fens Philippi von der Lippe-Bückeburg Tochter, erzeugte Sohn
Fridericus Wilhelmus zur Römisch-Catholischen Religion getreten, und d. 26. Jun. 1719. als Kayserlicher General-Feld-Marschall-Lieutenant in Sicilien an denen d. 20. Jun. vorher im Treffen bey Francavilla gegen die Spanier empfangenen Wunden ohne männliche Erben verschieden.
Ludovicum Fridericum, Königlichen Preußischen General-Feld-Marschall, Statthalter in Preussen und Gouverneur zu Königsberg, der den Stamm mit seiner Gemahlin Louyse Charlotte, Ernesti Güntheri Hertzogs zu Hollstein-Augustusburg Tochter mit männlichen Erben fortgepflantzet, und d. 13. Mart. 1728. 72. Jahr alt verschieden;
Maximilianum Wilhelmun, der in der Blüte seiner Jahre 1692. zu Berlin gestorben;
Antonium Güntherum, Holländischen General-Lieutenant von der Infanterie und Gouverneur zu Ipern, der unvermählet lebet, und in dem vorigen Kriege in den Niederlanden grosse Proben seiner Tapfferkeit abgeleget; wie er denn auch 1708. in der eroberten Haupt-Vestung Ryssel Gouverneur worden; und
Ernestum Casimirum, der sich zwar 1693. an Mariam Christinam, Wolffgang Ehrenreichs von Prösing Tochter, vermählet, aber ohne von selbiger Kinder zu hinterlassen im Jahr 1695. dieses Zeitliche gesegnet.
fens Philippi von der Lippe-Bückeburg Tochter, erzeugte Sohn
Fridericus Wilhelmus zur Römisch-Catholischen Religion getreten, und d. 26. Jun. 1719. als Kayserlicher General-Feld-Marschall-Lieutenant in Sicilien an denen d. 20. Jun. vorher im Treffen bey Francavilla gegen die Spanier empfangenen Wunden ohne männliche Erben verschieden.
Ludovicum Fridericum, Königlichen Preußischen General-Feld-Marschall, Statthalter in Preussen und Gouverneur zu Königsberg, der den Stamm mit seiner Gemahlin Louyse Charlotte, Ernesti Güntheri Hertzogs zu Hollstein-Augustusburg Tochter mit männlichen Erben fortgepflantzet, und d. 13. Mart. 1728. 72. Jahr alt verschieden;
Maximilianum Wilhelmun, der in der Blüte seiner Jahre 1692. zu Berlin gestorben;
Antonium Güntherum, Holländischen General-Lieutenant von der Infanterie und Gouverneur zu Ipern, der unvermählet lebet, und in dem vorigen Kriege in den Niederlanden grosse Proben seiner Tapfferkeit abgeleget; wie er denn auch 1708. in der eroberten Haupt-Vestung Ryssel Gouverneur worden; und
Ernestum Casimirum, der sich zwar 1693. an Mariam Christinam, Wolffgang Ehrenreichs von Prösing Tochter, vermählet, aber ohne von selbiger Kinder zu hinterlassen im Jahr 1695. dieses Zeitliche gesegnet.
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0293"n="273"/>
fens Philippi von der Lippe-Bückeburg Tochter, erzeugte Sohn</p><p>Fridericus Wilhelmus zur Römisch-Catholischen Religion getreten, und d. 26. Jun. 1719. als Kayserlicher General-Feld-Marschall-Lieutenant in Sicilien an denen d. 20. Jun. vorher im Treffen bey Francavilla gegen die Spanier empfangenen Wunden ohne männliche Erben verschieden.</p><p>Ludovicum Fridericum, Königlichen Preußischen General-Feld-Marschall, Statthalter in Preussen und Gouverneur zu Königsberg, der den Stamm mit seiner Gemahlin Louyse Charlotte, Ernesti Güntheri Hertzogs zu Hollstein-Augustusburg Tochter mit männlichen Erben fortgepflantzet, und d. 13. Mart. 1728. 72. Jahr alt verschieden;</p><p>Maximilianum Wilhelmun, der in der Blüte seiner Jahre 1692. zu Berlin gestorben;</p><p>Antonium Güntherum, Holländischen General-Lieutenant von der Infanterie und Gouverneur zu Ipern, der unvermählet lebet, und in dem vorigen Kriege in den Niederlanden grosse Proben seiner Tapfferkeit abgeleget; wie er denn auch 1708. in der eroberten Haupt-Vestung Ryssel Gouverneur worden; und</p><p>Ernestum Casimirum, der sich zwar 1693. an Mariam Christinam, Wolffgang Ehrenreichs von Prösing Tochter, vermählet, aber ohne von selbiger Kinder zu hinterlassen im Jahr 1695. dieses Zeitliche gesegnet.</p></div></body></text></TEI>
[273/0293]
fens Philippi von der Lippe-Bückeburg Tochter, erzeugte Sohn
Fridericus Wilhelmus zur Römisch-Catholischen Religion getreten, und d. 26. Jun. 1719. als Kayserlicher General-Feld-Marschall-Lieutenant in Sicilien an denen d. 20. Jun. vorher im Treffen bey Francavilla gegen die Spanier empfangenen Wunden ohne männliche Erben verschieden.
Ludovicum Fridericum, Königlichen Preußischen General-Feld-Marschall, Statthalter in Preussen und Gouverneur zu Königsberg, der den Stamm mit seiner Gemahlin Louyse Charlotte, Ernesti Güntheri Hertzogs zu Hollstein-Augustusburg Tochter mit männlichen Erben fortgepflantzet, und d. 13. Mart. 1728. 72. Jahr alt verschieden;
Maximilianum Wilhelmun, der in der Blüte seiner Jahre 1692. zu Berlin gestorben;
Antonium Güntherum, Holländischen General-Lieutenant von der Infanterie und Gouverneur zu Ipern, der unvermählet lebet, und in dem vorigen Kriege in den Niederlanden grosse Proben seiner Tapfferkeit abgeleget; wie er denn auch 1708. in der eroberten Haupt-Vestung Ryssel Gouverneur worden; und
Ernestum Casimirum, der sich zwar 1693. an Mariam Christinam, Wolffgang Ehrenreichs von Prösing Tochter, vermählet, aber ohne von selbiger Kinder zu hinterlassen im Jahr 1695. dieses Zeitliche gesegnet.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 273. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/293>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.