zu helffen. Hierauf ernenneten ihn die General-Staaten zu dero General-Feld-Marschall und Gouverneur zu Mastricht. Er schlug auch die Frantzosen 1689. am Namens-Tage ihres Königes bey Walcourt, und ließ dieselbigen bey Fleury d. 1. Jul. 1690. den Sieg sehr theuer einkauffen starb aber d. 19. Nov. 1692. ohne männliche Erben. In seinen Stamm-Güthern folgte ihm sein nächster Vetter, Graf Christianus Ludovicus von Waldeck zu Arolsen, Kayserlicher General-Feld-Marschall, dessen Sohn, Fridericus Antonius Ulricus, von itzt regierender Kayserlichen Majestät im Jahr 1712. in des Heil. Röm. Reichs Fürsten-Stand erhoben worden, auch sein Geschlechte mit männlichen Erben fortgepflantzet.
§. 2. Es haben auch viel Hoch-Stiffter von Teutschland die Grafen von Waldeck als Bischöffe anzuführen: Henricus, Graf zu Waldeck, war vom Jahr 1084. bis 1126. Bischoff zu Paderborn; Wittekindus Bischoff zu Oßnabrügg vom Jahr 1248. bis 1255. Simon Bischoff zu Paderborn von 1378. bis 1389. Volquinus Bischoff zu Minden von 1378. bis 1389. Volquinus Bischoff zu Minden von 1275. bis 1282. Adolphus Bischoff zu Lüttich von 1301. bis 1302. Godofredus Bischoff zu Minden von 1314. bis 1324. und Franciscus vom Jahr 1532. bis 1553. Bischoff zu Oßnabrück, Münster und Minden.
Die V. Abtheilung des I. Cap.
Die Grafen des H. R. Reichs.
I. Auf der Wetterauischen,
zu helffen. Hierauf ernenneten ihn die General-Staaten zu dero General-Feld-Marschall und Gouverneur zu Mastricht. Er schlug auch die Frantzosen 1689. am Namens-Tage ihres Königes bey Walcourt, und ließ dieselbigen bey Fleury d. 1. Jul. 1690. den Sieg sehr theuer einkauffen starb aber d. 19. Nov. 1692. ohne männliche Erben. In seinen Stamm-Güthern folgte ihm sein nächster Vetter, Graf Christianus Ludovicus von Waldeck zu Arolsen, Kayserlicher General-Feld-Marschall, dessen Sohn, Fridericus Antonius Ulricus, von itzt regierender Kayserlichen Majestät im Jahr 1712. in des Heil. Röm. Reichs Fürsten-Stand erhoben worden, auch sein Geschlechte mit männlichen Erben fortgepflantzet.
§. 2. Es haben auch viel Hoch-Stiffter von Teutschland die Grafen von Waldeck als Bischöffe anzuführen: Henricus, Graf zu Waldeck, war vom Jahr 1084. bis 1126. Bischoff zu Paderborn; Wittekindus Bischoff zu Oßnabrügg vom Jahr 1248. bis 1255. Simon Bischoff zu Paderborn von 1378. bis 1389. Volquinus Bischoff zu Minden von 1378. bis 1389. Volquinus Bischoff zu Minden von 1275. bis 1282. Adolphus Bischoff zu Lüttich von 1301. bis 1302. Godofredus Bischoff zu Minden von 1314. bis 1324. und Franciscus vom Jahr 1532. bis 1553. Bischoff zu Oßnabrück, Münster und Minden.
Die V. Abtheilung des I. Cap.
Die Grafen des H. R. Reichs.
I. Auf der Wetterauischen,
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zu helffen. Hierauf ernenneten ihn die General-Staaten zu dero General-Feld-Marschall und Gouverneur zu Mastricht. Er schlug auch die Frantzosen 1689. am Namens-Tage ihres Königes bey Walcourt, und ließ dieselbigen bey Fleury d. 1. Jul. 1690. den Sieg sehr theuer einkauffen starb aber d. 19. Nov. 1692. ohne männliche Erben. In seinen Stamm-Güthern folgte ihm sein nächster Vetter, Graf Christianus Ludovicus von Waldeck zu Arolsen, Kayserlicher General-Feld-Marschall, dessen Sohn, Fridericus Antonius Ulricus, von itzt regierender Kayserlichen Majestät im Jahr 1712. in des Heil. Röm. Reichs Fürsten-Stand erhoben worden, auch sein Geschlechte mit männlichen Erben fortgepflantzet.</p><p>§. 2. Es haben auch viel Hoch-Stiffter von Teutschland die Grafen von Waldeck als Bischöffe anzuführen: Henricus, Graf zu Waldeck, war vom Jahr 1084. bis 1126. Bischoff zu Paderborn; Wittekindus Bischoff zu Oßnabrügg vom Jahr 1248. bis 1255. Simon Bischoff zu Paderborn von 1378. bis 1389. Volquinus Bischoff zu Minden von 1378. bis 1389. Volquinus Bischoff zu Minden von 1275. bis 1282. Adolphus Bischoff zu Lüttich von 1301. bis 1302. Godofredus Bischoff zu Minden von 1314. bis 1324. und Franciscus vom Jahr 1532. bis 1553. Bischoff zu Oßnabrück, Münster und Minden.</p></div><div><head>Die V. Abtheilung des I. Cap.</head><p>Die Grafen des H. R. Reichs.</p><p>I. Auf der Wetterauischen,</p></div></body></text></TEI>
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zu helffen. Hierauf ernenneten ihn die General-Staaten zu dero General-Feld-Marschall und Gouverneur zu Mastricht. Er schlug auch die Frantzosen 1689. am Namens-Tage ihres Königes bey Walcourt, und ließ dieselbigen bey Fleury d. 1. Jul. 1690. den Sieg sehr theuer einkauffen starb aber d. 19. Nov. 1692. ohne männliche Erben. In seinen Stamm-Güthern folgte ihm sein nächster Vetter, Graf Christianus Ludovicus von Waldeck zu Arolsen, Kayserlicher General-Feld-Marschall, dessen Sohn, Fridericus Antonius Ulricus, von itzt regierender Kayserlichen Majestät im Jahr 1712. in des Heil. Röm. Reichs Fürsten-Stand erhoben worden, auch sein Geschlechte mit männlichen Erben fortgepflantzet.
§. 2. Es haben auch viel Hoch-Stiffter von Teutschland die Grafen von Waldeck als Bischöffe anzuführen: Henricus, Graf zu Waldeck, war vom Jahr 1084. bis 1126. Bischoff zu Paderborn; Wittekindus Bischoff zu Oßnabrügg vom Jahr 1248. bis 1255. Simon Bischoff zu Paderborn von 1378. bis 1389. Volquinus Bischoff zu Minden von 1378. bis 1389. Volquinus Bischoff zu Minden von 1275. bis 1282. Adolphus Bischoff zu Lüttich von 1301. bis 1302. Godofredus Bischoff zu Minden von 1314. bis 1324. und Franciscus vom Jahr 1532. bis 1553. Bischoff zu Oßnabrück, Münster und Minden.
Die V. Abtheilung des I. Cap. Die Grafen des H. R. Reichs.
I. Auf der Wetterauischen,
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 435. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/455>, abgerufen am 24.11.2024.
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