Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Desiderium schickte, und ihn ersuchen ließ, dem Päbstlichen Stuhl das Seinige in Güte wieder zu geben, mit der Versicherung, daß ihme davor eine gewisse Summa Geldes gezahlet werden solte. Weil Desiderius aber denen Francken gar schimpfliche Worte zurück sagen ließ, so gieng Carolus M. mit einer Armee nach Italien, schlug Desiderium, bekam ihn in der Stadt Pavia gar gefangen, und ließ ihn mit seiner Gemahlin und Kindern nach Franckreich füren. Einer von dessen Söhnen zwar mit Nahmen Agaldisius entran, und gieng nach Griechen-Land. Wie er aber mit Griechischer Hülffe wieder zurück kam, und das väterliche Reich wieder einnehmen wolte, verlohr er das Leben, und kam das gantze Longobardische Reich also jure belli an die Francken. Davor König Carolus M. sich nachdem einen König der Francken und Longobarden nannte; Was aber Desiderius dem Pabste abgenommen, stellete er demselben wieder zu. Denen Griechischen Käysern aber verblieb noch Calabrien, und Apulien, oder das heutige Neapolis, nebst einigen Städten in Dalmatien; welcher Oerter wegen er auch mit den Griechischen Käysern Bündnisse gemachet. Nach dem nun Carolus M. das Italiänische Reich schon in die 30 Jahr geruhig besessen hatte, wolte der Pabst auch seine Danckbarkeit und Hochachtung Carolo M. an den Tag legen, und proclamirte ihn unter Zuruffung des Volcks, wie wohl wider seinen Willen, an. 800 zu Rom zum Käyser. Carolus M. eignete nachdem Italien seinem Enckel Bernhardo zu, jedoch so, daß er darüber seinen Vatter Ludovicum P. als einen Ober-Herrn erkennen muste; wie aber Bernhardus starb, fiel Italien, gleich allen andern des Caroli M. Ländern, Ludovico P. zu; Dieser theilete zwar seine Länder unter seine drey Söhne, noch bey seinem Leben, weilen mit solcher Theilung aber nicht alle zu frieden waren, und blutige Kriege unter ihnen deshalb entstunden, machten sie nach seinem Tod an. 842 eine neue Theilung unter sich; darinnen Italien nebst der Käyserl. Würde dem ältesten, Lothario nemlich, zufiel. Lotharii drey Söhne theileten die väterlichen Länder an. 855 nach seinem Tode abermahl unter sich, und bekam Italien nebst der Käyserlichen Dignität dazumahl Ludovicus II. Es starben aber alle drey Söhne des Lotharii, und unter denen dieser Ludovicus II an. 875 zu letzt, ohne Leibes-Erben, und hätte also, wo nicht alles, doch wenigstens Italien, nebst der Käyserlichen Hoheit auf dessen ältesten und vollbürtigen Vater Bruder Ludovicum Germanicum fallen sollen, weil dieser aber wegen hohen Alters und Schwachheit sich zu Hause halten muste, fuhr dessen Halb-Bruder, Carolus Calvus, König in West-Francken, zu, und brachte Italien wie auch die Käyserl. Würde, durch Gewalt und Hülffe des Pabstes Johannis VIII an sich. Ludovicus Germanicus, und dessen Sohn Carolomannus, darüber entrüstet, giengen mit einer Armee nach Italien, welche aber Carolus Calvus nicht erwarten wolte, sondern sich aus Italien fort machte, und weil er auf der Reise starb, so submittirte sich Italien Carolomanno, der bald darauff wieder nach Bäyern gieng. Der Pabst hatte sich indessen, weil er sich von Carolomanno nichts gutes vermuthen konte, ebenfalls nach Franckreich retiriret, und daselbst mit Bosone, einem Burgundischen Grafen, der des Käysers Ludovici II Tochter zur Ehe hatte, und sich nachmahlen zum Könige in Provence proclamiren lassen, (t) allerhand Anschläge geschmiedet, wie Italien Carolomanno möchte entzogen, und Bosoni conferiret werden; solche nun zu bewerckstelligen, kam er, nach Carolomanni Zurückkehr, mit Bosone wieder nach Italien. Es gieng aber ihr Vorhaben nicht von statten, sondern wie Carolo mannus an. 880 starb, und dessen Bruder Carolus Crassus König in Alemannien ihm succedirte, dieser aber selber nach Italien gieng, wurd er Vid. Annal. Eginhardi. Marc. Wagner in Chron. c. 2. f. 15. a. & c. 15. f. 38. a. Anastas. Bibl. p. 144. 152. 153. Ruhlmann von des Käysers Recht auf Italien, c. 1. posit. 1. §. 2. Vid. Sigon. de Regn. Ital. Lib. 4. sub ann. 774. Onuph. Rom. Princ. Lib. 3. c. 1. Eginhard. in vita Caroli M. Annal. Franc. Pithoei p. 8. seqq. Conring de Germ. Imp. Rom. c. 5. §. 15. Es erhellet solches aus einem dem Kloster St. Vincentii zu Paris gegebenem Privilegio, so bey Baronio in Annal. ad an. 773. zu finden. add. Epistola Adriani Pontificis ad Constantium & Irenen ap. Baron. ad ann. 785. Cons. Goldast. Tom. 1. Const. ad ann. 794. & Tom. 3. ad ann. 779. 787. 790. 796. 798. 802. &c. Eginhard in vita Caroli M. Sigonius de regn. Ital. Lib. 4. in pr. Eginhardus d. l. Coccej. in jur. publ. c. 6. §. 6. Conring d. tr. c. 8. §. 4. Schvveder. in jure publ. Part. gen. c. 4. §. 14. Eginhard. d. l. Welcher gestalt des Ludovici P. Söhne die väterliche Länder zu dreymahlen getheilet, da von wird unten bey des Reichs Praetension auf das Königreich Arrelat Cap. Nachricht gegeben. Annal. Berting. ad ann. 855. 856. 859. Conring de Fin. c. 6. §. 2. Vid. Conring de Fin. c. 9. §. 2. & 3. vid. Annal. Fuldens. & Regino ad ann. 875. 876. & 877. vid. Annal. Fuldens. ad ann. 881. Conring de fin. Imp. c. 9. §. 4. & 5.
Desiderium schickte, und ihn ersuchen ließ, dem Päbstlichen Stuhl das Seinige in Güte wieder zu geben, mit der Versicherung, daß ihme davor eine gewisse Summa Geldes gezahlet werden solte. Weil Desiderius aber denen Francken gar schimpfliche Worte zurück sagen ließ, so gieng Carolus M. mit einer Armee nach Italien, schlug Desiderium, bekam ihn in der Stadt Pavia gar gefangen, und ließ ihn mit seiner Gemahlin und Kindern nach Franckreich füren. Einer von dessen Söhnen zwar mit Nahmen Agaldisius entran, und gieng nach Griechen-Land. Wie er aber mit Griechischer Hülffe wieder zurück kam, und das väterliche Reich wieder einnehmen wolte, verlohr er das Leben, und kam das gantze Longobardische Reich also jure belli an die Francken. Davor König Carolus M. sich nachdem einen König der Francken und Longobarden nannte; Was aber Desiderius dem Pabste abgenommen, stellete er demselben wieder zu. Denen Griechischen Käysern aber verblieb noch Calabrien, und Apulien, oder das heutige Neapolis, nebst einigen Städten in Dalmatien; welcher Oerter wegen er auch mit den Griechischen Käysern Bündnisse gemachet. Nach dem nun Carolus M. das Italiänische Reich schon in die 30 Jahr geruhig besessen hatte, wolte der Pabst auch seine Danckbarkeit und Hochachtung Carolo M. an den Tag legen, und proclamirte ihn unter Zuruffung des Volcks, wie wohl wider seinen Willen, an. 800 zu Rom zum Käyser. Carolus M. eignete nachdem Italien seinem Enckel Bernhardo zu, jedoch so, daß er darüber seinen Vatter Ludovicum P. als einen Ober-Herrn erkennen muste; wie aber Bernhardus starb, fiel Italien, gleich allen andern des Caroli M. Ländern, Ludovico P. zu; Dieser theilete zwar seine Länder unter seine drey Söhne, noch bey seinem Leben, weilen mit solcher Theilung aber nicht alle zu frieden waren, und blutige Kriege unter ihnen deshalb entstunden, machten sie nach seinem Tod an. 842 eine neue Theilung unter sich; darinnen Italien nebst der Käyserl. Würde dem ältesten, Lothario nemlich, zufiel. Lotharii drey Söhne theileten die väterlichen Länder an. 855 nach seinem Tode abermahl unter sich, und bekam Italien nebst der Käyserlichen Dignität dazumahl Ludovicus II. Es starben aber alle drey Söhne des Lotharii, und unter denen dieser Ludovicus II an. 875 zu letzt, ohne Leibes-Erben, und hätte also, wo nicht alles, doch wenigstens Italien, nebst der Käyserlichen Hoheit auf dessen ältesten und vollbürtigen Vater Bruder Ludovicum Germanicum fallen sollen, weil dieser aber wegen hohen Alters und Schwachheit sich zu Hause halten muste, fuhr dessen Halb-Bruder, Carolus Calvus, König in West-Francken, zu, und brachte Italien wie auch die Käyserl. Würde, durch Gewalt und Hülffe des Pabstes Johannis VIII an sich. Ludovicus Germanicus, und dessen Sohn Carolomannus, darüber entrüstet, giengen mit einer Armee nach Italien, welche aber Carolus Calvus nicht erwarten wolte, sondern sich aus Italien fort machte, und weil er auf der Reise starb, so submittirte sich Italien Carolomanno, der bald darauff wieder nach Bäyern gieng. Der Pabst hatte sich indessen, weil er sich von Carolomanno nichts gutes vermuthen konte, ebenfalls nach Franckreich retiriret, und daselbst mit Bosone, einem Burgundischen Grafen, der des Käysers Ludovici II Tochter zur Ehe hatte, und sich nachmahlen zum Könige in Provence proclamiren lassen, (t) allerhand Anschläge geschmiedet, wie Italien Carolomanno möchte entzogen, und Bosoni conferiret werden; solche nun zu bewerckstelligen, kam er, nach Carolomanni Zurückkehr, mit Bosone wieder nach Italien. Es gieng aber ihr Vorhaben nicht von statten, sondern wie Carolo mannus an. 880 starb, und dessen Bruder Carolus Crassus König in Alemannien ihm succedirte, dieser aber selber nach Italien gieng, wurd er Vid. Annal. Eginhardi. Marc. Wagner in Chron. c. 2. f. 15. a. & c. 15. f. 38. a. Anastas. Bibl. p. 144. 152. 153. Ruhlmann von des Käysers Recht auf Italien, c. 1. posit. 1. §. 2. Vid. Sigon. de Regn. Ital. Lib. 4. sub ann. 774. Onuph. Rom. Princ. Lib. 3. c. 1. Eginhard. in vita Caroli M. Annal. Franc. Pithoei p. 8. seqq. Conring de Germ. Imp. Rom. c. 5. §. 15. Es erhellet solches aus einem dem Kloster St. Vincentii zu Paris gegebenem Privilegio, so bey Baronio in Annal. ad an. 773. zu finden. add. Epistola Adriani Pontificis ad Constantium & Irenen ap. Baron. ad ann. 785. Cons. Goldast. Tom. 1. Const. ad ann. 794. & Tom. 3. ad ann. 779. 787. 790. 796. 798. 802. &c. Eginhard in vita Caroli M. Sigonius de regn. Ital. Lib. 4. in pr. Eginhardus d. l. Coccej. in jur. publ. c. 6. §. 6. Conring d. tr. c. 8. §. 4. Schvveder. in jure publ. Part. gen. c. 4. §. 14. Eginhard. d. l. Welcher gestalt des Ludovici P. Söhne die väterliche Länder zu dreymahlen getheilet, da von wird unten bey des Reichs Praetension auf das Königreich Arrelat Cap. Nachricht gegeben. Annal. Berting. ad ann. 855. 856. 859. Conring de Fin. c. 6. §. 2. Vid. Conring de Fin. c. 9. §. 2. & 3. vid. Annal. Fuldens. & Regino ad ann. 875. 876. & 877. vid. Annal. Fuldens. ad ann. 881. Conring de fin. Imp. c. 9. §. 4. & 5.
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Wie er aber mit Griechischer Hülffe wieder zurück kam, und das väterliche Reich wieder einnehmen wolte, verlohr er das Leben, und kam das gantze Longobardische Reich also jure belli an die Francken. <note place="foot">Vid. Sigon. de Regn. Ital. Lib. 4. sub ann. 774. Onuph. Rom. Princ. Lib. 3. c. 1. Eginhard. in vita Caroli M. Annal. Franc. Pithoei p. 8. seqq. Conring de Germ. Imp. Rom. c. 5. §. 15.</note> Davor König Carolus M. sich nachdem einen König der Francken und Longobarden nannte; <note place="foot">Es erhellet solches aus einem dem Kloster St. Vincentii zu Paris gegebenem Privilegio, so bey Baronio in Annal. ad an. 773. zu finden. add. Epistola Adriani Pontificis ad Constantium & Irenen ap. Baron. ad ann. 785. Cons. Goldast. Tom. 1. Const. ad ann. 794. & Tom. 3. ad ann. 779. 787. 790. 796. 798. 802. &c.</note> Was aber Desiderius dem Pabste abgenommen, stellete er demselben wieder zu. <note place="foot">Eginhard in vita Caroli M.</note> Denen Griechischen Käysern aber verblieb noch Calabrien, und Apulien, oder das heutige Neapolis, <note place="foot">Sigonius de regn. Ital. Lib. 4. in pr.</note> nebst einigen Städten in Dalmatien; <note place="foot">Eginhardus d. l. Coccej. in jur. publ. c. 6. §. 6.</note> welcher Oerter wegen er auch mit den Griechischen Käysern Bündnisse gemachet. <note place="foot">Conring d. tr. c. 8. §. 4. Schvveder. in jure publ. Part. gen. c. 4. §. 14.</note></p> <p>Nach dem nun Carolus M. das Italiänische Reich schon in die 30 Jahr geruhig besessen hatte, wolte der Pabst auch seine Danckbarkeit und Hochachtung Carolo M. an den Tag legen, und proclamirte ihn unter Zuruffung des Volcks, wie wohl wider seinen Willen, an. 800 zu Rom zum Käyser. <note place="foot">Eginhard. d. l.</note> Carolus M. eignete nachdem Italien seinem Enckel Bernhardo zu, jedoch so, daß er darüber seinen Vatter Ludovicum P. als einen Ober-Herrn erkennen muste; wie aber Bernhardus starb, fiel Italien, gleich allen andern des Caroli M. Ländern, Ludovico P. zu; Dieser theilete zwar seine Länder unter seine drey Söhne, noch bey seinem Leben, weilen mit solcher Theilung aber nicht alle zu frieden waren, und blutige Kriege unter ihnen deshalb entstunden, machten sie nach seinem Tod an. 842 eine neue Theilung <note place="foot">Welcher gestalt des Ludovici P. Söhne die väterliche Länder zu dreymahlen getheilet, da von wird unten bey des Reichs Praetension auf das Königreich Arrelat Cap. Nachricht gegeben.</note> unter sich; darinnen Italien nebst der Käyserl. Würde dem ältesten, Lothario nemlich, zufiel. Lotharii drey Söhne theileten die väterlichen Länder an. 855 nach seinem Tode abermahl unter sich, und bekam Italien nebst der Käyserlichen Dignität dazumahl Ludovicus II. <note place="foot">Annal. Berting. ad ann. 855. 856. 859. Conring de Fin. c. 6. §. 2.</note> Es starben aber alle drey Söhne des Lotharii, und unter denen dieser Ludovicus II an. 875 zu letzt, ohne Leibes-Erben, und hätte also, wo nicht alles, doch wenigstens Italien, nebst der Käyserlichen Hoheit auf dessen ältesten und vollbürtigen Vater Bruder Ludovicum Germanicum fallen sollen, weil dieser aber wegen hohen Alters und Schwachheit sich zu Hause halten muste, fuhr dessen Halb-Bruder, Carolus Calvus, König in West-Francken, zu, und brachte Italien wie auch die Käyserl. Würde, durch Gewalt und Hülffe des Pabstes Johannis VIII an sich. <note place="foot">Vid. Conring de Fin. c. 9. §. 2. & 3.</note> Ludovicus Germanicus, und dessen Sohn Carolomannus, darüber entrüstet, giengen mit einer Armee nach Italien, welche aber Carolus Calvus nicht erwarten wolte, sondern sich aus Italien fort machte, und weil er auf der Reise starb, so submittirte sich Italien Carolomanno, der bald darauff wieder nach Bäyern gieng. <note place="foot">vid. Annal. Fuldens. & Regino ad ann. 875. 876. & 877.</note> Der Pabst hatte sich indessen, weil er sich von Carolomanno nichts gutes vermuthen konte, ebenfalls nach Franckreich retiriret, und daselbst mit Bosone, einem Burgundischen Grafen, der des Käysers Ludovici II Tochter zur Ehe hatte, und sich nachmahlen zum Könige in Provence proclamiren lassen, (t) allerhand Anschläge geschmiedet, wie Italien Carolomanno möchte entzogen, und Bosoni conferiret werden; solche nun zu bewerckstelligen, kam er, nach Carolomanni Zurückkehr, mit Bosone wieder nach Italien. <note place="foot">vid. Annal. Fuldens. ad ann. 881. Conring de fin. Imp. c. 9. §. 4. & 5.</note> Es gieng aber ihr Vorhaben nicht von statten, sondern wie Carolo mannus an. 880 starb, und dessen Bruder Carolus Crassus König in Alemannien ihm succedirte, dieser aber selber nach Italien gieng, wurd er </p> </div> </body> </text> </TEI> [2/0030]
Desiderium schickte, und ihn ersuchen ließ, dem Päbstlichen Stuhl das Seinige in Güte wieder zu geben, mit der Versicherung, daß ihme davor eine gewisse Summa Geldes gezahlet werden solte. Weil Desiderius aber denen Francken gar schimpfliche Worte zurück sagen ließ, so gieng Carolus M. mit einer Armee nach Italien, schlug Desiderium, bekam ihn in der Stadt Pavia gar gefangen, und ließ ihn mit seiner Gemahlin und Kindern nach Franckreich füren. Einer von dessen Söhnen zwar mit Nahmen Agaldisius entran, und gieng nach Griechen-Land. Wie er aber mit Griechischer Hülffe wieder zurück kam, und das väterliche Reich wieder einnehmen wolte, verlohr er das Leben, und kam das gantze Longobardische Reich also jure belli an die Francken. Davor König Carolus M. sich nachdem einen König der Francken und Longobarden nannte; Was aber Desiderius dem Pabste abgenommen, stellete er demselben wieder zu. Denen Griechischen Käysern aber verblieb noch Calabrien, und Apulien, oder das heutige Neapolis, nebst einigen Städten in Dalmatien; welcher Oerter wegen er auch mit den Griechischen Käysern Bündnisse gemachet.
Nach dem nun Carolus M. das Italiänische Reich schon in die 30 Jahr geruhig besessen hatte, wolte der Pabst auch seine Danckbarkeit und Hochachtung Carolo M. an den Tag legen, und proclamirte ihn unter Zuruffung des Volcks, wie wohl wider seinen Willen, an. 800 zu Rom zum Käyser. Carolus M. eignete nachdem Italien seinem Enckel Bernhardo zu, jedoch so, daß er darüber seinen Vatter Ludovicum P. als einen Ober-Herrn erkennen muste; wie aber Bernhardus starb, fiel Italien, gleich allen andern des Caroli M. Ländern, Ludovico P. zu; Dieser theilete zwar seine Länder unter seine drey Söhne, noch bey seinem Leben, weilen mit solcher Theilung aber nicht alle zu frieden waren, und blutige Kriege unter ihnen deshalb entstunden, machten sie nach seinem Tod an. 842 eine neue Theilung unter sich; darinnen Italien nebst der Käyserl. Würde dem ältesten, Lothario nemlich, zufiel. Lotharii drey Söhne theileten die väterlichen Länder an. 855 nach seinem Tode abermahl unter sich, und bekam Italien nebst der Käyserlichen Dignität dazumahl Ludovicus II. Es starben aber alle drey Söhne des Lotharii, und unter denen dieser Ludovicus II an. 875 zu letzt, ohne Leibes-Erben, und hätte also, wo nicht alles, doch wenigstens Italien, nebst der Käyserlichen Hoheit auf dessen ältesten und vollbürtigen Vater Bruder Ludovicum Germanicum fallen sollen, weil dieser aber wegen hohen Alters und Schwachheit sich zu Hause halten muste, fuhr dessen Halb-Bruder, Carolus Calvus, König in West-Francken, zu, und brachte Italien wie auch die Käyserl. Würde, durch Gewalt und Hülffe des Pabstes Johannis VIII an sich. Ludovicus Germanicus, und dessen Sohn Carolomannus, darüber entrüstet, giengen mit einer Armee nach Italien, welche aber Carolus Calvus nicht erwarten wolte, sondern sich aus Italien fort machte, und weil er auf der Reise starb, so submittirte sich Italien Carolomanno, der bald darauff wieder nach Bäyern gieng. Der Pabst hatte sich indessen, weil er sich von Carolomanno nichts gutes vermuthen konte, ebenfalls nach Franckreich retiriret, und daselbst mit Bosone, einem Burgundischen Grafen, der des Käysers Ludovici II Tochter zur Ehe hatte, und sich nachmahlen zum Könige in Provence proclamiren lassen, (t) allerhand Anschläge geschmiedet, wie Italien Carolomanno möchte entzogen, und Bosoni conferiret werden; solche nun zu bewerckstelligen, kam er, nach Carolomanni Zurückkehr, mit Bosone wieder nach Italien. Es gieng aber ihr Vorhaben nicht von statten, sondern wie Carolo mannus an. 880 starb, und dessen Bruder Carolus Crassus König in Alemannien ihm succedirte, dieser aber selber nach Italien gieng, wurd er
Vid. Annal. Eginhardi. Marc. Wagner in Chron. c. 2. f. 15. a. & c. 15. f. 38. a. Anastas. Bibl. p. 144. 152. 153. Ruhlmann von des Käysers Recht auf Italien, c. 1. posit. 1. §. 2.
Vid. Sigon. de Regn. Ital. Lib. 4. sub ann. 774. Onuph. Rom. Princ. Lib. 3. c. 1. Eginhard. in vita Caroli M. Annal. Franc. Pithoei p. 8. seqq. Conring de Germ. Imp. Rom. c. 5. §. 15.
Es erhellet solches aus einem dem Kloster St. Vincentii zu Paris gegebenem Privilegio, so bey Baronio in Annal. ad an. 773. zu finden. add. Epistola Adriani Pontificis ad Constantium & Irenen ap. Baron. ad ann. 785. Cons. Goldast. Tom. 1. Const. ad ann. 794. & Tom. 3. ad ann. 779. 787. 790. 796. 798. 802. &c.
Eginhard in vita Caroli M.
Sigonius de regn. Ital. Lib. 4. in pr.
Eginhardus d. l. Coccej. in jur. publ. c. 6. §. 6.
Conring d. tr. c. 8. §. 4. Schvveder. in jure publ. Part. gen. c. 4. §. 14.
Eginhard. d. l.
Welcher gestalt des Ludovici P. Söhne die väterliche Länder zu dreymahlen getheilet, da von wird unten bey des Reichs Praetension auf das Königreich Arrelat Cap. Nachricht gegeben.
Annal. Berting. ad ann. 855. 856. 859. Conring de Fin. c. 6. §. 2.
Vid. Conring de Fin. c. 9. §. 2. & 3.
vid. Annal. Fuldens. & Regino ad ann. 875. 876. & 877.
vid. Annal. Fuldens. ad ann. 881. Conring de fin. Imp. c. 9. §. 4. & 5.
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