die aus Königl. Piastischen Geblüte entsprossene Schlesiche Printzeßin von Münsterberg, Euphemiam, Hertzogs Balconis III. T. vermählte, welche eine gesegnete Stamm-Mutter des hernach in viel Zweige ausgebreiteten Geschlechts worden, und im Nov. 1447. nach Aussage der Ellwangischen Chronicka, verschieden.
§. 2. Der älteste Sohn aus dieser Ehe, Graf Johannes, Kaysers Maximiliani I. Kriegs-Oberster und Ritter des Güldenen Vliesses, nahm seinen Sitz zu Wallerstein, ist aber in seinem Sohne Graf Ludwig XIII. wieder abgestorben; der mittelste, Graf Ulrich, residirte zu Flochberg, und Graf Wilhelm zu Oettingen; als aber Graf Ludwigs des XIII. T. Magdalena ihr Erb-Recht auf Wallerstein an Hertzog Georgen von Bayern verkauffte, und darüber grosser Streit entstanden, den aber Kayser Maximilianus I. im Jahr 1489. verglichen, machten die Grafen von Oettingen hernach im Jahr 1495. eine Erb-Vereinigung, welche im Jahr 1522. wiederholet, auch von Kayserl. Majestät Leopoldo M. glorw. Andenckens, bestätiget worden, diese ist das Fundamental-Gesetz des Hauses, nachdem sie von der Ausstattung der Töchter, denen Vormundschafften, Kauff- und Verkauff-Contracten, Lehn-Reichungen, Bergwercken und andern Regalien Ziel und Maaß setzet. Vorgedachten Graf Ulrichs zu Flochberg Nachkommen sturben gleichfals wieder ab, daß also die Erhaltung des Stammes auf Graf Wilhelmen zu Oettingen ankommen.
§. 3. Dessen Enckel, Graf Ludwig der XV. ein Sohn Graf Wolffgangs und der Gräfin Annae, Erb-Truchsessin von Waldburg, brachte das gantze Land zusammen, führte die Evangelische Religion ein, wurde aber dadurch unglücklich, daß er sich in den Schmalkaldischen Bund begeben; endlich nahm ihn der Kayser wieder zu Gnaden
die aus Königl. Piastischen Geblüte entsprossene Schlesiche Printzeßin von Münsterberg, Euphemiam, Hertzogs Balconis III. T. vermählte, welche eine gesegnete Stamm-Mutter des hernach in viel Zweige ausgebreiteten Geschlechts worden, und im Nov. 1447. nach Aussage der Ellwangischen Chronicka, verschieden.
§. 2. Der älteste Sohn aus dieser Ehe, Graf Johannes, Kaysers Maximiliani I. Kriegs-Oberster und Ritter des Güldenen Vliesses, nahm seinen Sitz zu Wallerstein, ist aber in seinem Sohne Graf Ludwig XIII. wieder abgestorben; der mittelste, Graf Ulrich, residirte zu Flochberg, und Graf Wilhelm zu Oettingen; als aber Graf Ludwigs des XIII. T. Magdalena ihr Erb-Recht auf Wallerstein an Hertzog Georgen von Bayern verkauffte, und darüber grosser Streit entstanden, den aber Kayser Maximilianus I. im Jahr 1489. verglichen, machten die Grafen von Oettingen hernach im Jahr 1495. eine Erb-Vereinigung, welche im Jahr 1522. wiederholet, auch von Kayserl. Majestät Leopoldo M. glorw. Andenckens, bestätiget worden, diese ist das Fundamental-Gesetz des Hauses, nachdem sie von der Ausstattung der Töchter, denen Vormundschafften, Kauff- und Verkauff-Contracten, Lehn-Reichungen, Bergwercken und andern Regalien Ziel und Maaß setzet. Vorgedachten Graf Ulrichs zu Flochberg Nachkommen sturben gleichfals wieder ab, daß also die Erhaltung des Stammes auf Graf Wilhelmen zu Oettingen ankommen.
§. 3. Dessen Enckel, Graf Ludwig der XV. ein Sohn Graf Wolffgangs und der Gräfin Annae, Erb-Truchsessin von Waldburg, brachte das gantze Land zusammen, führte die Evangelische Religion ein, wurde aber dadurch unglücklich, daß er sich in den Schmalkaldischen Bund begeben; endlich nahm ihn der Kayser wieder zu Gnaden
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0415"n="395"/>
die aus Königl. Piastischen Geblüte entsprossene Schlesiche Printzeßin von Münsterberg, Euphemiam, Hertzogs Balconis III. T. vermählte, welche eine gesegnete Stamm-Mutter des hernach in viel Zweige ausgebreiteten Geschlechts worden, und im Nov. 1447. nach Aussage der Ellwangischen Chronicka, verschieden.</p><p>§. 2. Der älteste Sohn aus dieser Ehe, Graf Johannes, Kaysers Maximiliani I. Kriegs-Oberster und Ritter des Güldenen Vliesses, nahm seinen Sitz zu Wallerstein, ist aber in seinem Sohne Graf Ludwig XIII. wieder abgestorben; der mittelste, Graf Ulrich, residirte zu Flochberg, und Graf Wilhelm zu Oettingen; als aber Graf Ludwigs des XIII. T. Magdalena ihr Erb-Recht auf Wallerstein an Hertzog Georgen von Bayern verkauffte, und darüber grosser Streit entstanden, den aber Kayser Maximilianus I. im Jahr 1489. verglichen, machten die Grafen von Oettingen hernach im Jahr 1495. eine Erb-Vereinigung, welche im Jahr 1522. wiederholet, auch von Kayserl. Majestät Leopoldo M. glorw. Andenckens, bestätiget worden, diese ist das Fundamental-Gesetz des Hauses, nachdem sie von der Ausstattung der Töchter, denen Vormundschafften, Kauff- und Verkauff-Contracten, Lehn-Reichungen, Bergwercken und andern Regalien Ziel und Maaß setzet. Vorgedachten Graf Ulrichs zu Flochberg Nachkommen sturben gleichfals wieder ab, daß also die Erhaltung des Stammes auf Graf Wilhelmen zu Oettingen ankommen.</p><p>§. 3. Dessen Enckel, Graf Ludwig der XV. ein Sohn Graf Wolffgangs und der Gräfin Annae, Erb-Truchsessin von Waldburg, brachte das gantze Land zusammen, führte die Evangelische Religion ein, wurde aber dadurch unglücklich, daß er sich in den Schmalkaldischen Bund begeben; endlich nahm ihn der Kayser wieder zu Gnaden
</p></div></body></text></TEI>
[395/0415]
die aus Königl. Piastischen Geblüte entsprossene Schlesiche Printzeßin von Münsterberg, Euphemiam, Hertzogs Balconis III. T. vermählte, welche eine gesegnete Stamm-Mutter des hernach in viel Zweige ausgebreiteten Geschlechts worden, und im Nov. 1447. nach Aussage der Ellwangischen Chronicka, verschieden.
§. 2. Der älteste Sohn aus dieser Ehe, Graf Johannes, Kaysers Maximiliani I. Kriegs-Oberster und Ritter des Güldenen Vliesses, nahm seinen Sitz zu Wallerstein, ist aber in seinem Sohne Graf Ludwig XIII. wieder abgestorben; der mittelste, Graf Ulrich, residirte zu Flochberg, und Graf Wilhelm zu Oettingen; als aber Graf Ludwigs des XIII. T. Magdalena ihr Erb-Recht auf Wallerstein an Hertzog Georgen von Bayern verkauffte, und darüber grosser Streit entstanden, den aber Kayser Maximilianus I. im Jahr 1489. verglichen, machten die Grafen von Oettingen hernach im Jahr 1495. eine Erb-Vereinigung, welche im Jahr 1522. wiederholet, auch von Kayserl. Majestät Leopoldo M. glorw. Andenckens, bestätiget worden, diese ist das Fundamental-Gesetz des Hauses, nachdem sie von der Ausstattung der Töchter, denen Vormundschafften, Kauff- und Verkauff-Contracten, Lehn-Reichungen, Bergwercken und andern Regalien Ziel und Maaß setzet. Vorgedachten Graf Ulrichs zu Flochberg Nachkommen sturben gleichfals wieder ab, daß also die Erhaltung des Stammes auf Graf Wilhelmen zu Oettingen ankommen.
§. 3. Dessen Enckel, Graf Ludwig der XV. ein Sohn Graf Wolffgangs und der Gräfin Annae, Erb-Truchsessin von Waldburg, brachte das gantze Land zusammen, führte die Evangelische Religion ein, wurde aber dadurch unglücklich, daß er sich in den Schmalkaldischen Bund begeben; endlich nahm ihn der Kayser wieder zu Gnaden
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 395. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/415>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.