Semper, Karl: Die Philippinen und ihre Bewohner. Sechs Skizzen. Würzburg, 1869.Sclaven wurden nun tributzahlende Bauern, deren Name--sacop--an manchen Orten der Visaya's noch heutigen Tages unter den Christen gebräuchlich ist. Den Freien oder den tao-marayao's gab man gewisse untere Aemter im Dorfe, und zugleich damit die Befreiung vom Tribute und die Vornehmen, die reyezuelo's mit ihren nächsten Verwandten oder die Datto's erhielten die höheren Stellen der localen Verwaltung. Noch heutigen Tages werden die bagani's unter den der Regierung unterworfenen Manobo's von Mindanao ausgezeichnet durch die Verleihung des Stockes, welcher ihre Würde als "gobernadorcillo"--d. i. kleiner Gouverneur--bezeichnet. Ursprünglich mochten wohl alle solche Aemter im Dorfe--deren specielle Aufzählung hier unnöthig erscheint--ausschliesslich erblich gewesen sein. Als nun hauptsächlich durch die Pfarrer der Dörfer veranlasst, die Bewohner, statt sich von einander zu trennen, wie früher üblich, nun sich immer mehr um ihren geistlichen Anführer drängten, die Kinder der Mitglieder der verschiedenen Classen bei ihren Eltern im Dorf blieben: da konnten nicht mehr jene scharfen Grenzen eingehalten werden, welche anfänglich die Kasten von einander trennten. Die Zahl der unter einem sogenannten "cabeza de barangay"2--Haupt eines barangay--vereinigten tributpflichtigen Bewohner nahm rasch zu, so dass bald diese aus der Classe der Freien hervorgegangenen Beamten 45-50 Familien unter ihre Aufsicht bekamen, mehr als vorher der bagani desselben Dorfes Unterthanen je gehabt hatte. Es waren diese cabeza's de barangay die früher erwähnten "taos-marayaos". Ihre Frauen und Erstgebornen waren vom Tribute befreit. Aber ihre übrigen Kinder zahlten Tribut, und es traten diese dadurch unwillkührlich in eine tiefere Classe, die der "Tributantes" zurück, welche ja aus derjenigen der "sacopes" hervorgegangen war. So wurde die letztere Classe durch die innige Verschmelzung mit den Söhnen der Freigelassenen etwas in ihrer socialen Stellung gehoben, während diese von ihren früheren Vorrechten einbüssten. Zugleich aber wurde das Amt, einem "barangay" vorzustehen--ihr hauptsächlichstes Geschäft besteht in dem Eintreiben der Tribute, für welche sie persönlich verantwortlich sind--wenigstens in manchen Provinzen ein Wahlamt; so dass noch heutigen Tages durch Erbschaftsrecht und durch Wahl ernannte cabezas de barangay Sclaven wurden nun tributzahlende Bauern, deren Name—sacop—an manchen Orten der Visaya’s noch heutigen Tages unter den Christen gebräuchlich ist. Den Freien oder den tao-marayao’s gab man gewisse untere Aemter im Dorfe, und zugleich damit die Befreiung vom Tribute und die Vornehmen, die reyezuelo’s mit ihren nächsten Verwandten oder die Datto’s erhielten die höheren Stellen der localen Verwaltung. Noch heutigen Tages werden die bagani’s unter den der Regierung unterworfenen Manobo’s von Mindanao ausgezeichnet durch die Verleihung des Stockes, welcher ihre Würde als “gobernadorcillo”—d. i. kleiner Gouverneur—bezeichnet. Ursprünglich mochten wohl alle solche Aemter im Dorfe—deren specielle Aufzählung hier unnöthig erscheint—ausschliesslich erblich gewesen sein. Als nun hauptsächlich durch die Pfarrer der Dörfer veranlasst, die Bewohner, statt sich von einander zu trennen, wie früher üblich, nun sich immer mehr um ihren geistlichen Anführer drängten, die Kinder der Mitglieder der verschiedenen Classen bei ihren Eltern im Dorf blieben: da konnten nicht mehr jene scharfen Grenzen eingehalten werden, welche anfänglich die Kasten von einander trennten. Die Zahl der unter einem sogenannten “cabeza de barangay”2—Haupt eines barangay—vereinigten tributpflichtigen Bewohner nahm rasch zu, so dass bald diese aus der Classe der Freien hervorgegangenen Beamten 45–50 Familien unter ihre Aufsicht bekamen, mehr als vorher der bagani desselben Dorfes Unterthanen je gehabt hatte. Es waren diese cabeza’s de barangay die früher erwähnten “taos-marayaos”. Ihre Frauen und Erstgebornen waren vom Tribute befreit. Aber ihre übrigen Kinder zahlten Tribut, und es traten diese dadurch unwillkührlich in eine tiefere Classe, die der “Tributantes” zurück, welche ja aus derjenigen der “sacopes” hervorgegangen war. So wurde die letztere Classe durch die innige Verschmelzung mit den Söhnen der Freigelassenen etwas in ihrer socialen Stellung gehoben, während diese von ihren früheren Vorrechten einbüssten. Zugleich aber wurde das Amt, einem “barangay” vorzustehen—ihr hauptsächlichstes Geschäft besteht in dem Eintreiben der Tribute, für welche sie persönlich verantwortlich sind—wenigstens in manchen Provinzen ein Wahlamt; so dass noch heutigen Tages durch Erbschaftsrecht und durch Wahl ernannte cabezas de barangay <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0081" n="81"/> Sclaven wurden nun tributzahlende Bauern, deren Name—sacop—an manchen Orten der Visaya’s noch heutigen Tages unter den Christen gebräuchlich ist. Den Freien oder den tao-marayao’s gab man gewisse untere Aemter im Dorfe, und zugleich damit die Befreiung vom Tribute und die Vornehmen, die reyezuelo’s mit ihren nächsten Verwandten oder die Datto’s erhielten die höheren Stellen der localen Verwaltung. Noch heutigen Tages werden die bagani’s unter den der Regierung unterworfenen Manobo’s von Mindanao ausgezeichnet durch die Verleihung des Stockes, welcher ihre Würde als “gobernadorcillo”—d. i. kleiner Gouverneur—bezeichnet. Ursprünglich mochten wohl alle solche Aemter im Dorfe—deren specielle Aufzählung hier unnöthig erscheint—ausschliesslich erblich gewesen sein. Als nun hauptsächlich durch die Pfarrer der Dörfer veranlasst, die Bewohner, statt sich von einander zu trennen, wie früher üblich, nun sich immer mehr um ihren geistlichen Anführer drängten, die Kinder der Mitglieder der verschiedenen Classen bei ihren Eltern im Dorf blieben: da konnten nicht mehr jene scharfen Grenzen eingehalten werden, welche anfänglich die Kasten von einander trennten. Die Zahl der unter einem sogenannten “cabeza de barangay”<note xml:id="n6.2-sign" n="2" place="end" next="n6.2"/>—Haupt eines barangay—vereinigten tributpflichtigen Bewohner nahm rasch zu, so dass bald diese aus der Classe der Freien hervorgegangenen Beamten 45–50 Familien unter ihre Aufsicht bekamen, mehr als vorher der bagani desselben Dorfes Unterthanen je gehabt hatte. Es waren diese cabeza’s de barangay die früher erwähnten “taos-marayaos”. Ihre Frauen und Erstgebornen waren vom Tribute befreit. Aber ihre übrigen Kinder zahlten Tribut, und es traten diese dadurch unwillkührlich in eine tiefere Classe, die der “Tributantes” zurück, welche ja aus derjenigen der “sacopes” hervorgegangen war. So wurde die letztere Classe durch die innige Verschmelzung mit den Söhnen der Freigelassenen etwas in ihrer socialen Stellung gehoben, während diese von ihren früheren Vorrechten einbüssten. Zugleich aber wurde das Amt, einem “barangay” vorzustehen—ihr hauptsächlichstes Geschäft besteht in dem Eintreiben der Tribute, für welche sie persönlich verantwortlich sind—wenigstens in manchen Provinzen ein Wahlamt; so dass noch heutigen Tages durch Erbschaftsrecht und durch Wahl ernannte cabezas de barangay </p> </div> </body> </text> </TEI> [81/0081]
Sclaven wurden nun tributzahlende Bauern, deren Name—sacop—an manchen Orten der Visaya’s noch heutigen Tages unter den Christen gebräuchlich ist. Den Freien oder den tao-marayao’s gab man gewisse untere Aemter im Dorfe, und zugleich damit die Befreiung vom Tribute und die Vornehmen, die reyezuelo’s mit ihren nächsten Verwandten oder die Datto’s erhielten die höheren Stellen der localen Verwaltung. Noch heutigen Tages werden die bagani’s unter den der Regierung unterworfenen Manobo’s von Mindanao ausgezeichnet durch die Verleihung des Stockes, welcher ihre Würde als “gobernadorcillo”—d. i. kleiner Gouverneur—bezeichnet. Ursprünglich mochten wohl alle solche Aemter im Dorfe—deren specielle Aufzählung hier unnöthig erscheint—ausschliesslich erblich gewesen sein. Als nun hauptsächlich durch die Pfarrer der Dörfer veranlasst, die Bewohner, statt sich von einander zu trennen, wie früher üblich, nun sich immer mehr um ihren geistlichen Anführer drängten, die Kinder der Mitglieder der verschiedenen Classen bei ihren Eltern im Dorf blieben: da konnten nicht mehr jene scharfen Grenzen eingehalten werden, welche anfänglich die Kasten von einander trennten. Die Zahl der unter einem sogenannten “cabeza de barangay”
²
—Haupt eines barangay—vereinigten tributpflichtigen Bewohner nahm rasch zu, so dass bald diese aus der Classe der Freien hervorgegangenen Beamten 45–50 Familien unter ihre Aufsicht bekamen, mehr als vorher der bagani desselben Dorfes Unterthanen je gehabt hatte. Es waren diese cabeza’s de barangay die früher erwähnten “taos-marayaos”. Ihre Frauen und Erstgebornen waren vom Tribute befreit. Aber ihre übrigen Kinder zahlten Tribut, und es traten diese dadurch unwillkührlich in eine tiefere Classe, die der “Tributantes” zurück, welche ja aus derjenigen der “sacopes” hervorgegangen war. So wurde die letztere Classe durch die innige Verschmelzung mit den Söhnen der Freigelassenen etwas in ihrer socialen Stellung gehoben, während diese von ihren früheren Vorrechten einbüssten. Zugleich aber wurde das Amt, einem “barangay” vorzustehen—ihr hauptsächlichstes Geschäft besteht in dem Eintreiben der Tribute, für welche sie persönlich verantwortlich sind—wenigstens in manchen Provinzen ein Wahlamt; so dass noch heutigen Tages durch Erbschaftsrecht und durch Wahl ernannte cabezas de barangay
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … gutenberg.org: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in HTML.
(2012-11-06T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus gutenberg.org entsprechen muss.
gutenberg.org: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-11-06T13:54:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von HTML nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2012-11-06T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |