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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Henricus II. Hertzog in Braband. [unleserliches Material]

HEnricus II. mit dem Zunahmen der Großmüthige, Hertzog in Brabant, hatte 2 Söhne Henricum III. oder den Sanfftmüthigen, der ihm in Brabant succedirte, und Henricum das Kind, der seiner Mutter wegen Hessen, wiewohl nicht ohne Contradiction der Marggrafen zu Meißen , erhielte. Wie nun anno 1355 die Brabantische männliche Linie mit Johanne III abgieng, hätten die Landgrafen zu Hessen als nechste Vettern succediren sollen. Weilen die Hertzoge zu Brabant aber vom Käyser Philippo Alberto, Henrico VII, und Carolo IV, ein Privilegium erhalten, darinnen nach Abgang des Mannes-Stammes auch die Frauens-Persohnen zur Succession habilitiret worden; als nahm des letzten Hertzogs Johannis III älteste Tochter, Johanna, so dazumahl zum andern mahl mit Wenceslao, Hertzog zu Luxenburg, vermählet war, dessen Verlassenschafft zu sich, welcher, da sie ohne Leibes-Erben verstarb, ihrer anderen Schwester Margarethae Enckel, Antonius, Hertzog zu Burgund succedirete. Nach Abgang der Burgundischen Familie aber ist Brabant, nebst denen andern Niederländischen Provincien, durch Heyrath an das Ertz-Hertzogliche Hauß Oesterreich gelanget. Ob nun die Landgrafen zu Hessen noch einiges Recht an Brabant haben, wie einige wollen, mögen andere entscheiden.

Anderes Capitel/ Von des Hauses Hessen Gerechtigkeit auff die Chur-Sächsische und Brandenburgische Lande.

HIerauff hat das Fürstliche Hauß Hessen einiges Recht, vermöge der zwischen denen 3 Häusern Sachsen, Brandenburg und Hessen, auffgerichteten Erb-Verbrüderung, davon bereits oben bey des Königs in Preussen Praetensionen einige Meldung geschehen, und unten, bey des Hauses Sachsen Praetension auff Hessen, ferner gehandelt werden wird.

Sectionis XIII. Subsectio I. Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Landgräflichen Hauses Hessen-Cassel.

Von der Streitigkeit, so dieses Fürstl. Haußwegen Ritberg hat, davon wird unten bey der Praetension der Fürsten zu Lichtenstein auff Ritberg Meldung geschehen.

Erstes Capitel/ Von der Landgrafen zu Hessen-Cassel Praetension auff Tecklenburg und Rheda.

IN dem zwischen denen Grafen zu Solms und denen Grafen zu Bentheim-Tecklenburg obhandenen Process wegen Tecklenburg und Rheda, gab sich auch der Landgraf zu Hessen-Cassel interveniendo an, und praetendirte einiges Recht auf diese Grafschafften

vid. Speneri Syllog. geneal. p. 652. Pfanner. hist. Princ. c. 1. p. 40. & c. 8. p. 263.
vid. Speneri Syllog. geneal. p. 652. Pfanner. hist. Princ. c. 1. p. 40. & c. 8. p. 263.
vid. infr. der Grafen zu Bentheim Praetension auff Tecklenburg und Rheda.

Henricus II. Hertzog in Braband. [unleserliches Material]

HEnricus II. mit dem Zunahmen der Großmüthige, Hertzog in Brabant, hatte 2 Söhne Henricum III. oder den Sanfftmüthigen, der ihm in Brabant succedirte, und Henricum das Kind, der seiner Mutter wegen Hessen, wiewohl nicht ohne Contradiction der Marggrafen zu Meißen , erhielte. Wie nun anno 1355 die Brabantische männliche Linie mit Johanne III abgieng, hätten die Landgrafen zu Hessen als nechste Vettern succediren sollen. Weilen die Hertzoge zu Brabant aber vom Käyser Philippo Alberto, Henrico VII, und Carolo IV, ein Privilegium erhalten, darinnen nach Abgang des Mannes-Stammes auch die Frauens-Persohnen zur Succession habilitiret worden; als nahm des letzten Hertzogs Johannis III älteste Tochter, Johanna, so dazumahl zum andern mahl mit Wenceslao, Hertzog zu Luxenburg, vermählet war, dessen Verlassenschafft zu sich, welcher, da sie ohne Leibes-Erben verstarb, ihrer anderen Schwester Margarethae Enckel, Antonius, Hertzog zu Burgund succedirete. Nach Abgang der Burgundischen Familie aber ist Brabant, nebst denen andern Niederländischen Provincien, durch Heyrath an das Ertz-Hertzogliche Hauß Oesterreich gelanget. Ob nun die Landgrafen zu Hessen noch einiges Recht an Brabant haben, wie einige wollen, mögen andere entscheiden.

Anderes Capitel/ Von des Hauses Hessen Gerechtigkeit auff die Chur-Sächsische und Brandenburgische Lande.

HIerauff hat das Fürstliche Hauß Hessen einiges Recht, vermöge der zwischen denen 3 Häusern Sachsen, Brandenburg und Hessen, auffgerichteten Erb-Verbrüderung, davon bereits oben bey des Königs in Preussen Praetensionen einige Meldung geschehen, und unten, bey des Hauses Sachsen Praetension auff Hessen, ferner gehandelt werden wird.

Sectionis XIII. Subsectio I. Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Landgräflichen Hauses Hessen-Cassel.

Von der Streitigkeit, so dieses Fürstl. Haußwegen Ritberg hat, davon wird unten bey der Praetension der Fürsten zu Lichtenstein auff Ritberg Meldung geschehen.

Erstes Capitel/ Von der Landgrafen zu Hessen-Cassel Praetension auff Tecklenburg und Rheda.

IN dem zwischen denen Grafen zu Solms und denen Grafen zu Bentheim-Tecklenburg obhandenen Process wegen Tecklenburg und Rheda, gab sich auch der Landgraf zu Hessen-Cassel interveniendo an, und praetendirte einiges Recht auf diese Grafschafften

vid. Speneri Syllog. geneal. p. 652. Pfanner. hist. Princ. c. 1. p. 40. & c. 8. p. 263.
vid. Speneri Syllog. geneal. p. 652. Pfanner. hist. Princ. c. 1. p. 40. & c. 8. p. 263.
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[626/0537] Henricus II. Hertzog in Braband. _ HEnricus II. mit dem Zunahmen der Großmüthige, Hertzog in Brabant, hatte 2 Söhne Henricum III. oder den Sanfftmüthigen, der ihm in Brabant succedirte, und Henricum das Kind, der seiner Mutter wegen Hessen, wiewohl nicht ohne Contradiction der Marggrafen zu Meißen , erhielte. Wie nun anno 1355 die Brabantische männliche Linie mit Johanne III abgieng, hätten die Landgrafen zu Hessen als nechste Vettern succediren sollen. Weilen die Hertzoge zu Brabant aber vom Käyser Philippo Alberto, Henrico VII, und Carolo IV, ein Privilegium erhalten, darinnen nach Abgang des Mannes-Stammes auch die Frauens-Persohnen zur Succession habilitiret worden; als nahm des letzten Hertzogs Johannis III älteste Tochter, Johanna, so dazumahl zum andern mahl mit Wenceslao, Hertzog zu Luxenburg, vermählet war, dessen Verlassenschafft zu sich, welcher, da sie ohne Leibes-Erben verstarb, ihrer anderen Schwester Margarethae Enckel, Antonius, Hertzog zu Burgund succedirete. Nach Abgang der Burgundischen Familie aber ist Brabant, nebst denen andern Niederländischen Provincien, durch Heyrath an das Ertz-Hertzogliche Hauß Oesterreich gelanget. Ob nun die Landgrafen zu Hessen noch einiges Recht an Brabant haben, wie einige wollen, mögen andere entscheiden. Anderes Capitel/ Von des Hauses Hessen Gerechtigkeit auff die Chur-Sächsische und Brandenburgische Lande. HIerauff hat das Fürstliche Hauß Hessen einiges Recht, vermöge der zwischen denen 3 Häusern Sachsen, Brandenburg und Hessen, auffgerichteten Erb-Verbrüderung, davon bereits oben bey des Königs in Preussen Praetensionen einige Meldung geschehen, und unten, bey des Hauses Sachsen Praetension auff Hessen, ferner gehandelt werden wird. Sectionis XIII. Subsectio I. Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Landgräflichen Hauses Hessen-Cassel. Von der Streitigkeit, so dieses Fürstl. Haußwegen Ritberg hat, davon wird unten bey der Praetension der Fürsten zu Lichtenstein auff Ritberg Meldung geschehen. Erstes Capitel/ Von der Landgrafen zu Hessen-Cassel Praetension auff Tecklenburg und Rheda. IN dem zwischen denen Grafen zu Solms und denen Grafen zu Bentheim-Tecklenburg obhandenen Process wegen Tecklenburg und Rheda, gab sich auch der Landgraf zu Hessen-Cassel interveniendo an, und praetendirte einiges Recht auf diese Grafschafften vid. Speneri Syllog. geneal. p. 652. Pfanner. hist. Princ. c. 1. p. 40. & c. 8. p. 263. vid. Speneri Syllog. geneal. p. 652. Pfanner. hist. Princ. c. 1. p. 40. & c. 8. p. 263. vid. infr. der Grafen zu Bentheim Praetension auff Tecklenburg und Rheda.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 626. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/537>, abgerufen am 22.11.2024.