ihre Verwendung gänzlich zu verhindern. Es ist mithin jetzt möglich, nur gute und dauernd isolirt bleibende Drähte zu fabri- ciren, oder doch wenigstens nur solche zur Verwendung kommen zu lassen. Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass die unvulcani- sirte Guttapercha im feuchten Boden nicht, wie im Seewasser, nach und nach in ein weniger gut isolirendes Hydrat umge- wandelt wird. Die etwas geringere Härte und das etwas schnellere Sprödewerden der ungeschwefelten Guttapercha in freier Luft sind zwar noch bleibende Nachtheile derselben, dagegen lässt die Schwefelung die Verwendung schlechter und wasserhaltiger Masse weniger gut erkennen. Die Anwendung ungeschwefelter, gut entwässerter Guttapercha ist daher rathsamer, indem sie die Ge- fahr der Verwendung schlechter Drähte noch weiter vermindert.
3. Sind die unterirdischen Drähte gegen äussere Beschädi- gungen hinlänglich zu sichern?
Die Tiefe der Drahtlage ist auf den genannten neueren Linien durchschnittlich 2 Fuss. Diese Tiefe scheint gegen zufällige Beschädigungen aller Art schon ziemlich vollständig zu sichern. Demungeachtet erschien es vortheilhafter, bei den neueren Tele- graphen-Anlagen für Eisenbahnen etc. die Tiefe des Einlegens der Drähte bis auf 3 Fuss zu vermehren. Durch Anwendung der in England gebräuchlichen Geräthschaften für das Ausheben der Gräben für Wasserabzüge (drains) ist es möglich geworden, die Gräben in der Tiefe von 3 Fuss für denselben Preis herzu- stellen wie die früheren 11/2füssigen. Diese Tiefe sichert die Drähte nach allen bisherigen Erfahrungen nicht nur vollständig gegen zufällige Beschädigung bei Ausführung der gewöhnlichen Eisenbahnarbeiten und gegen Benagung durch Thiere, sondern entzieht sie auch gänzlich dem Zutritt der atmosphärischen Luft und beseitigt daher die Möglichkeit einer allmäligen Verharzung der Guttapercha. An solchen Orten, wo der Draht durch be- sondere Verhältnisse einer Beschädigung aus irgend welchem Grunde ausgesetzt, oder wo die Tiefe von 21/2--3 Fuss nicht zu erreichen ist, kann derselbe leicht durch Thonrinnen oder, wo es nöthig, durch eiserne Röhren gesichert werden.
Natürlich ist auch das hier Gesagte nicht so zu verstehen, als wären äussere Verletzungen absolut zu verhindern. Die Er- fahrung lehrt, dass die Arbeiten der Eisenbahnen nicht immer
ihre Verwendung gänzlich zu verhindern. Es ist mithin jetzt möglich, nur gute und dauernd isolirt bleibende Drähte zu fabri- ciren, oder doch wenigstens nur solche zur Verwendung kommen zu lassen. Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass die unvulcani- sirte Guttapercha im feuchten Boden nicht, wie im Seewasser, nach und nach in ein weniger gut isolirendes Hydrat umge- wandelt wird. Die etwas geringere Härte und das etwas schnellere Sprödewerden der ungeschwefelten Guttapercha in freier Luft sind zwar noch bleibende Nachtheile derselben, dagegen lässt die Schwefelung die Verwendung schlechter und wasserhaltiger Masse weniger gut erkennen. Die Anwendung ungeschwefelter, gut entwässerter Guttapercha ist daher rathsamer, indem sie die Ge- fahr der Verwendung schlechter Drähte noch weiter vermindert.
3. Sind die unterirdischen Drähte gegen äussere Beschädi- gungen hinlänglich zu sichern?
Die Tiefe der Drahtlage ist auf den genannten neueren Linien durchschnittlich 2 Fuss. Diese Tiefe scheint gegen zufällige Beschädigungen aller Art schon ziemlich vollständig zu sichern. Demungeachtet erschien es vortheilhafter, bei den neueren Tele- graphen-Anlagen für Eisenbahnen etc. die Tiefe des Einlegens der Drähte bis auf 3 Fuss zu vermehren. Durch Anwendung der in England gebräuchlichen Geräthschaften für das Ausheben der Gräben für Wasserabzüge (drains) ist es möglich geworden, die Gräben in der Tiefe von 3 Fuss für denselben Preis herzu- stellen wie die früheren 1½füssigen. Diese Tiefe sichert die Drähte nach allen bisherigen Erfahrungen nicht nur vollständig gegen zufällige Beschädigung bei Ausführung der gewöhnlichen Eisenbahnarbeiten und gegen Benagung durch Thiere, sondern entzieht sie auch gänzlich dem Zutritt der atmosphärischen Luft und beseitigt daher die Möglichkeit einer allmäligen Verharzung der Guttapercha. An solchen Orten, wo der Draht durch be- sondere Verhältnisse einer Beschädigung aus irgend welchem Grunde ausgesetzt, oder wo die Tiefe von 2½—3 Fuss nicht zu erreichen ist, kann derselbe leicht durch Thonrinnen oder, wo es nöthig, durch eiserne Röhren gesichert werden.
Natürlich ist auch das hier Gesagte nicht so zu verstehen, als wären äussere Verletzungen absolut zu verhindern. Die Er- fahrung lehrt, dass die Arbeiten der Eisenbahnen nicht immer
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0119"n="101"/>
ihre Verwendung gänzlich zu verhindern. Es ist mithin jetzt<lb/>
möglich, nur gute und dauernd isolirt bleibende Drähte zu fabri-<lb/>
ciren, oder doch wenigstens nur solche zur Verwendung kommen<lb/>
zu lassen. Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass die unvulcani-<lb/>
sirte Guttapercha im feuchten Boden nicht, wie im Seewasser,<lb/>
nach und nach in ein weniger gut isolirendes Hydrat umge-<lb/>
wandelt wird. Die etwas geringere Härte und das etwas schnellere<lb/>
Sprödewerden der ungeschwefelten Guttapercha in freier Luft sind<lb/>
zwar noch bleibende Nachtheile derselben, dagegen lässt die<lb/>
Schwefelung die Verwendung schlechter und wasserhaltiger Masse<lb/>
weniger gut erkennen. Die Anwendung ungeschwefelter, gut<lb/>
entwässerter Guttapercha ist daher rathsamer, indem sie die Ge-<lb/>
fahr der Verwendung schlechter Drähte noch weiter vermindert.</p><lb/><list><item>3. Sind die unterirdischen Drähte gegen äussere Beschädi-<lb/>
gungen hinlänglich zu sichern?</item></list><lb/><p>Die Tiefe der Drahtlage ist auf den genannten neueren Linien<lb/>
durchschnittlich 2 Fuss. Diese Tiefe scheint gegen zufällige<lb/>
Beschädigungen aller Art schon ziemlich vollständig zu sichern.<lb/>
Demungeachtet erschien es vortheilhafter, bei den neueren Tele-<lb/>
graphen-Anlagen für Eisenbahnen etc. die Tiefe des Einlegens<lb/>
der Drähte bis auf 3 Fuss zu vermehren. Durch Anwendung<lb/>
der in England gebräuchlichen Geräthschaften für das Ausheben<lb/>
der Gräben für Wasserabzüge (drains) ist es möglich geworden,<lb/>
die Gräben in der Tiefe von 3 Fuss für denselben Preis herzu-<lb/>
stellen wie die früheren 1½füssigen. Diese Tiefe sichert die<lb/>
Drähte nach allen bisherigen Erfahrungen nicht nur vollständig<lb/>
gegen zufällige Beschädigung bei Ausführung der gewöhnlichen<lb/>
Eisenbahnarbeiten und gegen Benagung durch Thiere, sondern<lb/>
entzieht sie auch gänzlich dem Zutritt der atmosphärischen Luft<lb/>
und beseitigt daher die Möglichkeit einer allmäligen Verharzung<lb/>
der Guttapercha. An solchen Orten, wo der Draht durch be-<lb/>
sondere Verhältnisse einer Beschädigung aus irgend welchem<lb/>
Grunde ausgesetzt, oder wo die Tiefe von 2½—3 Fuss nicht zu<lb/>
erreichen ist, kann derselbe leicht durch Thonrinnen oder, wo<lb/>
es nöthig, durch eiserne Röhren gesichert werden.</p><lb/><p>Natürlich ist auch das hier Gesagte nicht so zu verstehen,<lb/>
als wären äussere Verletzungen absolut zu verhindern. Die Er-<lb/>
fahrung lehrt, dass die Arbeiten der Eisenbahnen nicht immer<lb/></p></div></body></text></TEI>
[101/0119]
ihre Verwendung gänzlich zu verhindern. Es ist mithin jetzt
möglich, nur gute und dauernd isolirt bleibende Drähte zu fabri-
ciren, oder doch wenigstens nur solche zur Verwendung kommen
zu lassen. Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass die unvulcani-
sirte Guttapercha im feuchten Boden nicht, wie im Seewasser,
nach und nach in ein weniger gut isolirendes Hydrat umge-
wandelt wird. Die etwas geringere Härte und das etwas schnellere
Sprödewerden der ungeschwefelten Guttapercha in freier Luft sind
zwar noch bleibende Nachtheile derselben, dagegen lässt die
Schwefelung die Verwendung schlechter und wasserhaltiger Masse
weniger gut erkennen. Die Anwendung ungeschwefelter, gut
entwässerter Guttapercha ist daher rathsamer, indem sie die Ge-
fahr der Verwendung schlechter Drähte noch weiter vermindert.
3. Sind die unterirdischen Drähte gegen äussere Beschädi-
gungen hinlänglich zu sichern?
Die Tiefe der Drahtlage ist auf den genannten neueren Linien
durchschnittlich 2 Fuss. Diese Tiefe scheint gegen zufällige
Beschädigungen aller Art schon ziemlich vollständig zu sichern.
Demungeachtet erschien es vortheilhafter, bei den neueren Tele-
graphen-Anlagen für Eisenbahnen etc. die Tiefe des Einlegens
der Drähte bis auf 3 Fuss zu vermehren. Durch Anwendung
der in England gebräuchlichen Geräthschaften für das Ausheben
der Gräben für Wasserabzüge (drains) ist es möglich geworden,
die Gräben in der Tiefe von 3 Fuss für denselben Preis herzu-
stellen wie die früheren 1½füssigen. Diese Tiefe sichert die
Drähte nach allen bisherigen Erfahrungen nicht nur vollständig
gegen zufällige Beschädigung bei Ausführung der gewöhnlichen
Eisenbahnarbeiten und gegen Benagung durch Thiere, sondern
entzieht sie auch gänzlich dem Zutritt der atmosphärischen Luft
und beseitigt daher die Möglichkeit einer allmäligen Verharzung
der Guttapercha. An solchen Orten, wo der Draht durch be-
sondere Verhältnisse einer Beschädigung aus irgend welchem
Grunde ausgesetzt, oder wo die Tiefe von 2½—3 Fuss nicht zu
erreichen ist, kann derselbe leicht durch Thonrinnen oder, wo
es nöthig, durch eiserne Röhren gesichert werden.
Natürlich ist auch das hier Gesagte nicht so zu verstehen,
als wären äussere Verletzungen absolut zu verhindern. Die Er-
fahrung lehrt, dass die Arbeiten der Eisenbahnen nicht immer
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Siemens, Werner von: Gesammelte Abhandlungen und Vorträge. Berlin, 1881, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/siemens_abhandlungen_1881/119>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.