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Sonnemann, Johann Diederich Gottfried: Kurtze und Beständige Ablehnung Des [...] Fälschlich angedichteten Syncretismi. Hildesheim, 1709

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ligions Obrigkeit gebühret; wie viel mehr wird sich dann geziemen / daß ein Prediger seiner eigenen Religion Obrigkeit den gehörigen Respect nicht verliere / und dem Volcke durch seinen Ungehorsam einen hochstraffbahren Weg der Verachtung hoher Obrigkeit nicht vortrette. Ich weiß / man wird mir vorwerffen wöllen / warum ich mich in diese Controvers mische / so mich nicht angehe; Allein hierauff gebe ich kurtzum zur Antwort / daß ich mich und meine Feder ein vor allemahl gewidmet / der Allerdurchleuchtigsten und Großmächtigsten Königin in Spanien Ehre und Majestät / so lange ein Athem in mir seyn wird / wieder alle Deroselben unverschämte und boßhaffte Feinde zu verfechten / und ihnen ihre Unbill und Schande auffs beste als mir müglich seyn wird / auffzudecken; Damit sie mit Schaden lernen mögen / in denen gekrönten und gesalbten Häupteren den göttlichen Characterem besser zu erkennen und zu beehren; Ut discant Justitiam moniti & non temnere Divos.

Diesem nach wollen wir nun zu unserem Herrn Professoren purae conditionis wiederkehren / und demselben vor seinem Abschied noch eine kleine kurtze Lection halten. Es ist ja Vermöge gnädigster Verordnung beyder Herrn Gebrüder RUDOLPH AUGUSTS und ANTHON ULRICHS Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg Durchl. Durchl. etc. Anno 1690 das Corpus Doctrinae Julium von neuen wieder auffgelegt / und in dem da voran gedruckten Decreto absonderlich der Tractat D. Urbani Regii de formulis caute loquendi mit angeführet / und als Pars integralis totius Corporis librorum Symbolicorum, authoritate Episcopali confirmiret worden / ist auch kein Zweiffel / Rempe werde ante Introductionem in Academiam Juliam super hoc Corpore Doctrinae seine Profession de more haben thuen / und selbiges zu halten angeloben müssen. Nun muß nohtwendig eines von beyden erfolgen; entweder Rempe hat das Corpus Doctrinae, und den darin enthaltenen Tractat D. Regii de formulis nicht gelesen / oder so er ihn gelesen / so hat er das jenige / was er angelobet / straffbahr gebrochen: Ich will nur ein eintziges daraus anziehen / welches absonderlich zu unseren Propo dienet: Pag. 816. führet gedachter D. Regius die unartige und ungeschickte böse Redens-Ahrten an / deren sich theils ungeschickte Prediger im predigen und lehren gebrauchen; Allwo er dann in specie sagt: Von der Jungfrauschafft / welche in der Schrifft fast gelobet wird / reden etliche so schimpfflich und unzüchtig / daß viele unschüldige Hertzen / durch ihre unzüchtige Worte verletzet werden. Also fahren sie zu beyden Seiten den Holtzweg aus; können auff der rechten Mittelstrassen nicht bleiben: Denn der Ehstand ist ohne Zweif-

ligions Obrigkeit gebühret; wie viel mehr wird sich dann geziemen / daß ein Prediger seiner eigenen Religion Obrigkeit den gehörigen Respect nicht verliere / und dem Volcke durch seinen Ungehorsam einen hochstraffbahren Weg der Verachtung hoher Obrigkeit nicht vortrette. Ich weiß / man wird mir vorwerffen wöllen / warum ich mich in diese Controvers mische / so mich nicht angehe; Allein hierauff gebe ich kurtzum zur Antwort / daß ich mich und meine Feder ein vor allemahl gewidmet / der Allerdurchleuchtigsten und Großmächtigsten Königin in Spanien Ehre und Majestät / so lange ein Athem in mir seyn wird / wieder alle Deroselben unverschämte und boßhaffte Feinde zu verfechten / und ihnen ihre Unbill und Schande auffs beste als mir müglich seyn wird / auffzudecken; Damit sie mit Schaden lernen mögen / in denen gekrönten und gesalbten Häupteren den göttlichen Characterem besser zu erkennen und zu beehren; Ut discant Justitiam moniti & non temnere Divos.

Diesem nach wollen wir nun zu unserem Herrn Professoren purae conditionis wiederkehren / und demselben vor seinem Abschied noch eine kleine kurtze Lection halten. Es ist ja Vermöge gnädigster Verordnung beyder Herrn Gebrüder RUDOLPH AUGUSTS und ANTHON ULRICHS Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg Durchl. Durchl. etc. Anno 1690 das Corpus Doctrinae Julium von neuen wieder auffgelegt / und in dem da voran gedruckten Decreto absonderlich der Tractat D. Urbani Regii de formulis cautè loquendi mit angeführet / und als Pars integralis totius Corporis librorum Symbolicorum, authoritate Episcopali confirmiret worden / ist auch kein Zweiffel / Rempe werde ante Introductionem in Academiam Juliam super hoc Corpore Doctrinae seine Profession de more haben thuen / und selbiges zu halten angeloben müssen. Nun muß nohtwendig eines von beyden erfolgen; entweder Rempe hat das Corpus Doctrinae, und den darin enthaltenen Tractat D. Regii de formulis nicht gelesen / oder so er ihn gelesen / so hat er das jenige / was er angelobet / straffbahr gebrochen: Ich will nur ein eintziges daraus anziehen / welches absonderlich zu unseren Propo dienet: Pag. 816. führet gedachter D. Regius die unartige und ungeschickte böse Redens-Ahrten an / deren sich theils ungeschickte Prediger im predigen und lehren gebrauchen; Allwo er dann in specie sagt: Von der Jungfrauschafft / welche in der Schrifft fast gelobet wird / reden etliche so schimpfflich und unzüchtig / daß viele unschüldige Hertzen / durch ihre unzüchtige Worte verletzet werden. Also fahren sie zu beyden Seiten den Holtzweg aus; können auff der rechten Mittelstrassen nicht bleiben: Denn der Ehstand ist ohne Zweif-

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[27/0027] ligions Obrigkeit gebühret; wie viel mehr wird sich dann geziemen / daß ein Prediger seiner eigenen Religion Obrigkeit den gehörigen Respect nicht verliere / und dem Volcke durch seinen Ungehorsam einen hochstraffbahren Weg der Verachtung hoher Obrigkeit nicht vortrette. Ich weiß / man wird mir vorwerffen wöllen / warum ich mich in diese Controvers mische / so mich nicht angehe; Allein hierauff gebe ich kurtzum zur Antwort / daß ich mich und meine Feder ein vor allemahl gewidmet / der Allerdurchleuchtigsten und Großmächtigsten Königin in Spanien Ehre und Majestät / so lange ein Athem in mir seyn wird / wieder alle Deroselben unverschämte und boßhaffte Feinde zu verfechten / und ihnen ihre Unbill und Schande auffs beste als mir müglich seyn wird / auffzudecken; Damit sie mit Schaden lernen mögen / in denen gekrönten und gesalbten Häupteren den göttlichen Characterem besser zu erkennen und zu beehren; Ut discant Justitiam moniti & non temnere Divos. Diesem nach wollen wir nun zu unserem Herrn Professoren purae conditionis wiederkehren / und demselben vor seinem Abschied noch eine kleine kurtze Lection halten. Es ist ja Vermöge gnädigster Verordnung beyder Herrn Gebrüder RUDOLPH AUGUSTS und ANTHON ULRICHS Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg Durchl. Durchl. etc. Anno 1690 das Corpus Doctrinae Julium von neuen wieder auffgelegt / und in dem da voran gedruckten Decreto absonderlich der Tractat D. Urbani Regii de formulis cautè loquendi mit angeführet / und als Pars integralis totius Corporis librorum Symbolicorum, authoritate Episcopali confirmiret worden / ist auch kein Zweiffel / Rempe werde ante Introductionem in Academiam Juliam super hoc Corpore Doctrinae seine Profession de more haben thuen / und selbiges zu halten angeloben müssen. Nun muß nohtwendig eines von beyden erfolgen; entweder Rempe hat das Corpus Doctrinae, und den darin enthaltenen Tractat D. Regii de formulis nicht gelesen / oder so er ihn gelesen / so hat er das jenige / was er angelobet / straffbahr gebrochen: Ich will nur ein eintziges daraus anziehen / welches absonderlich zu unseren Propo dienet: Pag. 816. führet gedachter D. Regius die unartige und ungeschickte böse Redens-Ahrten an / deren sich theils ungeschickte Prediger im predigen und lehren gebrauchen; Allwo er dann in specie sagt: Von der Jungfrauschafft / welche in der Schrifft fast gelobet wird / reden etliche so schimpfflich und unzüchtig / daß viele unschüldige Hertzen / durch ihre unzüchtige Worte verletzet werden. Also fahren sie zu beyden Seiten den Holtzweg aus; können auff der rechten Mittelstrassen nicht bleiben: Denn der Ehstand ist ohne Zweif-

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Sonnemann, Johann Diederich Gottfried: Kurtze und Beständige Ablehnung Des [...] Fälschlich angedichteten Syncretismi. Hildesheim, 1709, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sonnemann_ablehnung_1709/27>, abgerufen am 21.11.2024.