Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Erstes Capitel/ Von des Johanniter-Ordens Praetension auf dasjenige/ so er vor diesen in Orient besessen/ wie auch auf die Insuln Rhodis, Nicaria, Episcopia, Jolli, Limonia, Sirana und Lango. WEil dieser Orden in Orient seinen Anfang genommen/ so waren anfänglich auch fast alle ihre Güter daselbst gelegen/ als welche die Ordens-Ritter theils durch Geschencke der Könige zu Jerusalem oder anderer bekommen/ theils auch denen Ungläubigen abgenommen hatten. Diese Güter defendirten sie auch gantz wohl/ so lange die Europäische Potentaten einige Züge in das Gelobte Land thaten; wie diese aber im XIII Seculo unter einander in viele Kriege geriethen/ so kann die Last der Orientalischen Kriege alleine auf die beyden Ritter-Orden der Johanniter und Tempel-Herren an/ welche aber in die Länge denen Saracenen nicht widerstehen konten/ so daß ein Ort nach dem andern verlohren gieng; Dann anno 1265 bemächtigte sich der Sultan Melecdaer der Stadt Caesarien/ und der Schlösser Asur, Azoto und Safer; an. 1285 nam ihnen der Sultan Melecmeser die Städte Tripoli, Sidon, Baruti, und Tyro; und blieb dem Orden damahls nichts mehr übrig/ als Acri, welches aber auch anno 1291 von dem Sultan Melecseraf belägert / und den 18 May eingenommen wurde; weil sich nun der Christen Herrschafft in Orient hiemit endigte/ so wandte sich der Orden nach der Insul Cypern, und war auf neue Mittel bedacht / den Ungläubigen Abbruch zu thun. Der Groß-Meister Falco de Villaret rüstete demnach eine ansehnliche Flotte aus/ und nahm damit anno 1309 denen Saracenen die Insul Rhodis, nebst 5 nahe angelegene Insuln Nicaria, Episcopia, Jolli, Limonia, und Sirana, wie auch die Insul Lango hinweg/ und hat der Orden solche Oerter bey 213 Jahr behauptet; Dann ob die Insul Rhodis zwar anno 1312/ und anno 1480 von den Saracenen mit grosser Macht angefallen worden/ so haben diese doch allemahl unverrichteter Sache wieder abziehen müssen; wie die Türcken aber anno 1522 zum dritten mahl davor kamen/ muste sich die Stadt und Insul/ nach einer 6 Monathlichen Belagerung [welche den Türcken auf 90000 Mann soll gekoster haben] den 25 Dec. endlich/ iedoch auf einen honorablen Accord, übergeben/ und reterirten sich die Ritter von da nach Italien / da sie vom Käyser Garolo V die Insul Maltha erhielten. Und solcher gestalt hat der Orden zwar eine rechtmäßige praetension auf solche abgenommene Güter/ daß er aber wieder dazu gelangen werde/ stehet mehr zu wünschen als zu hoffen. Anderes Capitel/ Von des Johanniter-Ordens Praetension auf die in denen vereinigten Nieder-Landen gelegene Güter. ES hat dieser Orden in den Provintzien Vtrecht, Geldern, Groeningen/ Frießland/ und sonsten unterschiedliche ansehnliche Güter/ Häuser/ und Commenthuren gehabt/ die aber von den Staaten bey der Reformation und dem Krieges-Wesen nach gerade eingezogen worden / weil die Ordens-Glieder nur von dem Pabste und dem Käyser dependiren/ die Holländer aber keine besondere Republ. in ihrer Republique leiden wolten. Ob nun der Orden zwar öffters die restitution urgiret/ und Wahraf Seiffert von Merode im Nahmen des Ordens auch eine besondere Schrifft deshalb vid. Bechmanni Anmerckung von dem Ritterlichen Johanniter Orden. c. 2. §. 2. seqq. Bechmann. d. l. §. 6. vid. Bechmann. d. l. §. 7. Megiser von dem dreyfachen Ritterstand. part. 2. c. 2. vid. Voet Polit. Eccles. Part. 2. L. 4. Tr. 4. c. 7. f. 1103. 1104. ubi reductionem eorum bonorum late approbat.
Erstes Capitel/ Von des Johanniter-Ordens Praetension auf dasjenige/ so er vor diesen in Orient besessen/ wie auch auf die Insuln Rhodis, Nicaria, Episcopia, Jolli, Limonia, Sirana und Lango. WEil dieser Orden in Orient seinen Anfang genommen/ so waren anfänglich auch fast alle ihre Güter daselbst gelegen/ als welche die Ordens-Ritter theils durch Geschencke der Könige zu Jerusalem oder anderer bekommen/ theils auch denen Ungläubigen abgenommen hatten. Diese Güter defendirten sie auch gantz wohl/ so lange die Europäische Potentaten einige Züge in das Gelobte Land thaten; wie diese aber im XIII Seculo unter einander in viele Kriege geriethen/ so kann die Last der Orientalischen Kriege alleine auf die beyden Ritter-Orden der Johanniter und Tempel-Herren an/ welche aber in die Länge denen Saracenen nicht widerstehen konten/ so daß ein Ort nach dem andern verlohren gieng; Dann anno 1265 bemächtigte sich der Sultan Melecdaer der Stadt Caesarien/ und der Schlösser Asur, Azoto und Safer; an. 1285 nam ihnen der Sultan Melecmeser die Städte Tripoli, Sidon, Baruti, und Tyro; und blieb dem Orden damahls nichts mehr übrig/ als Acri, welches aber auch anno 1291 von dem Sultan Melecseraf belägert / und den 18 May eingenommen wurde; weil sich nun der Christen Herrschafft in Orient hiemit endigte/ so wandte sich der Orden nach der Insul Cypern, und war auf neue Mittel bedacht / den Ungläubigen Abbruch zu thun. Der Groß-Meister Falco de Villaret rüstete demnach eine ansehnliche Flotte aus/ und nahm damit anno 1309 denen Saracenen die Insul Rhodis, nebst 5 nahe angelegene Insuln Nicaria, Episcopia, Jolli, Limonia, und Sirana, wie auch die Insul Lango hinweg/ und hat der Orden solche Oerter bey 213 Jahr behauptet; Dann ob die Insul Rhodis zwar anno 1312/ und anno 1480 von den Saracenen mit grosser Macht angefallen worden/ so haben diese doch allemahl unverrichteter Sache wieder abziehen müssen; wie die Türcken aber anno 1522 zum dritten mahl davor kamen/ muste sich die Stadt und Insul/ nach einer 6 Monathlichen Belagerung [welche den Türcken auf 90000 Mann soll gekoster haben] den 25 Dec. endlich/ iedoch auf einen honorablen Accord, übergeben/ und reterirten sich die Ritter von da nach Italien / da sie vom Käyser Garolo V die Insul Maltha erhielten. Und solcher gestalt hat der Orden zwar eine rechtmäßige praetension auf solche abgenommene Güter/ daß er aber wieder dazu gelangen werde/ stehet mehr zu wünschen als zu hoffen. Anderes Capitel/ Von des Johanniter-Ordens Praetension auf die in denen vereinigten Nieder-Landen gelegene Güter. ES hat dieser Orden in den Provintzien Vtrecht, Geldern, Groeningen/ Frießland/ und sonsten unterschiedliche ansehnliche Güter/ Häuser/ und Commenthuren gehabt/ die aber von den Staaten bey der Reformation und dem Krieges-Wesen nach gerade eingezogen worden / weil die Ordens-Glieder nur von dem Pabste und dem Käyser dependiren/ die Holländer aber keine besondere Republ. in ihrer Republique leiden wolten. Ob nun der Orden zwar öffters die restitution urgiret/ und Wahraf Seiffert von Merode im Nahmen des Ordens auch eine besondere Schrifft deshalb vid. Bechmanni Anmerckung von dem Ritterlichen Johanniter Orden. c. 2. §. 2. seqq. Bechmann. d. l. §. 6. vid. Bechmann. d. l. §. 7. Megiser von dem dreyfachen Ritterstand. part. 2. c. 2. vid. Voët Polit. Eccles. Part. 2. L. 4. Tr. 4. c. 7. f. 1103. 1104. ubi reductionem eorum bonorum late approbat.
<TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0415" n="386"/> <p>Erstes Capitel/ Von des Johanniter-Ordens Praetension auf dasjenige/ so er vor diesen in Orient besessen/ wie auch auf die Insuln Rhodis, Nicaria, Episcopia, Jolli, Limonia, Sirana und Lango.</p> <p>WEil dieser Orden in Orient seinen Anfang genommen/ so waren anfänglich auch fast alle ihre Güter daselbst gelegen/ als welche die Ordens-Ritter theils durch Geschencke der Könige zu Jerusalem oder anderer bekommen/ theils auch denen Ungläubigen abgenommen hatten. <note place="foot">vid. Bechmanni Anmerckung von dem Ritterlichen Johanniter Orden. c. 2. §. 2. seqq.</note> Diese Güter defendirten sie auch gantz wohl/ so lange die Europäische Potentaten einige Züge in das Gelobte Land thaten; wie diese aber im XIII Seculo unter einander in viele Kriege geriethen/ so kann die Last der Orientalischen Kriege alleine auf die beyden Ritter-Orden der Johanniter und Tempel-Herren an/ welche aber in die Länge denen Saracenen nicht widerstehen konten/ so daß ein Ort nach dem andern verlohren gieng; Dann anno 1265 bemächtigte sich der Sultan Melecdaer der Stadt Caesarien/ und der Schlösser Asur, Azoto und Safer; an. 1285 nam ihnen der Sultan Melecmeser die Städte Tripoli, Sidon, Baruti, und Tyro; und blieb dem Orden damahls nichts mehr übrig/ als Acri, welches aber auch anno 1291 von dem Sultan Melecseraf belägert / und den 18 May eingenommen wurde; weil sich nun der Christen Herrschafft in Orient hiemit endigte/ so wandte sich der Orden nach der Insul Cypern, und war auf neue Mittel bedacht / den Ungläubigen Abbruch zu thun. <note place="foot">Bechmann. d. l. §. 6.</note></p> <p>Der Groß-Meister Falco de Villaret rüstete demnach eine ansehnliche Flotte aus/ und nahm damit anno 1309 denen Saracenen die Insul Rhodis, nebst 5 nahe angelegene Insuln Nicaria, Episcopia, Jolli, Limonia, und Sirana, wie auch die Insul Lango hinweg/ und hat der Orden solche Oerter bey 213 Jahr behauptet; Dann ob die Insul Rhodis zwar anno 1312/ und anno 1480 von den Saracenen mit grosser Macht angefallen worden/ so haben diese doch allemahl unverrichteter Sache wieder abziehen müssen; wie die Türcken aber anno 1522 zum dritten mahl davor kamen/ muste sich die Stadt und Insul/ nach einer 6 Monathlichen Belagerung [welche den Türcken auf 90000 Mann soll gekoster haben] den 25 Dec. endlich/ iedoch auf einen honorablen Accord, übergeben/ und reterirten sich die Ritter von da nach Italien / da sie vom Käyser Garolo V die Insul Maltha erhielten. <note place="foot">vid. Bechmann. d. l. §. 7. Megiser von dem dreyfachen Ritterstand. part. 2. c. 2.</note></p> <p>Und solcher gestalt hat der Orden zwar eine rechtmäßige praetension auf solche abgenommene Güter/ daß er aber wieder dazu gelangen werde/ stehet mehr zu wünschen als zu hoffen.</p> <p>Anderes Capitel/ Von des Johanniter-Ordens Praetension auf die in denen vereinigten Nieder-Landen gelegene Güter.</p> <p>ES hat dieser Orden in den Provintzien Vtrecht, Geldern, Groeningen/ Frießland/ und sonsten unterschiedliche ansehnliche Güter/ Häuser/ und Commenthuren gehabt/ die aber von den Staaten bey der Reformation und dem Krieges-Wesen nach gerade eingezogen worden / weil die Ordens-Glieder nur von dem Pabste und dem Käyser dependiren/ die Holländer aber keine besondere Republ. in ihrer Republique leiden wolten. <note place="foot">vid. Voët Polit. Eccles. Part. 2. L. 4. Tr. 4. c. 7. f. 1103. 1104. ubi reductionem eorum bonorum late approbat.</note> Ob nun der Orden zwar öffters die restitution urgiret/ und Wahraf Seiffert von Merode im Nahmen des Ordens auch eine besondere Schrifft deshalb </p> </div> </body> </text> </TEI> [386/0415]
Erstes Capitel/ Von des Johanniter-Ordens Praetension auf dasjenige/ so er vor diesen in Orient besessen/ wie auch auf die Insuln Rhodis, Nicaria, Episcopia, Jolli, Limonia, Sirana und Lango.
WEil dieser Orden in Orient seinen Anfang genommen/ so waren anfänglich auch fast alle ihre Güter daselbst gelegen/ als welche die Ordens-Ritter theils durch Geschencke der Könige zu Jerusalem oder anderer bekommen/ theils auch denen Ungläubigen abgenommen hatten. Diese Güter defendirten sie auch gantz wohl/ so lange die Europäische Potentaten einige Züge in das Gelobte Land thaten; wie diese aber im XIII Seculo unter einander in viele Kriege geriethen/ so kann die Last der Orientalischen Kriege alleine auf die beyden Ritter-Orden der Johanniter und Tempel-Herren an/ welche aber in die Länge denen Saracenen nicht widerstehen konten/ so daß ein Ort nach dem andern verlohren gieng; Dann anno 1265 bemächtigte sich der Sultan Melecdaer der Stadt Caesarien/ und der Schlösser Asur, Azoto und Safer; an. 1285 nam ihnen der Sultan Melecmeser die Städte Tripoli, Sidon, Baruti, und Tyro; und blieb dem Orden damahls nichts mehr übrig/ als Acri, welches aber auch anno 1291 von dem Sultan Melecseraf belägert / und den 18 May eingenommen wurde; weil sich nun der Christen Herrschafft in Orient hiemit endigte/ so wandte sich der Orden nach der Insul Cypern, und war auf neue Mittel bedacht / den Ungläubigen Abbruch zu thun.
Der Groß-Meister Falco de Villaret rüstete demnach eine ansehnliche Flotte aus/ und nahm damit anno 1309 denen Saracenen die Insul Rhodis, nebst 5 nahe angelegene Insuln Nicaria, Episcopia, Jolli, Limonia, und Sirana, wie auch die Insul Lango hinweg/ und hat der Orden solche Oerter bey 213 Jahr behauptet; Dann ob die Insul Rhodis zwar anno 1312/ und anno 1480 von den Saracenen mit grosser Macht angefallen worden/ so haben diese doch allemahl unverrichteter Sache wieder abziehen müssen; wie die Türcken aber anno 1522 zum dritten mahl davor kamen/ muste sich die Stadt und Insul/ nach einer 6 Monathlichen Belagerung [welche den Türcken auf 90000 Mann soll gekoster haben] den 25 Dec. endlich/ iedoch auf einen honorablen Accord, übergeben/ und reterirten sich die Ritter von da nach Italien / da sie vom Käyser Garolo V die Insul Maltha erhielten.
Und solcher gestalt hat der Orden zwar eine rechtmäßige praetension auf solche abgenommene Güter/ daß er aber wieder dazu gelangen werde/ stehet mehr zu wünschen als zu hoffen.
Anderes Capitel/ Von des Johanniter-Ordens Praetension auf die in denen vereinigten Nieder-Landen gelegene Güter.
ES hat dieser Orden in den Provintzien Vtrecht, Geldern, Groeningen/ Frießland/ und sonsten unterschiedliche ansehnliche Güter/ Häuser/ und Commenthuren gehabt/ die aber von den Staaten bey der Reformation und dem Krieges-Wesen nach gerade eingezogen worden / weil die Ordens-Glieder nur von dem Pabste und dem Käyser dependiren/ die Holländer aber keine besondere Republ. in ihrer Republique leiden wolten. Ob nun der Orden zwar öffters die restitution urgiret/ und Wahraf Seiffert von Merode im Nahmen des Ordens auch eine besondere Schrifft deshalb
vid. Bechmanni Anmerckung von dem Ritterlichen Johanniter Orden. c. 2. §. 2. seqq.
Bechmann. d. l. §. 6.
vid. Bechmann. d. l. §. 7. Megiser von dem dreyfachen Ritterstand. part. 2. c. 2.
vid. Voët Polit. Eccles. Part. 2. L. 4. Tr. 4. c. 7. f. 1103. 1104. ubi reductionem eorum bonorum late approbat.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |