§. 1. Die Reichs-Grafen von Pappenheim, so zugleich des H. Röm. Reichs Erb-Marschalle sind, haben mit den Grafen von Rechberg einen Stamm-Vater, nemlich Ernestum, Marschall von Calatin und Pappenheim, de ums Jahr Christi 1160. dieses Zeitliche gesegnet.
§. 2. Ehemals theilten sie sich in die Catholische und Evangelische Linie, jene aber ist 1697. mit Grafen Ludovico Francisco, des H. Röm. Reichs Erb-Marschalle, abgestorben.
§. 3. Das Amt eines Erb-Marschalls des H. Röm. Reichs verwaltet auf dem Reichs-Tage und bey Kayserlichen und Königl. Römischen Krönungen iederzeit der älteste des Geschlechts, ohne daß die Succession der Linie oder eine andere Repraesentaiion dagegen Statt finde.
§. 2. Es haben sich vor andern aus diesem vortrefflichen Hause berühmt gemacht Ulricus, Bischoff zu Speyer vom Jahr 1188. bis 1192. ingleichen dessen Bruder Sigfrid, Bischoff zu Augsburg vom Jahr 1208. bis 1227. Christophorus, Bischoff zu Aichstädt vom Jahr 1535. bis 1539. und Georgius, Bischoff zu Regensburg, der im Jahr 1563. verschieden.
§. 5. Vorgedachtens Christophori Bruder, Wolffgangi Sohn, Conradus, erhielt 1572. die Expectanz auf die Grafschafft Stulingen, kam auch im Jahre hernach nach Abgang der Grafen von Lupffen in deren Besitz; allein dessen Sohn, Maximilianus, starb ohne männliche Erben 1639. daher sie die eintzige Tochter Maximiliana Maria ihrem Gemahl, Friderico Rudolpho Grafen von Fürstenberg, zubrachte.
§. 6. Henricus II. Marschall von Catalin und Pap-
Historische Anmerckungen.
§. 1. Die Reichs-Grafen von Pappenheim, so zugleich des H. Röm. Reichs Erb-Marschalle sind, haben mit den Grafen von Rechberg einen Stamm-Vater, nemlich Ernestum, Marschall von Calatin und Pappenheim, de ums Jahr Christi 1160. dieses Zeitliche gesegnet.
§. 2. Ehemals theilten sie sich in die Catholische und Evangelische Linie, jene aber ist 1697. mit Grafen Ludovico Francisco, des H. Röm. Reichs Erb-Marschalle, abgestorben.
§. 3. Das Amt eines Erb-Marschalls des H. Röm. Reichs verwaltet auf dem Reichs-Tage und bey Kayserlichen und Königl. Römischen Krönungen iederzeit der älteste des Geschlechts, ohne daß die Succession der Linie oder eine andere Repraesentaiion dagegen Statt finde.
§. 2. Es haben sich vor andern aus diesem vortrefflichen Hause berühmt gemacht Ulricus, Bischoff zu Speyer vom Jahr 1188. bis 1192. ingleichen dessen Bruder Sigfrid, Bischoff zu Augsburg vom Jahr 1208. bis 1227. Christophorus, Bischoff zu Aichstädt vom Jahr 1535. bis 1539. und Georgius, Bischoff zu Regensburg, der im Jahr 1563. verschieden.
§. 5. Vorgedachtens Christophori Bruder, Wolffgangi Sohn, Conradus, erhielt 1572. die Expectanz auf die Grafschafft Stulingen, kam auch im Jahre hernach nach Abgang der Grafen von Lupffen in deren Besitz; allein dessen Sohn, Maximilianus, starb ohne männliche Erben 1639. daher sie die eintzige Tochter Maximiliana Maria ihrem Gemahl, Friderico Rudolpho Grafen von Fürstenberg, zubrachte.
§. 6. Henricus II. Marschall von Catalin und Pap-
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Historische Anmerckungen.
§. 1. Die Reichs-Grafen von Pappenheim, so zugleich des H. Röm. Reichs Erb-Marschalle sind, haben mit den Grafen von Rechberg einen Stamm-Vater, nemlich Ernestum, Marschall von Calatin und Pappenheim, de ums Jahr Christi 1160. dieses Zeitliche gesegnet.
§. 2. Ehemals theilten sie sich in die Catholische und Evangelische Linie, jene aber ist 1697. mit Grafen Ludovico Francisco, des H. Röm. Reichs Erb-Marschalle, abgestorben.
§. 3. Das Amt eines Erb-Marschalls des H. Röm. Reichs verwaltet auf dem Reichs-Tage und bey Kayserlichen und Königl. Römischen Krönungen iederzeit der älteste des Geschlechts, ohne daß die Succession der Linie oder eine andere Repraesentaiion dagegen Statt finde.
§. 2. Es haben sich vor andern aus diesem vortrefflichen Hause berühmt gemacht Ulricus, Bischoff zu Speyer vom Jahr 1188. bis 1192. ingleichen dessen Bruder Sigfrid, Bischoff zu Augsburg vom Jahr 1208. bis 1227. Christophorus, Bischoff zu Aichstädt vom Jahr 1535. bis 1539. und Georgius, Bischoff zu Regensburg, der im Jahr 1563. verschieden.
§. 5. Vorgedachtens Christophori Bruder, Wolffgangi Sohn, Conradus, erhielt 1572. die Expectanz auf die Grafschafft Stulingen, kam auch im Jahre hernach nach Abgang der Grafen von Lupffen in deren Besitz; allein dessen Sohn, Maximilianus, starb ohne männliche Erben 1639. daher sie die eintzige Tochter Maximiliana Maria ihrem Gemahl, Friderico Rudolpho Grafen von Fürstenberg, zubrachte.
§. 6. Henricus II. Marschall von Catalin und Pap-
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 519. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/539>, abgerufen am 24.11.2024.
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