Stamm-Vater war Graf Johannes Ludovicus zu Nassau-Hadamar, gleichfal sein Sohn des vorhin schon mehrmals erwähnten Grafens Johannes Senioris zu Nassau-Dillenburg aber von dessen dritter mit der Gräfin Johannetta zu Sayn und Wittgenstein geführten Ehe, der zur Römisch-Catholischen Religion getreten, und bald nach dem Westphälischen Frieden, seiner grossen Verdienste wegen, so er auf selbigem als Kayserlicher Plenipotentiarius geleistet, in des H. Römischen Reichs Fürsten-Stand erhoben worden Unter 12. Kindern, so ihm seine Gemahlin Ursula, Gräfin von der Lippe, gebohren, hat nur allein Mauritius Henricus, der ihme d. 6. Mart. 1653. in der Regierung nachfolgte, den Stamm fortgepflantzet, aber dessen Sohn, Franciscus Alexander. Fürst zu Nassau-Hadamar und Cammer-Richter zu Wetzlar, denselbigen durch seinen d. 27. Maj. 17. I. plötzlich erfolgten Tod ohne männliche Erben beschlossen worauf der Fürst von Nassau-Dietz die Residentz Hadamar eingenommen.
§. 10. Der Stamm-Vater des Hauses Nassau-Saarbrück, welches sich ehemals wieder in 3. Linien, Ottweiler, Saarbrück und Usingen abgetheilt, im verflossenen 1728. Jahre aber wieder in eines zusammen kommen, war Graf Wilhelmus Ludovicus zu Nassau-Saarbrück aus der Walramischen Linie, (§. 2.) dessen ältester Sohn, Johannes Ludovicus. General-Wachtmeister der Ober-Rheinischen Kreyß-Völcker, seine Residentz zu Ottweiler am Flusse Blissa genommen, aber in seinem Sohne Friderico Ludovico im Junio 1728, wieder abgestorben. Der mittelste Sohn, Gustaphus Adolphus, Kayserlicher General-Wachtmeister, der d. 9. Oct. 1677. an seinen bey Kochersberg gegen die Frantzosen empfangenen Wunden gestorben, zu Saarbrück
Stamm-Vater war Graf Johannes Ludovicus zu Nassau-Hadamar, gleichfal sein Sohn des vorhin schon mehrmals erwähnten Grafens Johannes Senioris zu Nassau-Dillenburg aber von dessen dritter mit der Gräfin Johannetta zu Sayn und Wittgenstein geführten Ehe, der zur Römisch-Catholischen Religion getreten, und bald nach dem Westphälischen Frieden, seiner grossen Verdienste wegen, so er auf selbigem als Kayserlicher Plenipotentiarius geleistet, in des H. Römischen Reichs Fürsten-Stand erhoben worden Unter 12. Kindern, so ihm seine Gemahlin Ursula, Gräfin von der Lippe, gebohren, hat nur allein Mauritius Henricus, der ihme d. 6. Mart. 1653. in der Regierung nachfolgte, den Stamm fortgepflantzet, aber dessen Sohn, Franciscus Alexander. Fürst zu Nassau-Hadamar und Cammer-Richter zu Wetzlar, denselbigen durch seinen d. 27. Maj. 17. I. plötzlich erfolgten Tod ohne männliche Erben beschlossen worauf der Fürst von Nassau-Dietz die Residentz Hadamar eingenommen.
§. 10. Der Stamm-Vater des Hauses Nassau-Saarbrück, welches sich ehemals wieder in 3. Linien, Ottweiler, Saarbrück und Usingen abgetheilt, im verflossenen 1728. Jahre aber wieder in eines zusammen kommen, war Graf Wilhelmus Ludovicus zu Nassau-Saarbrück aus der Walramischen Linie, (§. 2.) dessen ältester Sohn, Johannes Ludovicus. General-Wachtmeister der Ober-Rheinischen Kreyß-Völcker, seine Residentz zu Ottweiler am Flusse Blissa genommen, aber in seinem Sohne Friderico Ludovico im Junio 1728, wieder abgestorben. Der mittelste Sohn, Gustaphus Adolphus, Kayserlicher General-Wachtmeister, der d. 9. Oct. 1677. an seinen bey Kochersberg gegen die Frantzosen empfangenen Wunden gestorben, zu Saarbrück
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Stamm-Vater war Graf Johannes Ludovicus zu Nassau-Hadamar, gleichfal sein Sohn des vorhin schon mehrmals erwähnten Grafens Johannes Senioris zu Nassau-Dillenburg aber von dessen dritter mit der Gräfin Johannetta zu Sayn und Wittgenstein geführten Ehe, der zur Römisch-Catholischen Religion getreten, und bald nach dem Westphälischen Frieden, seiner grossen Verdienste wegen, so er auf selbigem als Kayserlicher Plenipotentiarius geleistet, in des H. Römischen Reichs Fürsten-Stand erhoben worden Unter 12. Kindern, so ihm seine Gemahlin Ursula, Gräfin von der Lippe, gebohren, hat nur allein Mauritius Henricus, der ihme d. 6. Mart. 1653. in der Regierung nachfolgte, den Stamm fortgepflantzet, aber dessen Sohn, Franciscus Alexander. Fürst zu Nassau-Hadamar und Cammer-Richter zu Wetzlar, denselbigen durch seinen d. 27. Maj. 17. I. plötzlich erfolgten Tod ohne männliche Erben beschlossen worauf der Fürst von Nassau-Dietz die Residentz Hadamar eingenommen.</p><p>§. 10. Der Stamm-Vater des Hauses Nassau-Saarbrück, welches sich ehemals wieder in 3. Linien, Ottweiler, Saarbrück und Usingen abgetheilt, im verflossenen 1728. Jahre aber wieder in eines zusammen kommen, war Graf Wilhelmus Ludovicus zu Nassau-Saarbrück aus der Walramischen Linie, (§. 2.) dessen ältester Sohn, Johannes Ludovicus. General-Wachtmeister der Ober-Rheinischen Kreyß-Völcker, seine Residentz zu Ottweiler am Flusse Blissa genommen, aber in seinem Sohne Friderico Ludovico im Junio 1728, wieder abgestorben. Der mittelste Sohn, Gustaphus Adolphus, Kayserlicher General-Wachtmeister, der d. 9. Oct. 1677. an seinen bey Kochersberg gegen die Frantzosen empfangenen Wunden gestorben, zu Saarbrück
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Stamm-Vater war Graf Johannes Ludovicus zu Nassau-Hadamar, gleichfal sein Sohn des vorhin schon mehrmals erwähnten Grafens Johannes Senioris zu Nassau-Dillenburg aber von dessen dritter mit der Gräfin Johannetta zu Sayn und Wittgenstein geführten Ehe, der zur Römisch-Catholischen Religion getreten, und bald nach dem Westphälischen Frieden, seiner grossen Verdienste wegen, so er auf selbigem als Kayserlicher Plenipotentiarius geleistet, in des H. Römischen Reichs Fürsten-Stand erhoben worden Unter 12. Kindern, so ihm seine Gemahlin Ursula, Gräfin von der Lippe, gebohren, hat nur allein Mauritius Henricus, der ihme d. 6. Mart. 1653. in der Regierung nachfolgte, den Stamm fortgepflantzet, aber dessen Sohn, Franciscus Alexander. Fürst zu Nassau-Hadamar und Cammer-Richter zu Wetzlar, denselbigen durch seinen d. 27. Maj. 17. I. plötzlich erfolgten Tod ohne männliche Erben beschlossen worauf der Fürst von Nassau-Dietz die Residentz Hadamar eingenommen.
§. 10. Der Stamm-Vater des Hauses Nassau-Saarbrück, welches sich ehemals wieder in 3. Linien, Ottweiler, Saarbrück und Usingen abgetheilt, im verflossenen 1728. Jahre aber wieder in eines zusammen kommen, war Graf Wilhelmus Ludovicus zu Nassau-Saarbrück aus der Walramischen Linie, (§. 2.) dessen ältester Sohn, Johannes Ludovicus. General-Wachtmeister der Ober-Rheinischen Kreyß-Völcker, seine Residentz zu Ottweiler am Flusse Blissa genommen, aber in seinem Sohne Friderico Ludovico im Junio 1728, wieder abgestorben. Der mittelste Sohn, Gustaphus Adolphus, Kayserlicher General-Wachtmeister, der d. 9. Oct. 1677. an seinen bey Kochersberg gegen die Frantzosen empfangenen Wunden gestorben, zu Saarbrück
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 365. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/385>, abgerufen am 24.11.2024.
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