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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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als ein Böhmisches Lehen besessen, da dieser aber ohne Erben verstorben, sey solch Lehen als eröffnet denen Königen in Böhmen heimgefallen, und hätte Marggraf Georg Fridrich nicht Macht gehabt darüber zu disponiren, insonderheit, da ihme solches von Rudolfo II Käyser und König in Böhmen abgeschlagen worden; Und ob zwar Marggraf Johann Georg nachdem de facto die Possession ergriffen, in Hoffnung von Rudolfo II schon di approbation zu erhalten, so habe er sich doch vergeblich darum bemühet, und sey von Rudolfo und dessen Successore pro injusto deteritore gehalten, ja endlich gar als ein Rebell und öffentlicher Feind des Käysers in Bann gethan, und ihme solches Hertzogthum, als dazu er gar kein Recht hätte, genommen worden. Muste also das Hauß Brandenburg mit dem bloßen Titul und Wapen zu conservirung seiner praetension zufrieden seyn.

Endlich hat Ihr. Käyserl. Maj. Leopoldus Sr. Churfürstl. Durchl. Fridrico Wilhelmo wegen dieser und anderer Praetensionen den Suibuschen District in Schlesien anno 1686 cediret. Es ist derselbe aber anno 1695 gegen anderwärtige Satisfaction dem Käyser wieder abgetreten worden.

Fünff und zwantzigstes Capitel, Von der ehemahligen Praetension auf die Hertzogthümer Lignitz/ Bregen und VVolau in Schlesien.

Anno 1549 machte Fridericus Hertzog zu Lignitz, Bregen, und Wolau mit Churfürst Joachim zu Brandenburg eine Erb-Verbrüderung und pactum mutuae successionis, in Hoffnung der Käyser würde keine Difficultät machen solches zu confirmiren, weil gedachte Hertzoge, vermöge einer von den Königen in Böhmen erhaltenen Concession, Macht hätten über ihre Länder zu disponiren. Es wolte aber nachdem König Ferdinandus solch pactum durchaus nicht approbiren, sondern rescindirte es vielmehr und erklährte es vor nul; Und zog die Cron Böhmen dahero diese Länder auch als vacant ein, wie der letzte Hertzog Georg Wilhelm anno 1675 mit Tode abgieng; Es ließ deshalb aber das Hauß Brandenburg seine Praetension darauff nicht eher fahren, biß anno 1686 Käyser Leopoldus wegen dieser u. anderer Ptaetensionen den Schwibuschen District in Schlesien demselben zur Satisfaction abtrat, wie im vorigen Capite schon gemeldet.

Sechs und zwantzigstes Capitel/ Von des Königs in Preussen Praetension auf Pomerellien und die Stadt Dantzig.

OB die Stadt Dantzig ehemahlen zu Pommern oder zu Preussen gehöret hat, darüber sind die Scribenten nicht allerdings einig, das letztere will Crantz und andere mehr, das erstere aber beweiset der Augenschein, und alle alte Nachrichten, sintemahlen nicht allein fast alle Scribenten darinnen einig sind, daß die Gräntzen von Pommern sich ehemahlen biß an die Weichsel erstrecket, sondern es geben auch die Historien, daß Dantzig so wohl, als gantz Pomerellien, noch biß auf das 14

vid. Literae Imperatoris Ferdinandi II. ad Marchion. Brandenb. den 29. April. 1624. datae; quae extant ap. Londorp. Tom. L. c. Limnae. d. l. p. 820. Pufendorf. d. l.
vid. Pufedorf. Lib. 19. hist. Brand. §. 25.
Imhoff. d. l. Giovanni d. l. Franckenberg im Europ. Herold. Part. l. p. 278. & Part. II. p. 437.
Pufendorf. L. 18. hist. Brandenb. §. 82.
vid. Henelii Siles. Chron. c. 6.
Schurtzfleisch. Lemmata hist. ad Silesiam. §. 17. Giovanni German. Princeps. L. 2. c. 3. §. 14.
Pufendorf. L. 19. hist. Brand. §. 25.
L. 10. Wandal. c. 26.
vid. Schurtzfleisch. Disp. de Orig. Pom. §. 1. & ibi allegati.

als ein Böhmisches Lehen besessen, da dieser aber ohne Erben verstorben, sey solch Lehen als eröffnet denen Königen in Böhmen heimgefallen, und hätte Marggraf Georg Fridrich nicht Macht gehabt darüber zu disponiren, insonderheit, da ihme solches von Rudolfo II Käyser und König in Böhmen abgeschlagen worden; Und ob zwar Marggraf Johann Georg nachdem de facto die Possession ergriffen, in Hoffnung von Rudolfo II schon di approbation zu erhalten, so habe er sich doch vergeblich darum bemühet, und sey von Rudolfo und dessen Successore pro injusto deteritore gehalten, ja endlich gar als ein Rebell und öffentlicher Feind des Käysers in Bann gethan, und ihme solches Hertzogthum, als dazu er gar kein Recht hätte, genommen worden. Muste also das Hauß Brandenburg mit dem bloßen Titul und Wapen zu conservirung seiner praetension zufrieden seyn.

Endlich hat Ihr. Käyserl. Maj. Leopoldus Sr. Churfürstl. Durchl. Fridrico Wilhelmo wegen dieser und anderer Praetensionen den Suibuschen District in Schlesien anno 1686 cediret. Es ist derselbe aber anno 1695 gegen anderwärtige Satisfaction dem Käyser wieder abgetreten worden.

Fünff und zwantzigstes Capitel, Von der ehemahligen Praetension auf die Hertzogthümer Lignitz/ Bregen und VVolau in Schlesien.

Anno 1549 machte Fridericus Hertzog zu Lignitz, Bregen, und Wolau mit Churfürst Joachim zu Brandenburg eine Erb-Verbrüderung und pactum mutuae successionis, in Hoffnung der Käyser würde keine Difficultät machen solches zu confirmiren, weil gedachte Hertzoge, vermöge einer von den Königen in Böhmen erhaltenen Concession, Macht hätten über ihre Länder zu disponiren. Es wolte aber nachdem König Ferdinandus solch pactum durchaus nicht approbiren, sondern rescindirte es vielmehr und erklährte es vor nul; Und zog die Cron Böhmen dahero diese Länder auch als vacant ein, wie der letzte Hertzog Georg Wilhelm anno 1675 mit Tode abgieng; Es ließ deshalb aber das Hauß Brandenburg seine Praetension darauff nicht eher fahren, biß anno 1686 Käyser Leopoldus wegen dieser u. anderer Ptaetensionen den Schwibuschen District in Schlesien demselben zur Satisfaction abtrat, wie im vorigen Capite schon gemeldet.

Sechs und zwantzigstes Capitel/ Von des Königs in Preussen Praetension auf Pomerellien und die Stadt Dantzig.

OB die Stadt Dantzig ehemahlen zu Pommern oder zu Preussen gehöret hat, darüber sind die Scribenten nicht allerdings einig, das letztere will Crantz und andere mehr, das erstere aber beweiset der Augenschein, und alle alte Nachrichten, sintemahlen nicht allein fast alle Scribenten darinnen einig sind, daß die Gräntzen von Pommern sich ehemahlen biß an die Weichsel erstrecket, sondern es geben auch die Historien, daß Dantzig so wohl, als gantz Pomerellien, noch biß auf das 14

vid. Literae Imperatoris Ferdinandi II. ad Marchion. Brandenb. den 29. April. 1624. datae; quae extant ap. Londorp. Tom. L. c. Limnae. d. l. p. 820. Pufendorf. d. l.
vid. Pufedorf. Lib. 19. hist. Brand. §. 25.
Imhoff. d. l. Giovanni d. l. Franckenberg im Europ. Herold. Part. l. p. 278. & Part. II. p. 437.
Pufendorf. L. 18. hist. Brandenb. §. 82.
vid. Henelii Siles. Chron. c. 6.
Schurtzfleisch. Lemmata hist. ad Silesiam. §. 17. Giovanni German. Princeps. L. 2. c. 3. §. 14.
Pufendorf. L. 19. hist. Brand. §. 25.
L. 10. Wandal. c. 26.
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als ein Böhmisches Lehen besessen, da dieser aber            ohne Erben verstorben, sey solch Lehen als eröffnet denen Königen in Böhmen heimgefallen,            und hätte Marggraf Georg Fridrich nicht Macht gehabt darüber zu disponiren, insonderheit,            da ihme solches von Rudolfo II Käyser und König in Böhmen abgeschlagen worden; Und ob zwar            Marggraf Johann Georg nachdem de facto die Possession ergriffen, in Hoffnung von Rudolfo            II schon di approbation zu erhalten, so habe er sich doch vergeblich darum bemühet, und            sey von Rudolfo und dessen Successore pro injusto deteritore gehalten, ja endlich gar als            ein Rebell und öffentlicher Feind des Käysers in Bann gethan, und ihme solches            Hertzogthum, als dazu er gar kein Recht hätte, genommen worden. <note place="foot">vid.              Literae Imperatoris Ferdinandi II. ad Marchion. Brandenb. den 29. April. 1624. datae;              quae extant ap. Londorp. Tom. L. c. Limnae. d. l. p. 820. Pufendorf. d. l.</note> Muste            also das Hauß Brandenburg mit dem bloßen Titul und Wapen zu conservirung seiner            praetension zufrieden seyn.</p>
        <p>Endlich hat Ihr. Käyserl. Maj. Leopoldus Sr. Churfürstl. Durchl. Fridrico Wilhelmo wegen            dieser und anderer Praetensionen den Suibuschen District in Schlesien anno 1686 cediret.              <note place="foot">vid. Pufedorf. Lib. 19. hist. Brand. §. 25.</note> Es ist derselbe            aber anno 1695 gegen anderwärtige Satisfaction dem Käyser wieder abgetreten worden. <note place="foot">Imhoff. d. l. Giovanni d. l. Franckenberg im Europ. Herold. Part. l. p.              278. &amp; Part. II. p. 437.</note></p>
        <p>Fünff und zwantzigstes Capitel, Von der ehemahligen Praetension auf die Hertzogthümer            Lignitz/ Bregen und VVolau in Schlesien.</p>
        <p>Anno 1549 machte Fridericus Hertzog zu Lignitz, Bregen, und Wolau mit Churfürst Joachim            zu Brandenburg eine Erb-Verbrüderung und pactum mutuae successionis, in Hoffnung der            Käyser würde keine Difficultät machen solches zu confirmiren, weil gedachte Hertzoge,            vermöge einer von den Königen in Böhmen erhaltenen Concession, Macht hätten über ihre            Länder zu disponiren. <note place="foot">Pufendorf. L. 18. hist. Brandenb. §. 82.</note>            Es wolte aber nachdem König Ferdinandus solch pactum durchaus nicht approbiren, sondern            rescindirte es vielmehr und erklährte es vor nul; <note place="foot">vid. Henelii Siles.              Chron. c. 6.</note> Und zog die Cron Böhmen dahero diese Länder auch als vacant ein, wie            der letzte Hertzog Georg Wilhelm anno 1675 mit Tode abgieng; <note place="foot">Schurtzfleisch. Lemmata hist. ad Silesiam. §. 17. Giovanni German. Princeps. L. 2. c.              3. §. 14.</note> Es ließ deshalb aber das Hauß Brandenburg seine Praetension darauff            nicht eher fahren, biß anno 1686 Käyser Leopoldus wegen dieser u. anderer Ptaetensionen            den Schwibuschen District in Schlesien demselben zur Satisfaction abtrat, <note place="foot">Pufendorf. L. 19. hist. Brand. §. 25.</note> wie im vorigen Capite schon            gemeldet.</p>
        <p>Sechs und zwantzigstes Capitel/ Von des Königs in Preussen Praetension auf Pomerellien            und die Stadt Dantzig.</p>
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[296/0325] als ein Böhmisches Lehen besessen, da dieser aber ohne Erben verstorben, sey solch Lehen als eröffnet denen Königen in Böhmen heimgefallen, und hätte Marggraf Georg Fridrich nicht Macht gehabt darüber zu disponiren, insonderheit, da ihme solches von Rudolfo II Käyser und König in Böhmen abgeschlagen worden; Und ob zwar Marggraf Johann Georg nachdem de facto die Possession ergriffen, in Hoffnung von Rudolfo II schon di approbation zu erhalten, so habe er sich doch vergeblich darum bemühet, und sey von Rudolfo und dessen Successore pro injusto deteritore gehalten, ja endlich gar als ein Rebell und öffentlicher Feind des Käysers in Bann gethan, und ihme solches Hertzogthum, als dazu er gar kein Recht hätte, genommen worden. Muste also das Hauß Brandenburg mit dem bloßen Titul und Wapen zu conservirung seiner praetension zufrieden seyn. Endlich hat Ihr. Käyserl. Maj. Leopoldus Sr. Churfürstl. Durchl. Fridrico Wilhelmo wegen dieser und anderer Praetensionen den Suibuschen District in Schlesien anno 1686 cediret. Es ist derselbe aber anno 1695 gegen anderwärtige Satisfaction dem Käyser wieder abgetreten worden. Fünff und zwantzigstes Capitel, Von der ehemahligen Praetension auf die Hertzogthümer Lignitz/ Bregen und VVolau in Schlesien. Anno 1549 machte Fridericus Hertzog zu Lignitz, Bregen, und Wolau mit Churfürst Joachim zu Brandenburg eine Erb-Verbrüderung und pactum mutuae successionis, in Hoffnung der Käyser würde keine Difficultät machen solches zu confirmiren, weil gedachte Hertzoge, vermöge einer von den Königen in Böhmen erhaltenen Concession, Macht hätten über ihre Länder zu disponiren. Es wolte aber nachdem König Ferdinandus solch pactum durchaus nicht approbiren, sondern rescindirte es vielmehr und erklährte es vor nul; Und zog die Cron Böhmen dahero diese Länder auch als vacant ein, wie der letzte Hertzog Georg Wilhelm anno 1675 mit Tode abgieng; Es ließ deshalb aber das Hauß Brandenburg seine Praetension darauff nicht eher fahren, biß anno 1686 Käyser Leopoldus wegen dieser u. anderer Ptaetensionen den Schwibuschen District in Schlesien demselben zur Satisfaction abtrat, wie im vorigen Capite schon gemeldet. Sechs und zwantzigstes Capitel/ Von des Königs in Preussen Praetension auf Pomerellien und die Stadt Dantzig. OB die Stadt Dantzig ehemahlen zu Pommern oder zu Preussen gehöret hat, darüber sind die Scribenten nicht allerdings einig, das letztere will Crantz und andere mehr, das erstere aber beweiset der Augenschein, und alle alte Nachrichten, sintemahlen nicht allein fast alle Scribenten darinnen einig sind, daß die Gräntzen von Pommern sich ehemahlen biß an die Weichsel erstrecket, sondern es geben auch die Historien, daß Dantzig so wohl, als gantz Pomerellien, noch biß auf das 14 vid. Literae Imperatoris Ferdinandi II. ad Marchion. Brandenb. den 29. April. 1624. datae; quae extant ap. Londorp. Tom. L. c. Limnae. d. l. p. 820. Pufendorf. d. l. vid. Pufedorf. Lib. 19. hist. Brand. §. 25. Imhoff. d. l. Giovanni d. l. Franckenberg im Europ. Herold. Part. l. p. 278. & Part. II. p. 437. Pufendorf. L. 18. hist. Brandenb. §. 82. vid. Henelii Siles. Chron. c. 6. Schurtzfleisch. Lemmata hist. ad Silesiam. §. 17. Giovanni German. Princeps. L. 2. c. 3. §. 14. Pufendorf. L. 19. hist. Brand. §. 25. L. 10. Wandal. c. 26. vid. Schurtzfleisch. Disp. de Orig. Pom. §. 1. & ibi allegati.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/325>, abgerufen am 02.06.2024.