eine Entwicklung, die seine subjektive und seine objektive Bedeutung als ihre Stadien enthält.
Das prinzipiell Entscheidende ist hier dies. Was wir die dem Subjekte gegenüberstehende Objektivität in dem Sinne nennen, dass jenes durch sie zu einem bestimmten Urteil, Anerkennung, Gefühl innerlich bewogen wird und von ihr in diesen inneren Bethätigungen abhängig ist -- das braucht keineswegs der reale Gegenstand selbst zu sein, auf den jene subjektiven Vorgänge sich beziehen und der ihr logisches Objekt ist. Es können vielmehr zwischen dem Subjekt und dem Objekt Beziehungen bestehen, die von dem ersteren als Ver- pflichtungen und Forderungen bestimmter Vorstellungen und Gefühle genau so unverrückbar und unabdinglich empfunden werden wie die Sinneseindrücke, die ihm von dem Objekt kommen. Während diese aber, wenn auch im weiteren Sinne als subjektiv zu bezeichnen, doch auf Rechnung des Objekts selbst geschrieben werden -- indem einerseits gewisse Bewegungen des Objekts selbst sie hervorrufen, und sie andrer- seits auf dieses als seine Eigenschaften projiziert werden -- stehen jene anderen Vorstellungen ganz ausserhalb des Objekts und bedeuten aus- schliesslich Bewegungen im Subjekt; in diesem indes treten sie mit allen Kennzeichen der Objektivität auf. Wir suchen ihre Quellen nicht innerhalb der Grenzen des Ich, sondern indem wir sie in uns lebendig machen, scheinen wir nur einen Anspruch der begrifflichen, religiösen, ästhetischen, moralischen Ordnung der Dinge anzuerkennen. Die Be- deutung irgend eines körperhaften Symbols, uns zu religiösen Gefühlen zu erregen; die sittliche Forderung einer bestimmten Lebenslage, sie zu revolutionieren oder bestehen zu lassen, sie weiterzuentwickeln oder zurückzubilden; die pflichtartige Empfindung, grossen Ereignissen gegen- über nicht gleichgültig zu bleiben, sondern unsere Innerlichkeit auf sie reagieren zu lassen; das Recht des Anschaulichen, nicht einfach hin- genommen, sondern in die Zusammenhänge ästhetischer Würdigung eingestellt zu werden -- alles dies sind Vorstellungen, die zwar aus- schliesslich innerhalb des Ich realisiert werden, ohne in den Objekten selbst ein Gegenbild oder sachlichen Ansatzpunkt zu finden, die aber, als Ansprüche, in dem Ich so wenig unterzubringen sind, wie in den Gegenständen, die sie betreffen. So empfinden wir die als Gerechtig- keit bezeichneten Ansprüche als objektiv gültige, ohne dass diese Art der Gültigkeit doch aus den sachlichen Verhältnissen, die sie betreffen, abzuleiten wäre; die soziale Gesamtheit mag der historische Träger oder Vollstrecker solcher Ansprüche sein, aber ihre inhaltliche Be- deutung erhebt sich über diese zufälligen Anknüpfungen; es ist uns innerlich notwendig, die Lebenslagen ihnen gemäss zu gestalten -- eine
eine Entwicklung, die seine subjektive und seine objektive Bedeutung als ihre Stadien enthält.
Das prinzipiell Entscheidende ist hier dies. Was wir die dem Subjekte gegenüberstehende Objektivität in dem Sinne nennen, daſs jenes durch sie zu einem bestimmten Urteil, Anerkennung, Gefühl innerlich bewogen wird und von ihr in diesen inneren Bethätigungen abhängig ist — das braucht keineswegs der reale Gegenstand selbst zu sein, auf den jene subjektiven Vorgänge sich beziehen und der ihr logisches Objekt ist. Es können vielmehr zwischen dem Subjekt und dem Objekt Beziehungen bestehen, die von dem ersteren als Ver- pflichtungen und Forderungen bestimmter Vorstellungen und Gefühle genau so unverrückbar und unabdinglich empfunden werden wie die Sinneseindrücke, die ihm von dem Objekt kommen. Während diese aber, wenn auch im weiteren Sinne als subjektiv zu bezeichnen, doch auf Rechnung des Objekts selbst geschrieben werden — indem einerseits gewisse Bewegungen des Objekts selbst sie hervorrufen, und sie andrer- seits auf dieses als seine Eigenschaften projiziert werden — stehen jene anderen Vorstellungen ganz auſserhalb des Objekts und bedeuten aus- schlieſslich Bewegungen im Subjekt; in diesem indes treten sie mit allen Kennzeichen der Objektivität auf. Wir suchen ihre Quellen nicht innerhalb der Grenzen des Ich, sondern indem wir sie in uns lebendig machen, scheinen wir nur einen Anspruch der begrifflichen, religiösen, ästhetischen, moralischen Ordnung der Dinge anzuerkennen. Die Be- deutung irgend eines körperhaften Symbols, uns zu religiösen Gefühlen zu erregen; die sittliche Forderung einer bestimmten Lebenslage, sie zu revolutionieren oder bestehen zu lassen, sie weiterzuentwickeln oder zurückzubilden; die pflichtartige Empfindung, groſsen Ereignissen gegen- über nicht gleichgültig zu bleiben, sondern unsere Innerlichkeit auf sie reagieren zu lassen; das Recht des Anschaulichen, nicht einfach hin- genommen, sondern in die Zusammenhänge ästhetischer Würdigung eingestellt zu werden — alles dies sind Vorstellungen, die zwar aus- schlieſslich innerhalb des Ich realisiert werden, ohne in den Objekten selbst ein Gegenbild oder sachlichen Ansatzpunkt zu finden, die aber, als Ansprüche, in dem Ich so wenig unterzubringen sind, wie in den Gegenständen, die sie betreffen. So empfinden wir die als Gerechtig- keit bezeichneten Ansprüche als objektiv gültige, ohne daſs diese Art der Gültigkeit doch aus den sachlichen Verhältnissen, die sie betreffen, abzuleiten wäre; die soziale Gesamtheit mag der historische Träger oder Vollstrecker solcher Ansprüche sein, aber ihre inhaltliche Be- deutung erhebt sich über diese zufälligen Anknüpfungen; es ist uns innerlich notwendig, die Lebenslagen ihnen gemäſs zu gestalten — eine
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eine Entwicklung, die seine subjektive und seine objektive Bedeutung
als ihre Stadien enthält.
Das prinzipiell Entscheidende ist hier dies. Was wir die dem
Subjekte gegenüberstehende Objektivität in dem Sinne nennen, daſs
jenes durch sie zu einem bestimmten Urteil, Anerkennung, Gefühl
innerlich bewogen wird und von ihr in diesen inneren Bethätigungen
abhängig ist — das braucht keineswegs der reale Gegenstand selbst
zu sein, auf den jene subjektiven Vorgänge sich beziehen und der
ihr logisches Objekt ist. Es können vielmehr zwischen dem Subjekt
und dem Objekt Beziehungen bestehen, die von dem ersteren als Ver-
pflichtungen und Forderungen bestimmter Vorstellungen und Gefühle
genau so unverrückbar und unabdinglich empfunden werden wie die
Sinneseindrücke, die ihm von dem Objekt kommen. Während diese aber,
wenn auch im weiteren Sinne als subjektiv zu bezeichnen, doch auf
Rechnung des Objekts selbst geschrieben werden — indem einerseits
gewisse Bewegungen des Objekts selbst sie hervorrufen, und sie andrer-
seits auf dieses als seine Eigenschaften projiziert werden — stehen jene
anderen Vorstellungen ganz auſserhalb des Objekts und bedeuten aus-
schlieſslich Bewegungen im Subjekt; in diesem indes treten sie mit
allen Kennzeichen der Objektivität auf. Wir suchen ihre Quellen nicht
innerhalb der Grenzen des Ich, sondern indem wir sie in uns lebendig
machen, scheinen wir nur einen Anspruch der begrifflichen, religiösen,
ästhetischen, moralischen Ordnung der Dinge anzuerkennen. Die Be-
deutung irgend eines körperhaften Symbols, uns zu religiösen Gefühlen
zu erregen; die sittliche Forderung einer bestimmten Lebenslage, sie
zu revolutionieren oder bestehen zu lassen, sie weiterzuentwickeln oder
zurückzubilden; die pflichtartige Empfindung, groſsen Ereignissen gegen-
über nicht gleichgültig zu bleiben, sondern unsere Innerlichkeit auf sie
reagieren zu lassen; das Recht des Anschaulichen, nicht einfach hin-
genommen, sondern in die Zusammenhänge ästhetischer Würdigung
eingestellt zu werden — alles dies sind Vorstellungen, die zwar aus-
schlieſslich innerhalb des Ich realisiert werden, ohne in den Objekten
selbst ein Gegenbild oder sachlichen Ansatzpunkt zu finden, die aber,
als Ansprüche, in dem Ich so wenig unterzubringen sind, wie in den
Gegenständen, die sie betreffen. So empfinden wir die als Gerechtig-
keit bezeichneten Ansprüche als objektiv gültige, ohne daſs diese Art
der Gültigkeit doch aus den sachlichen Verhältnissen, die sie betreffen,
abzuleiten wäre; die soziale Gesamtheit mag der historische Träger
oder Vollstrecker solcher Ansprüche sein, aber ihre inhaltliche Be-
deutung erhebt sich über diese zufälligen Anknüpfungen; es ist uns
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Simmel, Georg: Philosophie des Geldes. Leipzig, 1900, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/simmel_geld_1900/33>, abgerufen am 21.11.2024.
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