im Jahr 1532. verschieden; Graf Philippus I. Stiffter der noch blühenden Bornstädtischen Linie, Statthalter des Ertz-Stiffts Magdeburg, und Kaysers Caroli V. Ober-Cämmerer, so den 9. Jul. 1546. verstorben; Graf Philippus V. Kayserlicher Feld-Marschall und Gouverneur zu Raab, so d. 8. Apr. 1657. dieses Zeitliche gesegnet, und Philippi I. Enckel gewesen; Graf Maximilianus Philippus, Kayserlicher General-Wachtmeister, so in Wien im Jahr 1664. durch den Tod von der Welt abgefordert worden; Graf Johannes Georgius I. Stiffter der Evangelischen Linie zu Eißleben, Alberti V. Enckel und Statthalter des Churfürstens zu Sachsen, der d. 14. Apr. 1579. mit 64. Jahren aus der Welt ging, aber mit seiner Gemahlin Catherina, Grafens Alberti VII. zu Mannsfeld Tochter, seine Linie fortgepflantzet, welche hernach d. 1. Jan. 1710. mit Graf Johanne Georgio III. erloschen. Es ward auch Graf Johannes Gebhardus, Alberti V. Enckel, im Jahr 1588. Churfürst und Ertz-Bischoff zu Cölln, bekannte sich aber hernach zur Evangelischen Religion, und ließ den geistlichen Stand fahren. Petrus Ernestus, Graf zu Mannsfeld in Friedeborn, Gouverneur in Luxembourg, erhielt im Jahr 1594. des Heil. Röm. Reichs Fürsten-Stand, starb aber in seinen Söhnen Carolo, Kaysers Rudolphi II. siegreichen General-Lieutenant gegen die Türcken in Ungarn, und Ernesto Petro, den höchstgedachter Kayser legitimiret, wiewol er hernach in der Bömischen Unruhe sich auf des Churfürstens zur Pfaltz Friderici V. Seite als General-Feld-Marschall befunden, wieder ab. Endlich wurde aus obengedachter Bornstädtischen Linie wiederum von Sr. Kayserlichen Majestät Leopoldo M. glorw. Andenckens, in des H. Röm Reichs Fürsten-Stand Graf Henricus Franciscus zu Mannsfeld, Grafens Brunonis III. Kayserl.
im Jahr 1532. verschieden; Graf Philippus I. Stiffter der noch blühenden Bornstädtischen Linie, Statthalter des Ertz-Stiffts Magdeburg, und Kaysers Caroli V. Ober-Cämmerer, so den 9. Jul. 1546. verstorben; Graf Philippus V. Kayserlicher Feld-Marschall und Gouverneur zu Raab, so d. 8. Apr. 1657. dieses Zeitliche gesegnet, und Philippi I. Enckel gewesen; Graf Maximilianus Philippus, Kayserlicher General-Wachtmeister, so in Wien im Jahr 1664. durch den Tod von der Welt abgefordert worden; Graf Johannes Georgius I. Stiffter der Evangelischen Linie zu Eißleben, Alberti V. Enckel und Statthalter des Churfürstens zu Sachsen, der d. 14. Apr. 1579. mit 64. Jahren aus der Welt ging, aber mit seiner Gemahlin Catherina, Grafens Alberti VII. zu Mannsfeld Tochter, seine Linie fortgepflantzet, welche hernach d. 1. Jan. 1710. mit Graf Johanne Georgio III. erloschen. Es ward auch Graf Johannes Gebhardus, Alberti V. Enckel, im Jahr 1588. Churfürst und Ertz-Bischoff zu Cölln, bekannte sich aber hernach zur Evangelischen Religion, und ließ den geistlichen Stand fahren. Petrus Ernestus, Graf zu Mannsfeld in Friedeborn, Gouverneur in Luxembourg, erhielt im Jahr 1594. des Heil. Röm. Reichs Fürsten-Stand, starb aber in seinen Söhnen Carolo, Kaysers Rudolphi II. siegreichen General-Lieutenant gegen die Türcken in Ungarn, und Ernesto Petro, den höchstgedachter Kayser legitimiret, wiewol er hernach in der Bömischen Unruhe sich auf des Churfürstens zur Pfaltz Friderici V. Seite als General-Feld-Marschall befunden, wieder ab. Endlich wurde aus obengedachter Bornstädtischen Linie wiederum von Sr. Kayserlichen Majestät Leopoldo M. glorw. Andenckens, in des H. Röm Reichs Fürsten-Stand Graf Henricus Franciscus zu Mannsfeld, Grafens Brunonis III. Kayserl.
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im Jahr 1532. verschieden; Graf Philippus I. Stiffter der noch blühenden Bornstädtischen Linie, Statthalter des Ertz-Stiffts Magdeburg, und Kaysers Caroli V. Ober-Cämmerer, so den 9. Jul. 1546. verstorben; Graf Philippus V. Kayserlicher Feld-Marschall und Gouverneur zu Raab, so d. 8. Apr. 1657. dieses Zeitliche gesegnet, und Philippi I. Enckel gewesen; Graf Maximilianus Philippus, Kayserlicher General-Wachtmeister, so in Wien im Jahr 1664. durch den Tod von der Welt abgefordert worden; Graf Johannes Georgius I. Stiffter der Evangelischen Linie zu Eißleben, Alberti V. Enckel und Statthalter des Churfürstens zu Sachsen, der d. 14. Apr. 1579. mit 64. Jahren aus der Welt ging, aber mit seiner Gemahlin Catherina, Grafens Alberti VII. zu Mannsfeld Tochter, seine Linie fortgepflantzet, welche hernach d. 1. Jan. 1710. mit Graf Johanne Georgio III. erloschen. Es ward auch Graf Johannes Gebhardus, Alberti V. Enckel, im Jahr 1588. Churfürst und Ertz-Bischoff zu Cölln, bekannte sich aber hernach zur Evangelischen Religion, und ließ den geistlichen Stand fahren. Petrus Ernestus, Graf zu Mannsfeld in Friedeborn, Gouverneur in Luxembourg, erhielt im Jahr 1594. des Heil. Röm. Reichs Fürsten-Stand, starb aber in seinen Söhnen Carolo, Kaysers Rudolphi II. siegreichen General-Lieutenant gegen die Türcken in Ungarn, und Ernesto Petro, den höchstgedachter Kayser legitimiret, wiewol er hernach in der Bömischen Unruhe sich auf des Churfürstens zur Pfaltz Friderici V. Seite als General-Feld-Marschall befunden, wieder ab. Endlich wurde aus obengedachter Bornstädtischen Linie wiederum von Sr. Kayserlichen Majestät Leopoldo M. glorw. Andenckens, in des H. Röm Reichs Fürsten-Stand Graf Henricus Franciscus zu Mannsfeld, Grafens Brunonis III. Kayserl.
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im Jahr 1532. verschieden; Graf Philippus I. Stiffter der noch blühenden Bornstädtischen Linie, Statthalter des Ertz-Stiffts Magdeburg, und Kaysers Caroli V. Ober-Cämmerer, so den 9. Jul. 1546. verstorben; Graf Philippus V. Kayserlicher Feld-Marschall und Gouverneur zu Raab, so d. 8. Apr. 1657. dieses Zeitliche gesegnet, und Philippi I. Enckel gewesen; Graf Maximilianus Philippus, Kayserlicher General-Wachtmeister, so in Wien im Jahr 1664. durch den Tod von der Welt abgefordert worden; Graf Johannes Georgius I. Stiffter der Evangelischen Linie zu Eißleben, Alberti V. Enckel und Statthalter des Churfürstens zu Sachsen, der d. 14. Apr. 1579. mit 64. Jahren aus der Welt ging, aber mit seiner Gemahlin Catherina, Grafens Alberti VII. zu Mannsfeld Tochter, seine Linie fortgepflantzet, welche hernach d. 1. Jan. 1710. mit Graf Johanne Georgio III. erloschen. Es ward auch Graf Johannes Gebhardus, Alberti V. Enckel, im Jahr 1588. Churfürst und Ertz-Bischoff zu Cölln, bekannte sich aber hernach zur Evangelischen Religion, und ließ den geistlichen Stand fahren. Petrus Ernestus, Graf zu Mannsfeld in Friedeborn, Gouverneur in Luxembourg, erhielt im Jahr 1594. des Heil. Röm. Reichs Fürsten-Stand, starb aber in seinen Söhnen Carolo, Kaysers Rudolphi II. siegreichen General-Lieutenant gegen die Türcken in Ungarn, und Ernesto Petro, den höchstgedachter Kayser legitimiret, wiewol er hernach in der Bömischen Unruhe sich auf des Churfürstens zur Pfaltz Friderici V. Seite als General-Feld-Marschall befunden, wieder ab. Endlich wurde aus obengedachter Bornstädtischen Linie wiederum von Sr. Kayserlichen Majestät Leopoldo M. glorw. Andenckens, in des H. Röm Reichs Fürsten-Stand Graf Henricus Franciscus zu Mannsfeld, Grafens Brunonis III. Kayserl.
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 412. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/432>, abgerufen am 24.11.2024.
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