Siegmeyer, Johann Gottlieb: Theorie der Tonsetzkunst. Berlin, 1822.[Musik]
Dies kann man eine Periode nennen, besteht aber eigentlich aus nichts mehr als [Musik]
[Musik]
Dies kann man eine Periode nennen, beſteht aber eigentlich aus nichts mehr als [Musik]
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0134" n="116"/> <figure type="notatedMusic"/><lb/> <p>Dies kann man eine Periode nennen, beſteht aber eigentlich aus nichts mehr als<lb/> vier Silbenfuͤßen, nehmlich aus zwei langen und zwei kurzen, wie ſie darunter angege-<lb/> ben ſind — ○ — ○ Als etwas ganzes koͤnnte aber die bis hierher ausgefuͤhrte Idee nicht<lb/> gelten, weil das Gefuͤhl durch <hi rendition="#g">eine</hi> Strophe oder Periode noch keine Befriedigung er-<lb/> haͤlt, es muß daher erſt eine Gegenſtrophe oder ein Schluß folgen, naͤmlich:</p><lb/> <figure type="notatedMusic"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [116/0134]
[Abbildung]
Dies kann man eine Periode nennen, beſteht aber eigentlich aus nichts mehr als
vier Silbenfuͤßen, nehmlich aus zwei langen und zwei kurzen, wie ſie darunter angege-
ben ſind — ○ — ○ Als etwas ganzes koͤnnte aber die bis hierher ausgefuͤhrte Idee nicht
gelten, weil das Gefuͤhl durch eine Strophe oder Periode noch keine Befriedigung er-
haͤlt, es muß daher erſt eine Gegenſtrophe oder ein Schluß folgen, naͤmlich:
[Abbildung]
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |