in Niederlanden gelegene Güther geerbet, und mit seiner Gemahlin Elisabeth, einer Tochter Landgrafens Henrici zu Hessen und der letzten Gräfin Annae von Catzenellnbogen, seinen Nachkommen eine Praetension auf die Grafschafften Catzenellnbogen erworben, welche unter der Regierung seines jüngern Sohnes Wilhelmi des ältern, Grafens zu Nassau, im Jahr 1557. durch Chur-Pfaltz-Chur-Sachsen und die Hertzoge von Jülich und Würtemberg, endlich mit dem Landgräflichen Hause Hessen dahin verglichen worden, daß ein Viertheil der Grafschafft Dietz einer ansehnlichen Geld-Summe, wie auch der Titul und Wapen dem Hause Nassau verblieben, nach Abgang des Landgräflichen Stammes aber die halbe Grafschafft, oder an deren Statt 30000. Gülden dem Hause Nassau zukommen solten.
§ 3. Es war auch itztgedachten Grafens Johannis des jüngern zu Nassau ältester Sohn, Graf Henricus zu Nassau, der die Niederländischen Herrschafften in der Theilung erhalten, mit seiner andern Gemahlin Claudia von Challon, Johannis V. Printzens von Oranien Erb-Tochter, so glücklich, dieses zwar in Franckreich gelegene aber souveraine Fürstenthum nebst dessen höchstansehnlichen Pertinentien an sein Haus zu bringen; denn vor erwähnter seiner Gemahlin Bruder Philibertus, letzter Printz von Oranien aus dem Hause Challon, blieb in Kaysers Caroli V. Kriegs-Diensten im Jahr 1530. in einem Treffen mit den Florentinern, und hinterließ dieses Land seiner Schwester Sohne Renato, Grafen von Nassau, mit dem Beding, daß er den Titul und das Wapen von Oranien nehmen solte. Allein auch dieser Herr, so gleichfals in Kayserlichen Kriegs-Diensten gestanden, starb d. 17. Jun. 1544. an einer Wunde, so er in der Belagerung von Dizier empfangen, ohne rechtmäßige
in Niederlanden gelegene Güther geerbet, und mit seiner Gemahlin Elisabeth, einer Tochter Landgrafens Henrici zu Hessen und der letzten Gräfin Annae von Catzenellnbogen, seinen Nachkommen eine Praetension auf die Grafschafften Catzenellnbogen erworben, welche unter der Regierung seines jüngern Sohnes Wilhelmi des ältern, Grafens zu Nassau, im Jahr 1557. durch Chur-Pfaltz-Chur-Sachsen und die Hertzoge von Jülich und Würtemberg, endlich mit dem Landgräflichen Hause Hessen dahin verglichen worden, daß ein Viertheil der Grafschafft Dietz einer ansehnlichen Geld-Summe, wie auch der Titul und Wapen dem Hause Nassau verblieben, nach Abgang des Landgräflichen Stammes aber die halbe Grafschafft, oder an deren Statt 30000. Gülden dem Hause Nassau zukommen solten.
§ 3. Es war auch itztgedachten Grafens Johannis des jüngern zu Nassau ältester Sohn, Graf Henricus zu Nassau, der die Niederländischen Herrschafften in der Theilung erhalten, mit seiner andern Gemahlin Claudia von Challon, Johannis V. Printzens von Oranien Erb-Tochter, so glücklich, dieses zwar in Franckreich gelegene aber souveraine Fürstenthum nebst dessen höchstansehnlichen Pertinentien an sein Haus zu bringen; denn vor erwähnter seiner Gemahlin Bruder Philibertus, letzter Printz von Oranien aus dem Hause Challon, blieb in Kaysers Caroli V. Kriegs-Diensten im Jahr 1530. in einem Treffen mit den Florentinern, und hinterließ dieses Land seiner Schwester Sohne Renato, Grafen von Nassau, mit dem Beding, daß er den Titul und das Wapen von Oranien nehmen solte. Allein auch dieser Herr, so gleichfals in Kayserlichen Kriegs-Diensten gestanden, starb d. 17. Jun. 1544. an einer Wunde, so er in der Belagerung von Dizier empfangen, ohne rechtmäßige
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in Niederlanden gelegene Güther geerbet, und mit seiner Gemahlin Elisabeth, einer Tochter Landgrafens Henrici zu Hessen und der letzten Gräfin Annae von Catzenellnbogen, seinen Nachkommen eine Praetension auf die Grafschafften Catzenellnbogen erworben, welche unter der Regierung seines jüngern Sohnes Wilhelmi des ältern, Grafens zu Nassau, im Jahr 1557. durch Chur-Pfaltz-Chur-Sachsen und die Hertzoge von Jülich und Würtemberg, endlich mit dem Landgräflichen Hause Hessen dahin verglichen worden, daß ein Viertheil der Grafschafft Dietz einer ansehnlichen Geld-Summe, wie auch der Titul und Wapen dem Hause Nassau verblieben, nach Abgang des Landgräflichen Stammes aber die halbe Grafschafft, oder an deren Statt 30000. Gülden dem Hause Nassau zukommen solten.</p><p>§ 3. Es war auch itztgedachten Grafens Johannis des jüngern zu Nassau ältester Sohn, Graf Henricus zu Nassau, der die Niederländischen Herrschafften in der Theilung erhalten, mit seiner andern Gemahlin Claudia von Challon, Johannis V. Printzens von Oranien Erb-Tochter, so glücklich, dieses zwar in Franckreich gelegene aber souveraine Fürstenthum nebst dessen höchstansehnlichen Pertinentien an sein Haus zu bringen; denn vor erwähnter seiner Gemahlin Bruder Philibertus, letzter Printz von Oranien aus dem Hause Challon, blieb in Kaysers Caroli V. Kriegs-Diensten im Jahr 1530. in einem Treffen mit den Florentinern, und hinterließ dieses Land seiner Schwester Sohne Renato, Grafen von Nassau, mit dem Beding, daß er den Titul und das Wapen von Oranien nehmen solte. Allein auch dieser Herr, so gleichfals in Kayserlichen Kriegs-Diensten gestanden, starb d. 17. Jun. 1544. an einer Wunde, so er in der Belagerung von Dizier empfangen, ohne rechtmäßige
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in Niederlanden gelegene Güther geerbet, und mit seiner Gemahlin Elisabeth, einer Tochter Landgrafens Henrici zu Hessen und der letzten Gräfin Annae von Catzenellnbogen, seinen Nachkommen eine Praetension auf die Grafschafften Catzenellnbogen erworben, welche unter der Regierung seines jüngern Sohnes Wilhelmi des ältern, Grafens zu Nassau, im Jahr 1557. durch Chur-Pfaltz-Chur-Sachsen und die Hertzoge von Jülich und Würtemberg, endlich mit dem Landgräflichen Hause Hessen dahin verglichen worden, daß ein Viertheil der Grafschafft Dietz einer ansehnlichen Geld-Summe, wie auch der Titul und Wapen dem Hause Nassau verblieben, nach Abgang des Landgräflichen Stammes aber die halbe Grafschafft, oder an deren Statt 30000. Gülden dem Hause Nassau zukommen solten.
§ 3. Es war auch itztgedachten Grafens Johannis des jüngern zu Nassau ältester Sohn, Graf Henricus zu Nassau, der die Niederländischen Herrschafften in der Theilung erhalten, mit seiner andern Gemahlin Claudia von Challon, Johannis V. Printzens von Oranien Erb-Tochter, so glücklich, dieses zwar in Franckreich gelegene aber souveraine Fürstenthum nebst dessen höchstansehnlichen Pertinentien an sein Haus zu bringen; denn vor erwähnter seiner Gemahlin Bruder Philibertus, letzter Printz von Oranien aus dem Hause Challon, blieb in Kaysers Caroli V. Kriegs-Diensten im Jahr 1530. in einem Treffen mit den Florentinern, und hinterließ dieses Land seiner Schwester Sohne Renato, Grafen von Nassau, mit dem Beding, daß er den Titul und das Wapen von Oranien nehmen solte. Allein auch dieser Herr, so gleichfals in Kayserlichen Kriegs-Diensten gestanden, starb d. 17. Jun. 1544. an einer Wunde, so er in der Belagerung von Dizier empfangen, ohne rechtmäßige
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 357. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/377>, abgerufen am 24.11.2024.
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