Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Vierdtes Buch/ Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der weltlichen Chur- und Fürsten in Europa. Erste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Fürstlichen Hauses Anhalt. Erstes Capitel/ Von des Hauses Anhalt Praetension auff die Grafschafft Ascanien oder Aschersleben. Zu mehrer Erleuterung dieser Praetension kan folgende Genealogische Tabel dienen. Henricus Fürst zu Anhalt und Graf zu Ascanien.[unleserliches Material] Historie. ES ist diese Grafschafft der alten Fürsten zu Anhalt altes Erb-Gut gewesen; wie aber Henricus Fürst zu Anhalt verstarb, und dessen Söhne in der Anfangs beliebten gemeinschafftlichen Regierung sich nicht wohl vertragen konten, so theileten sie an. 1288 die väterliche Länder unter sich. Otto der jüngste bekam Ascanien, Bernhardus und Sigfrid bekamen die übrigen Länder Henricus und Hermannus aber gingen als Geistliche leer aus, und wurd bey der Theilung pacisciret, daß nicht allein die Titulatur und Insignia, sondern auch eine simultanea investitura und das Jus succedendi unter ihnen gemein bleiben solten. Wie nun Otto Graf zu Ascanien anno 1315 ohne lebendige männliche Leibes-Erben verstarb, nahm dessen Bruder-Sohn Bernhardus II, theils als nechster Agnatus, theils als Curator seiner 2 jungen Vettern Alberti II. und Woldemari, die Verlassenschafft des Ottonis in Possession, und wurd demselben auch von denen Unterthanen gehuldiget. Weil aber des Bernhardi Bruder Albertus, der Bischoff zu Halberstadt war, die Grafschafft Ascanien gerne dem Stifft zuwenden wolte, so nahm er dieselbe in Anspruch, vorgebend, Henricus der erste Fürst zu Anhalt, hätte die Stadt Ascanien mit ihren Zugehörungen dem Stifft Halberstadt geschencket, und producirte zu dessen Beweiß einige alte Briefe de annis 1262 und 1263. Uber dem berieff er sich auf die nahe Verwandschafft mit Ottone, und daß er dahero miterben müste. Weil er aber wohl sahe, daß er damit alleine nicht durchdringen würde, so beredete er des Ottonis Witbe, diese Grafschafft und die Stadt Aschersleben, welche ihr von ihrem Eh-Gemahl zum Witben-Sitz verschrieben war, und die sie also noch in Händen hatte, dem Stifft Halberstadt zu versetzen. Hierüber kam es unter den beyden Brüdern zu grossem Streit, welchen beyzulegen Albertus zwar den Vorschlag that, Bernhardus solte dem Stifft das dominium directum dieser Grafschafft überlassen, und die Bischöffe vor Lehen-Herren erkennen. Es schlug Bernhardus solches aber aus, suchte die Belehnung von Käyser Ludovico IV. und erhielte dieselbe auch anno 1318. starb aber gleich darauff, und succedirte ihm sein Sohn Bernhardus III. Als nun des Ottonis Witbe anno 1322 sich wieder vermählte, und den Witben-Sitz verließ, verwieß sie die Unterthanen an das vid. Scriptum cui Tit. Manifestum Ascaniense. p. 1. quod exhibitum in Congregarione Osnabrugensi an. 1646. & extat in vindiciis Anhaltinis. an. 1648. edit. add. Speneti hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 16. Pfanner. hist. Princ. Imp. c. 10. p. 311.
Vierdtes Buch/ Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der weltlichen Chur- und Fürsten in Europa. Erste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Fürstlichen Hauses Anhalt. Erstes Capitel/ Von des Hauses Anhalt Praetension auff die Grafschafft Ascanien oder Aschersleben. Zu mehrer Erleuterung dieser Praetension kan folgende Genealogische Tabel dienen. Henricus Fürst zu Anhalt und Graf zu Ascanien.[unleserliches Material] Historie. ES ist diese Grafschafft der alten Fürsten zu Anhalt altes Erb-Gut gewesen; wie aber Henricus Fürst zu Anhalt verstarb, und dessen Söhne in der Anfangs beliebten gemeinschafftlichen Regierung sich nicht wohl vertragen konten, so theileten sie an. 1288 die väterliche Länder unter sich. Otto der jüngste bekam Ascanien, Bernhardus und Sigfrid bekamen die übrigen Länder Henricus und Hermannus aber gingen als Geistliche leer aus, und wurd bey der Theilung pacisciret, daß nicht allein die Titulatur und Insignia, sondern auch eine simultanea investitura und das Jus succedendi unter ihnen gemein bleiben solten. Wie nun Otto Graf zu Ascanien anno 1315 ohne lebendige männliche Leibes-Erben verstarb, nahm dessen Bruder-Sohn Bernhardus II, theils als nechster Agnatus, theils als Curator seiner 2 jungen Vettern Alberti II. und Woldemari, die Verlassenschafft des Ottonis in Possession, und wurd demselben auch von denen Unterthanen gehuldiget. Weil aber des Bernhardi Bruder Albertus, der Bischoff zu Halberstadt war, die Grafschafft Ascanien gerne dem Stifft zuwenden wolte, so nahm er dieselbe in Anspruch, vorgebend, Henricus der erste Fürst zu Anhalt, hätte die Stadt Ascanien mit ihren Zugehörungen dem Stifft Halberstadt geschencket, und producirte zu dessen Beweiß einige alte Briefe de annis 1262 und 1263. Uber dem berieff er sich auf die nahe Verwandschafft mit Ottone, und daß er dahero miterben müste. Weil er aber wohl sahe, daß er damit alleine nicht durchdringen würde, so beredete er des Ottonis Witbe, diese Grafschafft und die Stadt Aschersleben, welche ihr von ihrem Eh-Gemahl zum Witben-Sitz verschrieben war, und die sie also noch in Händen hatte, dem Stifft Halberstadt zu versetzen. Hierüber kam es unter den beyden Brüdern zu grossem Streit, welchen beyzulegen Albertus zwar den Vorschlag that, Bernhardus solte dem Stifft das dominium directum dieser Grafschafft überlassen, und die Bischöffe vor Lehen-Herren erkennen. Es schlug Bernhardus solches aber aus, suchte die Belehnung von Käyser Ludovico IV. und erhielte dieselbe auch anno 1318. starb aber gleich darauff, und succedirte ihm sein Sohn Bernhardus III. Als nun des Ottonis Witbe anno 1322 sich wieder vermählte, und den Witben-Sitz verließ, verwieß sie die Unterthanen an das vid. Scriptum cui Tit. Manifestum Ascaniense. p. 1. quod exhibitum in Congregarione Osnabrugensi an. 1646. & extat in vindiciis Anhaltinis. an. 1648. edit. add. Speneti hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 16. Pfanner. hist. Princ. Imp. c. 10. p. 311.
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Vierdtes Buch/ Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der weltlichen Chur- und Fürsten in Europa. Erste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Fürstlichen Hauses Anhalt. Erstes Capitel/ Von des Hauses Anhalt Praetension auff die Grafschafft Ascanien oder Aschersleben.
Zu mehrer Erleuterung dieser Praetension kan folgende Genealogische Tabel dienen. Henricus Fürst zu Anhalt und Graf zu Ascanien._
ES ist diese Grafschafft der alten Fürsten zu Anhalt altes Erb-Gut gewesen; wie aber Henricus Fürst zu Anhalt verstarb, und dessen Söhne in der Anfangs beliebten gemeinschafftlichen Regierung sich nicht wohl vertragen konten, so theileten sie an. 1288 die väterliche Länder unter sich. Otto der jüngste bekam Ascanien, Bernhardus und Sigfrid bekamen die übrigen Länder Henricus und Hermannus aber gingen als Geistliche leer aus, und wurd bey der Theilung pacisciret, daß nicht allein die Titulatur und Insignia, sondern auch eine simultanea investitura und das Jus succedendi unter ihnen gemein bleiben solten.
Historie. Wie nun Otto Graf zu Ascanien anno 1315 ohne lebendige männliche Leibes-Erben verstarb, nahm dessen Bruder-Sohn Bernhardus II, theils als nechster Agnatus, theils als Curator seiner 2 jungen Vettern Alberti II. und Woldemari, die Verlassenschafft des Ottonis in Possession, und wurd demselben auch von denen Unterthanen gehuldiget. Weil aber des Bernhardi Bruder Albertus, der Bischoff zu Halberstadt war, die Grafschafft Ascanien gerne dem Stifft zuwenden wolte, so nahm er dieselbe in Anspruch, vorgebend, Henricus der erste Fürst zu Anhalt, hätte die Stadt Ascanien mit ihren Zugehörungen dem Stifft Halberstadt geschencket, und producirte zu dessen Beweiß einige alte Briefe de annis 1262 und 1263. Uber dem berieff er sich auf die nahe Verwandschafft mit Ottone, und daß er dahero miterben müste. Weil er aber wohl sahe, daß er damit alleine nicht durchdringen würde, so beredete er des Ottonis Witbe, diese Grafschafft und die Stadt Aschersleben, welche ihr von ihrem Eh-Gemahl zum Witben-Sitz verschrieben war, und die sie also noch in Händen hatte, dem Stifft Halberstadt zu versetzen. Hierüber kam es unter den beyden Brüdern zu grossem Streit, welchen beyzulegen Albertus zwar den Vorschlag that, Bernhardus solte dem Stifft das dominium directum dieser Grafschafft überlassen, und die Bischöffe vor Lehen-Herren erkennen. Es schlug Bernhardus solches aber aus, suchte die Belehnung von Käyser Ludovico IV. und erhielte dieselbe auch anno 1318. starb aber gleich darauff, und succedirte ihm sein Sohn Bernhardus III.
Als nun des Ottonis Witbe anno 1322 sich wieder vermählte, und den Witben-Sitz verließ, verwieß sie die Unterthanen an das
vid. Scriptum cui Tit. Manifestum Ascaniense. p. 1. quod exhibitum in Congregarione Osnabrugensi an. 1646. & extat in vindiciis Anhaltinis. an. 1648. edit. add. Speneti hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 16. Pfanner. hist. Princ. Imp. c. 10. p. 311.
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