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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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stein zu Lehn gereichet; als aber König Gustavus Adolphus aus Schweden im Jahr 1630. auf Teutschem Boden ausstieg, änderte sich ihr Schicksal, denn dieser Held setzte beyde vertriebene Hertzoge wieder ein, welche ihm dagegen Witzmar eingeräumet. Der jüngste von ihnen, Hertzog Johannes Albertus II. zu Güstrow, starb d. 23. Apr. 1636. vor Ausgang des dreyßigjährigen Krieges; und ob er sich schon zur Reformirten Religion begeben, bewogen ihn doch die Land-Stände im Jahr 1621. sich zu verbinden, daß er im Lande in Religions-Sachen nichts ändern solte. Sein eintziger hinterlassener Sohn von der dritten Gemahlin Eleonora Maria, Christiani Fürstens zu Anhalt-Bernburg Tochter, war Hertzog Gustaphus Adolphus zu Güstrow, geb. 1633. d. 26. Febr. der in der Lutherischen Religion von seinem Vetter dem Hertzoge Adolpho Friderico I. zu Schwerin auferzogen, und Anfangs zur Verwaltung des Stiffts Natzeburg erkohren worden, dessen sich aber im Westphälischen Frieden gegen zwey im Magdeburgischen und Halberstädtischen Dom-Capitul erhaltene Stellen begeben, dagegen sowol das Bistum Ratzeburg als das Bistum Schwerin secularisiret, und als Fürstenthümer mit Sitz und Stimme auf dem Reichs-Tage Adolpho Friderico I. zu Schwerin übergeben worden. Dieser Herr hatte sich erstlich mit Grafens Ennonis zu Ost-Frießland Tochter, Anna Maria, vermählet und mit selbiger 4. Printzen und so viel Printzeßinnen gezeuget. Jene waren: Christianus Ludovicus, vermöge des väterlichen Testaments de An. 1633. nach abermals bestätigtem Primogenitur-Rechte im Hause Mecklenburg, Hertzog zu Schwerin, der, da er in das von seinem Vater dessen Kindern der andern Ehe im Jahr 1654. zum Besten gemachte Testament nicht willigen wollte, mit selbigen in grosse Uneinig-

stein zu Lehn gereichet; als aber König Gustavus Adolphus aus Schweden im Jahr 1630. auf Teutschem Boden ausstieg, änderte sich ihr Schicksal, denn dieser Held setzte beyde vertriebene Hertzoge wieder ein, welche ihm dagegen Witzmar eingeräumet. Der jüngste von ihnen, Hertzog Johannes Albertus II. zu Güstrow, starb d. 23. Apr. 1636. vor Ausgang des dreyßigjährigen Krieges; und ob er sich schon zur Reformirten Religion begeben, bewogen ihn doch die Land-Stände im Jahr 1621. sich zu verbinden, daß er im Lande in Religions-Sachen nichts ändern solte. Sein eintziger hinterlassener Sohn von der dritten Gemahlin Eleonora Maria, Christiani Fürstens zu Anhalt-Bernburg Tochter, war Hertzog Gustaphus Adolphus zu Güstrow, geb. 1633. d. 26. Febr. der in der Lutherischen Religion von seinem Vetter dem Hertzoge Adolpho Friderico I. zu Schwerin auferzogen, und Anfangs zur Verwaltung des Stiffts Natzeburg erkohren worden, dessen sich aber im Westphälischen Frieden gegen zwey im Magdeburgischen und Halberstädtischen Dom-Capitul erhaltene Stellen begeben, dagegen sowol das Bistum Ratzeburg als das Bistum Schwerin secularisiret, und als Fürstenthümer mit Sitz und Stimme auf dem Reichs-Tage Adolpho Friderico I. zu Schwerin übergeben worden. Dieser Herr hatte sich erstlich mit Grafens Ennonis zu Ost-Frießland Tochter, Anna Maria, vermählet und mit selbiger 4. Printzen und so viel Printzeßinnen gezeuget. Jene waren: Christianus Ludovicus, vermöge des väterlichen Testaments de An. 1633. nach abermals bestätigtem Primogenitur-Rechte im Hause Mecklenburg, Hertzog zu Schwerin, der, da er in das von seinem Vater dessen Kindern der andern Ehe im Jahr 1654. zum Besten gemachte Testament nicht willigen wollte, mit selbigen in grosse Uneinig-

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stein zu Lehn gereichet; als aber König Gustavus Adolphus aus Schweden im Jahr                      1630. auf Teutschem Boden ausstieg, änderte sich ihr Schicksal, denn dieser Held                      setzte beyde vertriebene Hertzoge wieder ein, welche ihm dagegen Witzmar                      eingeräumet. Der jüngste von ihnen, Hertzog Johannes Albertus II. zu Güstrow,                      starb d. 23. Apr. 1636. vor Ausgang des dreyßigjährigen Krieges; und ob er sich                      schon zur Reformirten Religion begeben, bewogen ihn doch die Land-Stände im Jahr                      1621. sich zu verbinden, daß er im Lande in Religions-Sachen nichts ändern                      solte. Sein eintziger hinterlassener Sohn von der dritten Gemahlin Eleonora                      Maria, Christiani Fürstens zu Anhalt-Bernburg Tochter, war Hertzog Gustaphus                      Adolphus zu Güstrow, geb. 1633. d. 26. Febr. der in der Lutherischen Religion                      von seinem Vetter dem Hertzoge Adolpho Friderico I. zu Schwerin auferzogen, und                      Anfangs zur Verwaltung des Stiffts Natzeburg erkohren worden, dessen sich aber                      im Westphälischen Frieden gegen zwey im Magdeburgischen und Halberstädtischen                      Dom-Capitul erhaltene Stellen begeben, dagegen sowol das Bistum Ratzeburg als                      das Bistum Schwerin secularisiret, und als Fürstenthümer mit Sitz und Stimme auf                      dem Reichs-Tage Adolpho Friderico I. zu Schwerin übergeben worden. Dieser Herr                      hatte sich erstlich mit Grafens Ennonis zu Ost-Frießland Tochter, Anna Maria,                      vermählet und mit selbiger 4. Printzen und so viel Printzeßinnen gezeuget. Jene                      waren: Christianus Ludovicus, vermöge des väterlichen Testaments de An. 1633.                      nach abermals bestätigtem Primogenitur-Rechte im Hause Mecklenburg, Hertzog zu                      Schwerin, der, da er in das von seinem Vater dessen Kindern der andern Ehe im                      Jahr 1654. zum Besten gemachte Testament nicht willigen wollte, mit selbigen in                      grosse Uneinig-
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[169/0189] stein zu Lehn gereichet; als aber König Gustavus Adolphus aus Schweden im Jahr 1630. auf Teutschem Boden ausstieg, änderte sich ihr Schicksal, denn dieser Held setzte beyde vertriebene Hertzoge wieder ein, welche ihm dagegen Witzmar eingeräumet. Der jüngste von ihnen, Hertzog Johannes Albertus II. zu Güstrow, starb d. 23. Apr. 1636. vor Ausgang des dreyßigjährigen Krieges; und ob er sich schon zur Reformirten Religion begeben, bewogen ihn doch die Land-Stände im Jahr 1621. sich zu verbinden, daß er im Lande in Religions-Sachen nichts ändern solte. Sein eintziger hinterlassener Sohn von der dritten Gemahlin Eleonora Maria, Christiani Fürstens zu Anhalt-Bernburg Tochter, war Hertzog Gustaphus Adolphus zu Güstrow, geb. 1633. d. 26. Febr. der in der Lutherischen Religion von seinem Vetter dem Hertzoge Adolpho Friderico I. zu Schwerin auferzogen, und Anfangs zur Verwaltung des Stiffts Natzeburg erkohren worden, dessen sich aber im Westphälischen Frieden gegen zwey im Magdeburgischen und Halberstädtischen Dom-Capitul erhaltene Stellen begeben, dagegen sowol das Bistum Ratzeburg als das Bistum Schwerin secularisiret, und als Fürstenthümer mit Sitz und Stimme auf dem Reichs-Tage Adolpho Friderico I. zu Schwerin übergeben worden. Dieser Herr hatte sich erstlich mit Grafens Ennonis zu Ost-Frießland Tochter, Anna Maria, vermählet und mit selbiger 4. Printzen und so viel Printzeßinnen gezeuget. Jene waren: Christianus Ludovicus, vermöge des väterlichen Testaments de An. 1633. nach abermals bestätigtem Primogenitur-Rechte im Hause Mecklenburg, Hertzog zu Schwerin, der, da er in das von seinem Vater dessen Kindern der andern Ehe im Jahr 1654. zum Besten gemachte Testament nicht willigen wollte, mit selbigen in grosse Uneinig-

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 169. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/189>, abgerufen am 27.11.2024.