno 1530 Hertzog Carolum III in Savoyen und einem Theil von Piemont wieder entriß, des Francisci Sohn aber, König Henricus II, restituirte sie anno 1559 Hertzog Emanueli Philiberto, da dieser des Henrici Schwester Margaretham heyrathete, seit welcher Zeit diese Grafschafft auch bey den Hertzogen zu Savoyen geblieben. Es will nichts desto weniger Du Puy denen Königen in Franckreich annoch einiges Recht daran zuschreiben, vorgebend, Henricus hätte gedachte Grafschafft gar zu unbedachtsam weggegeben, und solche domaine von der Cron zu alieniren nicht Macht gehabt.

Zwanzigstes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf das Hertzogthum Savoyen.

Historie. DIeses Stück Landes, so heute zu Tage unter dem Titul Savoyen bekannt ist, gehörte vor dem zu dem alten Königreich Burgund; weil aber Könige der Gothen Alrico wider Clodovaeum Hülffe geleistet hatte, so machte sich dieser, nachdem er mit Alrico fertig, auch über Gundebolt her, und nahm alle seine Länder und das Jahr 501. seit welcher Zeit diese Länder bey den Francken biß auf Carolum M. geblieben. Was aber bey dieses seinen Nachkommen durch die vielfältige Theilungen vor Veränderungen damit vorgangen, und wie Savoyen unter das Königreich Arelat, dieses aber, nach Abgang der Arelatischen Könige, an das R. Reich Teutscher Nation gekommen, davon ist oben bey des Reichs Praetens. auf das Königreich Arelat Meldung geschehen, und hier zu wiederholen unnöthig; nur ist zu mercken, daß König Rudolph in Burgund oder Arelat dieses Stück Land, so itzo Savoyen heisset, einem mit Nahmen berald oder Bertold, wegen seiner Krieges-Dienste um das Jahr 1000 unter dem Nahmen der Grafschafft Maurienne gegeben hat, bey dessen Nachkommen es bißhero geblieben ist.

Unter solchen aber ist dieser praetension halber sonderlich zu mercken Philippus II, [oder wie ihn andere nennen VII] welcher zwey mahl vermählet, das erste mahl anno 1472 mit Margaretha, Caroli von Bourbon Tochter, bey welcher Verlobung er versprochen haben soll, daß die aus solcher Ehe gezeugte Kinder ohne Unterscheid des Geschlechtes einander succediren solten[unleserliches Material] und aus dieser Ehe hatte er 2 Kinder Philibertum, der ihm nach seinem Tode succedirte, und Luisen eine Gemahlin des Grafen von Engoulesme, und Mutter Königs Francisci I in Franckreich. Nach der Margarethae Tod vermählte sich Philippus zum andern mahl mit Claudia von Brosse einer Tochter des Graf Johannis von Ponthieure, mit welcher er 2 Söhne zeugte Carolum III und Ludovicum.

Wie nun Philippus starb, succedirte ihm sein Sohn Philiberius anno 1497, wie aber auch dieser anno 1504. ohne Kinder abgieng, vermeynte seine Schwester Luisa theils als nechste Erbin, theils wegen obgedachter Ehe-pacten zu succediren; es kam ihr aber Carolus aus anderer Ehe zuvor, und setzte sich mit Consens der Stände in possession, In solchem Stande blieb es biß anno 1535, da König Franciscus [unleserliches Material] in Franckreich, der zu facilitirung der Eroberung von Meyland gerne vorhero Savoyen, nach Pabst Clementis Rath, haben wolte, diese praetension seiner Mutter wegen hervorsuchte, mit einer Armee auf Hertzog Carl[unleserliches Material] von Savoyen loß gieng, und ihn in kurtzer Zeit aus Savoyen, und den meisten Theil von Piemont jagte. Weil Käyser Carolus V aber des Königs Francisci Absehen wohl merckte, so nahm er sich des Savoyers an, und machte den Frantzosen so wohl in Provence als in

en son Tr. des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. p. 141.
vid. Sigebert. Chron. ad. ann. 501. Aimon. de gest. Franc. L. 1. c. 19. Gregor. Turonens. hist. Franc. L. 2. c. 32.
vid. Lamberti van der Burch. Histor. Sabaud. sub Corolo III.
vid. Lambert. van der Burch. d. l. Vlloa. in vita Caroli V. L. 3.

henden Cap. gemeldet worden, bey dessen Nachkommen solche blieb biß auf König Franciscum I; In denen Kriegen aber, so dieser mit Käyser Carolo V hatte, kam diese Grafschafft durch die Waffen an Carolum, welcher anno 1530 Hertzog Carolum III in Savoyen und einem Theil von Piemont wieder entriß, des Francisci Sohn aber, König Henricus II, restituirte sie anno 1559 Hertzog Emanueli Philiberto, da dieser des Henrici Schwester Margaretham heyrathete, seit welcher Zeit diese Grafschafft auch bey den Hertzogen zu Savoyen geblieben. Es will nichts desto weniger Du Puy denen Königen in Franckreich annoch einiges Recht daran zuschreiben, vorgebend, Henricus hätte gedachte Grafschafft gar zu unbedachtsam weggegeben, und solche domaine von der Cron zu alieniren nicht Macht gehabt.

Zwanzigstes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf das Hertzogthum Savoyen.

Historie. DIeses Stück Landes, so heute zu Tage unter dem Titul Savoyen bekannt ist, gehörte vor dem zu dem alten Königreich Burgund; weil aber Könige der Gothen Alrico wider Clodovaeum Hülffe geleistet hatte, so machte sich dieser, nachdem er mit Alrico fertig, auch über Gundebolt her, und nahm alle seine Länder und das Jahr 501. seit welcher Zeit diese Länder bey den Francken biß auf Carolum M. geblieben. Was aber bey dieses seinen Nachkommen durch die vielfältige Theilungen vor Veränderungen damit vorgangen, und wie Savoyen unter das Königreich Arelat, dieses aber, nach Abgang der Arelatischen Könige, an das R. Reich Teutscher Nation gekommen, davon ist oben bey des Reichs Praetens. auf das Königreich Arelat Meldung geschehen, und hier zu wiederholen unnöthig; nur ist zu mercken, daß König Rudolph in Burgund oder Arelat dieses Stück Land, so itzo Savoyen heisset, einem mit Nahmen berald oder Bertold, wegen seiner Krieges-Dienste um das Jahr 1000 unter dem Nahmen der Grafschafft Maurienne gegeben hat, bey dessen Nachkommen es bißhero geblieben ist.

Unter solchen aber ist dieser praetension halber sonderlich zu mercken Philippus II, [oder wie ihn andere nennen VII] welcher zwey mahl vermählet, das erste mahl anno 1472 mit Margaretha, Caroli von Bourbon Tochter, bey welcher Verlobung er versprochen haben soll, daß die aus solcher Ehe gezeugte Kinder ohne Unterscheid des Geschlechtes einander succediren solten[unleserliches Material] und aus dieser Ehe hatte er 2 Kinder Philibertum, der ihm nach seinem Tode succedirte, und Luisen eine Gemahlin des Grafen von Engoulesme, und Mutter Königs Francisci I in Franckreich. Nach der Margarethae Tod vermählte sich Philippus zum andern mahl mit Claudia von Brosse einer Tochter des Graf Johannis von Ponthieure, mit welcher er 2 Söhne zeugte Carolum III und Ludovicum.

Wie nun Philippus starb, succedirte ihm sein Sohn Philiberius anno 1497, wie aber auch dieser anno 1504. ohne Kinder abgieng, vermeynte seine Schwester Luisa theils als nechste Erbin, theils wegen obgedachter Ehe-pacten zu succediren; es kam ihr aber Carolus aus anderer Ehe zuvor, und setzte sich mit Consens der Stände in possession, In solchem Stande blieb es biß anno 1535, da König Franciscus [unleserliches Material] in Franckreich, der zu facilitirung der Eroberung von Meyland gerne vorhero Savoyen, nach Pabst Clementis Rath, haben wolte, diese praetension seiner Mutter wegen hervorsuchte, mit einer Armee auf Hertzog Carl[unleserliches Material] von Savoyen loß gieng, und ihn in kurtzer Zeit aus Savoyen, und den meisten Theil von Piemont jagte. Weil Käyser Carolus V aber des Königs Francisci Absehen wohl merckte, so nahm er sich des Savoyers an, und machte den Frantzosen so wohl in Provence als in

en son Tr. des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. p. 141.
vid. Sigebert. Chron. ad. ann. 501. Aimon. de gest. Franc. L. 1. c. 19. Gregor. Turonens. hist. Franc. L. 2. c. 32.
vid. Lamberti van der Burch. Histor. Sabaud. sub Corolo III.
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        <p>Unter solchen aber ist dieser praetension halber sonderlich zu mercken Philippus II,            [oder wie ihn andere nennen VII] welcher zwey mahl vermählet, das erste mahl anno 1472 mit            Margaretha, Caroli von Bourbon Tochter, bey welcher Verlobung er versprochen haben soll,            daß die aus solcher Ehe gezeugte Kinder ohne Unterscheid des Geschlechtes einander            succediren solten<gap reason="illegible"/> und aus dieser Ehe hatte er 2 Kinder Philibertum, der ihm nach seinem            Tode succedirte, und Luisen eine Gemahlin des Grafen von Engoulesme, und Mutter Königs            Francisci I in Franckreich. Nach der Margarethae Tod vermählte sich Philippus zum andern            mahl mit Claudia von Brosse einer Tochter des Graf Johannis von Ponthieure, mit welcher er            2 Söhne zeugte Carolum III und Ludovicum.</p>
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[211/0239] henden Cap. gemeldet worden, bey dessen Nachkommen solche blieb biß auf König Franciscum I; In denen Kriegen aber, so dieser mit Käyser Carolo V hatte, kam diese Grafschafft durch die Waffen an Carolum, welcher anno 1530 Hertzog Carolum III in Savoyen und einem Theil von Piemont wieder entriß, des Francisci Sohn aber, König Henricus II, restituirte sie anno 1559 Hertzog Emanueli Philiberto, da dieser des Henrici Schwester Margaretham heyrathete, seit welcher Zeit diese Grafschafft auch bey den Hertzogen zu Savoyen geblieben. Es will nichts desto weniger Du Puy denen Königen in Franckreich annoch einiges Recht daran zuschreiben, vorgebend, Henricus hätte gedachte Grafschafft gar zu unbedachtsam weggegeben, und solche domaine von der Cron zu alieniren nicht Macht gehabt. Zwanzigstes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf das Hertzogthum Savoyen. DIeses Stück Landes, so heute zu Tage unter dem Titul Savoyen bekannt ist, gehörte vor dem zu dem alten Königreich Burgund; weil aber Könige der Gothen Alrico wider Clodovaeum Hülffe geleistet hatte, so machte sich dieser, nachdem er mit Alrico fertig, auch über Gundebolt her, und nahm alle seine Länder und das Jahr 501. seit welcher Zeit diese Länder bey den Francken biß auf Carolum M. geblieben. Was aber bey dieses seinen Nachkommen durch die vielfältige Theilungen vor Veränderungen damit vorgangen, und wie Savoyen unter das Königreich Arelat, dieses aber, nach Abgang der Arelatischen Könige, an das R. Reich Teutscher Nation gekommen, davon ist oben bey des Reichs Praetens. auf das Königreich Arelat Meldung geschehen, und hier zu wiederholen unnöthig; nur ist zu mercken, daß König Rudolph in Burgund oder Arelat dieses Stück Land, so itzo Savoyen heisset, einem mit Nahmen berald oder Bertold, wegen seiner Krieges-Dienste um das Jahr 1000 unter dem Nahmen der Grafschafft Maurienne gegeben hat, bey dessen Nachkommen es bißhero geblieben ist. Historie. Unter solchen aber ist dieser praetension halber sonderlich zu mercken Philippus II, [oder wie ihn andere nennen VII] welcher zwey mahl vermählet, das erste mahl anno 1472 mit Margaretha, Caroli von Bourbon Tochter, bey welcher Verlobung er versprochen haben soll, daß die aus solcher Ehe gezeugte Kinder ohne Unterscheid des Geschlechtes einander succediren solten_ und aus dieser Ehe hatte er 2 Kinder Philibertum, der ihm nach seinem Tode succedirte, und Luisen eine Gemahlin des Grafen von Engoulesme, und Mutter Königs Francisci I in Franckreich. Nach der Margarethae Tod vermählte sich Philippus zum andern mahl mit Claudia von Brosse einer Tochter des Graf Johannis von Ponthieure, mit welcher er 2 Söhne zeugte Carolum III und Ludovicum. Wie nun Philippus starb, succedirte ihm sein Sohn Philiberius anno 1497, wie aber auch dieser anno 1504. ohne Kinder abgieng, vermeynte seine Schwester Luisa theils als nechste Erbin, theils wegen obgedachter Ehe-pacten zu succediren; es kam ihr aber Carolus aus anderer Ehe zuvor, und setzte sich mit Consens der Stände in possession, In solchem Stande blieb es biß anno 1535, da König Franciscus _ in Franckreich, der zu facilitirung der Eroberung von Meyland gerne vorhero Savoyen, nach Pabst Clementis Rath, haben wolte, diese praetension seiner Mutter wegen hervorsuchte, mit einer Armee auf Hertzog Carl_ von Savoyen loß gieng, und ihn in kurtzer Zeit aus Savoyen, und den meisten Theil von Piemont jagte. Weil Käyser Carolus V aber des Königs Francisci Absehen wohl merckte, so nahm er sich des Savoyers an, und machte den Frantzosen so wohl in Provence als in en son Tr. des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. p. 141. vid. Sigebert. Chron. ad. ann. 501. Aimon. de gest. Franc. L. 1. c. 19. Gregor. Turonens. hist. Franc. L. 2. c. 32. vid. Lamberti van der Burch. Histor. Sabaud. sub Corolo III. vid. Lambert. van der Burch. d. l. Vlloa. in vita Caroli V. L. 3.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 211. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/239>, abgerufen am 11.12.2024.