Schweiger-Lerchenfeld, Amand von: Armenien. Ein Bild seiner Natur und seiner Bewohner. Jena, 1878.Einleitende Bemerkungen. Artikel XIX, der die neuen armenischen Grenzen feststellt, Artikel XXV handelt von der stattzufindenden Räumung Einleitende Bemerkungen. Artikel XIX, der die neuen armeniſchen Grenzen feſtſtellt, Artikel XXV handelt von der ſtattzufindenden Räumung <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0032" n="XXVIII"/> <fw place="top" type="header">Einleitende Bemerkungen.</fw><lb/> <p>Artikel <hi rendition="#aq">XIX</hi>, der die neuen armeniſchen Grenzen feſtſtellt,<lb/> enthält auch die entſprechenden Beſtimmungen, wonach dieſe<lb/> Gebiets-Abtretung als Aequivalent der Summe von <hi rendition="#g">einer<lb/> Milliarde und hundert Millionen Rubel</hi> der Kriegs-<lb/> entſchädigung (von 1410 Millionen Rubel) betrachtet wird.</p><lb/> <p>Artikel <hi rendition="#aq">XXV</hi> handelt von der ſtattzufindenden Räumung<lb/> des türkiſchen Gebietes in Aſien durch die ruſſiſchen Truppen,<lb/> innerhalb ſechs Monaten, vom Tage des definitiven Friedens-<lb/> ſchluſſes gerechnet …</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </body> </text> </TEI> [XXVIII/0032]
Einleitende Bemerkungen.
Artikel XIX, der die neuen armeniſchen Grenzen feſtſtellt,
enthält auch die entſprechenden Beſtimmungen, wonach dieſe
Gebiets-Abtretung als Aequivalent der Summe von einer
Milliarde und hundert Millionen Rubel der Kriegs-
entſchädigung (von 1410 Millionen Rubel) betrachtet wird.
Artikel XXV handelt von der ſtattzufindenden Räumung
des türkiſchen Gebietes in Aſien durch die ruſſiſchen Truppen,
innerhalb ſechs Monaten, vom Tage des definitiven Friedens-
ſchluſſes gerechnet …
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