Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

Bild:
<< vorherige Seite

Achtes Capitel, Von des Königs in Preussen Streitigkeit mit denen General-Staaten wegen der Gräntze zwischen Cleve und Geldern, wie auch wegen der Festung Schenckenschantz.

ES ist zwischen denen Hertzogen zu Cleve und Geldern wegen der Gräntze schon vor undencklichen Jahren Streit gewesen, und ob gleich vor 200 Jahren allbereit auf gewisse Schiedes-Leute compromitriret worden, so ist solche Sache doch biß auf, diese Stunde noch nicht völlig entschieden; Auf diesen streitigen Strich Landes baueten die General-Staaten anno 1586 die Festung Schenckenschantz, und versprachen denen Hertzogen zu Cleve, als der damit übel zu frieden war, daß sie ihme nach geendigtem Kriege mit Spanien solches Castel einräumen wolten; welches aber nicht gehalten wurden. Wie demnach an. 1672 der König in Franckreich diese Festung occupirte, und anno 1674 nebst Wesel und Rees dem Churfürsten in Brandenburg überliefferte, vermeinten die Holländer, es geschehe ihnen darinn zu nahe, weil sie solchen Ort in die 90 Jahr geruhig besessen, und Brandburg solchen als eine Clevische Stadt auch nicht praetendiren könte, so lange die obgedachte Gräntz-Streitigkeit noch nicht entschieden; und draueten dahero diese Festung zu recuperiren. Es blieb aber in solchem Stande biß anno 1676, da zwischen Brandenburg und denen General-Staaten eine genaue Alliantz geschlossen werden solte; weil man nun dabey gerne alle Streitigkeiten beylegen wolte, so kam auch diese Gräntz-Irrung aufs Tapet, und giengen 2 Jahr hin, ehe man sich Brandenburgischer Seiten resolviren konte die Festung Schenckenschantz an Holland zu restituiten, welches doch endlich anno 1678 geschahe, und cedirte Se. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg vor sich und seine Erben denen General-Staaten dabey zugleich das supremum dominium des territorii, darauff die Festung Schenckenschantz gebauet; wogegen die Hollämder die alte Husisseranische Schuldfoderung fahren ließen; wegen der übrigen Gräntz-Streitigkeit, darüber vormahlen compromittiret worden, wurd beliebet, daß solche bey anderer Gelegenheit in Güte beygeleget werden solte. Ob solches aber nach der Zeit geschehen, ist mir nicht bewust.

Neundtes Capitel, Von des Königs in Preussen Praetension auf das Hertzogthum Geldern, und Grafschafft Zutphen.

Zu mehrer Erleuterung dieser Praetension ist nachfolgende Genealogische Tabel zu mercken:

vid. Isac. Pontan. L. 8. hist. Geldr. p. 381.
vid. Isac. Pontan. L. 11. p. 614.
Pufendorf. L. 16. hist. Brandenb. §. 97.
Pufendorf. d. l. L. 12. §. 32.
Id. L. 4. §. 42.
Id. L. 16. §. 97.
quae extat ap. Isac. Pontan, L. 9. hist. Geldr. p. 444.

Achtes Capitel, Von des Königs in Preussen Streitigkeit mit denen General-Staaten wegen der Gräntze zwischen Cleve und Geldern, wie auch wegen der Festung Schenckenschantz.

ES ist zwischen denen Hertzogen zu Cleve und Geldern wegen der Gräntze schon vor undencklichen Jahren Streit gewesen, und ob gleich vor 200 Jahren allbereit auf gewisse Schiedes-Leute compromitriret worden, so ist solche Sache doch biß auf, diese Stunde noch nicht völlig entschieden; Auf diesen streitigen Strich Landes baueten die General-Staaten anno 1586 die Festung Schenckenschantz, und versprachen denen Hertzogen zu Cleve, als der damit übel zu frieden war, daß sie ihme nach geendigtem Kriege mit Spanien solches Castel einräumen woltẽ; welches aber nicht gehalten wurden. Wie demnach an. 1672 der König in Franckreich diese Festung occupirte, und anno 1674 nebst Wesel und Rees dem Churfürsten in Brandenburg überliefferte, vermeinten die Holländer, es geschehe ihnen darinn zu nahe, weil sie solchen Ort in die 90 Jahr geruhig besessen, und Brandburg solchen als eine Clevische Stadt auch nicht praetendiren könte, so lange die obgedachte Gräntz-Streitigkeit noch nicht entschieden; und draueten dahero diese Festung zu recuperiren. Es blieb aber in solchem Stande biß anno 1676, da zwischen Brandenburg und denen General-Staaten eine genaue Alliantz geschlossen werden solte; weil man nun dabey gerne alle Streitigkeiten beylegen wolte, so kam auch diese Gräntz-Irrung aufs Tapet, und giengen 2 Jahr hin, ehe man sich Brandenburgischer Seiten resolviren konte die Festung Schenckenschantz an Holland zu restituiten, welches doch endlich anno 1678 geschahe, und cedirte Se. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg vor sich und seine Erben denen General-Staaten dabey zugleich das supremum dominium des territorii, darauff die Festung Schenckenschantz gebauet; wogegen die Hollämder die alte Husisseranische Schuldfoderung fahren ließen; wegen der übrigen Gräntz-Streitigkeit, darüber vormahlen compromittiret worden, wurd beliebet, daß solche bey anderer Gelegenheit in Güte beygeleget werden solte. Ob solches aber nach der Zeit geschehen, ist mir nicht bewust.

Neundtes Capitel, Von des Königs in Preussen Praetension auf das Hertzogthum Geldern, und Grafschafft Zutphen.

Zu mehrer Erleuterung dieser Praetension ist nachfolgende Genealogische Tabel zu mercken:

vid. Isac. Pontan. L. 8. hist. Geldr. p. 381.
vid. Isac. Pontan. L. 11. p. 614.
Pufendorf. L. 16. hist. Brandenb. §. 97.
Pufendorf. d. l. L. 12. §. 32.
Id. L. 4. §. 42.
Id. L. 16. §. 97.
quae extat ap. Isac. Pontan, L. 9. hist. Geldr. p. 444.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0293" n="264"/>
        <p>Achtes Capitel, Von des Königs in Preussen Streitigkeit mit denen General-Staaten wegen            der Gräntze zwischen Cleve und Geldern, wie auch wegen der Festung Schenckenschantz.</p>
        <p>ES ist zwischen denen Hertzogen zu Cleve und Geldern wegen der Gräntze schon vor            undencklichen Jahren Streit gewesen, <note place="foot">vid. Isac. Pontan. L. 8. hist.              Geldr. p. 381.</note> und ob gleich vor 200 Jahren allbereit auf gewisse Schiedes-Leute            compromitriret worden, <note place="foot">vid. Isac. Pontan. L. 11. p. 614.</note> so ist            solche Sache doch biß auf, diese Stunde noch nicht völlig entschieden; Auf diesen            streitigen Strich Landes baueten die General-Staaten anno 1586 die Festung            Schenckenschantz, <note place="foot">Pufendorf. L. 16. hist. Brandenb. §. 97.</note> und            versprachen denen Hertzogen zu Cleve, als der damit übel zu frieden war, daß sie ihme nach            geendigtem Kriege mit Spanien solches Castel einräumen wolte&#x0303;; welches aber nicht            gehalten wurden. Wie demnach an. 1672 der König in Franckreich diese Festung occupirte,            und anno 1674 nebst Wesel und Rees dem Churfürsten in Brandenburg überliefferte,            vermeinten die Holländer, es geschehe ihnen darinn zu nahe, weil sie solchen Ort in die 90            Jahr geruhig besessen, und Brandburg solchen als eine Clevische Stadt auch nicht            praetendiren könte, so lange die obgedachte Gräntz-Streitigkeit noch nicht entschieden;            und draueten dahero diese Festung zu recuperiren. <note place="foot">Pufendorf. d. l. L.              12. §. 32.</note> Es blieb aber in solchem Stande biß anno 1676, da zwischen Brandenburg            und denen General-Staaten eine genaue Alliantz geschlossen werden solte; weil man nun            dabey gerne alle Streitigkeiten beylegen wolte, so kam auch diese Gräntz-Irrung aufs            Tapet, <note place="foot">Id. L. 4. §. 42.</note> und giengen 2 Jahr hin, ehe man sich            Brandenburgischer Seiten resolviren konte die Festung Schenckenschantz an Holland zu            restituiten, <note place="foot">Id. L. 16. §. 97.</note> welches doch endlich anno 1678            geschahe, und cedirte Se. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg vor sich und seine Erben            denen General-Staaten dabey zugleich das supremum dominium des territorii, darauff die            Festung Schenckenschantz gebauet; wogegen die Hollämder die alte Husisseranische            Schuldfoderung fahren ließen; wegen der übrigen Gräntz-Streitigkeit, darüber vormahlen            compromittiret worden, wurd beliebet, daß solche bey anderer Gelegenheit in Güte            beygeleget werden solte. Ob solches aber nach der Zeit geschehen, ist mir nicht            bewust.</p>
        <p>Neundtes Capitel, Von des Königs in Preussen Praetension auf das Hertzogthum Geldern, und            Grafschafft Zutphen.</p>
        <p>Zu mehrer Erleuterung dieser Praetension ist nachfolgende Genealogische Tabel <note place="foot">quae extat ap. Isac. Pontan, L. 9. hist. Geldr. p. 444.</note> zu            mercken:</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[264/0293] Achtes Capitel, Von des Königs in Preussen Streitigkeit mit denen General-Staaten wegen der Gräntze zwischen Cleve und Geldern, wie auch wegen der Festung Schenckenschantz. ES ist zwischen denen Hertzogen zu Cleve und Geldern wegen der Gräntze schon vor undencklichen Jahren Streit gewesen, und ob gleich vor 200 Jahren allbereit auf gewisse Schiedes-Leute compromitriret worden, so ist solche Sache doch biß auf, diese Stunde noch nicht völlig entschieden; Auf diesen streitigen Strich Landes baueten die General-Staaten anno 1586 die Festung Schenckenschantz, und versprachen denen Hertzogen zu Cleve, als der damit übel zu frieden war, daß sie ihme nach geendigtem Kriege mit Spanien solches Castel einräumen woltẽ; welches aber nicht gehalten wurden. Wie demnach an. 1672 der König in Franckreich diese Festung occupirte, und anno 1674 nebst Wesel und Rees dem Churfürsten in Brandenburg überliefferte, vermeinten die Holländer, es geschehe ihnen darinn zu nahe, weil sie solchen Ort in die 90 Jahr geruhig besessen, und Brandburg solchen als eine Clevische Stadt auch nicht praetendiren könte, so lange die obgedachte Gräntz-Streitigkeit noch nicht entschieden; und draueten dahero diese Festung zu recuperiren. Es blieb aber in solchem Stande biß anno 1676, da zwischen Brandenburg und denen General-Staaten eine genaue Alliantz geschlossen werden solte; weil man nun dabey gerne alle Streitigkeiten beylegen wolte, so kam auch diese Gräntz-Irrung aufs Tapet, und giengen 2 Jahr hin, ehe man sich Brandenburgischer Seiten resolviren konte die Festung Schenckenschantz an Holland zu restituiten, welches doch endlich anno 1678 geschahe, und cedirte Se. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg vor sich und seine Erben denen General-Staaten dabey zugleich das supremum dominium des territorii, darauff die Festung Schenckenschantz gebauet; wogegen die Hollämder die alte Husisseranische Schuldfoderung fahren ließen; wegen der übrigen Gräntz-Streitigkeit, darüber vormahlen compromittiret worden, wurd beliebet, daß solche bey anderer Gelegenheit in Güte beygeleget werden solte. Ob solches aber nach der Zeit geschehen, ist mir nicht bewust. Neundtes Capitel, Von des Königs in Preussen Praetension auf das Hertzogthum Geldern, und Grafschafft Zutphen. Zu mehrer Erleuterung dieser Praetension ist nachfolgende Genealogische Tabel zu mercken: vid. Isac. Pontan. L. 8. hist. Geldr. p. 381. vid. Isac. Pontan. L. 11. p. 614. Pufendorf. L. 16. hist. Brandenb. §. 97. Pufendorf. d. l. L. 12. §. 32. Id. L. 4. §. 42. Id. L. 16. §. 97. quae extat ap. Isac. Pontan, L. 9. hist. Geldr. p. 444.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/293
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 264. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/293>, abgerufen am 16.06.2024.