Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Jenkirchen wegen der hohen Obrigkeit allda find die Grafen zu Fugger mit dem Abt zu Keyßheim streitig 843 Jerusalem, solches nimmt Käyser Fridercicus II. denen Sacracenen ab und läßt sich crönen 330. darauf praetendiren die Könige von Engeland 156. ingl. die Könige in Spanien 330. wie auch der Pabst 351. Lothringen 656. Savoyen 797. es kan auch Sachsen praetension darauf machen 764 Jevern, denen Grafen zu Oldenburg zuerkannt, doch praetendiren annoch die Fürsten zu Ost-Frießland darauf 700 Indien, wegen der Scheid-Linie zwischen Ost- und West-Indien sind die Portugiesen und Spanier streitig 231 Ingermanland/ itzo von den Moscowitern occupirt 333 Johanna Königin zu Neapoli transferiret Avignon auf den Päbstl. Stuhl 33. 43 Johanniter-Orden, dessen im Chur-Pfältzischen Territorio gelegenen Dörffern will die Reichsimmedietät von Chur-Pfaltz nicht zugestanden werden 725. dürffte schwerlich zu seinen in Orient praetendirten Oertern wieder gelangen 386. ihm wird von Käyser Carolo V. die Insul Maltha geschencket 386. hat seine in Niederlanden gelegene Güter noch nicht wieder erhalten 388. dessen Balleyen und Commenthuren in Engelland und Irrland werden eingezogen 388. desgl. gehet es auch in Dännemarck/ Schweden und Ungarn 388 Irrland wenn es an Engelland gekommen 345. dessen erster König Henricus VIII. 345. darüber praetendirt der Pabst die Ober-Herrschafft 345. die Balleyen und Commenthuren des Johannite-Ordens werden eingezogen 388 Isabella Insul, daran haben ihnen die Engelländer gegen die Spanier ihr Recht vorbehalten 156 Isenburg, wie Hessen-Darmstadt zur possession dieser Grafschafft gekommen, die Restitution aber von denen Grafen zu Isenburg und Budingen gesuchet werde 628. 844. daran wollen die Hertzoge zu Sachsen Ernestinischer Linie eine Anwartung haben 771 Nieder-Isenburg wird als ein eröffnet Lehen von dem Lehns-Herrn occupirt 845. darauf haben auch die Grafen zu Wied die Mit-Belehnung gehabt, hat ihnen aber wenig geholffen 894 Isni Stadt, über das daselbst befindl. Kloster St. Georgii praetendiren die Grafen zu Waldburg die Landes-Hoheit 889 Iralien muß von den Gothen uud Longobarden viel leiden 1. kommt in Fränckische Gewalt 2. submittirt sich Carolomanno 2 reißt sich von den Käysern ab und macht Berengarium zum König 3. wird mit Teutschland verknüpffet 3. über einen Theil desselben wird des Käysers Ober-Herrschafft behauptet 3. 12. die daselbst gelegene Güter des Teutschen Ritter-Ordens hat der Pabst eingezogen 425 Jülich, wird mit Bergen und Cleve vereiniget 251. darauf erhält Marggraf Albrecht zu Meissen eine eventual-Belehnung 251. 741. darzu sind viele Praetendenten 252. mit was Gründen die Brandenburgische Gerechtigkeit darauf behauptet werde 253. wird von Pfaltz-Neuburg und Brandenburg in Possess genommen und unter dieselben getheilet 257. 735. darüber wird zwischen gemeldten Häußern ein Erb-Vertrag getroffen 258. Schwedische Praetension darauf 318. auch praetendiren die Fürsten Nassau unterschiedliches von Jülich 673 K. Kärnthen siehe Cärnthen. Käyer sind noch ietzo befugt die Italiänische und Longobardische Crone ihnen auf etzen zu lassen 3. müssen schweren wegen der Italiänischen Lehen genaue Untersuchung zu thun 3 Käyserl. Titul, ein Zeichen der Herrschafft über Rom 5. der Titul eines Römischen Käysers wird auch von dem Pabst selber nicht disputiret 7. solcher wird Henrico IV. von Pabst Gregorio III. auch vor der Crönung gegeben II Käyserl. Würde wie um dieselbe sich die Fränckischen Könige gebalget 2. derselben will sich Franciscus I. König in Franckreich anmaßen 163 Käysershein Kloster, soll nach langen Streit mit Pfaltz-Neuburg die Superiorität erhalten haben 712 Käyserswerth ist durch oppignoration an Chur Cölln gekommen 737. dessen reluition will Chur-Cölln nicht acceptiren, es setzt sich aber Chur-Pfaltz in possession 738 Kehl Fort, wird an Baaden-Baaden überlassen 696 Kempen, daselbst ist der Abt mit der Stadt wegen unterschiedener Sachen streitig 390. 825. 874. der Abt hat auch Streit wegen der Pappenheimischen Güter in Algau 389 Kerpen Herrschafft, wird von denen Grafen zu Manderscheid praetendiret 862 Kiow, mit diesem Nahmen ist gantz Moscovien und Rußland benennet worden 224. muß denen Moscowitern überlassen werden 226. die Polen meynen noch ein Recht darauf zu haben 224 Kirburg wird von Salm praetendiret 781. ingl. von den Grafen zu Manderscheid-Kayl 865 Kitzingen darüber streiten die Marggrafen zu Brandenburg mit dem Bischoff zu Würtzburg 575. 579. Bamberg meynet auch Anspruch darauf zu haben 365 Klettenburg, daran haben die Grafen zu Stolberg, und das Hauß Swartzburg Anspruch gehabt 888 Kniphausen Herrschaff und Stadt, wie darauf Anhalt-Zerbst praetendire 564 Könige zu crönen praetendiret der Pabst 357 Königstein Grafschafft, davon führen die Grafen zu Stolberg Titul und Wapen, wiewohl sie nicht, sondern das Stifft Mayntz in poflessione ist 884. 887 Kyburg Grafschafft, wie sie an die Schweitzer ge-
Jenkirchen wegen der hohen Obrigkeit allda find die Grafen zu Fugger mit dem Abt zu Keyßheim streitig 843 Jerusalem, solches nimmt Käyser Fridercicus II. denen Sacracenen ab und läßt sich crönen 330. darauf praetendiren die Könige von Engeland 156. ingl. die Könige in Spanien 330. wie auch der Pabst 351. Lothringen 656. Savoyen 797. es kan auch Sachsen praetension darauf machen 764 Jevern, denen Grafen zu Oldenburg zuerkannt, doch praetendiren annoch die Fürsten zu Ost-Frießland darauf 700 Indien, wegen der Scheid-Linie zwischen Ost- und West-Indien sind die Portugiesen und Spanier streitig 231 Ingermanland/ itzo von den Moscowitern occupirt 333 Johanna Königin zu Neapoli transferiret Avignon auf den Päbstl. Stuhl 33. 43 Johanniter-Orden, dessen im Chur-Pfältzischen Territorio gelegenen Dörffern will die Reichsimmedietät von Chur-Pfaltz nicht zugestanden werden 725. dürffte schwerlich zu seinen in Orient praetendirten Oertern wieder gelangen 386. ihm wird von Käyser Carolo V. die Insul Maltha geschencket 386. hat seine in Niederlanden gelegene Güter noch nicht wieder erhalten 388. dessen Balleyen und Commenthuren in Engelland und Irrland werden eingezogen 388. desgl. gehet es auch in Dännemarck/ Schweden und Ungarn 388 Irrland wenn es an Engelland gekommen 345. dessen erster König Henricus VIII. 345. darüber praetendirt der Pabst die Ober-Herrschafft 345. die Balleyen und Commenthuren des Johannite-Ordens werden eingezogen 388 Isabella Insul, daran haben ihnen die Engelländer gegen die Spanier ihr Recht vorbehalten 156 Isenburg, wie Hessen-Darmstadt zur possession dieser Grafschafft gekommen, die Restitution aber von denen Grafen zu Isenburg und Budingen gesuchet werde 628. 844. daran wollen die Hertzoge zu Sachsen Ernestinischer Linie eine Anwartung haben 771 Nieder-Isenburg wird als ein eröffnet Lehen von dem Lehns-Herrn occupirt 845. darauf haben auch die Grafen zu Wied die Mit-Belehnung gehabt, hat ihnen aber wenig geholffen 894 Isni Stadt, über das daselbst befindl. Kloster St. Georgii praetendiren die Grafen zu Waldburg die Landes-Hoheit 889 Iralien muß von den Gothen uud Longobarden viel leiden 1. kommt in Fränckische Gewalt 2. submittirt sich Carolomanno 2 reißt sich von den Käysern ab und macht Berengarium zum König 3. wird mit Teutschland verknüpffet 3. über einen Theil desselben wird des Käysers Ober-Herrschafft behauptet 3. 12. die daselbst gelegene Güter des Teutschen Ritter-Ordens hat der Pabst eingezogen 425 Jülich, wird mit Bergen und Cleve vereiniget 251. darauf erhält Marggraf Albrecht zu Meissen eine eventual-Belehnung 251. 741. darzu sind viele Praetendenten 252. mit was Gründen die Brandenburgische Gerechtigkeit darauf behauptet werde 253. wird von Pfaltz-Neuburg und Brandenburg in Possess genommen und unter dieselben getheilet 257. 735. darüber wird zwischen gemeldten Häußern ein Erb-Vertrag getroffen 258. Schwedische Praetension darauf 318. auch praetendiren die Fürsten Nassau unterschiedliches von Jülich 673 K. Kärnthen siehe Cärnthen. Käyer sind noch ietzo befugt die Italiänische und Longobardische Crone ihnen auf etzen zu lassen 3. müssen schweren wegen der Italiänischen Lehen genaue Untersuchung zu thun 3 Käyserl. Titul, ein Zeichen der Herrschafft über Rom 5. der Titul eines Römischen Käysers wird auch von dem Pabst selber nicht disputiret 7. solcher wird Henrico IV. von Pabst Gregorio III. auch vor der Crönung gegeben II Käyserl. Würde wie um dieselbe sich die Fränckischen Könige gebalget 2. derselben will sich Franciscus I. König in Franckreich anmaßen 163 Käysershein Kloster, soll nach langen Streit mit Pfaltz-Neuburg die Superiorität erhalten haben 712 Käyserswerth ist durch oppignoration an Chur Cölln gekommen 737. dessen reluition will Chur-Cölln nicht acceptiren, es setzt sich aber Chur-Pfaltz in possession 738 Kehl Fort, wird an Baaden-Baaden überlassen 696 Kempen, daselbst ist der Abt mit der Stadt wegen unterschiedener Sachen streitig 390. 825. 874. der Abt hat auch Streit wegen der Pappenheimischen Güter in Algau 389 Kerpen Herrschafft, wird von denen Grafen zu Manderscheid praetendiret 862 Kiow, mit diesem Nahmen ist gantz Moscovien und Rußland benennet worden 224. muß denen Moscowitern überlassen werden 226. die Polen meynen noch ein Recht darauf zu haben 224 Kirburg wird von Salm praetendiret 781. ingl. von den Grafen zu Manderscheid-Kayl 865 Kitzingen darüber streiten die Marggrafen zu Brandenburg mit dem Bischoff zu Würtzburg 575. 579. Bamberg meynet auch Anspruch darauf zu haben 365 Klettenburg, daran haben die Grafen zu Stolberg, und das Hauß Swartzburg Anspruch gehabt 888 Kniphausen Herrschaff und Stadt, wie darauf Anhalt-Zerbst praetendire 564 Könige zu crönen praetendiret der Pabst 357 Königstein Grafschafft, davon führen die Grafen zu Stolberg Titul und Wapen, wiewohl sie nicht, sondern das Stifft Mayntz in poflessione ist 884. 887 Kyburg Grafschafft, wie sie an die Schweitzer ge-
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Stuhl 33. 43</item> <item>Johanniter-Orden, dessen im Chur-Pfältzischen Territorio gelegenen Dörffern will die Reichsimmedietät von Chur-Pfaltz nicht zugestanden werden 725. dürffte schwerlich zu seinen in Orient praetendirten Oertern wieder gelangen 386. ihm wird von Käyser Carolo V. die Insul Maltha geschencket 386. hat seine in Niederlanden gelegene Güter noch nicht wieder erhalten 388. dessen Balleyen und Commenthuren in Engelland und Irrland werden eingezogen 388. desgl. gehet es auch in Dännemarck/ Schweden und Ungarn 388</item> <item>Irrland wenn es an Engelland gekommen 345. dessen erster König Henricus VIII. 345. darüber praetendirt der Pabst die Ober-Herrschafft 345. die Balleyen und Commenthuren des Johannite-Ordens werden eingezogen 388</item> <item>Isabella Insul, daran haben ihnen die Engelländer gegen die Spanier ihr Recht vorbehalten 156</item> <item>Isenburg, wie Hessen-Darmstadt zur possession dieser Grafschafft gekommen, die Restitution aber von denen Grafen zu Isenburg und Budingen gesuchet werde 628. 844. daran wollen die Hertzoge zu Sachsen Ernestinischer Linie eine Anwartung haben 771</item> <item>Nieder-Isenburg wird als ein eröffnet Lehen von dem Lehns-Herrn occupirt 845. darauf haben auch die Grafen zu Wied die Mit-Belehnung gehabt, hat ihnen aber wenig geholffen 894</item> <item>Isni Stadt, über das daselbst befindl. Kloster St. Georgii praetendiren die Grafen zu Waldburg die Landes-Hoheit 889</item> <item>Iralien muß von den Gothen uud Longobarden viel leiden 1. kommt in Fränckische Gewalt 2. submittirt sich Carolomanno 2 reißt sich von den Käysern ab und macht Berengarium zum König 3. wird mit Teutschland verknüpffet 3. über einen Theil desselben wird des Käysers Ober-Herrschafft behauptet 3. 12. die daselbst gelegene Güter des Teutschen Ritter-Ordens hat der Pabst eingezogen 425</item> <item>Jülich, wird mit Bergen und Cleve vereiniget 251. darauf erhält Marggraf Albrecht zu Meissen eine eventual-Belehnung 251. 741. darzu sind viele Praetendenten 252. mit was Gründen die Brandenburgische Gerechtigkeit darauf behauptet werde 253. wird von Pfaltz-Neuburg und Brandenburg in Possess genommen und unter dieselben getheilet 257. 735. darüber wird zwischen gemeldten Häußern ein Erb-Vertrag getroffen 258. Schwedische Praetension darauf 318. auch praetendiren die Fürsten Nassau unterschiedliches von Jülich 673</item> </list> <list> <head>K.</head> <item>Kärnthen siehe Cärnthen.</item> <item>Käyer sind noch ietzo befugt die Italiänische und Longobardische Crone ihnen auf etzen zu lassen 3. müssen schweren wegen der Italiänischen Lehen genaue Untersuchung zu thun 3</item> <item>Käyserl. Titul, ein Zeichen der Herrschafft über Rom 5. der Titul eines Römischen Käysers wird auch von dem Pabst selber nicht disputiret 7. solcher wird Henrico IV. von Pabst Gregorio III. auch vor der Crönung gegeben II</item> <item>Käyserl. Würde wie um dieselbe sich die Fränckischen Könige gebalget 2. derselben will sich Franciscus I. König in Franckreich anmaßen 163</item> <item>Käysershein Kloster, soll nach langen Streit mit Pfaltz-Neuburg die Superiorität erhalten haben 712</item> <item>Käyserswerth ist durch oppignoration an Chur Cölln gekommen 737. dessen reluition will Chur-Cölln nicht acceptiren, es setzt sich aber Chur-Pfaltz in possession 738</item> <item>Kehl Fort, wird an Baaden-Baaden überlassen 696</item> <item>Kempen, daselbst ist der Abt mit der Stadt wegen unterschiedener Sachen streitig 390. 825. 874. der Abt hat auch Streit wegen der Pappenheimischen Güter in Algau 389</item> <item>Kerpen Herrschafft, wird von denen Grafen zu Manderscheid praetendiret 862</item> <item>Kiow, mit diesem Nahmen ist gantz Moscovien und Rußland benennet worden 224. muß denen Moscowitern überlassen werden 226. die Polen meynen noch ein Recht darauf zu haben 224</item> <item>Kirburg wird von Salm praetendiret 781. ingl. von den Grafen zu Manderscheid-Kayl 865</item> <item>Kitzingen darüber streiten die Marggrafen zu Brandenburg mit dem Bischoff zu Würtzburg 575. 579. 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Jenkirchen wegen der hohen Obrigkeit allda find die Grafen zu Fugger mit dem Abt zu Keyßheim streitig 843
Jerusalem, solches nimmt Käyser Fridercicus II. denen Sacracenen ab und läßt sich crönen 330. darauf praetendiren die Könige von Engeland 156. ingl. die Könige in Spanien 330. wie auch der Pabst 351. Lothringen 656. Savoyen 797. es kan auch Sachsen praetension darauf machen 764
Jevern, denen Grafen zu Oldenburg zuerkannt, doch praetendiren annoch die Fürsten zu Ost-Frießland darauf 700
Indien, wegen der Scheid-Linie zwischen Ost- und West-Indien sind die Portugiesen und Spanier streitig 231
Ingermanland/ itzo von den Moscowitern occupirt 333
Johanna Königin zu Neapoli transferiret Avignon auf den Päbstl. Stuhl 33. 43
Johanniter-Orden, dessen im Chur-Pfältzischen Territorio gelegenen Dörffern will die Reichsimmedietät von Chur-Pfaltz nicht zugestanden werden 725. dürffte schwerlich zu seinen in Orient praetendirten Oertern wieder gelangen 386. ihm wird von Käyser Carolo V. die Insul Maltha geschencket 386. hat seine in Niederlanden gelegene Güter noch nicht wieder erhalten 388. dessen Balleyen und Commenthuren in Engelland und Irrland werden eingezogen 388. desgl. gehet es auch in Dännemarck/ Schweden und Ungarn 388
Irrland wenn es an Engelland gekommen 345. dessen erster König Henricus VIII. 345. darüber praetendirt der Pabst die Ober-Herrschafft 345. die Balleyen und Commenthuren des Johannite-Ordens werden eingezogen 388
Isabella Insul, daran haben ihnen die Engelländer gegen die Spanier ihr Recht vorbehalten 156
Isenburg, wie Hessen-Darmstadt zur possession dieser Grafschafft gekommen, die Restitution aber von denen Grafen zu Isenburg und Budingen gesuchet werde 628. 844. daran wollen die Hertzoge zu Sachsen Ernestinischer Linie eine Anwartung haben 771
Nieder-Isenburg wird als ein eröffnet Lehen von dem Lehns-Herrn occupirt 845. darauf haben auch die Grafen zu Wied die Mit-Belehnung gehabt, hat ihnen aber wenig geholffen 894
Isni Stadt, über das daselbst befindl. Kloster St. Georgii praetendiren die Grafen zu Waldburg die Landes-Hoheit 889
Iralien muß von den Gothen uud Longobarden viel leiden 1. kommt in Fränckische Gewalt 2. submittirt sich Carolomanno 2 reißt sich von den Käysern ab und macht Berengarium zum König 3. wird mit Teutschland verknüpffet 3. über einen Theil desselben wird des Käysers Ober-Herrschafft behauptet 3. 12. die daselbst gelegene Güter des Teutschen Ritter-Ordens hat der Pabst eingezogen 425
Jülich, wird mit Bergen und Cleve vereiniget 251. darauf erhält Marggraf Albrecht zu Meissen eine eventual-Belehnung 251. 741. darzu sind viele Praetendenten 252. mit was Gründen die Brandenburgische Gerechtigkeit darauf behauptet werde 253. wird von Pfaltz-Neuburg und Brandenburg in Possess genommen und unter dieselben getheilet 257. 735. darüber wird zwischen gemeldten Häußern ein Erb-Vertrag getroffen 258. Schwedische Praetension darauf 318. auch praetendiren die Fürsten Nassau unterschiedliches von Jülich 673
K. Kärnthen siehe Cärnthen.
Käyer sind noch ietzo befugt die Italiänische und Longobardische Crone ihnen auf etzen zu lassen 3. müssen schweren wegen der Italiänischen Lehen genaue Untersuchung zu thun 3
Käyserl. Titul, ein Zeichen der Herrschafft über Rom 5. der Titul eines Römischen Käysers wird auch von dem Pabst selber nicht disputiret 7. solcher wird Henrico IV. von Pabst Gregorio III. auch vor der Crönung gegeben II
Käyserl. Würde wie um dieselbe sich die Fränckischen Könige gebalget 2. derselben will sich Franciscus I. König in Franckreich anmaßen 163
Käysershein Kloster, soll nach langen Streit mit Pfaltz-Neuburg die Superiorität erhalten haben 712
Käyserswerth ist durch oppignoration an Chur Cölln gekommen 737. dessen reluition will Chur-Cölln nicht acceptiren, es setzt sich aber Chur-Pfaltz in possession 738
Kehl Fort, wird an Baaden-Baaden überlassen 696
Kempen, daselbst ist der Abt mit der Stadt wegen unterschiedener Sachen streitig 390. 825. 874. der Abt hat auch Streit wegen der Pappenheimischen Güter in Algau 389
Kerpen Herrschafft, wird von denen Grafen zu Manderscheid praetendiret 862
Kiow, mit diesem Nahmen ist gantz Moscovien und Rußland benennet worden 224. muß denen Moscowitern überlassen werden 226. die Polen meynen noch ein Recht darauf zu haben 224
Kirburg wird von Salm praetendiret 781. ingl. von den Grafen zu Manderscheid-Kayl 865
Kitzingen darüber streiten die Marggrafen zu Brandenburg mit dem Bischoff zu Würtzburg 575. 579. Bamberg meynet auch Anspruch darauf zu haben 365
Klettenburg, daran haben die Grafen zu Stolberg, und das Hauß Swartzburg Anspruch gehabt 888
Kniphausen Herrschaff und Stadt, wie darauf Anhalt-Zerbst praetendire 564
Könige zu crönen praetendiret der Pabst 357
Königstein Grafschafft, davon führen die Grafen zu Stolberg Titul und Wapen, wiewohl sie nicht, sondern das Stifft Mayntz in poflessione ist 884. 887
Kyburg Grafschafft, wie sie an die Schweitzer ge-
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