kungen mitzutheilen, und ich gestehe, dass ich in dem Glau- ben bisher gelebt habe, dass es vor seinem Tode geschehen wäre. Da ich aber jetzt das Gegentheil erfahre, erlaube ich mir zur eigenen Rechtfertigung als Beilage dieser Zeilen eine Uebersetzung meiner damaligen Bemerkungen zuzustellen, woraus meine Zweifel und Bedenklichkeiten, wie sie sich mir gleich aufdrängten, und noch zum Theil fortbestehen, offen hervorgehen werden.
Meine eigenen Erfahrungen haben den hiesigen Verhält- nissen nach nur beschränkter Art sein können. Die Schüler, die den halbjährigen clinischen Cursus in unserer Anstalt durchzumachen verpflichtet sind, sind nicht länger Studenten, aber schon examinirte Aerzte, die im Laufe des ersten Jahres nach absolvirten Amtsexamen zur Clinik der Anstalt admittirt werden. Diese haben folglich mit anatomischen Secirübungen nichts mehr zu thun, und diejenigen unter ihnen, die zur selben Zeit den Candidatendienst in den andern Hospitälern besorgen, sind dazu angehalten, während des Accouchements- cursus an den Leichenöffnungen in den Spitälern keinen thätigen Antheil zu nehmen. In der Gebäranstalt selbst werden, wie in meinen Bemerkungen hervorgehoben wird, schon seit mehr als zehn Jahren in der Regel keine Puerperalleichen von den Aerzten oder Clinisten der Anstalt secirt, wogegen wir uns fremder Hilfe dazu bedienen. Nur in den wenigen Ausnahms- fällen, wo die Todesursache nicht puerperaler Natur ist, obdu- ciren wir selbst, mit der Vorsicht doch, dass der Obducent nicht gerne am selben Tage die Exploration der Gebärenden vornimmt. In einer anderen Richtung aber haben wir reich- liche Gelegenheit gehabt, Erfahrungen zu sammeln, indem alle Kinderleichen sowohl der Gebär- als der Pflegeanstalt hier obducirt werden.
Derlei Sectionen kommen daher 3--4mal wöchentlich vor, und werden fast alle vom Reservearzt der Anstalt gemacht, ohne dass andere Präcautionen als die gewöhnlichen Rein- lichkeitsrücksichten dabei beobachtet werden. Obgleich der-
kungen mitzutheilen, und ich gestehe, dass ich in dem Glau- ben bisher gelebt habe, dass es vor seinem Tode geschehen wäre. Da ich aber jetzt das Gegentheil erfahre, erlaube ich mir zur eigenen Rechtfertigung als Beilage dieser Zeilen eine Uebersetzung meiner damaligen Bemerkungen zuzustellen, woraus meine Zweifel und Bedenklichkeiten, wie sie sich mir gleich aufdrängten, und noch zum Theil fortbestehen, offen hervorgehen werden.
Meine eigenen Erfahrungen haben den hiesigen Verhält- nissen nach nur beschränkter Art sein können. Die Schüler, die den halbjährigen clinischen Cursus in unserer Anstalt durchzumachen verpflichtet sind, sind nicht länger Studenten, aber schon examinirte Aerzte, die im Laufe des ersten Jahres nach absolvirten Amtsexamen zur Clinik der Anstalt admittirt werden. Diese haben folglich mit anatomischen Secirübungen nichts mehr zu thun, und diejenigen unter ihnen, die zur selben Zeit den Candidatendienst in den andern Hospitälern besorgen, sind dazu angehalten, während des Accouchements- cursus an den Leichenöffnungen in den Spitälern keinen thätigen Antheil zu nehmen. In der Gebäranstalt selbst werden, wie in meinen Bemerkungen hervorgehoben wird, schon seit mehr als zehn Jahren in der Regel keine Puerperalleichen von den Aerzten oder Clinisten der Anstalt secirt, wogegen wir uns fremder Hilfe dazu bedienen. Nur in den wenigen Ausnahms- fällen, wo die Todesursache nicht puerperaler Natur ist, obdu- ciren wir selbst, mit der Vorsicht doch, dass der Obducent nicht gerne am selben Tage die Exploration der Gebärenden vornimmt. In einer anderen Richtung aber haben wir reich- liche Gelegenheit gehabt, Erfahrungen zu sammeln, indem alle Kinderleichen sowohl der Gebär- als der Pflegeanstalt hier obducirt werden.
Derlei Sectionen kommen daher 3—4mal wöchentlich vor, und werden fast alle vom Reservearzt der Anstalt gemacht, ohne dass andere Präcautionen als die gewöhnlichen Rein- lichkeitsrücksichten dabei beobachtet werden. Obgleich der-
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kungen mitzutheilen, und ich gestehe, dass ich in dem Glau-
ben bisher gelebt habe, dass es vor seinem Tode geschehen
wäre. Da ich aber jetzt das Gegentheil erfahre, erlaube ich
mir zur eigenen Rechtfertigung als Beilage dieser Zeilen eine
Uebersetzung meiner damaligen Bemerkungen zuzustellen,
woraus meine Zweifel und Bedenklichkeiten, wie sie sich mir
gleich aufdrängten, und noch zum Theil fortbestehen, offen
hervorgehen werden.
Meine eigenen Erfahrungen haben den hiesigen Verhält-
nissen nach nur beschränkter Art sein können. Die Schüler,
die den halbjährigen clinischen Cursus in unserer Anstalt
durchzumachen verpflichtet sind, sind nicht länger Studenten,
aber schon examinirte Aerzte, die im Laufe des ersten Jahres
nach absolvirten Amtsexamen zur Clinik der Anstalt admittirt
werden. Diese haben folglich mit anatomischen Secirübungen
nichts mehr zu thun, und diejenigen unter ihnen, die zur
selben Zeit den Candidatendienst in den andern Hospitälern
besorgen, sind dazu angehalten, während des Accouchements-
cursus an den Leichenöffnungen in den Spitälern keinen
thätigen Antheil zu nehmen. In der Gebäranstalt selbst werden,
wie in meinen Bemerkungen hervorgehoben wird, schon seit
mehr als zehn Jahren in der Regel keine Puerperalleichen von
den Aerzten oder Clinisten der Anstalt secirt, wogegen wir uns
fremder Hilfe dazu bedienen. Nur in den wenigen Ausnahms-
fällen, wo die Todesursache nicht puerperaler Natur ist, obdu-
ciren wir selbst, mit der Vorsicht doch, dass der Obducent
nicht gerne am selben Tage die Exploration der Gebärenden
vornimmt. In einer anderen Richtung aber haben wir reich-
liche Gelegenheit gehabt, Erfahrungen zu sammeln, indem
alle Kinderleichen sowohl der Gebär- als der Pflegeanstalt
hier obducirt werden.
Derlei Sectionen kommen daher 3—4mal wöchentlich
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ohne dass andere Präcautionen als die gewöhnlichen Rein-
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Semmelweis, Ignaz Philipp: Die Ätiologie, der Begriff und die Prophylaxe des Kindbettfiebers. Pest u. a., 1861, S. 292. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/semmelweis_kindbettfieber_1861/304>, abgerufen am 22.11.2024.
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