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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Päbstl. Stuhl einen jährlichen Tribut und Denarium gezahlet, davon nach Steuchi Bericht, viele alte documenta in der Lateranischen Bibliothec verhanden seyn sollen. Was die Sache aber verdächtig machet, ist, daß in denen Schwedischen und Norwegischen Geschicht-Büchern davon nichts zu finden.

Vierzehendes Capitel, Von des Päbstlichen Stuhles Praetension auf die Oberherrschafft über das Königreich Pohlen.

ZU Behauptung dieser Oberherrschafft pfleget angeführet zu werden:

I. Daß die Pohlen, wie sie Casimirum wieder aus dem Kloster und zu ihrem Könige haben wollen, den Päbstlichen Stuhl einen jährlichen Tribut versprochen. Womit es folgende Beschaffenheit hat: Wie König Micislaus verstarb, hinterließ er einen unmündigen Printzen Casimir, in dessen nahmen seine Fr. Mutter Rixa Zeit seiner Minderjährigkeit das Regiment führete; weil die Pohlen aber damit nicht zu frieden waren, und ihr dahero allerley Verdrüßlichkeit machten, so gieng sie mit ihrem Sohne nach Teutschland, dieser aber nachdem studirens halber nach Franckreich, und daselbst endlich zu Cluniac in Bourgogne gar in ein Kloster, worinnen er 6 Jahr gelebet. Weil indessen aber die Troublen in Pohlen immer grösser wurden, so rieffen die Polnische Stände diesen Casimirum mit des Pabst Benedicti IX Consens wieder zurück, musten dem Pabste aber vor solche dispensation versprechen, daß nicht allein Casimirus die Münchs-Platte behalten, sondern auch die gantze Nation ihre Haar als Münche scheren lassen, und ein jeder Pohl, nur die von Adel und Geistliche ausgenommen, jährlich einen Pfennig oder Heller zu Unterhaltung einer stets brennenden Lampen in St. Peters-Kirche nach Rom lieffern solte, welches Geld hernach Denarius Petri, oder Peters-Pfenning genennet worden.

II. Daß Boleslaus der kühne, des Casimiri Sohn, wie er den Bischoff von Cracau, Stanislaum Sozepanavium, der ihn von seinem lasterhafften Leben abmehnen wollen, vor dem Altar ermordet, von Pabst Gregorio VII in den Bann gethan worden, und hätte dieser überdem den Königlichen Titul solenniter abgeschaffet, und allen Bischöffen verbothen, keinen ohn sein Befehl wieder zum Könige zu kröhnen.

III. Daß Pabst Johannes Vladislaum Locticum zum Könige creiret, wogegen dieser sein gantzes Königreich dem Päbstl. Stuhl zinsbahr unterworffen, und jährlich von jedem Kopff einen Pfennig zu zahlen versprochen.

Was von den Pohlen dawider eingewendet wird habe nicht gelesen; wie Neugebauer aber vermeldet, so sind die Pohlen schon einmahl willens gewesen, die Lampen in der Peters-Kirche zu Rom ausgehen zu lassen.

Funffzehendes Capitel, Von des Päbstlichen Stuhles Praetension auf die Oberherrschafft über das Königreich Böhmen.

Päbstl. Fundament. HIerauf vermeynet der Päbstliche Stuhl einen Anspruch zu haben, weil der Hertzog Spicciomenus in Böhmen von Pabst Nicolao die Königliche dignität erhalten, und sich dagegen verpflichtet habe zur Erkäntlichkeit jährlich 100 Marck Silbers, zu zahlen.

Wowider aber eingewendet wird:

Dessen Beantwortung. I. Daß nach dem Zeugnüs der Böhmischen Historien-Schreiber, die Hertzoge in

L. 2. c. 120
uti tradit Anton. Marcelli de jur. Sec. Pontif. c. 28.
vid. Cromer. L. 4. Orig. & rer. gest. Polon. p. 450. Beccmann hist. Orb. Part. 2. c. 8. §. 2. p. 679.
vid. Cromer. d. l. L. 2. p. 576. Herburt. L. 3. Chron. c. ult. p. 44. Gaguin. Tom. 1. p. 78. Beccmann d. l. vid. tamen Conring. de fin. Imp. L. 1. c. 18. §. 14.
vid. Crantz. L. 8. Wandaliae. c. 2. Conring. de Fin. Imp. L. 2. c. 29. §. 26.
L. 3. hist. Polon. p. 58.
Ita vult Steuchus L. 2. c. 104. qui ex Bibliotheca Latheranensi id habere tradit.
vid. M. Anton. Marcelli de jure Secul. Rom. Pontific. c. 25

Päbstl. Stuhl einen jährlichen Tribut und Denarium gezahlet, davon nach Steuchi Bericht, viele alte documenta in der Lateranischen Bibliothec verhanden seyn sollen. Was die Sache aber verdächtig machet, ist, daß in denen Schwedischen und Norwegischen Geschicht-Büchern davon nichts zu finden.

Vierzehendes Capitel, Von des Päbstlichen Stuhles Praetension auf die Oberherrschafft über das Königreich Pohlen.

ZU Behauptung dieser Oberherrschafft pfleget angeführet zu werden:

I. Daß die Pohlen, wie sie Casimirum wieder aus dem Kloster und zu ihrem Könige haben wollen, den Päbstlichen Stuhl einen jährlichen Tribut versprochen. Womit es folgende Beschaffenheit hat: Wie König Micislaus verstarb, hinterließ er einen unmündigen Printzen Casimir, in dessen nahmen seine Fr. Mutter Rixa Zeit seiner Minderjährigkeit das Regiment führete; weil die Pohlen aber damit nicht zu frieden waren, und ihr dahero allerley Verdrüßlichkeit machten, so gieng sie mit ihrem Sohne nach Teutschland, dieser aber nachdem studirens halber nach Franckreich, und daselbst endlich zu Cluniac in Bourgogne gar in ein Kloster, worinnen er 6 Jahr gelebet. Weil indessen aber die Troublen in Pohlen immer grösser wurden, so rieffen die Polnische Stände diesen Casimirum mit des Pabst Benedicti IX Consens wieder zurück, musten dem Pabste aber vor solche dispensation versprechen, daß nicht allein Casimirus die Münchs-Platte behalten, sondern auch die gantze Nation ihre Haar als Münche scheren lassen, und ein jeder Pohl, nur die von Adel und Geistliche ausgenommen, jährlich einen Pfennig oder Heller zu Unterhaltung einer stets brennenden Lampen in St. Peters-Kirche nach Rom lieffern solte, welches Geld hernach Denarius Petri, oder Peters-Pfenning genennet worden.

II. Daß Boleslaus der kühne, des Casimiri Sohn, wie er den Bischoff von Cracau, Stanislaum Sozepanavium, der ihn von seinem lasterhafften Leben abmehnen wollen, vor dem Altar ermordet, von Pabst Gregorio VII in den Bann gethan worden, und hätte dieser überdem den Königlichen Titul solenniter abgeschaffet, und allen Bischöffen verbothen, keinen ohn sein Befehl wieder zum Könige zu kröhnen.

III. Daß Pabst Johannes Vladislaum Locticum zum Könige creiret, wogegen dieser sein gantzes Königreich dem Päbstl. Stuhl zinsbahr unterworffen, und jährlich von jedem Kopff einen Pfennig zu zahlen versprochen.

Was von den Pohlen dawider eingewendet wird habe nicht gelesen; wie Neugebauer aber vermeldet, so sind die Pohlen schon einmahl willens gewesen, die Lampen in der Peters-Kirche zu Rom ausgehen zu lassen.

Funffzehendes Capitel, Von des Päbstlichen Stuhles Praetension auf die Oberherrschafft über das Königreich Böhmen.

Päbstl. Fundament. HIerauf vermeynet der Päbstliche Stuhl einen Anspruch zu haben, weil der Hertzog Spicciomenus in Böhmen von Pabst Nicolao die Königliche dignität erhalten, und sich dagegen verpflichtet habe zur Erkäntlichkeit jährlich 100 Marck Silbers, zu zahlen.

Wowider aber eingewendet wird:

Dessen Beantwortung. I. Daß nach dem Zeugnüs der Böhmischen Historien-Schreiber, die Hertzoge in

L. 2. c. 120
uti tradit Anton. Marcelli de jur. Sec. Pontif. c. 28.
vid. Cromer. L. 4. Orig. & rer. gest. Polon. p. 450. Beccmann hist. Orb. Part. 2. c. 8. §. 2. p. 679.
vid. Cromer. d. l. L. 2. p. 576. Herburt. L. 3. Chron. c. ult. p. 44. Gaguin. Tom. 1. p. 78. Beccmann d. l. vid. tamen Conring. de fin. Imp. L. 1. c. 18. §. 14.
vid. Crantz. L. 8. Wandaliae. c. 2. Conring. de Fin. Imp. L. 2. c. 29. §. 26.
L. 3. hist. Polon. p. 58.
Ita vult Steuchus L. 2. c. 104. qui ex Bibliotheca Latheranensi id habere tradit.
vid. M. Anton. Marcelli de jure Secul. Rom. Pontific. c. 25
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Päbstl. Stuhl einen jährlichen Tribut und            Denarium gezahlet, davon nach Steuchi <note place="foot">L. 2. c. 120</note> Bericht,            viele alte documenta in der Lateranischen Bibliothec verhanden seyn sollen. Was die Sache            aber verdächtig machet, ist, daß in denen Schwedischen und Norwegischen Geschicht-Büchern            davon nichts zu finden. <note place="foot">uti tradit Anton. Marcelli de jur. Sec. Pontif.              c. 28.</note></p>
        <p>Vierzehendes Capitel, Von des Päbstlichen Stuhles Praetension auf die Oberherrschafft            über das Königreich Pohlen.</p>
        <p>ZU Behauptung dieser Oberherrschafft pfleget angeführet zu werden:</p>
        <p>I. Daß die Pohlen, wie sie Casimirum wieder aus dem Kloster und zu ihrem Könige haben            wollen, den Päbstlichen Stuhl einen jährlichen Tribut versprochen. Womit es folgende            Beschaffenheit hat: Wie König Micislaus verstarb, hinterließ er einen unmündigen Printzen            Casimir, in dessen nahmen seine Fr. Mutter Rixa Zeit seiner Minderjährigkeit das Regiment            führete; weil die Pohlen aber damit nicht zu frieden waren, und ihr dahero allerley            Verdrüßlichkeit machten, so gieng sie mit ihrem Sohne nach Teutschland, dieser aber            nachdem studirens halber nach Franckreich, und daselbst endlich zu Cluniac in Bourgogne            gar in ein Kloster, worinnen er 6 Jahr gelebet. Weil indessen aber die Troublen in Pohlen            immer grösser wurden, so rieffen die Polnische Stände diesen Casimirum mit des Pabst            Benedicti IX Consens wieder zurück, musten dem Pabste aber vor solche dispensation            versprechen, daß nicht allein Casimirus die Münchs-Platte behalten, sondern auch die            gantze Nation ihre Haar als Münche scheren lassen, und ein jeder Pohl, nur die von Adel            und Geistliche ausgenommen, jährlich einen Pfennig oder Heller zu Unterhaltung einer stets            brennenden Lampen in St. Peters-Kirche nach Rom lieffern solte, welches Geld hernach            Denarius Petri, oder Peters-Pfenning genennet worden. <note place="foot">vid. Cromer. L.              4. Orig. &amp; rer. gest. Polon. p. 450. Beccmann hist. Orb. Part. 2. c. 8. §. 2. p.              679.</note></p>
        <p>II. Daß Boleslaus der kühne, des Casimiri Sohn, wie er den Bischoff von Cracau,            Stanislaum Sozepanavium, der ihn von seinem lasterhafften Leben abmehnen wollen, vor dem            Altar ermordet, von Pabst Gregorio VII in den Bann gethan worden, und hätte dieser überdem            den Königlichen Titul solenniter abgeschaffet, und allen Bischöffen verbothen, keinen ohn            sein Befehl wieder zum Könige zu kröhnen. <note place="foot">vid. Cromer. d. l. L. 2. p.              576. Herburt. L. 3. Chron. c. ult. p. 44. Gaguin. Tom. 1. p. 78. Beccmann d. l. vid.              tamen Conring. de fin. Imp. L. 1. c. 18. §. 14.</note></p>
        <p>III. Daß Pabst Johannes Vladislaum Locticum zum Könige creiret, wogegen dieser sein            gantzes Königreich dem Päbstl. Stuhl zinsbahr unterworffen, und jährlich von jedem Kopff            einen Pfennig zu zahlen versprochen. <note place="foot">vid. Crantz. L. 8. Wandaliae. c.              2. Conring. de Fin. Imp. L. 2. c. 29. §. 26.</note></p>
        <p>Was von den Pohlen dawider eingewendet wird habe nicht gelesen; wie Neugebauer <note place="foot">L. 3. hist. Polon. p. 58.</note> aber vermeldet, so sind die Pohlen schon            einmahl willens gewesen, die Lampen in der Peters-Kirche zu Rom ausgehen zu lassen.</p>
        <p>Funffzehendes Capitel, Von des Päbstlichen Stuhles Praetension auf die Oberherrschafft            über das Königreich Böhmen.</p>
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[347/0376] Päbstl. Stuhl einen jährlichen Tribut und Denarium gezahlet, davon nach Steuchi Bericht, viele alte documenta in der Lateranischen Bibliothec verhanden seyn sollen. Was die Sache aber verdächtig machet, ist, daß in denen Schwedischen und Norwegischen Geschicht-Büchern davon nichts zu finden. Vierzehendes Capitel, Von des Päbstlichen Stuhles Praetension auf die Oberherrschafft über das Königreich Pohlen. ZU Behauptung dieser Oberherrschafft pfleget angeführet zu werden: I. Daß die Pohlen, wie sie Casimirum wieder aus dem Kloster und zu ihrem Könige haben wollen, den Päbstlichen Stuhl einen jährlichen Tribut versprochen. Womit es folgende Beschaffenheit hat: Wie König Micislaus verstarb, hinterließ er einen unmündigen Printzen Casimir, in dessen nahmen seine Fr. Mutter Rixa Zeit seiner Minderjährigkeit das Regiment führete; weil die Pohlen aber damit nicht zu frieden waren, und ihr dahero allerley Verdrüßlichkeit machten, so gieng sie mit ihrem Sohne nach Teutschland, dieser aber nachdem studirens halber nach Franckreich, und daselbst endlich zu Cluniac in Bourgogne gar in ein Kloster, worinnen er 6 Jahr gelebet. Weil indessen aber die Troublen in Pohlen immer grösser wurden, so rieffen die Polnische Stände diesen Casimirum mit des Pabst Benedicti IX Consens wieder zurück, musten dem Pabste aber vor solche dispensation versprechen, daß nicht allein Casimirus die Münchs-Platte behalten, sondern auch die gantze Nation ihre Haar als Münche scheren lassen, und ein jeder Pohl, nur die von Adel und Geistliche ausgenommen, jährlich einen Pfennig oder Heller zu Unterhaltung einer stets brennenden Lampen in St. Peters-Kirche nach Rom lieffern solte, welches Geld hernach Denarius Petri, oder Peters-Pfenning genennet worden. II. Daß Boleslaus der kühne, des Casimiri Sohn, wie er den Bischoff von Cracau, Stanislaum Sozepanavium, der ihn von seinem lasterhafften Leben abmehnen wollen, vor dem Altar ermordet, von Pabst Gregorio VII in den Bann gethan worden, und hätte dieser überdem den Königlichen Titul solenniter abgeschaffet, und allen Bischöffen verbothen, keinen ohn sein Befehl wieder zum Könige zu kröhnen. III. Daß Pabst Johannes Vladislaum Locticum zum Könige creiret, wogegen dieser sein gantzes Königreich dem Päbstl. Stuhl zinsbahr unterworffen, und jährlich von jedem Kopff einen Pfennig zu zahlen versprochen. Was von den Pohlen dawider eingewendet wird habe nicht gelesen; wie Neugebauer aber vermeldet, so sind die Pohlen schon einmahl willens gewesen, die Lampen in der Peters-Kirche zu Rom ausgehen zu lassen. Funffzehendes Capitel, Von des Päbstlichen Stuhles Praetension auf die Oberherrschafft über das Königreich Böhmen. HIerauf vermeynet der Päbstliche Stuhl einen Anspruch zu haben, weil der Hertzog Spicciomenus in Böhmen von Pabst Nicolao die Königliche dignität erhalten, und sich dagegen verpflichtet habe zur Erkäntlichkeit jährlich 100 Marck Silbers, zu zahlen. Päbstl. Fundament. Wowider aber eingewendet wird: I. Daß nach dem Zeugnüs der Böhmischen Historien-Schreiber, die Hertzoge in Dessen Beantwortung. L. 2. c. 120 uti tradit Anton. Marcelli de jur. Sec. Pontif. c. 28. vid. Cromer. L. 4. Orig. & rer. gest. Polon. p. 450. Beccmann hist. Orb. Part. 2. c. 8. §. 2. p. 679. vid. Cromer. d. l. L. 2. p. 576. Herburt. L. 3. Chron. c. ult. p. 44. Gaguin. Tom. 1. p. 78. Beccmann d. l. vid. tamen Conring. de fin. Imp. L. 1. c. 18. §. 14. vid. Crantz. L. 8. Wandaliae. c. 2. Conring. de Fin. Imp. L. 2. c. 29. §. 26. L. 3. hist. Polon. p. 58. Ita vult Steuchus L. 2. c. 104. qui ex Bibliotheca Latheranensi id habere tradit. vid. M. Anton. Marcelli de jure Secul. Rom. Pontific. c. 25

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 347. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/376>, abgerufen am 14.08.2024.