§. 1. Der Ursprung dieses Bistums wird von einigen Scribenten ins vierdte, von andern ins siebende Jahrhundert nach unsers Erlösers Geburt gesetzt; soviel aber ist gewiß, daß ums Jahr 608. Sozimus Bischoff zu Ausburg gestorben.
§. 2. Das Ansehen des Bistums hat Caroli Magni Schwester-Sohn S. Simpertus, Bischoff zu Augsburg, mit Einkünfften sehr erweitert, der ums Jahr 818. das Zeitliche gesegnet.
§. 3. Seinen Fußtapffen sind nach gefolget Henricus I. Bischoff zu Augsburg, Graf von Geisenhausen, der letzte seines Geschlechts, der bey seinem im Jahr 981. erfolgten Absterben seine Grafschafft dem Bistum geschencket. Udelchalcus, letzter Graf zu Eschenlohe, Bischoff zu Augsburg, der bey seinem Tode im Jahr 1202 ein gleiches gethan; und Hartmannus, der letzte Graf von Kyburg und Dillingen, Bischoff zu Augspurg, durch den das Stifft um das Jahr 1286. die Stadt und das Schloß Dillingen erhalten, welches noch jetzo die ordentliche Residentz ist der Bischoffe zu Ausburg.
§. 4. Die Stadt Augsburg ist eine freye Reichs-Stadt, und dem Bischoffe nicht unterworffen.
12. Der Bischoff zu Hildesheim.
Sind Se. Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Cölln, erwählt 1724. 8. Febr.
* Siehe oben die II. Cap. No. 3. und 5.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Der Ursprung dieses Bistums wird von einigen Scribenten ins vierdte, von andern ins siebende Jahrhundert nach unsers Erlösers Geburt gesetzt; soviel aber ist gewiß, daß ums Jahr 608. Sozimus Bischoff zu Ausburg gestorben.
§. 2. Das Ansehen des Bistums hat Caroli Magni Schwester-Sohn S. Simpertus, Bischoff zu Augsburg, mit Einkünfften sehr erweitert, der ums Jahr 818. das Zeitliche gesegnet.
§. 3. Seinen Fußtapffen sind nach gefolget Henricus I. Bischoff zu Augsburg, Graf von Geisenhausen, der letzte seines Geschlechts, der bey seinem im Jahr 981. erfolgten Absterben seine Grafschafft dem Bistum geschencket. Udelchalcus, letzter Graf zu Eschenlohe, Bischoff zu Augsburg, der bey seinem Tode im Jahr 1202 ein gleiches gethan; und Hartmannus, der letzte Graf von Kyburg und Dillingen, Bischoff zu Augspurg, durch den das Stifft um das Jahr 1286. die Stadt und das Schloß Dillingen erhalten, welches noch jetzo die ordentliche Residentz ist der Bischoffe zu Ausburg.
§. 4. Die Stadt Augsburg ist eine freye Reichs-Stadt, und dem Bischoffe nicht unterworffen.
12. Der Bischoff zu Hildesheim.
Sind Se. Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Cölln, erwählt 1724. 8. Febr.
* Siehe oben die II. Cap. No. 3. und 5.
<TEI><text><body><div><pbfacs="#f0098"n="78"/><p>Historische Anmerckungen.</p><p>§. 1. Der Ursprung dieses Bistums wird von einigen Scribenten ins vierdte, von andern ins siebende Jahrhundert nach unsers Erlösers Geburt gesetzt; soviel aber ist gewiß, daß ums Jahr 608. Sozimus Bischoff zu Ausburg gestorben.</p><p>§. 2. Das Ansehen des Bistums hat Caroli Magni Schwester-Sohn S. Simpertus, Bischoff zu Augsburg, mit Einkünfften sehr erweitert, der ums Jahr 818. das Zeitliche gesegnet.</p><p>§. 3. Seinen Fußtapffen sind nach gefolget Henricus I. Bischoff zu Augsburg, Graf von Geisenhausen, der letzte seines Geschlechts, der bey seinem im Jahr 981. erfolgten Absterben seine Grafschafft dem Bistum geschencket. Udelchalcus, letzter Graf zu Eschenlohe, Bischoff zu Augsburg, der bey seinem Tode im Jahr 1202 ein gleiches gethan; und Hartmannus, der letzte Graf von Kyburg und Dillingen, Bischoff zu Augspurg, durch den das Stifft um das Jahr 1286. die Stadt und das Schloß Dillingen erhalten, welches noch jetzo die ordentliche Residentz ist der Bischoffe zu Ausburg.</p><p>§. 4. Die Stadt Augsburg ist eine freye Reichs-Stadt, und dem Bischoffe nicht unterworffen.</p><p>12. Der Bischoff zu Hildesheim.</p><p>Sind Se. Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Cölln, erwählt 1724. 8. Febr.</p><p>* Siehe oben die II. Cap. No. 3. und 5.</p></div></body></text></TEI>
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Historische Anmerckungen.
§. 1. Der Ursprung dieses Bistums wird von einigen Scribenten ins vierdte, von andern ins siebende Jahrhundert nach unsers Erlösers Geburt gesetzt; soviel aber ist gewiß, daß ums Jahr 608. Sozimus Bischoff zu Ausburg gestorben.
§. 2. Das Ansehen des Bistums hat Caroli Magni Schwester-Sohn S. Simpertus, Bischoff zu Augsburg, mit Einkünfften sehr erweitert, der ums Jahr 818. das Zeitliche gesegnet.
§. 3. Seinen Fußtapffen sind nach gefolget Henricus I. Bischoff zu Augsburg, Graf von Geisenhausen, der letzte seines Geschlechts, der bey seinem im Jahr 981. erfolgten Absterben seine Grafschafft dem Bistum geschencket. Udelchalcus, letzter Graf zu Eschenlohe, Bischoff zu Augsburg, der bey seinem Tode im Jahr 1202 ein gleiches gethan; und Hartmannus, der letzte Graf von Kyburg und Dillingen, Bischoff zu Augspurg, durch den das Stifft um das Jahr 1286. die Stadt und das Schloß Dillingen erhalten, welches noch jetzo die ordentliche Residentz ist der Bischoffe zu Ausburg.
§. 4. Die Stadt Augsburg ist eine freye Reichs-Stadt, und dem Bischoffe nicht unterworffen.
12. Der Bischoff zu Hildesheim.
Sind Se. Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Cölln, erwählt 1724. 8. Febr.
* Siehe oben die II. Cap. No. 3. und 5.
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 78. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/98>, abgerufen am 22.11.2024.
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