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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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vor dem Cammer-Gerichte zu Speyer auf die gantze Hochbergische Verlassenschafft Klage angestrenget.

§ 5. Also wurde das Haus Baaden mit schönen Ländern versehen, welches, wie wir vorhin gedacht, Marggraf Hermannus IV. besonders aufgerichtet, der auch so glücklich gewesen, mit seiner Gemahlin Irmengarde, Pfaltzgrafenz Henrici am Rhein Tochter, die Stadt Durlach, Heidelsheim, Pfortzheim und Etlingen an sich zu bringen, welches Kayser Fridericus II. mit seinem Consens bestätiget. Seine Söhne waren Hermannus V. und Rudolphus I. von denen jener durch die Vermählung mit Hertzogs Henrici III. in Oesterreich Tochter Gertrude die Hoffnung der Succession in Oesterreich seinem Hause zubrachte, die aber mit dessen eintzigen Sohnes Friderici d. 19. Nov. 1269. auf dem Chavot zu Neapel erfolgtem blutigen Tode wieder verloschen, mithin kam die Erhaltung des Hauses Baaden auf vorgedachten Marggrafen Rudolphum I. an, der mit seiner Gemahlin Cunigunde, Grafens Ottonis von Eberstein Tochter, ein Recht auf die im Jahr 1660. erledigte Grafschafft erworben, von der hernach der gröste Theil durch Kauff an die Marggrafen von Baaden kommen. Unter seinen Söhnen hatte allein Hermannus VI. den Stamm fortgepflantzet, aus dessen Nachkommen Rudolphus VIII. wegen seiner ausserordentlichen Leibes-Grösse Magnus genannt, mit seiner Gemahlin Mechtilde, Gräfin von Spanheim, ein grosses Theil dieser im Jahr 1437. durch Abgang des Geschlechtes erledigten Grafschafft an sein Haus, auch durch Kauff Mahlberg und Lohra an sich gebracht. Sein Sohn, Marggraf Bernhardus I. erhielt 1418. nach dem Tode seines Vettern Ottonis III. die Hochbergischen Lande, und dessen Enckel, Marggraf Carolus I. Jacobi I. Sohn, hatte das Glück,

vor dem Cammer-Gerichte zu Speyer auf die gantze Hochbergische Verlassenschafft Klage angestrenget.

§ 5. Also wurde das Haus Baaden mit schönen Ländern versehen, welches, wie wir vorhin gedacht, Marggraf Hermannus IV. besonders aufgerichtet, der auch so glücklich gewesen, mit seiner Gemahlin Irmengarde, Pfaltzgrafenz Henrici am Rhein Tochter, die Stadt Durlach, Heidelsheim, Pfortzheim und Etlingen an sich zu bringen, welches Kayser Fridericus II. mit seinem Consens bestätiget. Seine Söhne waren Hermannus V. und Rudolphus I. von denen jener durch die Vermählung mit Hertzogs Henrici III. in Oesterreich Tochter Gertrude die Hoffnung der Succession in Oesterreich seinem Hause zubrachte, die aber mit dessen eintzigen Sohnes Friderici d. 19. Nov. 1269. auf dem Chavot zu Neapel erfolgtem blutigen Tode wieder verloschen, mithin kam die Erhaltung des Hauses Baaden auf vorgedachten Marggrafen Rudolphum I. an, der mit seiner Gemahlin Cunigunde, Grafens Ottonis von Eberstein Tochter, ein Recht auf die im Jahr 1660. erledigte Grafschafft erworben, von der hernach der gröste Theil durch Kauff an die Marggrafen von Baaden kommen. Unter seinen Söhnen hatte allein Hermannus VI. den Stamm fortgepflantzet, aus dessen Nachkommen Rudolphus VIII. wegen seiner ausserordentlichen Leibes-Grösse Magnus genannt, mit seiner Gemahlin Mechtilde, Gräfin von Spanheim, ein grosses Theil dieser im Jahr 1437. durch Abgang des Geschlechtes erledigten Grafschafft an sein Haus, auch durch Kauff Mahlberg und Lohra an sich gebracht. Sein Sohn, Marggraf Bernhardus I. erhielt 1418. nach dem Tode seines Vettern Ottonis III. die Hochbergischen Lande, und dessen Enckel, Marggraf Carolus I. Jacobi I. Sohn, hatte das Glück,

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[239/0259] vor dem Cammer-Gerichte zu Speyer auf die gantze Hochbergische Verlassenschafft Klage angestrenget. § 5. Also wurde das Haus Baaden mit schönen Ländern versehen, welches, wie wir vorhin gedacht, Marggraf Hermannus IV. besonders aufgerichtet, der auch so glücklich gewesen, mit seiner Gemahlin Irmengarde, Pfaltzgrafenz Henrici am Rhein Tochter, die Stadt Durlach, Heidelsheim, Pfortzheim und Etlingen an sich zu bringen, welches Kayser Fridericus II. mit seinem Consens bestätiget. Seine Söhne waren Hermannus V. und Rudolphus I. von denen jener durch die Vermählung mit Hertzogs Henrici III. in Oesterreich Tochter Gertrude die Hoffnung der Succession in Oesterreich seinem Hause zubrachte, die aber mit dessen eintzigen Sohnes Friderici d. 19. Nov. 1269. auf dem Chavot zu Neapel erfolgtem blutigen Tode wieder verloschen, mithin kam die Erhaltung des Hauses Baaden auf vorgedachten Marggrafen Rudolphum I. an, der mit seiner Gemahlin Cunigunde, Grafens Ottonis von Eberstein Tochter, ein Recht auf die im Jahr 1660. erledigte Grafschafft erworben, von der hernach der gröste Theil durch Kauff an die Marggrafen von Baaden kommen. Unter seinen Söhnen hatte allein Hermannus VI. den Stamm fortgepflantzet, aus dessen Nachkommen Rudolphus VIII. wegen seiner ausserordentlichen Leibes-Grösse Magnus genannt, mit seiner Gemahlin Mechtilde, Gräfin von Spanheim, ein grosses Theil dieser im Jahr 1437. durch Abgang des Geschlechtes erledigten Grafschafft an sein Haus, auch durch Kauff Mahlberg und Lohra an sich gebracht. Sein Sohn, Marggraf Bernhardus I. erhielt 1418. nach dem Tode seines Vettern Ottonis III. die Hochbergischen Lande, und dessen Enckel, Marggraf Carolus I. Jacobi I. Sohn, hatte das Glück,

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 239. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/259>, abgerufen am 28.11.2024.