Siebold, Carl Theodor Ernst von: Die Süsswasserfische von Mitteleuropa. Leipzig, 1863.Zusätze. Fischbrut aus der Ahr weggefangen und als Delicatesse genossen werden.Von Troschel (Nr. 61. b.) wurde diese Fischbrut, welche unter dem gemein- samen Namen "Rümpchen" in den Handel gebracht werden, einer genaueren Untersuchung unterworfen. Derselbe erkannte in dem "Lutter-Rümpchen" oder "süssen Rümpchen" eine Cobitis barbatula L., in dem "Riedlingchen" oder "Bitter-Rümpchen" den Phoxinus laevis Ag., in dem "Güwchen" den Gobio fluviatilis C. und in dem "Kaulkopf" den Cottus Gobio L., während die unter dem Namen "Gesäms" in den Handel gelangenden Rümpchen nach Troschel's Untersuchungen aus der kleinsten Brut aller in der Ahr lebenden Fische be- stehen. Derselbe bemerkte unter diesen Gesäms nicht bloss die Brut der vor- hin erwähnten Fische, sondern auch noch die Brut von Alburnus lucidus H., Squalius Cephalus L., Leuciscus rutilus L., Barbus fluviatilis Ag. und Trutta Fario L. In Bezug auf die Frage, ob der Rümpchenfang der grossen Fischerei schädlich sei, spricht sich Troschel zu Gunsten der Rümpchen-Liebhaber aus, weil die meisten dieser Rümpchen für die Fischerei durchaus werthlose Fische seien. Da aber ein grosser Theil dieser werthlosen Fische den edlen Fischen zur unentbehrlichen Nahrung dienen, so möchte sich doch der Rümpchenfang keineswegs vertheidigen lassen. Zusätze. Fischbrut aus der Ahr weggefangen und als Delicatesse genossen werden.Von Troschel (Nr. 61. b.) wurde diese Fischbrut, welche unter dem gemein- samen Namen »Rümpchen« in den Handel gebracht werden, einer genaueren Untersuchung unterworfen. Derselbe erkannte in dem »Lutter-Rümpchen« oder »süssen Rümpchen« eine Cobitis barbatula L., in dem »Riedlingchen« oder »Bitter-Rümpchen« den Phoxinus laevis Ag., in dem »Güwchen« den Gobio fluviatilis C. und in dem »Kaulkopf« den Cottus Gobio L., während die unter dem Namen »Gesäms« in den Handel gelangenden Rümpchen nach Troschel’s Untersuchungen aus der kleinsten Brut aller in der Ahr lebenden Fische be- stehen. Derselbe bemerkte unter diesen Gesäms nicht bloss die Brut der vor- hin erwähnten Fische, sondern auch noch die Brut von Alburnus lucidus H., Squalius Cephalus L., Leuciscus rutilus L., Barbus fluviatilis Ag. und Trutta Fario L. In Bezug auf die Frage, ob der Rümpchenfang der grossen Fischerei schädlich sei, spricht sich Troschel zu Gunsten der Rümpchen-Liebhaber aus, weil die meisten dieser Rümpchen für die Fischerei durchaus werthlose Fische seien. Da aber ein grosser Theil dieser werthlosen Fische den edlen Fischen zur unentbehrlichen Nahrung dienen, so möchte sich doch der Rümpchenfang keineswegs vertheidigen lassen. <TEI> <text> <back> <div n="1"> <p><pb facs="#f0433" n="420"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Zusätze</hi>.</fw><lb/> Fischbrut aus der Ahr weggefangen und als Delicatesse genossen werden.<lb/> Von <hi rendition="#k">Troschel</hi> (Nr. 61. b.) wurde diese Fischbrut, welche unter dem gemein-<lb/> samen Namen »Rümpchen« in den Handel gebracht werden, einer genaueren<lb/> Untersuchung unterworfen. Derselbe erkannte in dem »Lutter-Rümpchen«<lb/> oder »süssen Rümpchen« eine <hi rendition="#i">Cobitis barbatula</hi> L., in dem »Riedlingchen« oder<lb/> »Bitter-Rümpchen« den <hi rendition="#i">Phoxinus laevis</hi> <hi rendition="#g">Ag</hi>., in dem »Güwchen« den <hi rendition="#i">Gobio<lb/> fluviatilis</hi> C. und in dem »Kaulkopf« den <hi rendition="#i">Cottus Gobio</hi> L., während die unter<lb/> dem Namen »Gesäms« in den Handel gelangenden Rümpchen nach <hi rendition="#k">Troschel</hi>’s<lb/> Untersuchungen aus der kleinsten Brut aller in der Ahr lebenden Fische be-<lb/> stehen. Derselbe bemerkte unter diesen Gesäms nicht bloss die Brut der vor-<lb/> hin erwähnten Fische, sondern auch noch die Brut von <hi rendition="#i">Alburnus lucidus</hi> H.,<lb/><hi rendition="#i">Squalius Cephalus</hi> L., <hi rendition="#i">Leuciscus rutilus</hi> L., <hi rendition="#i">Barbus fluviatilis</hi> <hi rendition="#g">Ag</hi>. und <hi rendition="#i">Trutta<lb/> Fario</hi> L. In Bezug auf die Frage, ob der Rümpchenfang der grossen Fischerei<lb/> schädlich sei, spricht sich <hi rendition="#k">Troschel</hi> zu Gunsten der Rümpchen-Liebhaber<lb/> aus, weil die meisten dieser Rümpchen für die Fischerei durchaus werthlose<lb/> Fische seien. Da aber ein grosser Theil dieser werthlosen Fische den edlen<lb/> Fischen zur unentbehrlichen Nahrung dienen, so möchte sich doch der<lb/> Rümpchenfang keineswegs vertheidigen lassen.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </back> </text> </TEI> [420/0433]
Zusätze.
Fischbrut aus der Ahr weggefangen und als Delicatesse genossen werden.
Von Troschel (Nr. 61. b.) wurde diese Fischbrut, welche unter dem gemein-
samen Namen »Rümpchen« in den Handel gebracht werden, einer genaueren
Untersuchung unterworfen. Derselbe erkannte in dem »Lutter-Rümpchen«
oder »süssen Rümpchen« eine Cobitis barbatula L., in dem »Riedlingchen« oder
»Bitter-Rümpchen« den Phoxinus laevis Ag., in dem »Güwchen« den Gobio
fluviatilis C. und in dem »Kaulkopf« den Cottus Gobio L., während die unter
dem Namen »Gesäms« in den Handel gelangenden Rümpchen nach Troschel’s
Untersuchungen aus der kleinsten Brut aller in der Ahr lebenden Fische be-
stehen. Derselbe bemerkte unter diesen Gesäms nicht bloss die Brut der vor-
hin erwähnten Fische, sondern auch noch die Brut von Alburnus lucidus H.,
Squalius Cephalus L., Leuciscus rutilus L., Barbus fluviatilis Ag. und Trutta
Fario L. In Bezug auf die Frage, ob der Rümpchenfang der grossen Fischerei
schädlich sei, spricht sich Troschel zu Gunsten der Rümpchen-Liebhaber
aus, weil die meisten dieser Rümpchen für die Fischerei durchaus werthlose
Fische seien. Da aber ein grosser Theil dieser werthlosen Fische den edlen
Fischen zur unentbehrlichen Nahrung dienen, so möchte sich doch der
Rümpchenfang keineswegs vertheidigen lassen.
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Zitationshilfe: | Siebold, Carl Theodor Ernst von: Die Süsswasserfische von Mitteleuropa. Leipzig, 1863, S. 420. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/siebold_suesswasserfische_1863/433>, abgerufen am 26.06.2024. |