so behält sich der Fürst beides nach den Ge- setzen bevor.
Gräfin. Sein Wille ist mein Gesetz, er belohne damit den würdigsten seiner Diener, und ich werde in meiner trauernden Einsam- keit Ruhe in den Gedanken finden, daß ein anderer mit Vergnügen genießt, was ich so willig entbehre.
Ehe der Abgesandte schied, berichtete er ihr, daß ihr Verhaft zwar in diesem Augen- blicke geendet habe, aber doch bis zu ihrer Abreise dauern müsse, weil der Fürst aus- drücklich überzeugt sein wolle, daß sie nicht nach Hofe komme, und auch niemanden durch einen Besuch in Verlegenheit setze. Jedoch stehe es ihr frei, nicht allein die Anstalten zu ihrer Abreise zu treffen, sondern auch ihre Diener zu berufen, um durch diese ihr Haus
ſo behaͤlt ſich der Fuͤrſt beides nach den Ge- ſetzen bevor.
Graͤfin. Sein Wille iſt mein Geſetz, er belohne damit den wuͤrdigſten ſeiner Diener, und ich werde in meiner trauernden Einſam- keit Ruhe in den Gedanken finden, daß ein anderer mit Vergnuͤgen genießt, was ich ſo willig entbehre.
Ehe der Abgeſandte ſchied, berichtete er ihr, daß ihr Verhaft zwar in dieſem Augen- blicke geendet habe, aber doch bis zu ihrer Abreiſe dauern muͤſſe, weil der Fuͤrſt aus- druͤcklich uͤberzeugt ſein wolle, daß ſie nicht nach Hofe komme, und auch niemanden durch einen Beſuch in Verlegenheit ſetze. Jedoch ſtehe es ihr frei, nicht allein die Anſtalten zu ihrer Abreiſe zu treffen, ſondern auch ihre Diener zu berufen, um durch dieſe ihr Haus
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ſo behaͤlt ſich der Fuͤrſt beides nach den Ge-
ſetzen bevor.
Graͤfin. Sein Wille iſt mein Geſetz, er
belohne damit den wuͤrdigſten ſeiner Diener,
und ich werde in meiner trauernden Einſam-
keit Ruhe in den Gedanken finden, daß ein
anderer mit Vergnuͤgen genießt, was ich ſo
willig entbehre.
Ehe der Abgeſandte ſchied, berichtete er
ihr, daß ihr Verhaft zwar in dieſem Augen-
blicke geendet habe, aber doch bis zu ihrer
Abreiſe dauern muͤſſe, weil der Fuͤrſt aus-
druͤcklich uͤberzeugt ſein wolle, daß ſie nicht
nach Hofe komme, und auch niemanden durch
einen Beſuch in Verlegenheit ſetze. Jedoch
ſtehe es ihr frei, nicht allein die Anſtalten
zu ihrer Abreiſe zu treffen, ſondern auch ihre
Diener zu berufen, um durch dieſe ihr Haus
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Spiess, Christian Heinrich: Biographien der Wahnsinnigen. Bd. 4. Leipzig, 1796, S. 132. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/spiess_biographien04_1796/142>, abgerufen am 24.11.2024.
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