Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Drey und zwantzigste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Teutschen Ritter-Ordens. Erstes Capitel/ Von des Teutschen Ritter-Orden Preussen. WAs es mit Preussen ehemahlen vor Bewandnüs gehabt, wie es auff den Teutschen Ritter-Orden, und von diesem zu Theil an Marggraf Albertum zu Brandenburg, den letzten Groß-Meister in Preussen, gekommen, davon ist oben bey des Reichs Praetension auf Preussen meldung geschehen; Welcher gestalt es aber anno 1618 nach des letzten Hertzogs Alberti Friderici in Preussen Tod, durch eine gantz neue Belehnung, an das Chur-Hauß Brandenburg gekommen, davon ist unten bey der Marggarafen zu Brandenb. Bareuth und Culmbach Praetens. Nachricht zu finden, und wird hie also Kürtze halber übergangen. Ob nun der Orden zwar anfänglich vermeynte, daß ihme hierunter zu nahe geschehe, sich deshalb bey Käyser Carolo V sehr beschwerte, und noch anno 1548 auf damahligem Reichs-Tage eine Protestation übergab; So hat er sich doch nachdem über 100 Jahr nicht weiter gemeldet, und sich weder bey dem Religions-noch Pragischen-noch Westpfählischen Frieden angegeben, sondern vielmehr geschehen laßen, daß die Protestanten im Bestitz derer in ihrer Gewalt gehabten Commenthureyen verbleiben möchten. Wie aber an. 1653 auf damahligem Reichs-Tage der Marggräffliche Brandenburg-Culmbachische Gesandte bey Benennung seines Principalis unter andern den Titul eines Hertzogs in Preussen gebrauchte, ließ der damahlige Hoch-Meister Leopold Wilhelm Ertz-Hertzog zu Oesterreich durch seine Abgesandten dawider protestiren, und die Reichs-Stände ermahnen, daß sie bedacht seyn möchten, wie Preussen wieder zu Röm. Reich und Teutschen Hoch-Meisterthum gebracht werden könte. Welche Protestation der Orden mit Ubergebung der alten gravaminum auf dem ietzigen Reichs-Tage zu Regenspurg wiederholet, wie Se. Königl. Maj. in Preussen ihme anno 1701 die Königliche Crone, als ein Souverainer Herr von Preussen, auffetzete. Die Gründe aber womit der Teutsche Orden sein Recht auf Preussen zu behaupten suchet, bestehen hauptsächlich darinnen: Des Ordens Gründe. I. Daß Hertzog Conrad zu Masovien den Ordens-Rittern gantz Preussen geschencket, wann sie es bezwingen würden; welche donation Käyser Fridericus II anno 1226, Henricus VII anno 1311, und nachdem noch andere Käyser confirmiret hätten. II. Daß die Ordens-Ritter Preussen bezwungen, und zum Christl. Glauben gebracht, solches auch über 200 Jahr besesen, biß sie endlich anno 1466 durch den Thornschen Frieden von Pohlen wären gezwungen worden, solches als ein Lehen von Pohlen zu erkennen. III. Daß der Thornsche Friede den Orden nicht verbinde, weil er aus Furcht eines grössern Unheils ohne Wissen und Willen ihrer Obern, nehmlich des Päbstlichen Stuhls, der Käyserl. Maj. und des Röm. Reichs eingegangen worden. IV. Daß der zwischen König Sigmund in Pohlen und Marggraf Albrecht zu Brandenburg dem letzten Ordens-Meister anno 1525 aufgerichtete Vergleich, Krafft dessen der Creutz-Orden in Preussen aufgehoben, vid. Goldasti Reichs-Handlungen. vid. Instr. Pac. Osnab. Artic. V. §. 25. vid. Pfanner hist. Comit. L. 4. §. 33. vid. scriptum cui tit. Preußischer Abfall, impress. 1627. & aliud sub tit. Gravamen des Teutschen Ritter-Ordens über die Königl. Würde von Preussen add. Goldasti Reichs-Handlung. p. 149. seqq. Sleidan. L. 20. Comment. in Pr. Thuan. L. 5. hist. p. Limnae. Tom. IV. Addit. ad L. 5. c. p. 777.
Drey und zwantzigste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Teutschen Ritter-Ordens. Erstes Capitel/ Von des Teutschen Ritter-Orden Preussen. WAs es mit Preussen ehemahlen vor Bewandnüs gehabt, wie es auff den Teutschen Ritter-Orden, und von diesem zu Theil an Marggraf Albertum zu Brandenburg, den letzten Groß-Meister in Preussen, gekommen, davon ist oben bey des Reichs Praetension auf Preussen meldung geschehen; Welcher gestalt es aber anno 1618 nach des letzten Hertzogs Alberti Friderici in Preussen Tod, durch eine gantz neue Belehnung, an das Chur-Hauß Brandenburg gekommen, davon ist unten bey der Marggarafen zu Brandenb. Bareuth und Culmbach Praetens. Nachricht zu finden, und wird hie also Kürtze halber übergangen. Ob nun der Orden zwar anfänglich vermeynte, daß ihme hierunter zu nahe geschehe, sich deshalb bey Käyser Carolo V sehr beschwerte, und noch anno 1548 auf damahligem Reichs-Tage eine Protestation übergab; So hat er sich doch nachdem über 100 Jahr nicht weiter gemeldet, und sich weder bey dem Religions-noch Pragischen-noch Westpfählischen Frieden angegeben, sondern vielmehr geschehen laßen, daß die Protestanten im Bestitz derer in ihrer Gewalt gehabten Commenthureyen verbleiben möchten. Wie aber an. 1653 auf damahligem Reichs-Tage der Marggräffliche Brandenburg-Culmbachische Gesandte bey Benennung seines Principalis unter andern den Titul eines Hertzogs in Preussen gebrauchte, ließ der damahlige Hoch-Meister Leopold Wilhelm Ertz-Hertzog zu Oesterreich durch seine Abgesandten dawider protestiren, und die Reichs-Stände ermahnen, daß sie bedacht seyn möchten, wie Preussen wieder zu Röm. Reich und Teutschen Hoch-Meisterthum gebracht werden könte. Welche Protestation der Orden mit Ubergebung der alten gravaminum auf dem ietzigen Reichs-Tage zu Regenspurg wiederholet, wie Se. Königl. Maj. in Preussen ihme anno 1701 die Königliche Crone, als ein Souverainer Herr von Preussen, auffetzete. Die Gründe aber womit der Teutsche Orden sein Recht auf Preussen zu behaupten suchet, bestehen hauptsächlich darinnen: Des Ordens Gründe. I. Daß Hertzog Conrad zu Masovien den Ordens-Rittern gantz Preussen geschencket, wann sie es bezwingen würden; welche donation Käyser Fridericus II anno 1226, Henricus VII anno 1311, und nachdem noch andere Käyser confirmiret hätten. II. Daß die Ordens-Ritter Preussen bezwungen, und zum Christl. Glauben gebracht, solches auch über 200 Jahr besesen, biß sie endlich anno 1466 durch den Thornschen Frieden von Pohlen wären gezwungen worden, solches als ein Lehen von Pohlen zu erkennen. III. Daß der Thornsche Friede den Orden nicht verbinde, weil er aus Furcht eines grössern Unheils ohne Wissen und Willen ihrer Obern, nehmlich des Päbstlichen Stuhls, der Käyserl. Maj. und des Röm. Reichs eingegangen worden. IV. Daß der zwischen König Sigmund in Pohlen und Marggraf Albrecht zu Brandenburg dem letzten Ordens-Meister anno 1525 aufgerichtete Vergleich, Krafft dessen der Creutz-Orden in Preussen aufgehoben, vid. Goldasti Reichs-Handlungen. vid. Instr. Pac. Osnab. Artic. V. §. 25. vid. Pfanner hist. Comit. L. 4. §. 33. vid. scriptum cui tit. Preußischer Abfall, impress. 1627. & aliud sub tit. Gravamen des Teutschen Ritter-Ordens über die Königl. Würde von Preussen add. Goldasti Reichs-Handlung. p. 149. seqq. Sleidan. L. 20. Comment. in Pr. Thuan. L. 5. hist. p. Limnae. Tom. IV. Addit. ad L. 5. c. p. 777.
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Drey und zwantzigste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Teutschen Ritter-Ordens. Erstes Capitel/ Von des Teutschen Ritter-Orden Preussen.
WAs es mit Preussen ehemahlen vor Bewandnüs gehabt, wie es auff den Teutschen Ritter-Orden, und von diesem zu Theil an Marggraf Albertum zu Brandenburg, den letzten Groß-Meister in Preussen, gekommen, davon ist oben bey des Reichs Praetension auf Preussen meldung geschehen; Welcher gestalt es aber anno 1618 nach des letzten Hertzogs Alberti Friderici in Preussen Tod, durch eine gantz neue Belehnung, an das Chur-Hauß Brandenburg gekommen, davon ist unten bey der Marggarafen zu Brandenb. Bareuth und Culmbach Praetens. Nachricht zu finden, und wird hie also Kürtze halber übergangen.
Ob nun der Orden zwar anfänglich vermeynte, daß ihme hierunter zu nahe geschehe, sich deshalb bey Käyser Carolo V sehr beschwerte, und noch anno 1548 auf damahligem Reichs-Tage eine Protestation übergab; So hat er sich doch nachdem über 100 Jahr nicht weiter gemeldet, und sich weder bey dem Religions-noch Pragischen-noch Westpfählischen Frieden angegeben, sondern vielmehr geschehen laßen, daß die Protestanten im Bestitz derer in ihrer Gewalt gehabten Commenthureyen verbleiben möchten. Wie aber an. 1653 auf damahligem Reichs-Tage der Marggräffliche Brandenburg-Culmbachische Gesandte bey Benennung seines Principalis unter andern den Titul eines Hertzogs in Preussen gebrauchte, ließ der damahlige Hoch-Meister Leopold Wilhelm Ertz-Hertzog zu Oesterreich durch seine Abgesandten dawider protestiren, und die Reichs-Stände ermahnen, daß sie bedacht seyn möchten, wie Preussen wieder zu Röm. Reich und Teutschen Hoch-Meisterthum gebracht werden könte. Welche Protestation der Orden mit Ubergebung der alten gravaminum auf dem ietzigen Reichs-Tage zu Regenspurg wiederholet, wie Se. Königl. Maj. in Preussen ihme anno 1701 die Königliche Crone, als ein Souverainer Herr von Preussen, auffetzete.
Die Gründe aber womit der Teutsche Orden sein Recht auf Preussen zu behaupten suchet, bestehen hauptsächlich darinnen:
I. Daß Hertzog Conrad zu Masovien den Ordens-Rittern gantz Preussen geschencket, wann sie es bezwingen würden; welche donation Käyser Fridericus II anno 1226, Henricus VII anno 1311, und nachdem noch andere Käyser confirmiret hätten.
Des Ordens Gründe. II. Daß die Ordens-Ritter Preussen bezwungen, und zum Christl. Glauben gebracht, solches auch über 200 Jahr besesen, biß sie endlich anno 1466 durch den Thornschen Frieden von Pohlen wären gezwungen worden, solches als ein Lehen von Pohlen zu erkennen.
III. Daß der Thornsche Friede den Orden nicht verbinde, weil er aus Furcht eines grössern Unheils ohne Wissen und Willen ihrer Obern, nehmlich des Päbstlichen Stuhls, der Käyserl. Maj. und des Röm. Reichs eingegangen worden.
IV. Daß der zwischen König Sigmund in Pohlen und Marggraf Albrecht zu Brandenburg dem letzten Ordens-Meister anno 1525 aufgerichtete Vergleich, Krafft dessen der Creutz-Orden in Preussen aufgehoben,
vid. Goldasti Reichs-Handlungen.
vid. Instr. Pac. Osnab. Artic. V. §. 25.
vid. Pfanner hist. Comit. L. 4. §. 33.
vid. scriptum cui tit. Preußischer Abfall, impress. 1627. & aliud sub tit. Gravamen des Teutschen Ritter-Ordens über die Königl. Würde von Preussen add. Goldasti Reichs-Handlung. p. 149. seqq. Sleidan. L. 20. Comment. in Pr. Thuan. L. 5. hist. p. Limnae. Tom. IV. Addit. ad L. 5. c. p. 777.
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