ben Tochter, seinen Nachfolger im Hertzogthum Brabant, Henricum III. mit dem Zunamen den Sanfftmüthigen, und von der andern Gem. Sophia, Henrici Rasponis Landgrafens in Thüringen und Hessen Brudern Ludovici S. Tochter, gleichfals einen Sohn, des Namens Henricum, der, als im Jahr 1248. vorgedachter Landgraf Henricus Raspo, den man im Jahr 1246 zu Würtzburg zum Könige in Teutschland erwählet, bey Ulm mit einem Pfeil verwundet worden, und daran ohne männliche Erben sterben müssen, die Länder Thüringen und Hessen erlediget, in dem darüber mit Henrico Illustri Marggrafen von Meissen, dessen Mutter Jutta, Marggrafens Theodorici zu Meissen Gemahlin, Henrici Rasponis Halb-Schwester gewesen, erregten Successions-Streit Hessen erhalten, jenem aber Thüringen überlassen.
§. 2. Dieser erste Landgraf zu Hessen, aus Hertzoglichem Brabantischem Geblüte, als er sein Land mit den Städten Immenhausen, Judensberg, Eschwege und Stausenberg ansehnlichst vermehret, auch die Herrschafft Beilstein käufflich an sich gebracht, und gegen Paderborn und Mayntz glückliche Kriege geführet, hinterließ, als er im Jahr 1308. aus der Welt ging, zum Nachfolger seinen Sohn Ottonem, der im Jahr 1311. das Recht der Erstgeburt einführte, und mit seiner Gemahlin Adelheyd, Gräfin zu Ravensberg, unter andern Kindern Henricum II. mit dem Zunamen den Eisernen, und Ludovicum I. zeugte, der zu Grebenstein seine Residentz genommen; jener, dem seine Leibes-Stärcke und die Schärffe, womit er seine Grentzen zu verwahren suchte, den Zunamen des Eisernen erworben, kam nach ihm zur Regierung als Landgraf in Hessen, und erreichte ein hohes Alter, massen er erst im Jahr 1376. dieses Zeitliche gesegnet,
ben Tochter, seinen Nachfolger im Hertzogthum Brabant, Henricum III. mit dem Zunamen den Sanfftmüthigen, und von der andern Gem. Sophia, Henrici Rasponis Landgrafens in Thüringen und Hessen Brudern Ludovici S. Tochter, gleichfals einen Sohn, des Namens Henricum, der, als im Jahr 1248. vorgedachter Landgraf Henricus Raspo, den man im Jahr 1246 zu Würtzburg zum Könige in Teutschland erwählet, bey Ulm mit einem Pfeil verwundet worden, und daran ohne männliche Erben sterben müssen, die Länder Thüringen und Hessen erlediget, in dem darüber mit Henrico Illustri Marggrafen von Meissen, dessen Mutter Jutta, Marggrafens Theodorici zu Meissen Gemahlin, Henrici Rasponis Halb-Schwester gewesen, erregten Successions-Streit Hessen erhalten, jenem aber Thüringen überlassen.
§. 2. Dieser erste Landgraf zu Hessen, aus Hertzoglichem Brabantischem Geblüte, als er sein Land mit den Städten Immenhausen, Judensberg, Eschwege und Stausenberg ansehnlichst vermehret, auch die Herrschafft Beilstein käufflich an sich gebracht, und gegen Paderborn und Mayntz glückliche Kriege geführet, hinterließ, als er im Jahr 1308. aus der Welt ging, zum Nachfolger seinen Sohn Ottonem, der im Jahr 1311. das Recht der Erstgeburt einführte, und mit seiner Gemahlin Adelheyd, Gräfin zu Ravensberg, unter andern Kindern Henricum II. mit dem Zunamen den Eisernen, und Ludovicum I. zeugte, der zu Grebenstein seine Residentz genommen; jener, dem seine Leibes-Stärcke und die Schärffe, womit er seine Grentzen zu verwahren suchte, den Zunamen des Eisernen erworben, kam nach ihm zur Regierung als Landgraf in Hessen, und erreichte ein hohes Alter, massen er erst im Jahr 1376. dieses Zeitliche gesegnet,
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ben Tochter, seinen Nachfolger im Hertzogthum Brabant, Henricum III. mit dem Zunamen den Sanfftmüthigen, und von der andern Gem. Sophia, Henrici Rasponis Landgrafens in Thüringen und Hessen Brudern Ludovici S. Tochter, gleichfals einen Sohn, des Namens Henricum, der, als im Jahr 1248. vorgedachter Landgraf Henricus Raspo, den man im Jahr 1246 zu Würtzburg zum Könige in Teutschland erwählet, bey Ulm mit einem Pfeil verwundet worden, und daran ohne männliche Erben sterben müssen, die Länder Thüringen und Hessen erlediget, in dem darüber mit Henrico Illustri Marggrafen von Meissen, dessen Mutter Jutta, Marggrafens Theodorici zu Meissen Gemahlin, Henrici Rasponis Halb-Schwester gewesen, erregten Successions-Streit Hessen erhalten, jenem aber Thüringen überlassen.</p><p>§. 2. Dieser erste Landgraf zu Hessen, aus Hertzoglichem Brabantischem Geblüte, als er sein Land mit den Städten Immenhausen, Judensberg, Eschwege und Stausenberg ansehnlichst vermehret, auch die Herrschafft Beilstein käufflich an sich gebracht, und gegen Paderborn und Mayntz glückliche Kriege geführet, hinterließ, als er im Jahr 1308. aus der Welt ging, zum Nachfolger seinen Sohn Ottonem, der im Jahr 1311. das Recht der Erstgeburt einführte, und mit seiner Gemahlin Adelheyd, Gräfin zu Ravensberg, unter andern Kindern Henricum II. mit dem Zunamen den Eisernen, und Ludovicum I. zeugte, der zu Grebenstein seine Residentz genommen; jener, dem seine Leibes-Stärcke und die Schärffe, womit er seine Grentzen zu verwahren suchte, den Zunamen des Eisernen erworben, kam nach ihm zur Regierung als Landgraf in Hessen, und erreichte ein hohes Alter, massen er erst im Jahr 1376. dieses Zeitliche gesegnet,
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ben Tochter, seinen Nachfolger im Hertzogthum Brabant, Henricum III. mit dem Zunamen den Sanfftmüthigen, und von der andern Gem. Sophia, Henrici Rasponis Landgrafens in Thüringen und Hessen Brudern Ludovici S. Tochter, gleichfals einen Sohn, des Namens Henricum, der, als im Jahr 1248. vorgedachter Landgraf Henricus Raspo, den man im Jahr 1246 zu Würtzburg zum Könige in Teutschland erwählet, bey Ulm mit einem Pfeil verwundet worden, und daran ohne männliche Erben sterben müssen, die Länder Thüringen und Hessen erlediget, in dem darüber mit Henrico Illustri Marggrafen von Meissen, dessen Mutter Jutta, Marggrafens Theodorici zu Meissen Gemahlin, Henrici Rasponis Halb-Schwester gewesen, erregten Successions-Streit Hessen erhalten, jenem aber Thüringen überlassen.
§. 2. Dieser erste Landgraf zu Hessen, aus Hertzoglichem Brabantischem Geblüte, als er sein Land mit den Städten Immenhausen, Judensberg, Eschwege und Stausenberg ansehnlichst vermehret, auch die Herrschafft Beilstein käufflich an sich gebracht, und gegen Paderborn und Mayntz glückliche Kriege geführet, hinterließ, als er im Jahr 1308. aus der Welt ging, zum Nachfolger seinen Sohn Ottonem, der im Jahr 1311. das Recht der Erstgeburt einführte, und mit seiner Gemahlin Adelheyd, Gräfin zu Ravensberg, unter andern Kindern Henricum II. mit dem Zunamen den Eisernen, und Ludovicum I. zeugte, der zu Grebenstein seine Residentz genommen; jener, dem seine Leibes-Stärcke und die Schärffe, womit er seine Grentzen zu verwahren suchte, den Zunamen des Eisernen erworben, kam nach ihm zur Regierung als Landgraf in Hessen, und erreichte ein hohes Alter, massen er erst im Jahr 1376. dieses Zeitliche gesegnet,
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 217. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/237>, abgerufen am 24.11.2024.
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