Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Ad III. Was König Johannes gethan, dazu hätte ihn die gröste Noth getrieben, weil er von allen Seiten bedränget worden, dahero er auch nachdem seinem Versprechen nicht nachkommen wollen, wie Polyd. Vergil. L. 15. p. 361. berichte. Was er versprochen, hätte er auch nur vor sich und seine Persohn versprochen/ weil er vor seine Persohn nur delinquiret, seine Successores aber hätte er dazu nicht obligiren können, wie Polydorus Vergil. an gedachtem Orte p. 358. raisonire; Insonderheit da die Stände des Reichs nicht darein gewilliget, ohne derer Consens aber hätte Johannes das Königreich nicht beschweren können; Wie dahero zu Zeiten Königs Eduardi III dessen Cantzler in dem Parlement vorgetragen, daß der Pabst dem König wegen der Huldigung und des Tributs, wozu König Johannes sich und seine Nachkommen verbunden hätte, vor Gericht ziehe, hätte das Parlement, nach gehaltener deliberation, einmüthig davor gehalten, daß König Johannes wider den bey der Crönung geleisteten Eyd, ohne des Parlements Consens, dergleichen Pacta nicht eingehen können, auch seinen Nachkommen nicht praejudiciren wollen, weil dem Diplomati die expresse Clausul annectiret: Salvis nobis, & haeredibus nostris justitiis, libertatibus & regalibus nostris, dafern der Pabst aber mit Gewalt etwas suchen würde, solte ihme mit Gewalt begegnet werden; wie Cambden. in Britann. p. 405 referire. Welches alles auch Zweiffels ohne die Ursache gewesen, daß von des Johannis Successoribus keiner solchen versprochenen Zinß abgetragen, sintemahlen davon in den Englischen Jahr-Büchern keine Nachricht zu finden. sc. Zehendes Capitel, Von des Päbstlichen Stuhles Praetension auf die Ober-Herrschafft über das Königreich Schottland. DAß dieses Königreich iederzeit eine dependence von dem Königreich Engeland, und die Könige von Schottland der Englischen Könige Vasallen gewesen, solches wird in einem von König Eduardo I in Engeland an den Pabst Bonifacium anno 1301 abgelassenen Schreiben weitläufftig deduciret; Wie denn auch gedachter Eduardus, da die alte Königliche Famille in Schottland mit König Alexandro, und dessen Tochter Margretha abgangen, und sich viele praetendenten zur Crone angegeben, solche an. 1292 Johanni Balliolo zuerkant, und diesen auf den Schottischen Thron gesetzet; Wie dieser Johannes aber nachdem, auf Frantzösches Anstifften, Eduardo untreu wurde, und mit denen Frantzosen, der Engeländer Feinden, eine allianze machte, ja Eduardo den Gehorsam völlig aufkündigte, und gar in Engeland einfiel, gieng dieser mit einer Armee ihm entgegen, und war so glücklich, daß er Johannem gefangen bekam. Weil aber der Pabst, und der Päbstl. Nuncius sich sehr vor ihn interessirten, und es endlich bey Eduardo dahin brachten, daß er ihn wieder auf freyen Fuß stellete, so unterwarff er sich anno 1299 zur Danckbarkeit dem Pabst Bonifacio VIII mit Verpflichtung sich allemahl vor dem Päbstl. Nuncio zu stellen, untersetzte auch zu mehrer Versicherung dem Pabst alle seine Güter, jura und Actiones, die er so wohl itzo hätte, als künfftig bekommen würde; woraus Pabst Bonifacius VIII nachdem Gelegenheit genommen zu haben scheinet, auf das Königreich Schottland praetension zu machen, maßen er noch im selbigen Jahre an König Eduardum in Engeland ein Schreiben abgehen lassen, und demselben darinnen vorgestellet, daß Schottland kein Lehen von Engeland, sondern dem Päbstlichen Stuhl schon von alten Zeiten her pleno jure gehöret, und noch gehöre, mit Ersuchung der König möchte von seinem Vornehmen, die Schotten zu subjugire, abstehen, oder, dafern er einiges Recht an Schottland zu haben quae extat ap. Leibnitz in Mantissa Cod. jur. gent. Dipl. part. 2. p. 277. vid. d. Epistola ap. Leibnitz. VVestmonast. in flor. Angl. ad an. 1292. Polyd. Vergil. L. 17. hist. Angl. p. 423. & 433. vid. VVestmonast. ad an. 1296. Polyd. Vergil. d. l. Knygthon. de Event. Angl. L. 3. c. 2. p 2469. & 2480. Instrumentum Obligationis extat ap. Leibnitzium d. l. p. 275. Leibnitz. d. l. p. 276. Epistola Pontificis extat ap. Leibnitz. d. l. p. 277.
Ad III. Was König Johannes gethan, dazu hätte ihn die gröste Noth getrieben, weil er von allen Seiten bedränget worden, dahero er auch nachdem seinem Versprechen nicht nachkommen wollen, wie Polyd. Vergil. L. 15. p. 361. berichte. Was er versprochen, hätte er auch nur vor sich und seine Persohn versprochen/ weil er vor seine Persohn nur delinquiret, seine Successores aber hätte er dazu nicht obligiren können, wie Polydorus Vergil. an gedachtem Orte p. 358. raisonire; Insonderheit da die Stände des Reichs nicht darein gewilliget, ohne derer Consens aber hätte Johannes das Königreich nicht beschweren können; Wie dahero zu Zeiten Königs Eduardi III dessen Cantzler in dem Parlement vorgetragen, daß der Pabst dem König wegen der Huldigung und des Tributs, wozu König Johannes sich und seine Nachkommen verbunden hätte, vor Gericht ziehe, hätte das Parlement, nach gehaltener deliberation, einmüthig davor gehalten, daß König Johannes wider den bey der Crönung geleisteten Eyd, ohne des Parlements Consens, dergleichen Pacta nicht eingehen können, auch seinen Nachkommen nicht praejudiciren wollen, weil dem Diplomati die expresse Clausul annectiret: Salvis nobis, & haeredibus nostris justitiis, libertatibus & regalibus nostris, dafern der Pabst aber mit Gewalt etwas suchen würde, solte ihme mit Gewalt begegnet werden; wie Cambden. in Britann. p. 405 referire. Welches alles auch Zweiffels ohne die Ursache gewesen, daß von des Johannis Successoribus keiner solchen versprochenen Zinß abgetragen, sintemahlen davon in den Englischen Jahr-Büchern keine Nachricht zu finden. sc. Zehendes Capitel, Von des Päbstlichen Stuhles Praetension auf die Ober-Herrschafft über das Königreich Schottland. DAß dieses Königreich iederzeit eine dependence von dem Königreich Engeland, und die Könige von Schottland der Englischen Könige Vasallen gewesen, solches wird in einem von König Eduardo I in Engeland an den Pabst Bonifacium anno 1301 abgelassenen Schreiben weitläufftig deduciret; Wie denn auch gedachter Eduardus, da die alte Königliche Famille in Schottland mit König Alexandro, und dessen Tochter Margretha abgangen, und sich viele praetendenten zur Crone angegeben, solche an. 1292 Johanni Balliolo zuerkant, und diesen auf den Schottischen Thron gesetzet; Wie dieser Johannes aber nachdem, auf Frantzösches Anstifften, Eduardo untreu wurde, und mit denen Frantzosen, der Engeländer Feinden, eine allianze machte, ja Eduardo den Gehorsam völlig aufkündigte, und gar in Engeland einfiel, gieng dieser mit einer Armee ihm entgegen, und war so glücklich, daß er Johannem gefangen bekam. Weil aber der Pabst, und der Päbstl. Nuncius sich sehr vor ihn interessirten, und es endlich bey Eduardo dahin brachten, daß er ihn wieder auf freyen Fuß stellete, so unterwarff er sich anno 1299 zur Danckbarkeit dem Pabst Bonifacio VIII mit Verpflichtung sich allemahl vor dem Päbstl. Nuncio zu stellen, untersetzte auch zu mehrer Versicherung dem Pabst alle seine Güter, jura und Actiones, die er so wohl itzo hätte, als künfftig bekommen würde; woraus Pabst Bonifacius VIII nachdem Gelegenheit genommen zu haben scheinet, auf das Königreich Schottland praetension zu machen, maßen er noch im selbigen Jahre an König Eduardum in Engeland ein Schreiben abgehen lassen, und demselben darinnen vorgestellet, daß Schottland kein Lehen von Engeland, sondern dem Päbstlichen Stuhl schon von alten Zeiten her pleno jure gehöret, und noch gehöre, mit Ersuchung der König möchte von seinem Vornehmen, die Schotten zu subjugire, abstehen, oder, dafern er einiges Recht an Schottland zu haben quae extat ap. Leibnitz in Mantissa Cod. jur. gent. Dipl. part. 2. p. 277. vid. d. Epistola ap. Leibnitz. VVestmonast. in flor. Angl. ad an. 1292. Polyd. Vergil. L. 17. hist. Angl. p. 423. & 433. vid. VVestmonast. ad an. 1296. Polyd. Vergil. d. l. Knygthon. de Event. Angl. L. 3. c. 2. p 2469. & 2480. Instrumentum Obligationis extat ap. Leibnitzium d. l. p. 275. Leibnitz. d. l. p. 276. Epistola Pontificis extat ap. Leibnitz. d. l. p. 277.
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Ad III. Was König Johannes gethan, dazu hätte ihn die gröste Noth getrieben, weil er von allen Seiten bedränget worden, dahero er auch nachdem seinem Versprechen nicht nachkommen wollen, wie Polyd. Vergil. L. 15. p. 361. berichte. Was er versprochen, hätte er auch nur vor sich und seine Persohn versprochen/ weil er vor seine Persohn nur delinquiret, seine Successores aber hätte er dazu nicht obligiren können, wie Polydorus Vergil. an gedachtem Orte p. 358. raisonire; Insonderheit da die Stände des Reichs nicht darein gewilliget, ohne derer Consens aber hätte Johannes das Königreich nicht beschweren können; Wie dahero zu Zeiten Königs Eduardi III dessen Cantzler in dem Parlement vorgetragen, daß der Pabst dem König wegen der Huldigung und des Tributs, wozu König Johannes sich und seine Nachkommen verbunden hätte, vor Gericht ziehe, hätte das Parlement, nach gehaltener deliberation, einmüthig davor gehalten, daß König Johannes wider den bey der Crönung geleisteten Eyd, ohne des Parlements Consens, dergleichen Pacta nicht eingehen können, auch seinen Nachkommen nicht praejudiciren wollen, weil dem Diplomati die expresse Clausul annectiret: Salvis nobis, & haeredibus nostris justitiis, libertatibus & regalibus nostris, dafern der Pabst aber mit Gewalt etwas suchen würde, solte ihme mit Gewalt begegnet werden; wie Cambden. in Britann. p. 405 referire. Welches alles auch Zweiffels ohne die Ursache gewesen, daß von des Johannis Successoribus keiner solchen versprochenen Zinß abgetragen, sintemahlen davon in den Englischen Jahr-Büchern keine Nachricht zu finden. sc.
Zehendes Capitel, Von des Päbstlichen Stuhles Praetension auf die Ober-Herrschafft über das Königreich Schottland.
DAß dieses Königreich iederzeit eine dependence von dem Königreich Engeland, und die Könige von Schottland der Englischen Könige Vasallen gewesen, solches wird in einem von König Eduardo I in Engeland an den Pabst Bonifacium anno 1301 abgelassenen Schreiben weitläufftig deduciret; Wie denn auch gedachter Eduardus, da die alte Königliche Famille in Schottland mit König Alexandro, und dessen Tochter Margretha abgangen, und sich viele praetendenten zur Crone angegeben, solche an. 1292 Johanni Balliolo zuerkant, und diesen auf den Schottischen Thron gesetzet; Wie dieser Johannes aber nachdem, auf Frantzösches Anstifften, Eduardo untreu wurde, und mit denen Frantzosen, der Engeländer Feinden, eine allianze machte, ja Eduardo den Gehorsam völlig aufkündigte, und gar in Engeland einfiel, gieng dieser mit einer Armee ihm entgegen, und war so glücklich, daß er Johannem gefangen bekam. Weil aber der Pabst, und der Päbstl. Nuncius sich sehr vor ihn interessirten, und es endlich bey Eduardo dahin brachten, daß er ihn wieder auf freyen Fuß stellete, so unterwarff er sich anno 1299 zur Danckbarkeit dem Pabst Bonifacio VIII mit Verpflichtung sich allemahl vor dem Päbstl. Nuncio zu stellen, untersetzte auch zu mehrer Versicherung dem Pabst alle seine Güter, jura und Actiones, die er so wohl itzo hätte, als künfftig bekommen würde; woraus Pabst Bonifacius VIII nachdem Gelegenheit genommen zu haben scheinet, auf das Königreich Schottland praetension zu machen, maßen er noch im selbigen Jahre an König Eduardum in Engeland ein Schreiben abgehen lassen, und demselben darinnen vorgestellet, daß Schottland kein Lehen von Engeland, sondern dem Päbstlichen Stuhl schon von alten Zeiten her pleno jure gehöret, und noch gehöre, mit Ersuchung der König möchte von seinem Vornehmen, die Schotten zu subjugire, abstehen, oder, dafern er einiges Recht an Schottland zu haben
quae extat ap. Leibnitz in Mantissa Cod. jur. gent. Dipl. part. 2. p. 277.
vid. d. Epistola ap. Leibnitz. VVestmonast. in flor. Angl. ad an. 1292. Polyd. Vergil. L. 17. hist. Angl. p. 423. & 433.
vid. VVestmonast. ad an. 1296. Polyd. Vergil. d. l. Knygthon. de Event. Angl. L. 3. c. 2. p 2469. & 2480.
Instrumentum Obligationis extat ap. Leibnitzium d. l. p. 275.
Leibnitz. d. l. p. 276.
Epistola Pontificis extat ap. Leibnitz. d. l. p. 277.
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