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Sonnemann, Johann Diederich Gottfried: Kurtze und Beständige Ablehnung Des [...] Fälschlich angedichteten Syncretismi. Hildesheim, 1709

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dieses nicht / so begehre ein vernünfftiges Medium zwischen diesen beyden Fällen: Dann wann die Dancksagung vor die erste Position dergestalt sündlich seyn soll / daß man sie ohne schwere Verletzung des Gewissens dem Volcke nicht verkündigen können / so muß nohtwendig die andere / ihr entgegen gesetzte / eine Gott-wohlgefällige / und zu seiner Ehre gereichende Sache seyn / worüber sich billig alle Prediger der Warheit zum höchsten erfreuen müssen: Meine Herrn / sie wöllens mir zu gute halten / wann ich ihnen ein wenig ihre Schwachheit entdecke: Man hat den ungefährlichen Fall Ihrer Durchl. des Herrn Hertzogen; den natürlichen Tod des Herrn Abbt Spechts mit so außbündigen terminis wöllen zu Miraculen und augenscheinlichen Straffen Gottes machen; darum daß die damahlige Hertzogliche Princessin / nunmehr aber rechtmässige Königin in Spanien / zu der Catholischen Religion getretten / was könte euch Herrn erwünschters wiederfahren / als wann ihr dem gemeinen Volck abermahls ein nachdrücklichers Miracul hättet vorsagen und einbilden / und damit eure faule Wunde ein wenig bedecken können? Euer Haß gegen allerhöchst gedachte Königin liegt am Tage; Es hat euch ihre Würde / oder auch der Eurem Landes-Fürsten und Herrn gehöriger Respect nicht einmahl dahin vermögen können / daß ihr in der von euch concipiirten / und vermeintlich verbesserten Dancksagung / das gehörige Praedicat Allerdurchleuchtigst / so wohl ihr als ihrem Könige gegeben hättet; Habt ihr solches aus Vorsatz und mit Bedacht gethan / so ist solches ein schweres und hartes Verbrechen / und höchst ärgerliche Injurie; worüber man euch in jure gehörig / und zwar fiscaliter belangen kan: Dann obschon der König in Spanien euer König nicht ist / so ist er doch eures Käysers und obristen allerhöchsten Haupts im Reich Bruder / und die Königin eine Enckelin Eures Hertzogs und natürlichen Lands-Herrns. Ist es aber euer Unverstand und wenige Experientz in dergleichen Sachen / so hättet ihr die Hände davon lassen / und was ihr nicht verstehet / euch nicht zumessen und arrogiren sollen; Cum ejusmodi ignorantia, conjuncta cum praesumptione, aequiparetur dolo; & imperitia culpae adnumeretur tam in literatis quam illiteratis aliquod artificium profitentibus usque ad caprarii vel vitulorum custodem. Vide Schnedewinum lib. 4. de lege aquilia, tit. 3 Und habt darum einen Weg als den andern euch straffbahr gemacht.

Ich kan in Warheit nicht begreiffen / wie es möglich seye / daß da Protestirende Fürsten und Herrn mit so klugen / geschickten / erfahrnen und braven Ministris versehen sind / daß dieselbe dennoch es nicht dahin bringen können / daß ihnen von ihren Predigern nicht mannigmahl gantz unvernünfftig und mal a propo der schüldige Respect verlohren wird: Man wirfft de-

dieses nicht / so begehre ein vernünfftiges Medium zwischen diesen beyden Fällen: Dann wann die Dancksagung vor die erste Position dergestalt sündlich seyn soll / daß man sie ohne schwere Verletzung des Gewissens dem Volcke nicht verkündigen können / so muß nohtwendig die andere / ihr entgegen gesetzte / eine Gott-wohlgefällige / und zu seiner Ehre gereichende Sache seyn / worüber sich billig alle Prediger der Warheit zum höchsten erfreuen müssen: Meine Herrn / sie wöllens mir zu gute halten / wann ich ihnen ein wenig ihre Schwachheit entdecke: Man hat den ungefährlichen Fall Ihrer Durchl. des Herrn Hertzogen; den natürlichen Tod des Herrn Abbt Spechts mit so außbündigen terminis wöllen zu Miraculen und augenscheinlichen Straffen Gottes machen; darum daß die damahlige Hertzogliche Princessin / nunmehr aber rechtmässige Königin in Spanien / zu der Catholischen Religion getretten / was könte euch Herrn erwünschters wiederfahren / als wann ihr dem gemeinen Volck abermahls ein nachdrücklichers Miracul hättet vorsagen und einbilden / und damit eure faule Wunde ein wenig bedecken können? Euer Haß gegen allerhöchst gedachte Königin liegt am Tage; Es hat euch ihre Würde / oder auch der Eurem Landes-Fürsten und Herrn gehöriger Respect nicht einmahl dahin vermögen können / daß ihr in der von euch concipiirten / und vermeintlich verbesserten Dancksagung / das gehörige Praedicat Allerdurchleuchtigst / so wohl ihr als ihrem Könige gegeben hättet; Habt ihr solches aus Vorsatz und mit Bedacht gethan / so ist solches ein schweres und hartes Verbrechen / und höchst ärgerliche Injurie; worüber man euch in jure gehörig / und zwar fiscaliter belangen kan: Dann obschon der König in Spanien euer König nicht ist / so ist er doch eures Käysers und obristen allerhöchsten Haupts im Reich Bruder / und die Königin eine Enckelin Eures Hertzogs und natürlichen Lands-Herrns. Ist es aber euer Unverstand und wenige Experientz in dergleichen Sachen / so hättet ihr die Hände davon lassen / und was ihr nicht verstehet / euch nicht zumessen und arrogiren sollen; Cum ejusmodi ignorantia, conjuncta cum praesumptione, aequiparetur dolo; & imperitia culpae adnumeretur tam in literatis quam illiteratis aliquod artificium profitentibus usque ad caprarii vel vitulorum custodem. Vide Schnedewinum lib. 4. de lege aquilia, tit. 3 Und habt darum einen Weg als den andern euch straffbahr gemacht.

Ich kan in Warheit nicht begreiffen / wie es möglich seye / daß da Protestirende Fürsten und Herrn mit so klugen / geschickten / erfahrnen und braven Ministris versehen sind / daß dieselbe dennoch es nicht dahin bringen können / daß ihnen von ihren Predigern nicht mannigmahl gantz unvernünfftig und mal à propo der schüldige Respect verlohren wird: Man wirfft de-

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dieses nicht / so begehre                      ein vernünfftiges Medium zwischen diesen beyden Fällen: Dann wann die                      Dancksagung vor die erste Position dergestalt sündlich seyn soll / daß man sie                      ohne schwere Verletzung des Gewissens dem Volcke nicht verkündigen können / so                      muß nohtwendig die andere / ihr entgegen gesetzte / eine Gott-wohlgefällige /                      und zu seiner Ehre gereichende Sache seyn / worüber sich billig alle Prediger                      der Warheit zum höchsten erfreuen müssen: Meine Herrn / sie wöllens mir zu gute                      halten / wann ich ihnen ein wenig ihre Schwachheit entdecke: Man hat den                      ungefährlichen Fall Ihrer Durchl. des Herrn Hertzogen; den natürlichen Tod des                      Herrn Abbt Spechts mit so außbündigen terminis wöllen zu Miraculen und                      augenscheinlichen Straffen Gottes machen; darum daß die damahlige Hertzogliche                      Princessin / nunmehr aber rechtmässige Königin in Spanien / zu der Catholischen                      Religion getretten / was könte euch Herrn erwünschters wiederfahren / als wann                      ihr dem gemeinen Volck abermahls ein nachdrücklichers Miracul hättet vorsagen                      und einbilden / und damit eure faule Wunde ein wenig bedecken können? Euer Haß                      gegen allerhöchst gedachte Königin liegt am Tage; Es hat euch ihre Würde / oder                      auch der Eurem Landes-Fürsten und Herrn gehöriger Respect nicht einmahl dahin                      vermögen können / daß ihr in der von euch concipiirten / und vermeintlich                      verbesserten Dancksagung / das gehörige Praedicat Allerdurchleuchtigst / so wohl                      ihr als ihrem Könige gegeben hättet; Habt ihr solches aus Vorsatz und mit                      Bedacht gethan / so ist solches ein schweres und hartes Verbrechen / und höchst                      ärgerliche Injurie; worüber man euch in jure gehörig / und zwar fiscaliter                      belangen kan: Dann obschon der König in Spanien euer König nicht ist / so ist er                      doch eures Käysers und obristen allerhöchsten Haupts im Reich Bruder / und die                      Königin eine Enckelin Eures Hertzogs und natürlichen Lands-Herrns. Ist es aber                      euer Unverstand und wenige Experientz in dergleichen Sachen / so hättet ihr die                      Hände davon lassen / und was ihr nicht verstehet / euch nicht zumessen und                      arrogiren sollen; Cum ejusmodi ignorantia, conjuncta cum praesumptione,                      aequiparetur dolo; &amp; imperitia culpae adnumeretur tam in literatis quam                      illiteratis aliquod artificium profitentibus usque ad caprarii vel vitulorum                      custodem. Vide Schnedewinum lib. 4. de lege aquilia, tit. 3 Und habt darum einen                      Weg als den andern euch straffbahr gemacht.</p>
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[24/0024] dieses nicht / so begehre ein vernünfftiges Medium zwischen diesen beyden Fällen: Dann wann die Dancksagung vor die erste Position dergestalt sündlich seyn soll / daß man sie ohne schwere Verletzung des Gewissens dem Volcke nicht verkündigen können / so muß nohtwendig die andere / ihr entgegen gesetzte / eine Gott-wohlgefällige / und zu seiner Ehre gereichende Sache seyn / worüber sich billig alle Prediger der Warheit zum höchsten erfreuen müssen: Meine Herrn / sie wöllens mir zu gute halten / wann ich ihnen ein wenig ihre Schwachheit entdecke: Man hat den ungefährlichen Fall Ihrer Durchl. des Herrn Hertzogen; den natürlichen Tod des Herrn Abbt Spechts mit so außbündigen terminis wöllen zu Miraculen und augenscheinlichen Straffen Gottes machen; darum daß die damahlige Hertzogliche Princessin / nunmehr aber rechtmässige Königin in Spanien / zu der Catholischen Religion getretten / was könte euch Herrn erwünschters wiederfahren / als wann ihr dem gemeinen Volck abermahls ein nachdrücklichers Miracul hättet vorsagen und einbilden / und damit eure faule Wunde ein wenig bedecken können? Euer Haß gegen allerhöchst gedachte Königin liegt am Tage; Es hat euch ihre Würde / oder auch der Eurem Landes-Fürsten und Herrn gehöriger Respect nicht einmahl dahin vermögen können / daß ihr in der von euch concipiirten / und vermeintlich verbesserten Dancksagung / das gehörige Praedicat Allerdurchleuchtigst / so wohl ihr als ihrem Könige gegeben hättet; Habt ihr solches aus Vorsatz und mit Bedacht gethan / so ist solches ein schweres und hartes Verbrechen / und höchst ärgerliche Injurie; worüber man euch in jure gehörig / und zwar fiscaliter belangen kan: Dann obschon der König in Spanien euer König nicht ist / so ist er doch eures Käysers und obristen allerhöchsten Haupts im Reich Bruder / und die Königin eine Enckelin Eures Hertzogs und natürlichen Lands-Herrns. Ist es aber euer Unverstand und wenige Experientz in dergleichen Sachen / so hättet ihr die Hände davon lassen / und was ihr nicht verstehet / euch nicht zumessen und arrogiren sollen; Cum ejusmodi ignorantia, conjuncta cum praesumptione, aequiparetur dolo; & imperitia culpae adnumeretur tam in literatis quam illiteratis aliquod artificium profitentibus usque ad caprarii vel vitulorum custodem. Vide Schnedewinum lib. 4. de lege aquilia, tit. 3 Und habt darum einen Weg als den andern euch straffbahr gemacht. Ich kan in Warheit nicht begreiffen / wie es möglich seye / daß da Protestirende Fürsten und Herrn mit so klugen / geschickten / erfahrnen und braven Ministris versehen sind / daß dieselbe dennoch es nicht dahin bringen können / daß ihnen von ihren Predigern nicht mannigmahl gantz unvernünfftig und mal à propo der schüldige Respect verlohren wird: Man wirfft de-

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Sonnemann, Johann Diederich Gottfried: Kurtze und Beständige Ablehnung Des [...] Fälschlich angedichteten Syncretismi. Hildesheim, 1709, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sonnemann_ablehnung_1709/24>, abgerufen am 21.11.2024.