Fürsten von Lichtenstein, der 1585. gestorben, und von seiner Gemahlin Anna Maria, Gräfin von Ortenburg, drey Söhne, Carolum, Maximilianum und Gundaccarum, allerseits in den Fürsten-Stand erhobene Herren, hinterlassen, wie wir solches bald hernach mit mehrern erzehlen;
Sebastianum, der sich zwar an Amaliam von Puchheim vermählet, aber keine Kinder gezeuget;
Georgium Erasmum, Ertz-Hertzogs Maximiliani, erwählten Königs in Pohlen, Cammer-Herrn und Obersten Stall-Meister, auch Gouverneur in Raab, ber im Jahr 1591. sein Leben ohne Gemahlin d. 29. Maj. beschlossen;
Henricum, Kayserl Groß-Bothschaffter an die Ottomannische Pforte, der zu Constantinopel 1585. ohne Gemahlin gestorben;
Johannem Septimium, der gleichfals, ohne von seiner Gemahlin Anna Maria, Gräfin von Salm, Erben zu haben, im Jahr 1595. verschieden; und
Georgium Hartmannum, der seinen Bruder Henricum nach Constantinopel begleitet, auch mit ihm in einem Jahre daselbst ohne Gemahlin sein Leben beschlossen.
§. 4. Carolus, der älteste Sohn, Freyherrens Hartmanni IV. von Lichtenstein, geb. 1569. nahm nebst seinen Brüdern die Catholische Religion wieder an, ward
Fürsten von Lichtenstein, der 1585. gestorben, und von seiner Gemahlin Anna Maria, Gräfin von Ortenburg, drey Söhne, Carolum, Maximilianum und Gundaccarum, allerseits in den Fürsten-Stand erhobene Herren, hinterlassen, wie wir solches bald hernach mit mehrern erzehlen;
Sebastianum, der sich zwar an Amaliam von Puchheim vermählet, aber keine Kinder gezeuget;
Georgium Erasmum, Ertz-Hertzogs Maximiliani, erwählten Königs in Pohlen, Cammer-Herrn und Obersten Stall-Meister, auch Gouverneur in Raab, ber im Jahr 1591. sein Leben ohne Gemahlin d. 29. Maj. beschlossen;
Henricum, Kayserl Groß-Bothschaffter an die Ottomannische Pforte, der zu Constantinopel 1585. ohne Gemahlin gestorben;
Johannem Septimium, der gleichfals, ohne von seiner Gemahlin Anna Maria, Gräfin von Salm, Erben zu haben, im Jahr 1595. verschieden; und
Georgium Hartmannum, der seinen Bruder Henricum nach Constantinopel begleitet, auch mit ihm in einem Jahre daselbst ohne Gemahlin sein Leben beschlossen.
§. 4. Carolus, der älteste Sohn, Freyherrens Hartmanni IV. von Lichtenstein, geb. 1569. nahm nebst seinen Brüdern die Catholische Religion wieder an, ward
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Fürsten von Lichtenstein, der 1585. gestorben, und von seiner Gemahlin Anna Maria, Gräfin von Ortenburg, drey Söhne, Carolum, Maximilianum und Gundaccarum, allerseits in den Fürsten-Stand erhobene Herren, hinterlassen, wie wir solches bald hernach mit mehrern erzehlen;</p><p>Sebastianum, der sich zwar an Amaliam von Puchheim vermählet, aber keine Kinder gezeuget;</p><p>Georgium Erasmum, Ertz-Hertzogs Maximiliani, erwählten Königs in Pohlen, Cammer-Herrn und Obersten Stall-Meister, auch Gouverneur in Raab, ber im Jahr 1591. sein Leben ohne Gemahlin d. 29. Maj. beschlossen;</p><p>Henricum, Kayserl Groß-Bothschaffter an die Ottomannische Pforte, der zu Constantinopel 1585. ohne Gemahlin gestorben;</p><p>Johannem Septimium, der gleichfals, ohne von seiner Gemahlin Anna Maria, Gräfin von Salm, Erben zu haben, im Jahr 1595. verschieden; und</p><p>Georgium Hartmannum, der seinen Bruder Henricum nach Constantinopel begleitet, auch mit ihm in einem Jahre daselbst ohne Gemahlin sein Leben beschlossen.</p><p>§. 4. Carolus, der älteste Sohn, Freyherrens Hartmanni IV. von Lichtenstein, geb. 1569. nahm nebst seinen Brüdern die Catholische Religion wieder an, ward
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Fürsten von Lichtenstein, der 1585. gestorben, und von seiner Gemahlin Anna Maria, Gräfin von Ortenburg, drey Söhne, Carolum, Maximilianum und Gundaccarum, allerseits in den Fürsten-Stand erhobene Herren, hinterlassen, wie wir solches bald hernach mit mehrern erzehlen;
Sebastianum, der sich zwar an Amaliam von Puchheim vermählet, aber keine Kinder gezeuget;
Georgium Erasmum, Ertz-Hertzogs Maximiliani, erwählten Königs in Pohlen, Cammer-Herrn und Obersten Stall-Meister, auch Gouverneur in Raab, ber im Jahr 1591. sein Leben ohne Gemahlin d. 29. Maj. beschlossen;
Henricum, Kayserl Groß-Bothschaffter an die Ottomannische Pforte, der zu Constantinopel 1585. ohne Gemahlin gestorben;
Johannem Septimium, der gleichfals, ohne von seiner Gemahlin Anna Maria, Gräfin von Salm, Erben zu haben, im Jahr 1595. verschieden; und
Georgium Hartmannum, der seinen Bruder Henricum nach Constantinopel begleitet, auch mit ihm in einem Jahre daselbst ohne Gemahlin sein Leben beschlossen.
§. 4. Carolus, der älteste Sohn, Freyherrens Hartmanni IV. von Lichtenstein, geb. 1569. nahm nebst seinen Brüdern die Catholische Religion wieder an, ward
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 321. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/341>, abgerufen am 24.11.2024.
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