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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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von denen Urtheln nach Rom appelliret würde; Ob nun wohl diese Sententz scharff genung, so sagen doch Blondus und andere, der König habe solchen puncten noch dieses eydlich hinzugefüget, er wolle nebst seinem mitregierenden Sohn das Königreich nur aus Päbstlicher Gnade besitzen, hinführo aber solte niemand König in Engeland seyn, als welchen der Pabst denominiren würde.

Solche Päbstliche autorität ward von des Henrici Sohne König Johanne erneuret, und zwar bey fast gleicher Gelegenheit, und auf gleiche Art, wie zu Zeiten seines Herrn Vaters; Dann es hatten die Münche einen Ertz-Bischoff zu Canterbury erwehlet, und da der König mit solcher Wahl nicht zufrieden, den erwehlten wieder fahren lassen, und einen andern an dessen Stelle gesetzet; Allein Pabst Innocentius III verwarff beyde Wahlen, und befahl einigen zu Rom sich aufhaltenden Mönchen den Cardinal Grisonem einen Engeländer zum Ertz-Bischoff zu erwehlen; woraus zwischen dem Pabste und dem Könige große Irrung entstand; dieser confiscirte der vorgedachten Mönche Güter und declarirte sie vor Majestäts-Beleydiger, jener aber that den König und das Volck in Bann; Es kehrte sich aber der König hieran nicht, sondern zog alle Kirchen-Güter ein. Ob nun zwar der Pabst, aus Furcht die Englische Kirche zu verliehren, gelindere Seiten aufzog, einen Nuncium an den König schickte, und nur die Erstattung des erlittenen Schadens verlangte, so wolte sich der König doch zu nichts verstehen; dahero der Pabst die Unterthanen von dem Eyde, damit sie dem Könige verwand, absolvirte, den König des Reichs entsetzte, und die Christliche Porentaten, sonderlich König Philippum II in Franckreich ersuchte, den König, als einen öffentlichen Feind Gottes, mit Waffen anzufallen. Weil nun der König die über ihm schwebende Gefahr vor Augen sahe, indem nicht allein im Reiche viele Verwirrungen entstunden, sondern König Philippus in Franckreich sich auch starck zum Kriege rüstete, so unterwarff er sich anno 1212 dem Päbstlichen Stuhl völlig wiederum, stattete demselben so wohl wegen Engeland als Irrland einen Lehen-Eyd ab, und verband sich demselben zu einem jährlichen Zins von 1000 Thl. wozu Engeland 700 Irrland aber 300 contriburen solte. Wie denn auch nach König Johannis Tod sein Sohn Henricus III dem Pabst würcklich den Lehen-Eyd abgestattet.

Wie sehr die Päbstl. Autorität aber bißhero gestiegen, einen so großen Fall that sie auch im XVI Seculo zu Zeiten Königs Henrici VIII; dann dieser hatte mit dispensation des Pabst Julii II seines verstorbenen Bruders Arturii Witbe Catharinam, Königs Ferdinandi Catholici in Spanien Tochter, geheyrathet, auch ziemliche Zeit mit derselben in guter Einigkeit gelebet; ob er ihrer nun wegen zunehmenden Alters überdrüßig wurde, oder ob er solcher Ehe wegen in der That einen Gewissens-Scrupel, wie er vorgab, bey sich empfand, lässet man dahin gestellet seyn, dieses aber ist gewiß, daß er bey Pabst Leone X um die Ehescheidung anhielte. Weil dieser aber, wegen glücklicher Waffen des Käysers Caroli V (als dessen Mutter Schwester die Königin Catharina war) darinnen nicht willigen wolte, der König aber in die Annam Boloniam eines Edelmans Thomae Boloniae Tochter sehr verliebt war, so brach er endlich loß, ließ sich Annam Bolognam ohne Päbstl. dispensation anno 1532 von dem Ertz-Bischoff zu Cantelberg Cranmer antrauen; und da er von dem Pabst deshalb in Bann gethan wurde, kündigte er demselben an. 1534 allen Gehorsam auf, schaffte den Denarium Petri ab, und warff sich selbsten zum

vid. Matth. Parisiens. ad ann 1162. & seqq. VVestmonaster. in Florib. Angl. ad ann. 1171. Roger. Hoveden. Part. 2. Annal. ad d. ann. Neubrig. L. 2. c. 16. p. 136. & c. 25. p. 162. Platina in vit. Pontisic. p. 167. 169. Machiav. L. 1. hist. Florent. p. 29. Anton. Marcelli de jur. secul. Pontif. c. 27.
Anton. Marcelli d. l. add. Polyd. Vergil. L. 13. p. 286. Cambden. hist. Britann. p. 404. 406.
vid Matth. VVestmonast. ad an. 1205. p. 266.
vid. Matth. Parisiens. aed ann. 1212. p. 195.
vid. Blondus L. 6. Dec. 2. Thomas VVikes ad an. 1213. VVestmonast. ad an. 1213. Knygth. L. 2. Event. Angl. c. 15. p. 2419. Anton. Marcelli d. l. Spener hist. Insign. L. 1. c. 3. §. 26. p. 16. Instrumentum extat ap Matth. Parisiens. ad an. 1213. p. 179. 199. 207. Hemingford. L. 2. c. 98.
vid. Matth. Parisiens. ad an. 1243.
vid. Burnet Hist. Eccles. Angl. L. 1. p. 109. Edit. Amstelod. de an. 1686. Godvvyn. in Annal. Angl. p. 49.
vid. Burnet. d. l. p. 212. seqq. Godvvyn. p. 51. Backer Part. 2. Chron. Angl. p. 103.

von denen Urtheln nach Rom appelliret würde; Ob nun wohl diese Sententz scharff genung, so sagen doch Blondus und andere, der König habe solchen puncten noch dieses eydlich hinzugefüget, er wolle nebst seinem mitregierenden Sohn das Königreich nur aus Päbstlicher Gnade besitzen, hinführo aber solte niemand König in Engeland seyn, als welchen der Pabst denominiren würde.

Solche Päbstliche autorität ward von des Henrici Sohne König Johanne erneuret, und zwar bey fast gleicher Gelegenheit, und auf gleiche Art, wie zu Zeiten seines Herrn Vaters; Dann es hatten die Münche einen Ertz-Bischoff zu Canterbury erwehlet, und da der König mit solcher Wahl nicht zufrieden, den erwehlten wieder fahren lassen, und einen andern an dessen Stelle gesetzet; Allein Pabst Innocentius III verwarff beyde Wahlen, und befahl einigen zu Rom sich aufhaltenden Mönchen den Cardinal Grisonem einen Engeländer zum Ertz-Bischoff zu erwehlen; woraus zwischen dem Pabste und dem Könige große Irrung entstand; dieser confiscirte der vorgedachten Mönche Güter und declarirte sie vor Majestäts-Beleydiger, jener aber that den König und das Volck in Bann; Es kehrte sich aber der König hieran nicht, sondern zog alle Kirchen-Güter ein. Ob nun zwar der Pabst, aus Furcht die Englische Kirche zu verliehren, gelindere Seiten aufzog, einen Nuncium an den König schickte, und nur die Erstattung des erlittenen Schadens verlangte, so wolte sich der König doch zu nichts verstehen; dahero der Pabst die Unterthanen von dem Eyde, damit sie dem Könige verwand, absolvirte, den König des Reichs entsetzte, und die Christliche Porentaten, sonderlich König Philippum II in Franckreich ersuchte, den König, als einen öffentlichen Feind Gottes, mit Waffen anzufallen. Weil nun der König die über ihm schwebende Gefahr vor Augen sahe, indem nicht allein im Reiche viele Verwirrungen entstunden, sondern König Philippus in Franckreich sich auch starck zum Kriege rüstete, so unterwarff er sich anno 1212 dem Päbstlichen Stuhl völlig wiederum, stattete demselben so wohl wegen Engeland als Irrland einen Lehen-Eyd ab, und verband sich demselben zu einem jährlichen Zins von 1000 Thl. wozu Engeland 700 Irrland aber 300 contriburen solte. Wie denn auch nach König Johannis Tod sein Sohn Henricus III dem Pabst würcklich den Lehen-Eyd abgestattet.

Wie sehr die Päbstl. Autorität aber bißhero gestiegen, einen so großen Fall that sie auch im XVI Seculo zu Zeiten Königs Henrici VIII; dann dieser hatte mit dispensation des Pabst Julii II seines verstorbenen Bruders Arturii Witbe Catharinam, Königs Ferdinandi Catholici in Spanien Tochter, geheyrathet, auch ziemliche Zeit mit derselben in guter Einigkeit gelebet; ob er ihrer nun wegen zunehmenden Alters überdrüßig wurde, oder ob er solcher Ehe wegen in der That einen Gewissens-Scrupel, wie er vorgab, bey sich empfand, lässet man dahin gestellet seyn, dieses aber ist gewiß, daß er bey Pabst Leone X um die Ehescheidung anhielte. Weil dieser aber, wegen glücklicher Waffen des Käysers Caroli V (als dessen Mutter Schwester die Königin Catharina war) darinnen nicht willigen wolte, der König aber in die Annam Boloniam eines Edelmans Thomae Boloniae Tochter sehr verliebt war, so brach er endlich loß, ließ sich Annam Bolognam ohne Päbstl. dispensation anno 1532 von dem Ertz-Bischoff zu Cantelberg Cranmer antrauen; und da er von dem Pabst deshalb in Bann gethan wurde, kündigte er demselben an. 1534 allen Gehorsam auf, schaffte den Denarium Petri ab, und warff sich selbsten zum

vid. Matth. Parisiens. ad ann 1162. & seqq. VVestmonaster. in Florib. Angl. ad ann. 1171. Roger. Hoveden. Part. 2. Annal. ad d. ann. Neubrig. L. 2. c. 16. p. 136. & c. 25. p. 162. Platina in vit. Pontisic. p. 167. 169. Machiav. L. 1. hist. Florent. p. 29. Anton. Marcelli de jur. secul. Pontif. c. 27.
Anton. Marcelli d. l. add. Polyd. Vergil. L. 13. p. 286. Cambden. hist. Britann. p. 404. 406.
vid Matth. VVestmonast. ad an. 1205. p. 266.
vid. Matth. Parisiens. aed ann. 1212. p. 195.
vid. Blondus L. 6. Dec. 2. Thomas VVikes ad an. 1213. VVestmonast. ad an. 1213. Knygth. L. 2. Event. Angl. c. 15. p. 2419. Anton. Marcelli d. l. Spener hist. Insign. L. 1. c. 3. §. 26. p. 16. Instrumentum extat ap Matth. Parisiens. ad an. 1213. p. 179. 199. 207. Hemingford. L. 2. c. 98.
vid. Matth. Parisiens. ad an. 1243.
vid. Burnet Hist. Eccles. Angl. L. 1. p. 109. Edit. Amstelod. de an. 1686. Godvvyn. in Annal. Angl. p. 49.
vid. Burnet. d. l. p. 212. seqq. Godvvyn. p. 51. Backer Part. 2. Chron. Angl. p. 103.
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von denen            Urtheln nach Rom appelliret würde; <note place="foot">vid. Matth. Parisiens. ad ann 1162.              &amp; seqq. VVestmonaster. in Florib. Angl. ad ann. 1171. Roger. Hoveden. Part. 2.              Annal. ad d. ann. Neubrig. L. 2. c. 16. p. 136. &amp; c. 25. p. 162. Platina in vit.              Pontisic. p. 167. 169. Machiav. L. 1. hist. Florent. p. 29. Anton. Marcelli de jur.              secul. Pontif. c. 27.</note> Ob nun wohl diese Sententz scharff genung, so sagen doch            Blondus und andere, der König habe solchen puncten noch dieses eydlich hinzugefüget, er            wolle nebst seinem mitregierenden Sohn das Königreich nur aus Päbstlicher Gnade besitzen,            hinführo aber solte niemand König in Engeland seyn, als welchen der Pabst denominiren            würde. <note place="foot">Anton. Marcelli d. l. add. Polyd. Vergil. L. 13. p. 286.              Cambden. hist. Britann. p. 404. 406.</note></p>
        <p>Solche Päbstliche autorität ward von des Henrici Sohne König Johanne erneuret, und zwar            bey fast gleicher Gelegenheit, und auf gleiche Art, wie zu Zeiten seines Herrn Vaters;            Dann es hatten die Münche einen Ertz-Bischoff zu Canterbury erwehlet, und da der König mit            solcher Wahl nicht zufrieden, den erwehlten wieder fahren lassen, und einen andern an            dessen Stelle gesetzet; Allein Pabst Innocentius III verwarff beyde Wahlen, und befahl            einigen zu Rom sich aufhaltenden Mönchen den Cardinal Grisonem einen Engeländer zum            Ertz-Bischoff zu erwehlen; woraus zwischen dem Pabste und dem Könige große Irrung            entstand; <note place="foot">vid Matth. VVestmonast. ad an. 1205. p. 266.</note> dieser            confiscirte der vorgedachten Mönche Güter und declarirte sie vor Majestäts-Beleydiger,            jener aber that den König und das Volck in Bann; Es kehrte sich aber der König hieran            nicht, sondern zog alle Kirchen-Güter ein. Ob nun zwar der Pabst, aus Furcht die Englische            Kirche zu verliehren, gelindere Seiten aufzog, einen Nuncium an den König schickte, und            nur die Erstattung des erlittenen Schadens verlangte, so wolte sich der König doch zu            nichts verstehen; dahero der Pabst die Unterthanen von dem Eyde, damit sie dem Könige            verwand, absolvirte, den König des Reichs entsetzte, und die Christliche Porentaten,            sonderlich König Philippum II in Franckreich ersuchte, den König, als einen öffentlichen            Feind Gottes, mit Waffen anzufallen. <note place="foot">vid. Matth. Parisiens. aed ann.              1212. p. 195.</note> Weil nun der König die über ihm schwebende Gefahr vor Augen sahe,            indem nicht allein im Reiche viele Verwirrungen entstunden, sondern König Philippus in            Franckreich sich auch starck zum Kriege rüstete, so unterwarff er sich anno 1212 dem            Päbstlichen Stuhl völlig wiederum, stattete demselben so wohl wegen Engeland als Irrland            einen Lehen-Eyd ab, und verband sich demselben zu einem jährlichen Zins von 1000 Thl. wozu            Engeland 700 Irrland aber 300 contriburen solte. <note place="foot">vid. Blondus L. 6.              Dec. 2. Thomas VVikes ad an. 1213. VVestmonast. ad an. 1213. Knygth. L. 2. Event. Angl.              c. 15. p. 2419. Anton. Marcelli d. l. Spener hist. Insign. L. 1. c. 3. §. 26. p. 16.              Instrumentum extat ap Matth. Parisiens. ad an. 1213. p. 179. 199. 207. Hemingford. L. 2.              c. 98.</note> Wie denn auch nach König Johannis Tod sein Sohn Henricus III dem Pabst            würcklich den Lehen-Eyd abgestattet. <note place="foot">vid. Matth. Parisiens. ad an.              1243.</note></p>
        <p>Wie sehr die Päbstl. Autorität aber bißhero gestiegen, einen so großen Fall that sie auch            im XVI Seculo zu Zeiten Königs Henrici VIII; dann dieser hatte mit dispensation des Pabst            Julii II seines verstorbenen Bruders Arturii Witbe Catharinam, Königs Ferdinandi Catholici            in Spanien Tochter, geheyrathet, auch ziemliche Zeit mit derselben in guter Einigkeit            gelebet; ob er ihrer nun wegen zunehmenden Alters überdrüßig wurde, oder ob er solcher Ehe            wegen in der That einen Gewissens-Scrupel, wie er vorgab, bey sich empfand, lässet man            dahin gestellet seyn, dieses aber ist gewiß, daß er bey Pabst Leone X um die Ehescheidung            anhielte. Weil dieser aber, wegen glücklicher Waffen des Käysers Caroli V (als dessen            Mutter Schwester die Königin Catharina war) darinnen nicht willigen wolte, der König aber            in die Annam Boloniam eines Edelmans Thomae Boloniae Tochter sehr verliebt war, so brach            er endlich loß, ließ sich Annam Bolognam ohne Päbstl. dispensation anno 1532 von dem            Ertz-Bischoff zu Cantelberg Cranmer antrauen; <note place="foot">vid. Burnet Hist. Eccles.              Angl. L. 1. p. 109. Edit. Amstelod. de an. 1686. Godvvyn. in Annal. Angl. p. 49.</note>            und da er von dem Pabst deshalb in Bann gethan wurde, <note place="foot">vid. Burnet. d.              l. p. 212. seqq. Godvvyn. p. 51. Backer Part. 2. Chron. Angl. p. 103.</note> kündigte er            demselben an. 1534 allen Gehorsam auf, schaffte den Denarium Petri ab, und warff sich            selbsten zum
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[342/0371] von denen Urtheln nach Rom appelliret würde; Ob nun wohl diese Sententz scharff genung, so sagen doch Blondus und andere, der König habe solchen puncten noch dieses eydlich hinzugefüget, er wolle nebst seinem mitregierenden Sohn das Königreich nur aus Päbstlicher Gnade besitzen, hinführo aber solte niemand König in Engeland seyn, als welchen der Pabst denominiren würde. Solche Päbstliche autorität ward von des Henrici Sohne König Johanne erneuret, und zwar bey fast gleicher Gelegenheit, und auf gleiche Art, wie zu Zeiten seines Herrn Vaters; Dann es hatten die Münche einen Ertz-Bischoff zu Canterbury erwehlet, und da der König mit solcher Wahl nicht zufrieden, den erwehlten wieder fahren lassen, und einen andern an dessen Stelle gesetzet; Allein Pabst Innocentius III verwarff beyde Wahlen, und befahl einigen zu Rom sich aufhaltenden Mönchen den Cardinal Grisonem einen Engeländer zum Ertz-Bischoff zu erwehlen; woraus zwischen dem Pabste und dem Könige große Irrung entstand; dieser confiscirte der vorgedachten Mönche Güter und declarirte sie vor Majestäts-Beleydiger, jener aber that den König und das Volck in Bann; Es kehrte sich aber der König hieran nicht, sondern zog alle Kirchen-Güter ein. Ob nun zwar der Pabst, aus Furcht die Englische Kirche zu verliehren, gelindere Seiten aufzog, einen Nuncium an den König schickte, und nur die Erstattung des erlittenen Schadens verlangte, so wolte sich der König doch zu nichts verstehen; dahero der Pabst die Unterthanen von dem Eyde, damit sie dem Könige verwand, absolvirte, den König des Reichs entsetzte, und die Christliche Porentaten, sonderlich König Philippum II in Franckreich ersuchte, den König, als einen öffentlichen Feind Gottes, mit Waffen anzufallen. Weil nun der König die über ihm schwebende Gefahr vor Augen sahe, indem nicht allein im Reiche viele Verwirrungen entstunden, sondern König Philippus in Franckreich sich auch starck zum Kriege rüstete, so unterwarff er sich anno 1212 dem Päbstlichen Stuhl völlig wiederum, stattete demselben so wohl wegen Engeland als Irrland einen Lehen-Eyd ab, und verband sich demselben zu einem jährlichen Zins von 1000 Thl. wozu Engeland 700 Irrland aber 300 contriburen solte. Wie denn auch nach König Johannis Tod sein Sohn Henricus III dem Pabst würcklich den Lehen-Eyd abgestattet. Wie sehr die Päbstl. Autorität aber bißhero gestiegen, einen so großen Fall that sie auch im XVI Seculo zu Zeiten Königs Henrici VIII; dann dieser hatte mit dispensation des Pabst Julii II seines verstorbenen Bruders Arturii Witbe Catharinam, Königs Ferdinandi Catholici in Spanien Tochter, geheyrathet, auch ziemliche Zeit mit derselben in guter Einigkeit gelebet; ob er ihrer nun wegen zunehmenden Alters überdrüßig wurde, oder ob er solcher Ehe wegen in der That einen Gewissens-Scrupel, wie er vorgab, bey sich empfand, lässet man dahin gestellet seyn, dieses aber ist gewiß, daß er bey Pabst Leone X um die Ehescheidung anhielte. Weil dieser aber, wegen glücklicher Waffen des Käysers Caroli V (als dessen Mutter Schwester die Königin Catharina war) darinnen nicht willigen wolte, der König aber in die Annam Boloniam eines Edelmans Thomae Boloniae Tochter sehr verliebt war, so brach er endlich loß, ließ sich Annam Bolognam ohne Päbstl. dispensation anno 1532 von dem Ertz-Bischoff zu Cantelberg Cranmer antrauen; und da er von dem Pabst deshalb in Bann gethan wurde, kündigte er demselben an. 1534 allen Gehorsam auf, schaffte den Denarium Petri ab, und warff sich selbsten zum vid. Matth. Parisiens. ad ann 1162. & seqq. VVestmonaster. in Florib. Angl. ad ann. 1171. Roger. Hoveden. Part. 2. Annal. ad d. ann. Neubrig. L. 2. c. 16. p. 136. & c. 25. p. 162. Platina in vit. Pontisic. p. 167. 169. Machiav. L. 1. hist. Florent. p. 29. Anton. Marcelli de jur. secul. Pontif. c. 27. Anton. Marcelli d. l. add. Polyd. Vergil. L. 13. p. 286. Cambden. hist. Britann. p. 404. 406. vid Matth. VVestmonast. ad an. 1205. p. 266. vid. Matth. Parisiens. aed ann. 1212. p. 195. vid. Blondus L. 6. Dec. 2. Thomas VVikes ad an. 1213. VVestmonast. ad an. 1213. Knygth. L. 2. Event. Angl. c. 15. p. 2419. Anton. Marcelli d. l. Spener hist. Insign. L. 1. c. 3. §. 26. p. 16. Instrumentum extat ap Matth. Parisiens. ad an. 1213. p. 179. 199. 207. Hemingford. L. 2. c. 98. vid. Matth. Parisiens. ad an. 1243. vid. Burnet Hist. Eccles. Angl. L. 1. p. 109. Edit. Amstelod. de an. 1686. Godvvyn. in Annal. Angl. p. 49. vid. Burnet. d. l. p. 212. seqq. Godvvyn. p. 51. Backer Part. 2. Chron. Angl. p. 103.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 342. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/371>, abgerufen am 14.08.2024.