Seip, Johann Philipp: Neue Beschreibung der Pyrmontischen Gesund-Brunnen. Hannover, 1717.Cap. VI. Art und Weise Bewegung machen, und denn zu rechter Zeitschlafen gehen, von dieser Ordnung aber sich keine Gesellschafft noch Divertissements ab- halten lassen. Denn so folget ein ruhiger Schlaf, und die Kräffte werden zu bequemer Abwartung und Fortsetzung der Cur iedesmahl gnugsam wieder erholet. §. 51. Der Mittags-Schlaf* von welchem §. 52. Wolte man sagen, es wäre denenjeni- §. 53. Sechstens muß man auch die Ge- müths- * Mittags-Schlaf.
Cap. VI. Art und Weiſe Bewegung machen, und denn zu rechter Zeitſchlafen gehen, von dieſer Ordnung aber ſich keine Geſellſchafft noch Divertiſſements ab- halten laſſen. Denn ſo folget ein ruhiger Schlaf, und die Kraͤffte werden zu bequemer Abwartung und Fortſetzung der Cur iedesmahl gnugſam wieder erholet. §. 51. Der Mittags-Schlaf* von welchem §. 52. Wolte man ſagen, es waͤre denenjeni- §. 53. Sechſtens muß man auch die Ge- muͤths- * Mittags-Schlaf.
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Cap. VI. Art und Weiſe
Bewegung machen, und denn zu rechter Zeit
ſchlafen gehen, von dieſer Ordnung aber ſich
keine Geſellſchafft noch Divertiſſements ab-
halten laſſen. Denn ſo folget ein ruhiger
Schlaf, und die Kraͤffte werden zu bequemer
Abwartung und Fortſetzung der Cur iedesmahl
gnugſam wieder erholet.
§. 51. Der Mittags-Schlaf * von welchem
ſo viel geſprochen wird, ob ſolcher erlaubet oder
verbothen ſey, kan gar leicht vermieden werden:
1) Wenn man nicht zu geſchwinde, und gar zu
viel iſſet, und den Magen dadurch uͤberladet
und beſchwehret. 2) Wenn man den Wein
maͤßig gebrauchet. 3) Wenn man nicht al-
leine und in der Stille bleibet, ſondern ſich un-
ter Aufſicht anderer Leute, und in Geſellſchafft
begiebt. 4) So man gleich nach der Mahl-
zeit hinaus und ſpatzieren gehet, wann nach-
mahls ein Paar Stunden nach dem Eſſen vor-
bey gangen, ſo wird man nicht mehr vom
Schlaf incommodiret.
§. 52. Wolte man ſagen, es waͤre denenjeni-
gen, welche dazu gewoͤhnet, eine Stunde nach
der Mahlzeit ein klein Mittags-Schlaͤfgen auf
einem Lehn-Stuhl zu halten erlaubet, ſo moͤch-
ten ſich viele den gantzen Nachmittag hinlegen
und ſchlafen, zu groſſem Schaden und Nach-
theil ihrer Geſundheit und Cur. S. Cap. 8.
§. 53. Sechſtens muß man auch die Ge-
muͤths-
* Mittags-Schlaf.
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