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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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im Jahr 1521. Königl. Böheimischer Land-Richter des Budißinischen Kreysses. Abraham, sein Sohn, diente Kayser Maximiliano II. in Ungarn wider den Türcken, und der Enckel, Johannes von Nostitz, starb d. 29. Jul. 1619. als Lands-Hauptmann des Fürstenthums Wohlau.

§. 4. Dessen ältester Sohn, Otto, der Fürstenthümer Schweidnitz und Jauer vollmächtiger Lands-Hauptmann, erhielt d. 18. Maj. 1631. den Freyherrn-Stand; der jüngere aber, Johann Hartwig, Kayserl. würcklicher geheimer und Conferenz-Rath, Cämmerer, Ober-Cantzler des Königreichs Böheim und Ritter des Göldenen Vliesses, erwarb durch ungemeine Verdienste seinem Geschlechte im Jahr 1647. des H. Röm. Reichs Grafen-Stand; erhielt auch im Jahr 1673. nach Abgang der alten Grafen von Reineck von Chur-Mayntz die Lehn über diese Grafschafft, und beyde Brüder haben ihr Geschlecht nach Wunsch fortgepflantzet.

§. 5. Ottonis Sohn, Graf Christophorus Wenceslaus von Nostitz und Reineck, ein Herr von grosser Gelehrsamkeit, war gleichfalls Kayserl. würckl. geheimer Rath, Gesandter nach Pohlen, auch Lands-Hauptmann der Fürstenthümer Wohlau, Glogau, hernach zu Schweidnitz und Jauer; und dessen hinterlassener jüngerer Herr Sohn, Otto Carolus von Nostitz und Reineck, Röm. Kayserl. Majestät würckl. geh. Rath und Cämmerer, verwaltet noch itzo die Lands-Hauptmannschafft des Fürstenthums Breßlau mit besonderm Ruhm. Von des Grafens Johann Hartwigs zu Nostitz und Reineck Söhnen aber ist der ältere, Graf Johannes Antonius, im Jahr 1706. Ober-Land-Hofmeister des Königreichs Böheim und Burggraf zu Eger worden, nachdem er schon im J. 1685. eine Gesandtschafft nach Schweden verrichtet.

im Jahr 1521. Königl. Böheimischer Land-Richter des Budißinischen Kreysses. Abraham, sein Sohn, diente Kayser Maximiliano II. in Ungarn wider den Türcken, und der Enckel, Johannes von Nostitz, starb d. 29. Jul. 1619. als Lands-Hauptmann des Fürstenthums Wohlau.

§. 4. Dessen ältester Sohn, Otto, der Fürstenthümer Schweidnitz und Jauer vollmächtiger Lands-Hauptmann, erhielt d. 18. Maj. 1631. den Freyherrn-Stand; der jüngere aber, Johann Hartwig, Kayserl. würcklicher geheimer und Conferenz-Rath, Cämmerer, Ober-Cantzler des Königreichs Böheim und Ritter des Göldenen Vliesses, erwarb durch ungemeine Verdienste seinem Geschlechte im Jahr 1647. des H. Röm. Reichs Grafen-Stand; erhielt auch im Jahr 1673. nach Abgang der alten Grafen von Reineck von Chur-Mayntz die Lehn über diese Grafschafft, und beyde Brüder haben ihr Geschlecht nach Wunsch fortgepflantzet.

§. 5. Ottonis Sohn, Graf Christophorus Wenceslaus von Nostitz und Reineck, ein Herr von grosser Gelehrsamkeit, war gleichfalls Kayserl. würckl. geheimer Rath, Gesandter nach Pohlen, auch Lands-Hauptmann der Fürstenthümer Wohlau, Glogau, hernach zu Schweidnitz und Jauer; und dessen hinterlassener jüngerer Herr Sohn, Otto Carolus von Nostitz und Reineck, Röm. Kayserl. Majestät würckl. geh. Rath und Cämmerer, verwaltet noch itzo die Lands-Hauptmannschafft des Fürstenthums Breßlau mit besonderm Ruhm. Von des Grafens Johann Hartwigs zu Nostitz und Reineck Söhnen aber ist der ältere, Graf Johannes Antonius, im Jahr 1706. Ober-Land-Hofmeister des Königreichs Böheim und Burggraf zu Eger worden, nachdem er schon im J. 1685. eine Gesandtschafft nach Schweden verrichtet.

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[583/0603] im Jahr 1521. Königl. Böheimischer Land-Richter des Budißinischen Kreysses. Abraham, sein Sohn, diente Kayser Maximiliano II. in Ungarn wider den Türcken, und der Enckel, Johannes von Nostitz, starb d. 29. Jul. 1619. als Lands-Hauptmann des Fürstenthums Wohlau. §. 4. Dessen ältester Sohn, Otto, der Fürstenthümer Schweidnitz und Jauer vollmächtiger Lands-Hauptmann, erhielt d. 18. Maj. 1631. den Freyherrn-Stand; der jüngere aber, Johann Hartwig, Kayserl. würcklicher geheimer und Conferenz-Rath, Cämmerer, Ober-Cantzler des Königreichs Böheim und Ritter des Göldenen Vliesses, erwarb durch ungemeine Verdienste seinem Geschlechte im Jahr 1647. des H. Röm. Reichs Grafen-Stand; erhielt auch im Jahr 1673. nach Abgang der alten Grafen von Reineck von Chur-Mayntz die Lehn über diese Grafschafft, und beyde Brüder haben ihr Geschlecht nach Wunsch fortgepflantzet. §. 5. Ottonis Sohn, Graf Christophorus Wenceslaus von Nostitz und Reineck, ein Herr von grosser Gelehrsamkeit, war gleichfalls Kayserl. würckl. geheimer Rath, Gesandter nach Pohlen, auch Lands-Hauptmann der Fürstenthümer Wohlau, Glogau, hernach zu Schweidnitz und Jauer; und dessen hinterlassener jüngerer Herr Sohn, Otto Carolus von Nostitz und Reineck, Röm. Kayserl. Majestät würckl. geh. Rath und Cämmerer, verwaltet noch itzo die Lands-Hauptmannschafft des Fürstenthums Breßlau mit besonderm Ruhm. Von des Grafens Johann Hartwigs zu Nostitz und Reineck Söhnen aber ist der ältere, Graf Johannes Antonius, im Jahr 1706. Ober-Land-Hofmeister des Königreichs Böheim und Burggraf zu Eger worden, nachdem er schon im J. 1685. eine Gesandtschafft nach Schweden verrichtet.

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 583. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/603>, abgerufen am 24.11.2024.