des Güldenen Vliesses, ein unrechtmäßiger Besitzer derselben, d. 12. Jun. 1568. mit dem Grafen von Egmond in der Niederländischen Unruhe enthauptet worden; ferner 52. Abteyen und nicht wenig Baronien und Herrschafften. Auch ist die Stadt Lüttich mit Gewalt von ihren Bischöffen zum Gehorsam gebracht worden.
21. Der Bischoff zu Oßnabrück.
Sind Se. Churfürstl. Durchlauchtigkeit zu Cölln, darzu erwählet 1728. d. 4. Nov.
* Siehe oben die II. Abtheil. des I. Cap. No. 3. und 5.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Dieses Hoch-Stifft hat Kayser Carl der Grosse aufgerichtet, als er zu Bekehrung der überwundenen Sachsen um das Jahr 772. eine Kirche allhier dem H. Petro und den Märtyrern Crispino und Crispiniano zu Ehren erbauet.
§. 2. Es gehöret zu diesem Bistum die Grafschafft Holte, welche den Grafen dieses Namens mit Gewalt der Waffen, als unruhigen Nachbarn, vom Bischoffe Philippo, gebohrnen Grasen von Katzenellnbogen, abgenommen worden.
§. 3. Im Münsterischen Friedens-Schluffe ist dieses Hoch-Stiffts halber die Einrichtung gemacht worden, daß wechselsweise ein Bischoff aus den Römisch-Catholischen und Protestantischen erwählet, letztere aber allezeit aus dem Durchlauchtigsten Hause Braunschweig-Lüneburg genommen werden solle, iedoch, daß wenn ein Protestantischer Bischoff regieret, die Catholischen
des Güldenen Vliesses, ein unrechtmäßiger Besitzer derselben, d. 12. Jun. 1568. mit dem Grafen von Egmond in der Niederländischen Unruhe enthauptet worden; ferner 52. Abteyen und nicht wenig Baronien und Herrschafften. Auch ist die Stadt Lüttich mit Gewalt von ihren Bischöffen zum Gehorsam gebracht worden.
21. Der Bischoff zu Oßnabrück.
Sind Se. Churfürstl. Durchlauchtigkeit zu Cölln, darzu erwählet 1728. d. 4. Nov.
* Siehe oben die II. Abtheil. des I. Cap. No. 3. und 5.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Dieses Hoch-Stifft hat Kayser Carl der Grosse aufgerichtet, als er zu Bekehrung der überwundenen Sachsen um das Jahr 772. eine Kirche allhier dem H. Petro und den Märtyrern Crispino und Crispiniano zu Ehren erbauet.
§. 2. Es gehöret zu diesem Bistum die Grafschafft Holte, welche den Grafen dieses Namens mit Gewalt der Waffen, als unruhigen Nachbarn, vom Bischoffe Philippo, gebohrnen Grasen von Katzenellnbogen, abgenommen worden.
§. 3. Im Münsterischen Friedens-Schluffe ist dieses Hoch-Stiffts halber die Einrichtung gemacht worden, daß wechselsweise ein Bischoff aus den Römisch-Catholischen und Protestantischen erwählet, letztere aber allezeit aus dem Durchlauchtigsten Hause Braunschweig-Lüneburg genommen werden solle, iedoch, daß wenn ein Protestantischer Bischoff regieret, die Catholischen
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0107"n="87"/>
des Güldenen Vliesses, ein unrechtmäßiger Besitzer derselben, d. 12. Jun. 1568. mit dem Grafen von Egmond in der Niederländischen Unruhe enthauptet worden; ferner 52. Abteyen und nicht wenig Baronien und Herrschafften. Auch ist die Stadt Lüttich mit Gewalt von ihren Bischöffen zum Gehorsam gebracht worden.</p><p>21. Der Bischoff zu Oßnabrück.</p><p>Sind Se. Churfürstl. Durchlauchtigkeit zu Cölln, darzu erwählet 1728. d. 4. Nov.</p><p>* Siehe oben die II. Abtheil. des I. Cap. No. 3. und 5.</p><p>Historische Anmerckungen.</p><p>§. 1. Dieses Hoch-Stifft hat Kayser Carl der Grosse aufgerichtet, als er zu Bekehrung der überwundenen Sachsen um das Jahr 772. eine Kirche allhier dem H. Petro und den Märtyrern Crispino und Crispiniano zu Ehren erbauet.</p><p>§. 2. Es gehöret zu diesem Bistum die Grafschafft Holte, welche den Grafen dieses Namens mit Gewalt der Waffen, als unruhigen Nachbarn, vom Bischoffe Philippo, gebohrnen Grasen von Katzenellnbogen, abgenommen worden.</p><p>§. 3. Im Münsterischen Friedens-Schluffe ist dieses Hoch-Stiffts halber die Einrichtung gemacht worden, daß wechselsweise ein Bischoff aus den Römisch-Catholischen und Protestantischen erwählet, letztere aber allezeit aus dem Durchlauchtigsten Hause Braunschweig-Lüneburg genommen werden solle, iedoch, daß wenn ein Protestantischer Bischoff regieret, die Catholischen
</p></div></body></text></TEI>
[87/0107]
des Güldenen Vliesses, ein unrechtmäßiger Besitzer derselben, d. 12. Jun. 1568. mit dem Grafen von Egmond in der Niederländischen Unruhe enthauptet worden; ferner 52. Abteyen und nicht wenig Baronien und Herrschafften. Auch ist die Stadt Lüttich mit Gewalt von ihren Bischöffen zum Gehorsam gebracht worden.
21. Der Bischoff zu Oßnabrück.
Sind Se. Churfürstl. Durchlauchtigkeit zu Cölln, darzu erwählet 1728. d. 4. Nov.
* Siehe oben die II. Abtheil. des I. Cap. No. 3. und 5.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Dieses Hoch-Stifft hat Kayser Carl der Grosse aufgerichtet, als er zu Bekehrung der überwundenen Sachsen um das Jahr 772. eine Kirche allhier dem H. Petro und den Märtyrern Crispino und Crispiniano zu Ehren erbauet.
§. 2. Es gehöret zu diesem Bistum die Grafschafft Holte, welche den Grafen dieses Namens mit Gewalt der Waffen, als unruhigen Nachbarn, vom Bischoffe Philippo, gebohrnen Grasen von Katzenellnbogen, abgenommen worden.
§. 3. Im Münsterischen Friedens-Schluffe ist dieses Hoch-Stiffts halber die Einrichtung gemacht worden, daß wechselsweise ein Bischoff aus den Römisch-Catholischen und Protestantischen erwählet, letztere aber allezeit aus dem Durchlauchtigsten Hause Braunschweig-Lüneburg genommen werden solle, iedoch, daß wenn ein Protestantischer Bischoff regieret, die Catholischen
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/107>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.