den Kayserlichen General Lamboy zu Grevenberg im Jülicher Lande. Nachdem nun Teutschland wieder auf einige Zeit in Ruhe gebracht worden, vermählte sich dieser Herr im Jahr 1653. d. 7. Jun. an Hertzogs Augusti zu Braunschweig Tochter, Claram Augustam, und wurde hernach im Jahr 1670. bey allgemeiner Reichs-Verfassung zu einem General-Feld-Zeugmeister auch Generalen über die Infanterie vom H. R. Reiche bestellt, gesegnete aber dieses Zeitliche d. 24. Mart. 1682. und hinterließ von 8. Printzen nur 3. am Leben:
Fridericum Augustum, gebohren 1654. 12. Mart. nach ihm regierender Hertzog zu Würtemberg-Neustadt, der als Obrist-Wachst-Meister unter den Lüneburgischen Trouppen in dem Treffen der Alliirten und Frantzofen bey Ensisheim d. 24. Sept. 1674. einen unsterblichen Namen erworben auch 1675. der Belagerung Trier und dem Treffen bey der Contzer-Brücken rühmlichst beygewohnet, und nach dem Nimägischen Friedens-Schlusse sich an die letzte Gräfin von Eberstein, Albertinam Sophiam, vermählet, selbige aber d. 6. Aug. 1716. nur mit drey Printzeßinnen als Wittib verlassen.
Ferdinandum Wilhelmum, gebohren 1659. 12. Sept. den seiner Vorfahren angebohrne Helden-Muth in dem sieghafften Treffen bey der Contzer-Brücke wider den Marechall de Crequy, ingleichen in der Eroberung von Trier 1675. zuerst bekandt gemacht, hernach der König von Dänemarck noch im Dec. selbigen Jahres im Lager vor Wißmar zum General - Adjutanten angenommen. In folgendem Jahre verrichtete er die Campagne in Schonen, erhielt bey dem Königl. Leib-Regiment zu Fuß die Obrist - Lieutenant - endlich im Jahr 1682. die
den Kayserlichen General Lamboy zu Grevenberg im Jülicher Lande. Nachdem nun Teutschland wieder auf einige Zeit in Ruhe gebracht worden, vermählte sich dieser Herr im Jahr 1653. d. 7. Jun. an Hertzogs Augusti zu Braunschweig Tochter, Claram Augustam, und wurde hernach im Jahr 1670. bey allgemeiner Reichs-Verfassung zu einem General-Feld-Zeugmeister auch Generalen über die Infanterie vom H. R. Reiche bestellt, gesegnete aber dieses Zeitliche d. 24. Mart. 1682. und hinterließ von 8. Printzen nur 3. am Leben:
Fridericum Augustum, gebohren 1654. 12. Mart. nach ihm regierender Hertzog zu Würtemberg-Neustadt, der als Obrist-Wachst-Meister unter den Lüneburgischen Trouppen in dem Treffen der Alliirten und Frantzofen bey Ensisheim d. 24. Sept. 1674. einen unsterblichen Namen erworben auch 1675. der Belagerung Trier und dem Treffen bey der Contzer-Brücken rühmlichst beygewohnet, und nach dem Nimägischen Friedens-Schlusse sich an die letzte Gräfin von Eberstein, Albertinam Sophiam, vermählet, selbige aber d. 6. Aug. 1716. nur mit drey Printzeßinnen als Wittib verlassen.
Ferdinandum Wilhelmum, gebohren 1659. 12. Sept. den seiner Vorfahren angebohrne Helden-Muth in dem sieghafften Treffen bey der Contzer-Brücke wider den Marechall de Crequy, ingleichen in der Eroberung von Trier 1675. zuerst bekandt gemacht, hernach der König von Dänemarck noch im Dec. selbigen Jahres im Lager vor Wißmar zum General - Adjutanten angenommen. In folgendem Jahre verrichtete er die Campagne in Schonen, erhielt bey dem Königl. Leib-Regiment zu Fuß die Obrist - Lieutenant - endlich im Jahr 1682. die
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0219"n="199"/>
den Kayserlichen General Lamboy zu Grevenberg im Jülicher Lande. Nachdem nun Teutschland wieder auf einige Zeit in Ruhe gebracht worden, vermählte sich dieser Herr im Jahr 1653. d. 7. Jun. an Hertzogs Augusti zu Braunschweig Tochter, Claram Augustam, und wurde hernach im Jahr 1670. bey allgemeiner Reichs-Verfassung zu einem General-Feld-Zeugmeister auch Generalen über die Infanterie vom H. R. Reiche bestellt, gesegnete aber dieses Zeitliche d. 24. Mart. 1682. und hinterließ von 8. Printzen nur 3. am Leben:</p><p>Fridericum Augustum, gebohren 1654. 12. Mart. nach ihm regierender Hertzog zu Würtemberg-Neustadt, der als Obrist-Wachst-Meister unter den Lüneburgischen Trouppen in dem Treffen der Alliirten und Frantzofen bey Ensisheim d. 24. Sept. 1674. einen unsterblichen Namen erworben auch 1675. der Belagerung Trier und dem Treffen bey der Contzer-Brücken rühmlichst beygewohnet, und nach dem Nimägischen Friedens-Schlusse sich an die letzte Gräfin von Eberstein, Albertinam Sophiam, vermählet, selbige aber d. 6. Aug. 1716. nur mit drey Printzeßinnen als Wittib verlassen.</p><p>Ferdinandum Wilhelmum, gebohren 1659. 12. Sept. den seiner Vorfahren angebohrne Helden-Muth in dem sieghafften Treffen bey der Contzer-Brücke wider den Marechall de Crequy, ingleichen in der Eroberung von Trier 1675. zuerst bekandt gemacht, hernach der König von Dänemarck noch im Dec. selbigen Jahres im Lager vor Wißmar zum General - Adjutanten angenommen. In folgendem Jahre verrichtete er die Campagne in Schonen, erhielt bey dem Königl. Leib-Regiment zu Fuß die Obrist - Lieutenant - endlich im Jahr 1682. die
</p></div></body></text></TEI>
[199/0219]
den Kayserlichen General Lamboy zu Grevenberg im Jülicher Lande. Nachdem nun Teutschland wieder auf einige Zeit in Ruhe gebracht worden, vermählte sich dieser Herr im Jahr 1653. d. 7. Jun. an Hertzogs Augusti zu Braunschweig Tochter, Claram Augustam, und wurde hernach im Jahr 1670. bey allgemeiner Reichs-Verfassung zu einem General-Feld-Zeugmeister auch Generalen über die Infanterie vom H. R. Reiche bestellt, gesegnete aber dieses Zeitliche d. 24. Mart. 1682. und hinterließ von 8. Printzen nur 3. am Leben:
Fridericum Augustum, gebohren 1654. 12. Mart. nach ihm regierender Hertzog zu Würtemberg-Neustadt, der als Obrist-Wachst-Meister unter den Lüneburgischen Trouppen in dem Treffen der Alliirten und Frantzofen bey Ensisheim d. 24. Sept. 1674. einen unsterblichen Namen erworben auch 1675. der Belagerung Trier und dem Treffen bey der Contzer-Brücken rühmlichst beygewohnet, und nach dem Nimägischen Friedens-Schlusse sich an die letzte Gräfin von Eberstein, Albertinam Sophiam, vermählet, selbige aber d. 6. Aug. 1716. nur mit drey Printzeßinnen als Wittib verlassen.
Ferdinandum Wilhelmum, gebohren 1659. 12. Sept. den seiner Vorfahren angebohrne Helden-Muth in dem sieghafften Treffen bey der Contzer-Brücke wider den Marechall de Crequy, ingleichen in der Eroberung von Trier 1675. zuerst bekandt gemacht, hernach der König von Dänemarck noch im Dec. selbigen Jahres im Lager vor Wißmar zum General - Adjutanten angenommen. In folgendem Jahre verrichtete er die Campagne in Schonen, erhielt bey dem Königl. Leib-Regiment zu Fuß die Obrist - Lieutenant - endlich im Jahr 1682. die
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 199. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/219>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.