Ernst, George: Das Training des Trabers. Wien, 1883.gegenüber dem Abrichter und dessen Hilfen, Der gewandte Gurtenführer muss aber, Der Peitschenführer hat nachstehende 1. nahe an der Bandgurte, gegen einen 2. muss derselbe, je nach dem Gange gegenüber dem Abrichter und dessen Hilfen, Der gewandte Gurtenführer muss aber, Der Peitschenführer hat nachstehende 1. nahe an der Bandgurte, gegen einen 2. muss derselbe, je nach dem Gange <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0048" n="32"/> gegenüber dem Abrichter und dessen Hilfen,<lb/> die kräftigeren aber bei der Widersetzlich-<lb/> keit des Pferdes angewendet, um es für<lb/> seinen Ungehorsam zu strafen und um ihm<lb/> auch bei dieser Gelegenheit die Uebermacht<lb/> des Menschen zu zeigen und ihm Respect<lb/> vor demselben einzuflössen. Jedoch darf<lb/> auch bei den Gurtenstrafen die Hand nicht<lb/> gespannt, sondern sie muss, weich bleibend,<lb/> ihre Strafe vollführen.</p><lb/> <p>Der gewandte Gurtenführer muss aber,<lb/> sollen seine Hilfen sowohl wie die Strafen<lb/> die richtigen Wirkungen auf das abzu-<lb/> richtende Pferd äussern, von einem ge-<lb/> schickten Peitschenführer, der unter des Er-<lb/> steren Anordnungen steht, unterstützt werden.</p><lb/> <p>Der Peitschenführer hat nachstehende<lb/> Regeln zu befolgen. Er soll sich nämlich:</p><lb/> <p>1. nahe an der Bandgurte, gegen einen<lb/> halben Fuss von ihr, in der Nähe des Gurten-<lb/> führers aufhalten, wodurch das Pferd auf<lb/> der weiten Kreislinie zu gehen, mit am<lb/> leichtesten veranlasst wird;</p><lb/> <p>2. muss derselbe, je nach dem Gange<lb/> des Pferdes, taktmässig, kurz und schnell<lb/> auftreten, weil es sich in seinem Gange<lb/> immer nach dem Gange des Peitschen-<lb/> führers richtet;</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [32/0048]
gegenüber dem Abrichter und dessen Hilfen,
die kräftigeren aber bei der Widersetzlich-
keit des Pferdes angewendet, um es für
seinen Ungehorsam zu strafen und um ihm
auch bei dieser Gelegenheit die Uebermacht
des Menschen zu zeigen und ihm Respect
vor demselben einzuflössen. Jedoch darf
auch bei den Gurtenstrafen die Hand nicht
gespannt, sondern sie muss, weich bleibend,
ihre Strafe vollführen.
Der gewandte Gurtenführer muss aber,
sollen seine Hilfen sowohl wie die Strafen
die richtigen Wirkungen auf das abzu-
richtende Pferd äussern, von einem ge-
schickten Peitschenführer, der unter des Er-
steren Anordnungen steht, unterstützt werden.
Der Peitschenführer hat nachstehende
Regeln zu befolgen. Er soll sich nämlich:
1. nahe an der Bandgurte, gegen einen
halben Fuss von ihr, in der Nähe des Gurten-
führers aufhalten, wodurch das Pferd auf
der weiten Kreislinie zu gehen, mit am
leichtesten veranlasst wird;
2. muss derselbe, je nach dem Gange
des Pferdes, taktmässig, kurz und schnell
auftreten, weil es sich in seinem Gange
immer nach dem Gange des Peitschen-
führers richtet;
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