Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.fe über die Marck gegeben; derer aber ungeacht, conferirte er die nunmehro gekauffte Marck Brandenburg seinem Sohn Wenceslao, welcher, da er zum Käyserlichen Thron gelanget, seinem Bruder Sigismundo solche überließ, dieser aber belehnte damit anno 1415 Fridericum IV Burggraf zu Nürnberg, wegen trey geleisteter Dienste in denen Böhmischen und Ungarischen Kriegen, und wegen Darleihung 400000 Rheinischer Gold-Gülden; bey dessen Nachkommen die Chur und Marck Brandenburg auch biß diese Stunde geruhig verblieben, und haben die Fürsten von Anhalt, denen vor ihre Praetension nachdem 60000 Ducaten gezahlet worden, seit dem nichts weiter unternommen , jedoch führet dieses Durchlauchtige Hauß zum Andencken annoch den halben Brandenburgischen Adler im Schilde. Drittes Capitel/ Von des Hauses Anhalt Praetension auff die Sächsische Chur. Diese Praetension stellet nachfolgende Genealogische Tabel vor. Bernhard Churfürst zu Sachsen.[unleserliches Material] Histor. WIe Anno 1180 Henrich der Löwe Churfürst zu Sachsen, und Hertzog in Bäyern, vom Käyser Friderico I in die Reichs-Acht erklähret, und fast aller seiner Länder entsetzet wurde, conferirte der Käyser das Hertzogthum Sachsen nebst der Chur-Würde Bernhardo, des Alberti Ursi Churfürstens zu Brandenburg, und Grafens zu Ascanien, Sohne. Dieser Bernhardus hinterließ 3 Söhne, Albertum I der ihme in der CHur-Würde, und dem Hertzogthum Sachsen, Eugern und Westpfahlen succedirte, Henricum den ältern, der das Anhältische bekam, und von dem alle Fürsten von Anhalt abstammen, und Henricum den jüngern, deme die Grafschaffen Ascanien und Ballenstädt zugeeignet wurden. Alberti beyde Söhne Albertus II und Johannes theileten sich wiederumb in 2 Linien, davon jener die Chur-Linie, dieser aber die Sachsen-Lauenburgische fortgepflantzet . Wie nun die Chur-Linie anno 1422 mit Alberto VI abgieng, belehnte Käyser Sigismundus mit der Chur und dem Hertzogthum Sachsen Fridericum Bellicosum Landgrafen in Thüringen, und Marggrafen zu Meißen, weil ihm dieser in dem Kriege wider die Hussiten große Dienste geleistet hatte. Ericus V. Hertzog zu Sachsen-Lauenburg, beklagte sich hierüber anfänglich bey dem Käyser, und wie er daselbst die gewünschte Resolution nicht erhielte, brachte er die Sache auff das Concilium zu Basel . Die Gründe aber, womit Ericus sein Recht behauptete, bestunden darinnen. Anhaltische Gründe. I. Daß er des Alberti II nechster Agnatus, und also, vermöge des Reichs Lehen-Rechte und der güldenen Bull, das nechste Recht zur Succession hätte. II. Daß die Hertzoge zu Lauenburg oder Nieder-Sachsen mit denen Hertzogen zu Ober-Sachsen ihren Vettern schon von langer Zeit hero wegen der Chur-Würde gestritten, und diesen gar praeferiret seyn wollen, dahero es geschehen, daß Johannes I seine Stimme, Brotuff. L. 6. c. 10. p. 97. b. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 13. Spener. d. l. vid. Aventin. L. 6. f. 397. Albert. Stadens ad ann. 1180. Arnold. Lubecens. L. 2. Chron. Slav. c. 24. n. 6. 8. Cranz. L. 6. Sax. c. 38. Helmond. L. 2. c. 24. aliis 29. Buntings Braunschweigsch. Chron. f. 14. vid. Spener in Syllng. geneal. Lohmeir Tab. geneal. Cranz. L. 11. Sax. c. 10. & 13. Trich. in Chron. Spanh. ad ann. 1423. Cranz. d. l. Limnae. L. 3. Jur. publ. c. 10. n. 2. Strauch. in Diss. Jur. publ. XI. th. 10. vid. Cranz. L. 8. L. 9. c. 19. & L. 10. Sax, Andr. Knichen de Sax. non provoc and. Jur[unleserliches Material] vero. Electorum. c. 2. n. 6. seqq. LImnae. d. [unleserliches Material]. n. 3. seqq. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 9.
fe über die Marck gegeben; derer aber ungeacht, conferirte er die nunmehro gekauffte Marck Brandenburg seinem Sohn Wenceslao, welcher, da er zum Käyserlichen Thron gelanget, seinem Bruder Sigismundo solche überließ, dieser aber belehnte damit anno 1415 Fridericum IV Burggraf zu Nürnberg, wegen trey geleisteter Dienste in denen Böhmischen und Ungarischen Kriegen, und wegen Darleihung 400000 Rheinischer Gold-Gülden; bey dessen Nachkommen die Chur und Marck Brandenburg auch biß diese Stunde geruhig verblieben, und haben die Fürsten von Anhalt, denen vor ihre Praetension nachdem 60000 Ducaten gezahlet worden, seit dem nichts weiter unternommen , jedoch führet dieses Durchlauchtige Hauß zum Andencken annoch den halben Brandenburgischen Adler im Schilde. Drittes Capitel/ Von des Hauses Anhalt Praetension auff die Sächsische Chur. Diese Praetension stellet nachfolgende Genealogische Tabel vor. Bernhard Churfürst zu Sachsen.[unleserliches Material] Histor. WIe Anno 1180 Henrich der Löwe Churfürst zu Sachsen, und Hertzog in Bäyern, vom Käyser Friderico I in die Reichs-Acht erklähret, und fast aller seiner Länder entsetzet wurde, conferirte der Käyser das Hertzogthum Sachsen nebst der Chur-Würde Bernhardo, des Alberti Ursi Churfürstens zu Brandenburg, und Grafens zu Ascanien, Sohne. Dieser Bernhardus hinterließ 3 Söhne, Albertum I der ihme in der CHur-Würde, und dem Hertzogthum Sachsen, Eugern und Westpfahlen succedirte, Henricum den ältern, der das Anhältische bekam, und von dem alle Fürsten von Anhalt abstammen, und Henricum den jüngern, deme die Grafschaffen Ascanien und Ballenstädt zugeeignet wurden. Alberti beyde Söhne Albertus II und Johannes theileten sich wiederumb in 2 Linien, davon jener die Chur-Linie, dieser aber die Sachsen-Lauenburgische fortgepflantzet . Wie nun die Chur-Linie anno 1422 mit Alberto VI abgieng, belehnte Käyser Sigismundus mit der Chur und dem Hertzogthum Sachsen Fridericum Bellicosum Landgrafen in Thüringen, und Marggrafen zu Meißen, weil ihm dieser in dem Kriege wider die Hussiten große Dienste geleistet hatte. Ericus V. Hertzog zu Sachsen-Lauenburg, beklagte sich hierüber anfänglich bey dem Käyser, und wie er daselbst die gewünschte Resolution nicht erhielte, brachte er die Sache auff das Concilium zu Basel . Die Gründe aber, womit Ericus sein Recht behauptete, bestunden darinnen. Anhaltische Gründe. I. Daß er des Alberti II nechster Agnatus, und also, vermöge des Reichs Lehen-Rechte und der güldenen Bull, das nechste Recht zur Succession hätte. II. Daß die Hertzoge zu Lauenburg oder Nieder-Sachsen mit denen Hertzogen zu Ober-Sachsen ihren Vettern schon von langer Zeit hero wegen der Chur-Würde gestritten, und diesen gar praeferiret seyn wollen, dahero es geschehen, daß Johannes I seine Stimme, Brotuff. L. 6. c. 10. p. 97. b. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 13. Spener. d. l. vid. Aventin. L. 6. f. 397. Albert. Stadens ad ann. 1180. Arnold. Lubecens. L. 2. Chron. Slav. c. 24. n. 6. 8. Cranz. L. 6. Sax. c. 38. Helmond. L. 2. c. 24. aliis 29. Buntings Braunschweigsch. Chron. f. 14. vid. Spener in Syllng. geneal. Lohmeir Tab. geneal. Cranz. L. 11. Sax. c. 10. & 13. Trich. in Chron. Spanh. ad ann. 1423. Cranz. d. l. Limnae. L. 3. Jur. publ. c. 10. n. 2. Strauch. in Diss. Jur. publ. XI. th. 10. vid. Cranz. L. 8. L. 9. c. 19. & L. 10. Sax, Andr. Knichen de Sax. non provoc and. Jur[unleserliches Material] vero. Electorum. c. 2. n. 6. seqq. LImnae. d. [unleserliches Material]. n. 3. seqq. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 9.
<TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0469" n="558"/> fe über die Marck gegeben; derer aber ungeacht, conferirte er die nunmehro gekauffte Marck Brandenburg seinem Sohn Wenceslao, welcher, da er zum Käyserlichen Thron gelanget, seinem Bruder Sigismundo solche überließ, dieser aber belehnte damit anno 1415 Fridericum IV Burggraf zu Nürnberg, wegen trey geleisteter Dienste in denen Böhmischen und Ungarischen Kriegen, und wegen Darleihung 400000 Rheinischer Gold-Gülden; bey dessen Nachkommen die Chur und Marck Brandenburg auch biß diese Stunde geruhig verblieben, und haben die Fürsten von Anhalt, denen vor ihre Praetension nachdem 60000 Ducaten gezahlet worden, seit dem nichts weiter unternommen <note place="foot">Brotuff. L. 6. c. 10. p. 97. b. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 13.</note>, jedoch führet dieses Durchlauchtige Hauß zum Andencken annoch den halben Brandenburgischen Adler im Schilde. <note place="foot">Spener. d. l.</note></p> <p>Drittes Capitel/ Von des Hauses Anhalt Praetension auff die Sächsische Chur.</p> <p>Diese Praetension stellet nachfolgende Genealogische Tabel vor. Bernhard Churfürst zu Sachsen.<gap reason="illegible"/></p> <p><note place="left">Histor.</note> WIe Anno 1180 Henrich der Löwe Churfürst zu Sachsen, und Hertzog in Bäyern, vom Käyser Friderico I in die Reichs-Acht erklähret, und fast aller seiner Länder entsetzet wurde, conferirte der Käyser das Hertzogthum Sachsen nebst der Chur-Würde Bernhardo, des Alberti Ursi Churfürstens zu Brandenburg, und Grafens zu Ascanien, Sohne. <note place="foot">vid. Aventin. L. 6. f. 397. Albert. Stadens ad ann. 1180. Arnold. Lubecens. L. 2. Chron. Slav. c. 24. n. 6. 8. Cranz. L. 6. Sax. c. 38. Helmond. L. 2. c. 24. aliis 29. Buntings Braunschweigsch. Chron. f. 14.</note> Dieser Bernhardus hinterließ 3 Söhne, Albertum I der ihme in der CHur-Würde, und dem Hertzogthum Sachsen, Eugern und Westpfahlen succedirte, Henricum den ältern, der das Anhältische bekam, und von dem alle Fürsten von Anhalt abstammen, und Henricum den jüngern, deme die Grafschaffen Ascanien und Ballenstädt zugeeignet wurden. Alberti beyde Söhne Albertus II und Johannes theileten sich wiederumb in 2 Linien, davon jener die Chur-Linie, dieser aber die Sachsen-Lauenburgische fortgepflantzet <note place="foot">vid. Spener in Syllng. geneal. Lohmeir Tab. geneal.</note>. Wie nun die Chur-Linie anno 1422 mit Alberto VI abgieng, belehnte Käyser Sigismundus mit der Chur und dem Hertzogthum Sachsen Fridericum Bellicosum Landgrafen in Thüringen, und Marggrafen zu Meißen, weil ihm dieser in dem Kriege wider die Hussiten große Dienste geleistet hatte. <note place="foot">Cranz. L. 11. Sax. c. 10. & 13. Trich. in Chron. Spanh. ad ann. 1423.</note> Ericus V. Hertzog zu Sachsen-Lauenburg, beklagte sich hierüber anfänglich bey dem Käyser, und wie er daselbst die gewünschte Resolution nicht erhielte, brachte er die Sache auff das Concilium zu Basel <note place="foot">Cranz. d. l. Limnae. L. 3. Jur. publ. c. 10. n. 2. Strauch. in Diss. Jur. publ. XI. th. 10.</note>.</p> <p>Die Gründe aber, womit Ericus sein Recht behauptete, bestunden darinnen. <note place="foot">vid. Cranz. L. 8. L. 9. c. 19. & L. 10. Sax, Andr. Knichen de Sax. non provoc and. Jur<gap reason="illegible"/> vero. Electorum. c. 2. n. 6. seqq. LImnae. d. <gap reason="illegible"/>. n. 3. seqq. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 9.</note></p> <p><note place="right">Anhaltische Gründe.</note> I. Daß er des Alberti II nechster Agnatus, und also, vermöge des Reichs Lehen-Rechte und der güldenen Bull, das nechste Recht zur Succession hätte.</p> <p>II. Daß die Hertzoge zu Lauenburg oder Nieder-Sachsen mit denen Hertzogen zu Ober-Sachsen ihren Vettern schon von langer Zeit hero wegen der Chur-Würde gestritten, und diesen gar praeferiret seyn wollen, dahero es geschehen, daß Johannes I seine Stimme, </p> </div> </body> </text> </TEI> [558/0469]
fe über die Marck gegeben; derer aber ungeacht, conferirte er die nunmehro gekauffte Marck Brandenburg seinem Sohn Wenceslao, welcher, da er zum Käyserlichen Thron gelanget, seinem Bruder Sigismundo solche überließ, dieser aber belehnte damit anno 1415 Fridericum IV Burggraf zu Nürnberg, wegen trey geleisteter Dienste in denen Böhmischen und Ungarischen Kriegen, und wegen Darleihung 400000 Rheinischer Gold-Gülden; bey dessen Nachkommen die Chur und Marck Brandenburg auch biß diese Stunde geruhig verblieben, und haben die Fürsten von Anhalt, denen vor ihre Praetension nachdem 60000 Ducaten gezahlet worden, seit dem nichts weiter unternommen , jedoch führet dieses Durchlauchtige Hauß zum Andencken annoch den halben Brandenburgischen Adler im Schilde.
Drittes Capitel/ Von des Hauses Anhalt Praetension auff die Sächsische Chur.
Diese Praetension stellet nachfolgende Genealogische Tabel vor. Bernhard Churfürst zu Sachsen._
WIe Anno 1180 Henrich der Löwe Churfürst zu Sachsen, und Hertzog in Bäyern, vom Käyser Friderico I in die Reichs-Acht erklähret, und fast aller seiner Länder entsetzet wurde, conferirte der Käyser das Hertzogthum Sachsen nebst der Chur-Würde Bernhardo, des Alberti Ursi Churfürstens zu Brandenburg, und Grafens zu Ascanien, Sohne. Dieser Bernhardus hinterließ 3 Söhne, Albertum I der ihme in der CHur-Würde, und dem Hertzogthum Sachsen, Eugern und Westpfahlen succedirte, Henricum den ältern, der das Anhältische bekam, und von dem alle Fürsten von Anhalt abstammen, und Henricum den jüngern, deme die Grafschaffen Ascanien und Ballenstädt zugeeignet wurden. Alberti beyde Söhne Albertus II und Johannes theileten sich wiederumb in 2 Linien, davon jener die Chur-Linie, dieser aber die Sachsen-Lauenburgische fortgepflantzet . Wie nun die Chur-Linie anno 1422 mit Alberto VI abgieng, belehnte Käyser Sigismundus mit der Chur und dem Hertzogthum Sachsen Fridericum Bellicosum Landgrafen in Thüringen, und Marggrafen zu Meißen, weil ihm dieser in dem Kriege wider die Hussiten große Dienste geleistet hatte. Ericus V. Hertzog zu Sachsen-Lauenburg, beklagte sich hierüber anfänglich bey dem Käyser, und wie er daselbst die gewünschte Resolution nicht erhielte, brachte er die Sache auff das Concilium zu Basel .
Histor. Die Gründe aber, womit Ericus sein Recht behauptete, bestunden darinnen.
I. Daß er des Alberti II nechster Agnatus, und also, vermöge des Reichs Lehen-Rechte und der güldenen Bull, das nechste Recht zur Succession hätte.
Anhaltische Gründe. II. Daß die Hertzoge zu Lauenburg oder Nieder-Sachsen mit denen Hertzogen zu Ober-Sachsen ihren Vettern schon von langer Zeit hero wegen der Chur-Würde gestritten, und diesen gar praeferiret seyn wollen, dahero es geschehen, daß Johannes I seine Stimme,
Brotuff. L. 6. c. 10. p. 97. b. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 13.
Spener. d. l.
vid. Aventin. L. 6. f. 397. Albert. Stadens ad ann. 1180. Arnold. Lubecens. L. 2. Chron. Slav. c. 24. n. 6. 8. Cranz. L. 6. Sax. c. 38. Helmond. L. 2. c. 24. aliis 29. Buntings Braunschweigsch. Chron. f. 14.
vid. Spener in Syllng. geneal. Lohmeir Tab. geneal.
Cranz. L. 11. Sax. c. 10. & 13. Trich. in Chron. Spanh. ad ann. 1423.
Cranz. d. l. Limnae. L. 3. Jur. publ. c. 10. n. 2. Strauch. in Diss. Jur. publ. XI. th. 10.
vid. Cranz. L. 8. L. 9. c. 19. & L. 10. Sax, Andr. Knichen de Sax. non provoc and. Jur_ vero. Electorum. c. 2. n. 6. seqq. LImnae. d. _ . n. 3. seqq. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 9.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |