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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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ni anderer Schwester Mann, mit Hülffe der Ungarn verjaget wurde, nahm er seine Zuflucht zu Käyser Henrico III, welcher mit einer Armee nach Ungarn gieng, die Ungarn in einer Schlacht erlegte, und dahin zwang, daß sie nicht alleine Petrum wieder annehmen, sondern auch dem Käyser huldigen, und jährlich einen Tribut zu zahlen versprechen musten ; doch soll gedachter Henricus, nach erhaltener Victorie, die Reichs Insignia und die Königl. Crone wieder nach Rom, woher sie gekommen, geschicket haben , und haben nach solcher Zeit die Könige in Ungarn die Röm. Käyser, und das Röm. Reich, vor ihre Oberherren erkennet.

Indessen wollen einige dem Päbstlichen Stuhl dennoch einiges Recht auf Ungarn zuschreiben, und zwar aus folgenden Ursachen:

Päbstl. Gründe. I. Daß König Stephanus sich nebst seinem Reiche dem Päbstlichen Stuhle freywillig unterworffen, und daß Pabst Sylvester ihme darauf durch den Bischoff Astricum zu Gran die heilige Crone, und das Wapen anno 1000 zugeschicket hätte.

II. Daß solche des Pabsts Herrschafft auch des Stephani Successor Petrus, wie auch Käyser Henricus III erkant, indem sie die Crone wiedernach Rom geschicket.

III. König Lancellottus in Ungarn an. 1229 den Pabste von neuen den Gehorsam versprochen; davon Marta die Acta in dem Vatican gesehen, wie er in Tr. de JCtione part. 1. c. 26. n. 49. melde.

IV. Daß König Ludovicus II in Ungarn wegen des Ungehorsams, so er wider den Päbstl. Legatum begangen, von dem Pabst excommuniciret worden, und vor die absolution der Kirche jährlich 100 Rthl. Silbers zu zahlen, anno 1280 versprochen.

Wowider aber von andern eingewendet wird:

Derer Beantwortung. Ad I. Was König Stephanus gethan, sey nicht in der Absicht geschehen, dem Päbstl. Stuhle sich zu unterwerffen, sondern bloß aus Andacht und Ehrerbiethigkeit, daß aber die Päbst sich daraus eine größere Macht angemaßet, könne niemand zum Praejuditz gereichen; wann daraus aber auch eine Subjection erzwungen werden könte, so sey solche doch nicht dem Pabste, sondern der gebenedeyeten Jungfr. Maria geschehen, als welche die Ungarn zur Patronin des Königreichs angenommen, und noch davor verehreten; Was aber die Ubersendung der Cron betreffe, so sey noch nicht ausgemachet, wo sie eigentlich herkommen, indem einige vorgeben, sie sey dem Heil. Könige durch einen Engel vom Himmel gebracht; andere hergegen meldeten/ daß nicht Sylvester, sondern Benedictus die Crone geschencket; noch andere wolten, daß es ein Geschenck, oder auch wohl Beute von einem Griechischen Könige oder Despoten sey, und von König Stephano nach Rom gesand worden, damit sie, dem damahligen Gebrauch nach, mochte eingeweyhet werden; und wann auch endlich Pabst Sylvester die Crone geschencket hätte, so erwiese doch solches noch keine Ober-Herrschafft, sondern der Päbstliche Stuhl müste gründlich darthun, quo titulo er zu dem Königreiche gekommen. Gleiche Bewandnüs hättees mit dem Wappen, dann zu geschweigen, daß nicht das gantze Wapen, sondern nur das gedoppelte Creutz, welches den Königen vor der Crönung vorgetragen würde, von dem Pabst herrühre, so wäre ex arte heraldica bekand, daß derjenige, so einem etwas in sein Wappen schenckte, nicht gleich des andern Lehen-Herr sey.

Ad II. Was von Käyser Henrico III, und Zurücksendung der Crone angeführet würde, sey annoch ungewiß, ob es sich also verhielte, dafern es aber geschehen, so sey es entweder aus Unwissenheit, oder aus einer andern Unsache geschehen, welches auch daraus abzunehmen, daß er selber das Königreich unter seine Gewalt, und zu dem Rom. Reich gebracht.

Ad III. Des Martae relation von König Lancellotto sey nicht wahrscheinlich, weil anno 1229 kein Lancellottus, sondern

Otto Frising. L. 6. Chron. c. 32. Aventin. L. 5. Annal. Boj. ad an. 1042 & 1043. Sigebertus Gamblacens. & Herman. Contract. ad d. an. Conring. d. l. §. 9. seqq.
vid. Epistola Gregorii Pontif. ad R. Salomonem quae extat ap. Baron. ad ann. 1000. n. 2. & ad an. 1074. n. 81. & Stauchum L. 2. c. 94. ex quibus eam referung Conring. de fin. L. 1. c. 16. §. 16. & Anton. Marcelli de jur. secul. Pontisic. c. 23.
vid. supra des Reichs praetens. auf Ungarn.
vid. Anton. Marcelli. d l. Sprenger de Praetens. Ill. p. 170.
vid. Spener. hist. Insign. L. 1. c. 9. §. 17. Conring. de Fin. Imp. L. 1. c. 16. §. 18. & 19. Sprenger. de praetens. Illustr. p. 170. Staat von Ungarn. p. 230.

ni anderer Schwester Mann, mit Hülffe der Ungarn verjaget wurde, nahm er seine Zuflucht zu Käyser Henrico III, welcher mit einer Armee nach Ungarn gieng, die Ungarn in einer Schlacht erlegte, und dahin zwang, daß sie nicht alleine Petrum wieder annehmen, sondern auch dem Käyser huldigen, und jährlich einen Tribut zu zahlen versprechen musten ; doch soll gedachter Henricus, nach erhaltener Victorie, die Reichs Insignia und die Königl. Crone wieder nach Rom, woher sie gekommen, geschicket haben , und haben nach solcher Zeit die Könige in Ungarn die Röm. Käyser, und das Röm. Reich, vor ihre Oberherren erkennet.

Indessen wollen einige dem Päbstlichen Stuhl dennoch einiges Recht auf Ungarn zuschreiben, und zwar aus folgenden Ursachen:

Päbstl. Gründe. I. Daß König Stephanus sich nebst seinem Reiche dem Päbstlichen Stuhle freywillig unterworffen, und daß Pabst Sylvester ihme darauf durch den Bischoff Astricum zu Gran die heilige Crone, und das Wapen anno 1000 zugeschicket hätte.

II. Daß solche des Pabsts Herrschafft auch des Stephani Successor Petrus, wie auch Käyser Henricus III erkant, indem sie die Crone wiedernach Rom geschicket.

III. König Lancellottus in Ungarn an. 1229 den Pabste von neuen den Gehorsam versprochen; davon Marta die Acta in dem Vatican gesehen, wie er in Tr. de JCtione part. 1. c. 26. n. 49. melde.

IV. Daß König Ludovicus II in Ungarn wegen des Ungehorsams, so er wider den Päbstl. Legatum begangen, von dem Pabst excommuniciret worden, und vor die absolution der Kirche jährlich 100 Rthl. Silbers zu zahlen, anno 1280 versprochen.

Wowider aber von andern eingewendet wird:

Derer Beantwortung. Ad I. Was König Stephanus gethan, sey nicht in der Absicht geschehen, dem Päbstl. Stuhle sich zu unterwerffen, sondern bloß aus Andacht und Ehrerbiethigkeit, daß aber die Päbst sich daraus eine größere Macht angemaßet, könne niemand zum Praejuditz gereichen; wann daraus aber auch eine Subjection erzwungen werden könte, so sey solche doch nicht dem Pabste, sondern der gebenedeyeten Jungfr. Maria geschehen, als welche die Ungarn zur Patronin des Königreichs angenommen, und noch davor verehreten; Was aber die Ubersendung der Cron betreffe, so sey noch nicht ausgemachet, wo sie eigentlich herkommen, indem einige vorgeben, sie sey dem Heil. Könige durch einen Engel vom Himmel gebracht; andere hergegen meldeten/ daß nicht Sylvester, sondern Benedictus die Crone geschencket; noch andere wolten, daß es ein Geschenck, oder auch wohl Beute von einem Griechischen Könige oder Despoten sey, und von König Stephano nach Rom gesand worden, damit sie, dem damahligen Gebrauch nach, mochte eingeweyhet werden; und wann auch endlich Pabst Sylvester die Crone geschencket hätte, so erwiese doch solches noch keine Ober-Herrschafft, sondern der Päbstliche Stuhl müste gründlich darthun, quo titulo er zu dem Königreiche gekommen. Gleiche Bewandnüs hättees mit dem Wappen, dann zu geschweigen, daß nicht das gantze Wapen, sondern nur das gedoppelte Creutz, welches den Königen vor der Crönung vorgetragen würde, von dem Pabst herrühre, so wäre ex arte heraldica bekand, daß derjenige, so einem etwas in sein Wappen schenckte, nicht gleich des andern Lehen-Herr sey.

Ad II. Was von Käyser Henrico III, und Zurücksendung der Crone angeführet würde, sey annoch ungewiß, ob es sich also verhielte, dafern es aber geschehen, so sey es entweder aus Unwissenheit, oder aus einer andern Unsache geschehen, welches auch daraus abzunehmen, daß er selber das Königreich unter seine Gewalt, und zu dem Rom. Reich gebracht.

Ad III. Des Martae relation von König Lancellotto sey nicht wahrscheinlich, weil anno 1229 kein Lancellottus, sondern

Otto Frising. L. 6. Chron. c. 32. Aventin. L. 5. Annal. Boj. ad an. 1042 & 1043. Sigebertus Gamblacens. & Herman. Contract. ad d. an. Conring. d. l. §. 9. seqq.
vid. Epistola Gregorii Pontif. ad R. Salomonem quae extat ap. Baron. ad ann. 1000. n. 2. & ad an. 1074. n. 81. & Stauchum L. 2. c. 94. ex quibus eam referung Conring. de fin. L. 1. c. 16. §. 16. & Anton. Marcelli de jur. secul. Pontisic. c. 23.
vid. supra des Reichs praetens. auf Ungarn.
vid. Anton. Marcelli. d l. Sprenger de Praetens. Ill. p. 170.
vid. Spener. hist. Insign. L. 1. c. 9. §. 17. Conring. de Fin. Imp. L. 1. c. 16. §. 18. & 19. Sprenger. de praetens. Illustr. p. 170. Staat von Ungarn. p. 230.
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        <p>Indessen wollen einige dem Päbstlichen Stuhl dennoch einiges Recht auf Ungarn            zuschreiben, und zwar aus folgenden Ursachen: <note place="foot">vid. Anton. Marcelli. d              l. Sprenger de Praetens. Ill. p. 170.</note></p>
        <p><note place="left">Päbstl. Gründe.</note> I. Daß König Stephanus sich nebst seinem Reiche            dem Päbstlichen Stuhle freywillig unterworffen, und daß Pabst Sylvester ihme darauf durch            den Bischoff Astricum zu Gran die heilige Crone, und das Wapen anno 1000 zugeschicket            hätte.</p>
        <p>II. Daß solche des Pabsts Herrschafft auch des Stephani Successor Petrus, wie auch Käyser            Henricus III erkant, indem sie die Crone wiedernach Rom geschicket.</p>
        <p>III. König Lancellottus in Ungarn an. 1229 den Pabste von neuen den Gehorsam versprochen;            davon Marta die Acta in dem Vatican gesehen, wie er in Tr. de JCtione part. 1. c. 26. n.            49. melde.</p>
        <p>IV. Daß König Ludovicus II in Ungarn wegen des Ungehorsams, so er wider den Päbstl.            Legatum begangen, von dem Pabst excommuniciret worden, und vor die absolution der Kirche            jährlich 100 Rthl. Silbers zu zahlen, anno 1280 versprochen.</p>
        <p>Wowider aber von andern eingewendet wird: <note place="foot">vid. Spener. hist. Insign.              L. 1. c. 9. §. 17. Conring. de Fin. Imp. L. 1. c. 16. §. 18. &amp; 19. Sprenger. de              praetens. Illustr. p. 170. Staat von Ungarn. p. 230.</note></p>
        <p><note place="left">Derer Beantwortung.</note> Ad I. Was König Stephanus gethan, sey nicht            in der Absicht geschehen, dem Päbstl. Stuhle sich zu unterwerffen, sondern bloß aus            Andacht und Ehrerbiethigkeit, daß aber die Päbst sich daraus eine größere Macht angemaßet,            könne niemand zum Praejuditz gereichen; wann daraus aber auch eine Subjection erzwungen            werden könte, so sey solche doch nicht dem Pabste, sondern der gebenedeyeten Jungfr. Maria            geschehen, als welche die Ungarn zur Patronin des Königreichs angenommen, und noch davor            verehreten; Was aber die Ubersendung der Cron betreffe, so sey noch nicht ausgemachet, wo            sie eigentlich herkommen, indem einige vorgeben, sie sey dem Heil. Könige durch einen            Engel vom Himmel gebracht; andere hergegen meldeten/ daß nicht Sylvester, sondern            Benedictus die Crone geschencket; noch andere wolten, daß es ein Geschenck, oder auch wohl            Beute von einem Griechischen Könige oder Despoten sey, und von König Stephano nach Rom            gesand worden, damit sie, dem damahligen Gebrauch nach, mochte eingeweyhet werden; und            wann auch endlich Pabst Sylvester die Crone geschencket hätte, so erwiese doch solches            noch keine Ober-Herrschafft, sondern der Päbstliche Stuhl müste gründlich darthun, quo            titulo er zu dem Königreiche gekommen. Gleiche Bewandnüs hättees mit dem Wappen, dann zu            geschweigen, daß nicht das gantze Wapen, sondern nur das gedoppelte Creutz, welches den            Königen vor der Crönung vorgetragen würde, von dem Pabst herrühre, so wäre ex arte            heraldica bekand, daß derjenige, so einem etwas in sein Wappen schenckte, nicht gleich des            andern Lehen-Herr sey.</p>
        <p>Ad II. Was von Käyser Henrico III, und Zurücksendung der Crone angeführet würde, sey            annoch ungewiß, ob es sich also verhielte, dafern es aber geschehen, so sey es entweder            aus Unwissenheit, oder aus einer andern Unsache geschehen, welches auch daraus abzunehmen,            daß er selber das Königreich unter seine Gewalt, und zu dem Rom. Reich gebracht.</p>
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[349/0378] ni anderer Schwester Mann, mit Hülffe der Ungarn verjaget wurde, nahm er seine Zuflucht zu Käyser Henrico III, welcher mit einer Armee nach Ungarn gieng, die Ungarn in einer Schlacht erlegte, und dahin zwang, daß sie nicht alleine Petrum wieder annehmen, sondern auch dem Käyser huldigen, und jährlich einen Tribut zu zahlen versprechen musten ; doch soll gedachter Henricus, nach erhaltener Victorie, die Reichs Insignia und die Königl. Crone wieder nach Rom, woher sie gekommen, geschicket haben , und haben nach solcher Zeit die Könige in Ungarn die Röm. Käyser, und das Röm. Reich, vor ihre Oberherren erkennet. Indessen wollen einige dem Päbstlichen Stuhl dennoch einiges Recht auf Ungarn zuschreiben, und zwar aus folgenden Ursachen: I. Daß König Stephanus sich nebst seinem Reiche dem Päbstlichen Stuhle freywillig unterworffen, und daß Pabst Sylvester ihme darauf durch den Bischoff Astricum zu Gran die heilige Crone, und das Wapen anno 1000 zugeschicket hätte. Päbstl. Gründe. II. Daß solche des Pabsts Herrschafft auch des Stephani Successor Petrus, wie auch Käyser Henricus III erkant, indem sie die Crone wiedernach Rom geschicket. III. König Lancellottus in Ungarn an. 1229 den Pabste von neuen den Gehorsam versprochen; davon Marta die Acta in dem Vatican gesehen, wie er in Tr. de JCtione part. 1. c. 26. n. 49. melde. IV. Daß König Ludovicus II in Ungarn wegen des Ungehorsams, so er wider den Päbstl. Legatum begangen, von dem Pabst excommuniciret worden, und vor die absolution der Kirche jährlich 100 Rthl. Silbers zu zahlen, anno 1280 versprochen. Wowider aber von andern eingewendet wird: Ad I. Was König Stephanus gethan, sey nicht in der Absicht geschehen, dem Päbstl. Stuhle sich zu unterwerffen, sondern bloß aus Andacht und Ehrerbiethigkeit, daß aber die Päbst sich daraus eine größere Macht angemaßet, könne niemand zum Praejuditz gereichen; wann daraus aber auch eine Subjection erzwungen werden könte, so sey solche doch nicht dem Pabste, sondern der gebenedeyeten Jungfr. Maria geschehen, als welche die Ungarn zur Patronin des Königreichs angenommen, und noch davor verehreten; Was aber die Ubersendung der Cron betreffe, so sey noch nicht ausgemachet, wo sie eigentlich herkommen, indem einige vorgeben, sie sey dem Heil. Könige durch einen Engel vom Himmel gebracht; andere hergegen meldeten/ daß nicht Sylvester, sondern Benedictus die Crone geschencket; noch andere wolten, daß es ein Geschenck, oder auch wohl Beute von einem Griechischen Könige oder Despoten sey, und von König Stephano nach Rom gesand worden, damit sie, dem damahligen Gebrauch nach, mochte eingeweyhet werden; und wann auch endlich Pabst Sylvester die Crone geschencket hätte, so erwiese doch solches noch keine Ober-Herrschafft, sondern der Päbstliche Stuhl müste gründlich darthun, quo titulo er zu dem Königreiche gekommen. Gleiche Bewandnüs hättees mit dem Wappen, dann zu geschweigen, daß nicht das gantze Wapen, sondern nur das gedoppelte Creutz, welches den Königen vor der Crönung vorgetragen würde, von dem Pabst herrühre, so wäre ex arte heraldica bekand, daß derjenige, so einem etwas in sein Wappen schenckte, nicht gleich des andern Lehen-Herr sey. Derer Beantwortung. Ad II. Was von Käyser Henrico III, und Zurücksendung der Crone angeführet würde, sey annoch ungewiß, ob es sich also verhielte, dafern es aber geschehen, so sey es entweder aus Unwissenheit, oder aus einer andern Unsache geschehen, welches auch daraus abzunehmen, daß er selber das Königreich unter seine Gewalt, und zu dem Rom. Reich gebracht. Ad III. Des Martae relation von König Lancellotto sey nicht wahrscheinlich, weil anno 1229 kein Lancellottus, sondern Otto Frising. L. 6. Chron. c. 32. Aventin. L. 5. Annal. Boj. ad an. 1042 & 1043. Sigebertus Gamblacens. & Herman. Contract. ad d. an. Conring. d. l. §. 9. seqq. vid. Epistola Gregorii Pontif. ad R. Salomonem quae extat ap. Baron. ad ann. 1000. n. 2. & ad an. 1074. n. 81. & Stauchum L. 2. c. 94. ex quibus eam referung Conring. de fin. L. 1. c. 16. §. 16. & Anton. Marcelli de jur. secul. Pontisic. c. 23. vid. supra des Reichs praetens. auf Ungarn. vid. Anton. Marcelli. d l. Sprenger de Praetens. Ill. p. 170. vid. Spener. hist. Insign. L. 1. c. 9. §. 17. Conring. de Fin. Imp. L. 1. c. 16. §. 18. & 19. Sprenger. de praetens. Illustr. p. 170. Staat von Ungarn. p. 230.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 349. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/378>, abgerufen am 14.08.2024.